Altbewährte Zählergeneration

Mit dem Messstellenbetrieb sorgen die Stadtwerke Tübingen für eine korrekte, den eichrechtlichen und gesetzlichen Vorschriften entsprechende Erfassung der Energie- und Wassermengen in den eigenen Netzgebieten.

Die dafür eingesetzten Zähler bzw. Messeinrichtungen sind das Bindeglied zwischen öffentlichem Netz und der Gebäudeinstallation. Sie messen die Energie- und Wassermengen, die aus dem Netz an den Verbraucher geliefert werden oder wie viel Strom, z. B. aus einer Photovoltaik-Anlage, in das Stromnetz einspeist wird.

Zu den konventionellen Stromzählern gehören beispielsweise:

  • elektromechanische Zähler (meist Ferraris-Zähler genannt),
  • elektronische (digitale) Zähler der alten Generation (z. B. EDL 21)
  • und Lastgangzähler (auch registrierende Leistungs- oder Lastgangmessungen genannt, kurz RLM)

Konventionelle Stromzähler sind alle Zähler, die von der Umstellung auf moderne Messeinrichtungen bzw. intelligente Messsysteme betroffen sind. Aber auch digitale Stromzähler, die nicht den gesetzlichen Anforderungen einer modernen Messeinrichtung oder eines intelligenten Messsystems entsprechen, zählen dazu.

Rechtliche Vorgaben

  • Der Messstellenbetrieb von Wasser bzw. Fernwärme ist vor allem in der AVBWasserV bzw. AVBFernwärmeV geregelt.
  • Für die leitungsgebundene Strom- und Gasversorgung sind die maßgeblichen gesetzlichen Regelungen vor allem im Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) definiert.

Informationen über die neue digitale Zählergeneration, den sogenannten „Modernen Messeinrichtungen“ und „Intelligenten Messsystemen“, finden Sie unter Digitale Zähler.

Möchten Sie einen Zähler- bzw. Gerätewechsel im Bereich Strom oder Gas durchführen lassen: