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Technische Anforderungen zur Umsetzung des § 9 EEG

Seit Inkrafttreten des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) hat der Ausbau von regenerativen Energieerzeugungsanlagen stark zugenommen. Entsprechend wird immer mehr Strom aus diesen Erzeugungsanlagen in die Netze eingespeist. Zur Vermeidung von Netzüberlastungen wurde nach § 9 EEG das sogenannte „Einspeisemanagement“ eingeführt. Bei Überlastung einzelner Netzteile kann nun dafür gesorgt werden, dass die Einspeiseleistung der am Einspeisemanagement teilnehmenden Erzeugungsanlagen, durch ein ferngesteuertes Signal des Netzbetreibers, zeitweise reduziert wird.

Im Netz der Stadtwerke Tübingen GmbH gelten für Anlagen > 100 kW folgende technische Anforderungen zur Umsetzung des Einspeisemanagements (swt-EEG-Box):

Zur Umsetzung der Anforderungen aus § 9 Abs. 1 EEG bieten die Stadtwerke Tübingen GmbH für PV-Anlagen bis 100 kW folgende Rundsteuereinrichtung an: