Häufige Fragen zu digitalen Stromzählern

Allgemein

Mit der Energiewende wurde in Deutschland eine grundlegende Umgestaltung der Energieversorgung eingeleitet, die unter anderem mit einem massiven Ausbau der Erneuerbaren Energien in der Stromversorgung einhergeht.

Zielsetzung der Energiewende ist eine weitgehende Reduzierung der CO2-Emissionen, um somit einen maßgeblichen Beitrag zum Klimaschutz zu leisten. Das dezentrale Stromversorgungssystem der Zukunft ist dabei durch Strom- und Datenflüsse in zwei Richtungen gekennzeichnet.

Stromverbraucher sind jetzt vielfach auch Stromeinspeiser und nehmen als "Prosumer" aktiv an der Gestaltung des Stromversorgungssystems teil. Diese Veränderungen erfordern unter anderem neue digitale Mess- und Kommunikationstechnologien.

Aus diesem Grund und um Energieeffizienzmaßnahmen anhand genauerer Verbrauchsinformationen zu erleichtern, wird bis Ende 2032 ein gesetzlich vorgesehener Austausch von derzeit eingebauten konventionellen Zählern gegen digitale Zähler vorgenommen. Man spricht hier auch vom sogenannten "Rollout".

Bei den digitalen Zählern wird unterschieden in

Der Ausdruck „Smart Meter“ wird in Deutschland offiziell nicht mehr verwendet, weil für ihn keine einheitliche deutsche Übersetzung existiert. Stattdessen werden zur besseren Differenzierung in Deutschland aufgrund des unterschiedlichen Funktionsumfangs die Begriffe „Moderne Messeinrichtung“ und „Intelligente Messsysteme“ verwendet, um Verwechselungen zu vermeiden.

Mit dem „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ und dem darin enthaltenen „Messstellenbetriebsgesetz“ (in Kraft getreten am 2. September 2016) setzt der deutsche Gesetzgeber das von der EU-Kommission beschlossene dritte Binnenmarktpaket aus dem Jahr 2009 um.

Die Gesetze enthalten vier zentrale Aspekte:

1. Erneuerbare Energien integrieren

Mit dem steigenden Anteil der erneuerbaren Energien nehmen die Abweichungen zwischen Stromnachfrage und -angebot vermehrt zu und werden so zum Problem für die Netzstabilität. Dem soll mit der Einführung der digitalen Zähler entgegengewirkt werden, da sie unter anderem als Kommunikationsplattformen für die sichere Steuerung von erneuerbaren Energien sowie abschaltbaren Verbrauchern vorgesehen sind.

2. Strom und Geld sparen

Durch die digitalen Zähler soll nach dem Willen des Gesetzgebers der Stromkunde zum einen vermehrt Energie einsparen und zum anderen effizienz- und komfortsteigernde Lösungen nutzen können.

3. Einklang zwischen Kosten und Nutzen

Für den Einklang von Kosten und Nutzen wurden Vorgaben gemacht, welche Kundengruppen umzurüsten sind, welche maximalen Preise dort jeweils gelten sowie in welchem Zeitraum die Umrüstung erfolgen soll.

4. Datenschutz und technische Mindestanforderungen sicherstellen

Neue technische Richtlinien mit verbindlichen Schutzprofilen für digitale Zähler wurden entwickelt, um Datenschutz, Datensicherheit und Zusammenarbeit von Systemen zu gewährleisten.

Die Regelungen gelten als die anspruchsvollsten in Europa. Insbesondere auch deshalb, weil durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (kurz BSI) festgelegt wurde, welcher Marktpartner (Energievertrieb, Netz, Messstellenbetreiber, etc.) wann auf welche Daten zugreifen darf und welche Entscheidungen über die Datennutzung bei Ihnen als Stromkunden liegen.

Innerhalb der vom Gesetzgeber definierten nachstehenden Kategorien bestimmt der grundzuständige Messstellenbetreiber (kurz gMSB) welcher Zähler wann getauscht wird. Hierfür können verschiedene Kriterien ausschlaggebend sein. Zum Beispiel werden die neuen digitalen Zähler verbaut, wenn die Eichfrist bisheriger (konventioneller) Zähler abläuft oder aber bei Neuanlagen.

In folgenden Fällen ist der Einbau von modernen Messeinrichtungen vorgesehen:

  • Stromverbrauch von bis zu 6.000 kWh/Jahr - ab 2018
  • Erzeugungsanlagen mit einer installierten Leistung von bis zu 7 kW - ab 2018

Sie werden in jedem Fall schriftlich im Vorfeld zum geplanten Zählerwechsel von uns informiert.

In folgenden Fällen ist der Einbau von intelligenten Messsystemen vorgesehen:

  • Stromverbrauch > 10.000 kWh/Jahr - ab voraussichtlich 2018
  • Stromverbrauch > 6.000 bis 10.000 kWh/Jahr - ab voraussichtlich 2020
  • Erzeugungsanlagen > 7 bis 100 kW (installierter Leistung) - ab voraussichtlich 2018
  • Erzeugungsanlagen > 100 kW (installierter Leistung) - ab voraussichtlich 2020
  • Unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen (nach §14a EnWG) z.B. Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen - ab voraussichtlich 2018

Sie werden in jedem Fall schriftlich im Vorfeld zum geplanten Zählerwechsel von uns informiert.

Da intelligente Messsysteme noch nicht zertifiziert am Markt verfügbar sind, steht ein genauer Starttermin des Rollouts derzeit noch nicht fest. Wir melden uns rechtzeitig bei Ihnen mit einer sicheren und ausgereiften Lösung. 

 

Nein, der Einbau ist gesetzlich vorgeschrieben. Die deutsche Gesetzgebung hat sich bewusst gegen ein Ablehnungsrecht beim Einbau der neuen Zähler entschieden. Als Ihr zuständiger Messstellenbetreiber sind die Stadtwerke Tübingen an geltendes Recht gebunden und daher verpflichtet, die neuen Zähler einzubauen, wenn bestimmte gesetzliche Voraussetzungen erfüllt sind.

Nein. Der Gesetzgeber schreibt vor, dass eingebaute intelligente Messsysteme nachträglich nicht durch moderne Messeinrichtungen ersetzt werden dürfen, auch nicht bei geringerem Verbrauch.

Nein, das Gesetz gibt in erster Linie Regeln für den Messstellenbetrieb im Strombereich vor. Es ändert auch die Vorgaben für den Messstellenbetrieb im Gasbereich, allerdings deutlich abgeschwächter. Zukünftig ist dann auch die Anbindung von Gaszählern an das intelligente Messsystem Strom (an das Gateway) vorgesehen. Hierzu ist ggf. ein Wechsel des Gaszählers oder die Erweiterung mit einem zusätzlichen Modul erforderlich.

Keine Regelungen trifft das Gesetz zum Messstellenbetrieb von Wasser und Fernwärme. 

Aber: die Vorgaben können sich praktisch auf die Untermessung dieser Sparten auswirken, wenn der Anschlussnehmer (i.d.R. der Eigentümer) sich entschließt, die Messung aller Sparten in einer Liegenschaft zu bündeln (§ 6 MsbG). Werden weitere Messeinrichtungen anderer Sparten in das intelligente Messsystem eingebunden, müssen sie diesbezüglich die Anforderungen des Messstellenbetriebsgesetzes erfüllen. Die hierfür notwendige Technik ist heute noch nicht verfügbar. Über die Anbindung weiterer Sparten wird nach deren Verfügbarkeit vom Messstellenbetreiber aus wirtschaftlichen Gründen entschieden.

Diese Aufgaben des Messstellenbetriebs werden grundsätzlich durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber (kurz gMSB) übernommen, solange und soweit kein Dritter den Messstellenbetrieb durchführt. 

Der Messstellenbetreiber ist neben dem Stromlieferanten und dem Netzbetreiber ein weiterer Akteur auf dem deutschen Energiemarkt. Er ist ausschließlich für den Messstellenbetrieb verantwortlich. Sie haben die Möglichkeit den Messstellenbetreiber frei zu wählen, wenn durch diesen ein einwandfreier Messstellenbetrieb gemäß Messstellenbetriebsgesetz gewährleistet wird.

In den Netzgebieten Tübingen, Ammerbuch, Dettenhausen und Waldenbuch sind die Stadtwerke Tübingen Ihr grundzuständiger Messstellenbetreiber.

Kosten & Abrechnung

„Digitale Zähler“ machen es uns leichter, die Situationen zu identifizieren, in denen wir viel Energie verbrauchen und eröffnen damit die Möglichkeit, Änderungen in unserem Verbraucherverhalten vorzunehmen. Ein Beispiel hierfür ist der Austausch alter Elektrogeräte. Wenn Sie die Informationen, die Ihnen auf dem Display des Zählers oder in einer Visualisierung (z.B. Webportal) angezeigt werden, nutzen, können Sie Ihren Energieverbrauch und somit Ihre Energiekosten senken. Ob tatsächlich ein Einspareffekt eintritt, hängt von dem individuellen Verhalten des Kunden ab.

Der Preis für den Betrieb inklusive Einbau, Ablesung, Wartung moderner Messeinrichtungen beläuft sich auf maximal 20 Euro (inklusive Mehrwertsteuer) pro Jahr. Der Gesetzgeber hat diese Preisobergrenze festgelegt.

Alle Preise für den Messstellenbetrieb (Standard- und Zusatzleistungen) von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen finden Sie hier.

Ja, intelligente Messsysteme sind teurer. Die Preise für Einbau, Messung, Betrieb und Wartung intelligenter Messsysteme belaufen sich in den meisten Anwendungsfällen auf 100 bis 200 Euro pro Jahr (inklusive Mehrwertsteuer) bei einem Jahresverbrauch bis 100.000 kWh/Jahr bzw. einer installierten Anlagenleistung bis 100 kW. Der Gesetzgeber hat hierfür Preisobergrenzen festgelegt. 

Alle Preise für den Messstellenbetrieb (Standard- und Zusatzleistungen) von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen finden Sie hier.

Die Kosten für den Messstellenbetrieb sind separat zu betrachten und haben erstmal nur indirekt etwas mit Ihrem Strompreis zu tun. Die Kosten sind aber i.d.R. höher als die Kosten für die bisherigen Zähler. Die Kosten werden von uns in der Regel - wie bisher auch - an Ihren Stromlieferanten weiterberechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde (siehe hierzu auch nächste Frage/Antwort). In welchem Umfang die Kosten an Sie weitergegeben werden, ist abhängig von Ihrem Stromlieferanten und von Ihrem Stromliefervertrag. 

Hier sind unterschiedliche Konstellationen in den Netzgebieten Tübingen, Ammerbuch, Dettenhausen und Waldenbuch möglich:

  1. Wenn Ihr Stromlieferant Ihnen als Letztverbraucher – in der Regel wie bisher – den Messstellenbetrieb in Rechnung stellt (Stromliefervertrag inklusive des grundzuständigen Messstellenbetriebes), schließen wir mit Ihrem Stromlieferanten einen Messstellenvertrag ab. Wir erhalten das Entgelt für den Messstellenbetrieb dann von Ihrem Stromlieferanten.
  2. Wenn Ihr Stromlieferant Ihnen den Messstellenbetrieb nicht in Rechnung stellt und Sie keinen separaten Vertrag über den Messstellenbetrieb mit einem anderen Messstellenbetreiber geschlossen haben, kommt ein Messstellenvertrag zwischen Ihnen als Letztverbraucher und uns als grundzuständigen Messstellenbetreiber automatisch dadurch zustande, dass Sie Strom entnehmen. In diesem Fall erhalten Sie die Rechnung für den Messstellenbetrieb von uns.
  3. Für Sie als Betreiber einer Erzeugungsanlage nach dem EEG oder dem KWKG gilt, falls Sie einen Zweirichtungszähler (Bezug/Einspeisung) haben, ebenfalls 1. oder 2.
  4. Falls Sie als Betreiber für Ihre EEG- oder KWKG-Erzeugungsanlage einen separaten Zähler für die Einspeisung (Einspeisezähler) von uns wünschen, ist der Messstellenvertrag in schriftlicher Form notwendig. In diesem Fall erhalten Sie die Rechnung für den Messstellenbetrieb von uns.

Es kommt also auch auf den Vertrag an, den Sie mit Ihrem Stromlieferanten abgeschlossen haben.

Es ist gesetzlich geregelt, dass die neuen Zähler nicht mehr Strom verbrauchen dürfen, als die alten bzw. konventionellen Zähler. Sowohl der Eigenverbrauch des Zählers (moderne Messeinrichtung) als auch des Gateways wird nicht erfasst und wird somit dem Kunden auch nicht in Rechnung gestellt. Der Stromverbrauch der Geräte wird als Netzverlust ausgewiesen. §21 Ziffer 5 MsbG können Sie entnehmen, dass die Grenzen des Eigenverbrauches endgültig erst noch durch die Bundesnetzagentur per Verordnung festgelegt werden müssen. Nach aktuellem Kenntnisstand soll der Gesamtverbrauch eines Messsystems sechs Watt nicht überschreiten.

Geräte & Installation

Das Messstellenbetriebsgesetz unterscheidet zwischen modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen. Diese Unterscheidung ist wichtig, da sie sich durch das gesamte Gesetz zieht und Auswirkungen auf den Umfang der Geräte, deren Funktionen und Kosten hat. Die Begriffe sind in § 2 in den Nummern 7 und 15 des Messstellenbetriebsgesetzes (das Teil des Gesetzes zur Digitalisierung der Energiewende ist) definiert.

Die „Moderne Messeinrichtung“ ist ein elektronischer Stromzähler, der über ein digitales Display zur Ablesung des Zählerstandes sowie der aktuellen und historischen Verbrauchs- und ggf. Einspeisewerte verfügt. Die moderne Messeinrichtung wird nicht fernausgelesen.

Das „Intelligente Messsystem“ besteht neben dem digitalen Zähler - der modernen Messeinrichtung - aus einem sogenannten Smart-Meter-Gateway, einer Kommunikationseinheit für die verschlüsselte Fernauslesung der Messwerte. 

Moderne Messeinrichtungen veranschaulichen die tatsächlichen Stromverbrauchs- und ggf. Einspeisewerte besser als die bisherigen Zähler. Anders als bei den bestehenden Zählern (z.B. dem „klassischen“ elektromechanischen Ferraris-Stromzähler oder den elektronischen Zählern der alten Generation), an denen man i.d.R. ausschließlich den aktuellen Zählerstand ablesen kann, zeigen moderne Messeinrichtungen zudem den aktuellen Stromverbrauch sowie tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Werte für die letzten 24 Monate.

Nach wie vor wird der Zählerstand ein Mal pro Jahr durch die swt oder den Kunden abgelesen. Da eine moderne Messeinrichtung (mME) im Gegensatz zum intelligenten Messsystem (iMSys) kein Kommunikationsmodul besitzt, können die Messwerte nicht übertragen werden. Eine Steuerung des Zählers von außen ist ebenfalls nicht möglich.

Die modernen Messeinrichtungen sind vom Gesetzgeber als Grundlage zur erfolgreichen Umsetzung der „Digitalisierung der Energiewende“ vorgesehen und bilden damit die Vorstufe zu den intelligenten Messsystemen (iMSys).

Neben einer modernen Messeinrichtung verfügt ein intelligentes Messsystem über ein Smart-Meter-Gateway. Das Smart-Meter-Gateway ist unter anderem eine Kommunikationseinheit. Es kann Zugriffsrechte verwalten, Messwerte verarbeiten und automatisch an mehrere Berechtigte übertragen. Es stellt die „intelligente“ Schnittstelle zum Stromnetz dar.

Die Messwerte werden automatisch, direkt und sicher an Ihren Messstellenbetreiber, Ihren Netzbetreiber (Verteilnetzbetreiber und künftig zudem an den Übertragungsnetzbetreiber) sowie an Ihren Energieversorger und ggf. weitere von Ihnen autorisierte Stellen gesendet. Die Messwerte werden hochverschlüsselt über eine sichere Verbindung übertragen, die der Messstellenbetreiber bereitstellt (z.B. über Mobilfunk GPRS/LTE). Diese Art der Auslesung bedeutet das Ende der Schätzungen bei fehlenden Ablesewerten und das Ende der Ablesungen vor Ort. 

Das Gateway sorgt neben der Möglichkeit der Fernauslesung unter anderem für die Tarifierung (also der Zuordnung der gemessenen Energie zu verschiedenen Tarifstufen) und für die Steuerung von Anlagen bei zusätzlicher Einrichtung einer sogenannten Steuerbox.

Das gesetzlich geregelte Gateway erfüllt dabei die hohen Anforderungen an Datenschutz und Datensicherheit, da es durch das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert wird.

Übrigens: Ein einzelnes Gateway kann auch für mehrere moderne Messeinrichtungen die sichere Kommunikation übernehmen.

Intelligente Messsysteme können zukünftig zusätzlich um eine Steuerbox erweitert werden. Damit werden Verbrauchs- und Einspeiseanlagen hinsichtlich des Energieflusses fernsteuerbar gemacht und wir können Ihnen weitere Services anbieten.

Steuerbare unterbrechbare Verbrauchseinrichtungen sind dabei zum Beispiel Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen und Elektrofahrzeuge. Photovoltaikdachanlagen gehören bspw. zu den fernsteuerbaren Erzeugungsanlagen.

Intelligente Messsysteme und moderne Messeinrichtungen unterliegen strengen Vorgaben der deutschen Eichbehörden und des Eichgesetzes. So wird sichergestellt, dass die verbrauchten Strommengen auch korrekt gemessen und abgerechnet werden können. Diese sorgen für einheitliche hohe Qualitäts- und Sicherheitsstandards, unabhängig von Ihrem Energieversorger.

Sie müssen:

  • zu Hause sein, um den Installateur reinzulassen oder Sie stellen sicher, dass ein von Ihnen ernannter und verantwortlicher Erwachsener zu Hause ist, um dem Installateur den Zugang zu ermöglichen.
  • sicherstellen, dass der Installateur Zugang zu Ihrem bisherigen Stromzähler erhält - stellen Sie sicher, dass er leicht Zugriff hat (der Zähler frei zugänglich ist)
  • wenn Sie Eigentümer eines Neubaus sind und zum ersten Mal ein Zähler installiert wird, ist es Ihre Pflicht den Zählerplatz entsprechend den Anforderungen der Anwendungsregel VDE4101 so zu gestalten, dass der Einbau der (neuen) Technik möglich ist. Diese Regeln werden durch den Netzbetreiber vorgegeben.

Die Installation einer modernen Messeinrichtung ist ähnlich einer Installation eines alten Zählers und wird in der Regel nur ca. 15-20 Minuten in Anspruch nehmen. Bei der Installation eines intelligenten Messsystems sind weitere Schritte erforderlich, z.B. die Herstellung der Kommunikationsverbindung. Im Idealfall dauert die Installation eines intelligenten Messsystems ca. 30-40 Minuten.

Alle Installationen werden von voll ausgebildeten Monteuren durchgeführt, um den Prozess der Montage und Inbetriebnahme in Ihrem Haus so kurz wie möglich zu halten. Während der Zähler ersetzt wird, muss Ihr Strom für einige Minuten abgeschaltet werden – dies ist gängige Praxis für Zähler mit Dreipunktbefestigung. EHZ-Zähler können unterbrechungsfrei gewechselt werden.

Vorteile & Chancen

Mehr Informationen: Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler, der Informationen über die tatsächlichen Stromverbrauchs- und ggf. Einspeisewerte direkt am Gerät anzeigt. An konventionellen Zählern kann man ausschließlich den aktuellen Zählerstand ablesen – moderne Messeinrichtungen zeigen neben dem Zählerstand auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Verbrauchs- und ggf. Einspeisewerte jeweils für die letzten 24 Monate an.

Mehr Kontrolle: Überwachung und Analyse des Stromverbrauchs werden einfacher – und können dabei helfen, mit Energie bewusster umzugehen und Energie einzusparen.

Mehr Möglichkeiten: In Verbindung mit einer Kommunikationseinheit, dem so genannten Smart-Meter-Gateway, kann die moderne Messeinrichtung gegen Mehrkosten zu einem intelligenten Messsystem  mit weiteren Funktionen aufgewertet werden.

Mehr Sicherheit: Die neuen Zähler erfüllen hohe Datenschutzanforderungen: Daten werden nur im Gerät abgespeichert. Die Datenanzeige der historischen Werte ist durch eine PIN vor fremdem Zugriff geschützt.

Transparenz über Stromverbrauch: Ein intelligentes Messsystem registriert permanent Ihren Stromverbrauch und die elektrische Leistung. Sie können Ihren Stromverbrauch genau analysieren. Ganz einfach über ein Webportal mit einem personalisierten Zugang. Und in Zukunft erhalten Sie noch viel mehr Informationen über z.B. Ihren Energie- und Wasserverbrauch.

Umwelt schonen: Die neu gewonnene Transparenz erleichtert es Ihnen, den Stromverbrauch zu reduzieren. Und somit auch die Umwelt zu entlasten.

Kein Strom ablesen mehr nötig: Ihre Abrechnung wird einfacher und bequemer. Der Messwerte werden einfach und sicher an uns übermittelt.

Energie sparen für Privat, Gewerbe und Industrie: Gebäude, Anlagen, Produktionsabläufe oder ganze Unternehmen können energietechnisch besser gesteuert werden. Das kann große Mengen Energie und somit auch Geld sparen.

Höchste Sicherheitsstandards: Die erfassten Daten werden vertraulich, mit größter Sorgfalt und höchsten Sicherheitsstandards behandelt.

Außerdem bieten intelligente Messsysteme die Grundlage für weitere Möglichkeiten, z.B.:

  • Flexiblere Tarifangebote
  • Steuerung der Energieerzeugung
  • Steuerung der Energiespeicher
  • Smart Home-Anwendungen
  • Steuerung von und Vernetzung zu intelligenten, komfortablen und sparsamen Gebäuden
  • Professionelles Energiedaten-Management

Mittelfristig sollen auch die Zähler für Erdgas, Fernwärme und Trinkwasser an die intelligenten Messsysteme angebunden werden. Das bringt viele Vorteile, zum Beispiel auch für die Wohnungswirtschaft. 

Bei einem Blick in die etwas weitere Zukunft, werden die neuen intelligenten Messsysteme Ihnen in Zukunft ermöglichen, schaltbare Verbraucher (z.B. Elektro-Auto), Erzeuger und Speicher flexibel zu nutzen. Somit können Sie Ihr Haus auf Basis von Energieverbräuchen und -preisen automatisieren (Stichwort „Smart Home“). Vorstellbar ist, dass sich die Spülmaschine oder das Elektro-Auto im Tagesverlauf automatisch einschaltet oder auflädt, wenn der Strom günstig ist.

Datenschutz & Datensicherheit

Die neuen Zähler sind sehr sicher. Das Gateway des „intelligenten Messsystems“ wird vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik nach dem sogenannten „BSI Schutzprofil“ zertifiziert. Der angewandte Sicherheitsstandard des Gateways liegt höher als der Standard beim Onlinebanking und ist vergleichbar mit dem Sicherheitsstandard des Chips auf dem Personalausweis. 

Ihre historischen Verbrauchswerte an der modernen Messeinrichtung sind außerdem mit einer zählerspezifischen PIN geschützt, die nur Ihnen zusteht. Die notwendigen Informationen für die jährliche Zählerablesung erhalten Sie aber auch ohne PIN-Eingabe: So sind die Zählerstände in der ersten Zeile des Displays sichtbar (je Anwendungsfall: Lieferung, Bezug, HT/NT rollieren im Display). Nach Eingabe der PIN werden im Display die historischen tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Werte für die letzten 24 Monate angezeigt.

Sprechen Sie uns an. Die PIN können Sie bei uns per E-Mail an digitale-zaehler@swtue.de beantragen. Bitte nennen Sie uns dafür die 14-stellige Zählernummer sowie Ihren Namen und die Adresse, dann senden wir Ihnen die Zähler-PIN postalisch zu. Eine mündliche Weitergabe oder der Versand per E-Mail ist nicht möglich.

Es ist möglich, dass Daten entstehen, die Datenschutzrechtlich relevant sind. Jede digitale Kommunikationsinfrastruktur kann den Gefahren von Hacking-Angriffen ausgesetzt sein. Der Gesetzgeber sieht daher höchste Sicherheitsmaßnahmen vor, um die sensiblen Daten zu schützen. Dazu gehört z.B., dass die Gateways nur von einem zertifizierten Administrator parametriert werden dürfen.

Moderne Messeinrichtungen sind wie die heutigen Zähler nicht an ein Kommunikationsnetz angebunden. Es ist also unmöglich darauf von außen zuzugreifen.

Intelligente Messsysteme verfügen mit dem Gateway über eine Kommunikationseinheit, diese unterliegt jedoch den höchsten Sicherheitsstandards. So werden bestimmte Sicherheitsmerkmale bereits bei der Produktion im Gerät hinterlegt, was den Zugriff unberechtigter vermeiden soll. Der angewandte Sicherheitsstandard des Gateways liegt höher als der Standard beim Onlinebanking und ist vergleichbar mit dem Sicherheitsstandard des Chips auf dem Personalausweis.

Die Daten sind so abgespeichert, dass diese bei einem Stromausfall nicht verloren gehen.

Intelligente Messsysteme müssen dem technischen Fortschritt der kommenden Jahre angepasst werden, um dauerhaft einen Datenschutz- und Datensicherheitsstandard gewährleisten zu können. Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) trägt kontinuierlich Informationen von Herstellern und Anwendern über bekanntgewordene Sicherheitslücken zusammen, wertet diese aus und entwickelt die Sicherheitsstandards stetig weiter. Die Gateways können auf dieser Basis kontinuierlich durch Updates sicher gehalten werden.

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