swt-Aufsichtsrat beschließt: Neue Wasser- und Parkhauspreise, Parkhaus König wird saniert

Blockiergebühr auf E-Lade-Parkplätzen ab Jahresbeginn | In seiner jüngsten Sitzung hat der Aufsichtsrat der Stadtwerke Tübingen (swt) neue Preise für Trinkwasser und Parkhäuser beschlossen. Außerdem gab das Gremium grünes Licht für die notwendige Sanierung des an der Bausubstanz geschädigten Parkhauses Altstadt-König. Für E-Lade-Parkplätze fällt zukünftig bei längerer Nutzung ohne Ladevorgang eine Blockiergebühr an.

Die Sanierung des Parkhauses Altstadt-König ist beschlossene Sache. (Foto: swt/Schermaul)

Die Trinkwasserpreise waren in den zurückliegenden zwei Jahren stabil. Nun machen steigende Kosten eine Preisanpassung nötig: höhere Bezugskosten durch die Vorlieferanten (Bodensee-Wasserversorgung und Ammertal-Schönbuchgruppe), tariflich erhöhte Personalkosten sowie größere Investitionen in Infrastruktur der Wasserversorgung (beispielsweise die Sanierung der Wasserbehälter Sand und Stauffenberg).

Unverändert bleiben die Verbrauchspreise. Die Grundpreise steigen ab dem 1. Januar 2021. So zahlt ein statistisch typischer Tübinger Zwei-Personen-Haushalt (wohnhaft in einem Dreifamilienhaus) mit einem Jahresverbrauch von 90 Kubikmetern Trinkwasser rund 2,9 Prozent mehr im Jahr – das sind umgerechnet etwas mehr als sechs Euro (netto) mehr. Rund 19 Euro (netto) mehr auf das Jahr gerechnet, zahlt ein Vier-Personen-Haushalt (Einfamilienhaus, 150 Kubikmeter Jahresverbrauch). Die Mehrwertsteuer steigt im nächsten Jahr nach der Corona bedingten Absenkung vom Juli 2020 wieder von fünf auf sieben Prozent.

Preisanpassung bei den Parkhäusern

Seit drei Jahren haben die Stadtwerke Tübingen die Preise für Dauerparker in den swt-Parkhäusern stabil gehalten. Preislich unverändert bleiben auch weiterhin die Tarife im Parkhaus Loretto sowie die Wochenkarten. Steigende Kosten führen ab Januar 2021 zu einer Preiserhöhung bei den dauervermieteten Stellplätzen um durchschnittlich rund drei Prozent. In den Innenstadtparkhäusern verändern sich für Kurzzeitparker die Preise innerhalb der ersten Parkstunde.

Ein Dauerstellplatz kostet in den Parkhäusern Altstadt-Mitte, Altstadt-König und Metropol ab dem 1. Januar 2021 einheitlich 108 Euro (vorher 105 Euro) pro Monat. Im Neckarparkhaus steigt der Monatspreis von 89,25 Euro auf 92 Euro. In den Parkhäusern Altstadt-König und Metropol erhöhen sich die monatlich kündbaren Dauerstellplätze leicht: Stellplatz 19:00-09:00 Uhr: 46,50 Euro (vorher 45 Euro), Stellplatz Tagesnutzung 13 Stunden: 82 Euro (vorher 80 Euro), Stellplatz Halbtagesnutzung 7 Stunden: 41,50 Euro (vorher 40 Euro).

Im Parkhaus Altstadt-Mitte kosten die zweiten 30 Minuten der ersten Parkstunde zukünftig 90 Cent (vorher 80 Cent), im Altstadt-König und im Metropol erhöht sich der Preis für die ersten 30 Minuten ebenfalls um zehn Cent. Im Neckarparkhaus verteuern sich die dritten 20 Minuten der ersten Parkstunde (Minute 40-60) ebenfalls um zehn Cent von 50 auf 60 Cent – damit zahlen Parkgäste dort für alle drei 20-Minuten-Abschnitte der ersten Parkstunde einheitlich 60 Cent pro 20 Minuten.

Parkhaus-Sanierung beschlossen

Für die notwendige Sanierung des Parkhauses Altstadt-König hat der swt-Aufsichtsrat grünes Licht gegeben. Die Stadtwerke beginnen nun mit den Planungen. Das Parkhaus weist, aufgrund von Chlorid-Einträgen durch Tausalze, Schäden an der Bausubstanz auf. 

Blockiergebühr auf E-Lade-Parkplätzen

Die inzwischen zahlreichen E-Lade-Parkplätze an E-Ladesäulen der Stadtwerke Tübingen dürfen ausschließlich von E-Autos oder Hybrid-Autos während des Ladevorgangs genutzt werden. Nach dem Aufladen sollte ein E-Lade-Parkplatz wieder frei gemacht werden, damit auch andere E-Mobilisten zum Zug kommen.

Ein Zuschlag – die sogenannten Blockiergebühr – wird zukünftig ab dem 1. Januar 2021 fällig, wenn das E-Auto über die ausgewiesene Nutzungszeit hinaus stehen bleibt. Diese Gebühr fällt an normalen Ladestationen nach vier Stunden, bei Schnellladesäulen nach zwei Stunden an. Ausgenommen sind die E-Lade-Parkplätze in den swt-Parkhäusern.

Mit Anbruch der fünften Stunde (Minute 241) beträgt die Blockiergebühr an einer Normal-Ladestation bis 22 kW zwei Cent pro Minute (1,20 Euro/Stunde), an einer Schnellladestation ab 22 kW fallen ab Minute 121 vier Cent pro Minute (2,40 Euro/Stunde). Gültig ist die Blockiergebühr von Montag bis Sonntag in der Zeit zwischen 8 und 20 Uhr, außerhalb entfällt sie.