Die neue Zählergeneration – Intelligenz für die Energiewende

Die Energiewende ist in vollem Gange. Das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ und das darin enthaltene „Messstellenbetriebsgesetz" (MsbG) setzen dabei wichtige Rahmenbedingungen.

Ein wichtiges Ziel der Energiewende ist es, unsere Energieversorgung langfristig auf regenerative Quellen umzustellen. Damit auch dann die Stromversorgung konstant und zu jeder Zeit sicher ist, bauen wir eine durchgängig intelligente Netzinfrastruktur auf – das Smart Grid. Dafür schafft die Digitalisierung die Basis, denn sie macht Energieflüsse transparent und steuerbar. Der digitale Stromzähler ist dafür ein wichtiger Baustein. Das bedeutet konkret:

  • Die flächendeckende Einführung einer neuen, digitalen Zählertechnik. Bis 2032 rüsten wir in unseren Netzgebieten Tübingen, Ammerbuch, Dettenhausen und Waldenbuch über 65.000 Zähler auf die neue Zählertechnik um.
  • Unser Stromversorgungssystem wird fit für die Zukunft, weil die Kommunikation untereinander schneller und sicherer wird. Die neue digitale Infrastruktur verbindet Stromerzeuger, Großverbraucher und viele Kleinverbraucher.
  • Als zuständiger Messstellenbetreiber kümmern wir uns um die Umsetzung vor Ort. Wir informieren Sie über jeden Schritt.

Grundsätzlich wird bei der neuen digitalen Zählergeneration zwischen modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen unterschieden, die nachfolgend im Detail erläutert werden.

Die neuen Stromzähler

Moderne Messeinrichtung (mME)

Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler, der Informationen über die tatsächlichen Stromverbrauchs- und ggf. Einspeisewerte direkt am Gerät anzeigt. An konventionellen Zählern kann man ausschließlich den aktuellen Zählerstand ablesen – moderne Messeinrichtungen zeigen neben dem Zählerstand auch tages-, wochen-, monats- und jahresbezogene Verbrauchs- und ggf. Einspeisewerte jeweils für die letzten 24 Monate an.

Vorteile

Mehr Kontrolle: Überwachung und Analyse des Stromverbrauchs werden einfacher – und können dabei helfen, mit Energie bewusster umzugehen und Energie einzusparen.

Mehr Möglichkeiten: In Verbindung mit einer Kommunikationseinheit, dem so genannten Smart-Meter-Gateway, kann die moderne Messeinrichtung gegen Mehrkosten zu einem intelligenten Messsystem  mit weiteren Funktionen aufgewertet werden.

Mehr Sicherheit: Die neuen Zähler erfüllen hohe Datenschutzanforderungen: Daten werden nur im Gerät abgespeichert. Die Datenanzeige ist durch eine PIN vor fremdem Zugriff geschützt.

Was ist was beim elektronischen Basiszähler (eBZ)? Beschreibung herunterladen

Einbau und Voraussetzungen

Ab 2018 bauen die swt als grundzuständiger Messstellenbetreiber in den eigenen Netzgebieten (Tübingen, Ammerbuch, Dettenhausen und Waldenbuch) sukzessive moderne Messeinrichtungen ein und zwar bei 

  • Stromverbrauchern mit einem Verbrauch von bis zu 6.000 kWh/Jahr und
  • Anlagenbetreibern mit einer installierten Leistung von bis zu 7 kW.

Wir informieren alle Haushalte rechtzeitig über den Wechseltermin. Eingebaut werden die Messeinrichtungen in alle Neubauten und Gebäuden, die einer größeren Renovierung (im Sinne der Richtlinie 2010/31/EU) unterzogen werden, sowie im Falle von geplanten, turnusmäßigen Zählerwechsel-Aktionen.

Bis 2032 sind knapp 58.000 Messstellen von einer verpflichtenden Umrüstung auf moderne Messeinrichtungen betroffen. 

Übrigens: Auch wenn Sie bereits einen digitalen bzw. elektronischen Zähler haben, tauschen wir diesen gegen einen digitalen Zähler der neuesten Generation aus.

Intelligentes Messsystem (iMSys)

 

Ein intelligentes Messsystem besteht in der Regel aus zwei Komponenten:

  1. der modernen Messeinrichtung (digitaler Zähler)
  2. und einer Kommunikationseinheit (Smart-Meter-Gateway), die für die Erfassung, Verarbeitung und für den sicheren Versand der Messdaten notwendig ist.

Die Kommunikationseinheit überträgt die ermittelten Daten an die berechtigten Marktteilnehmer. Berechtigte Marktteilnehmer sind z.B. der Messstellenbetreiber, der Netzbetreiber sowie der Stromlieferant. Weitere Berechtigte sind möglich.

Intelligente Messsysteme können zukünftig zusätzlich um eine Steuerbox erweitert werden. Damit werden Verbrauchs- und Einspeiseanlagen hinsichtlich des Energieflusses fernsteuerbar gemacht und wir können Ihnen weitere Services anbieten.

Vorteile des intelligenten Messsystems

Transparenter Stromverbrauchs: Das intelligente Messsystem registriert permanent Ihren Stromverbrauch und die elektrische Leistung. Über ein Webportal können Sie Ihren Stromverbrauch genau analysieren – und in Zukunft noch viel mehr Informationen über Ihren Energie- oder auch Wasserverbrauch erhalten.

Geldbeutel und Umwelt schonen: Die neu gewonnene Transparenz erleichtert es Ihnen den Stromverbrauch zu reduzieren und damit Ihren Geldbeutel und die Umwelt zu entlasten.

Kein Stromablesen mehr: Ihre Abrechnung wird einfacher und bequemer. Der Zählerstand wird einfach und sicher an uns übermittelt.

Bessere Energiesteuerung für Privat, Gewerbe und Industrie: Gebäude, Anlagen, Produktionsabläufe oder ganze Unternehmen können energietechnisch besser gesteuert werden. Das kann große Mengen Energie und Geld sparen.

Außerdem sind intelligente Messsysteme die Grundlage für

  • flexible Tarifangebote
  • Steuerung der Energieerzeugung
  • Steuerung der Energiespeicher
  • Smart Home-Anwendungen
  • Steuerung von und Vernetzung zu intelligenten, komfortablen und sparsamen Gebäuden
  • professionelles Energiedaten-Management

Mittelfristig sollen auch die Zähler für Erdgas, Fernwärme und Trinkwasser an die intelligenten Messsysteme angebunden werden. 

Für Datensicherheit ist gesorgt

Die erfassten Daten werden vertraulich, mit größter Sorgfalt und höchsten Sicherheitsstandards behandelt. Bei intelligenten Messsystemen wurden für die Datenübertragung allgemeingültige, verbindliche und hohe Datenschutz- und IT-Sicherheitsstandards gesetzt. Der Datenschutzstandard ist vergleichbar mit dem des Chips auf dem Personalausweis.

Die Sicherheit der Geräte wird vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) geprüft und zertifiziert. Die swt verbauen ausschließlich zertifizierte Geräte, die ein einheitliches und sehr hohes Sicherheitsniveau bieten.

Alle Marktteilnehmer (z. B. Stromlieferanten oder Netzbetreiber) erhalten nur diejenigen Daten, die sie für ihre Arbeit benötigen oder zu deren Empfang und Verarbeitung der Kunde sie beauftragt und ermächtigt hat. 
Die Daten werden ausschließlich verschlüsselt übertragen.

Einbau und Voraussetzungen

Der Einbau eines intelligenten Messsystems ist gesetzlich erforderlich bei

  • Stromverbrauch > 10.000 kWh/Jahr – ab voraussichtlich 2018*
  • Stromverbrauch 6.000 bis 10.000 kWh/Jahr – ab 2020*
  • Erzeugungsanlagen 7 bis 100 kW installierter Leistung – ab voraussichtlich 2018*
  • Erzeugungsanlagen > 100 kW installierter Leistung – ab 2020*
  • unterbrechbaren Verbrauchseinrichtungen (nach § 14a EnWG), z. B. Wärmepumpen, Nachtspeicherheizungen - ab voraussichtlich 2018*

Alle betroffenen Stellen werden von uns im Vorfeld schriftlich über den geplanten Zählerwechsel informiert.

Bis 2032 sind ca. 7.000 Messstellen von einer verpflichtenden Umrüstung auf intelligente Messsysteme betroffen.

* Da bisher noch keine zertifizierten intelligenten Messsysteme (bzw. Smart-Meter-Gateways) verfügbar sind, steht ein genauer Starttermin für den Zählerwechsel derzeit noch nicht fest. 

Vergleich alte und neue Stromzähler

Kosten für den Messstellenbetrieb

Der Gesetzgeber hat bundesweit einheitliche Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber festgelegt.

Preisblatt der swt für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen herunterladen

Bitte beachten Sie: Die Kosten für den Messstellenbetrieb werden – in der Regel und sofern nichts anderes vereinbart ist – wie bisher auch von uns an Ihren Stromlieferanten weiterberechnet. Ob und in welchem Umfang die Kosten an Sie weitergegeben werden, ist abhängig von Ihrem Stromlieferanten und Stromliefervertrag. 

Viele Fragen werden uns immer wieder gestellt. Eine Auswahl davon und die Antworten darauf finden Sie unter dem Menüpunkt Häufige Fragen.

Messstellenvertrag für Lieferanten, Letztverbraucher und Anlagenbetreiber

Dieser Vertrag umfasst den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme i. S. d. Messstellenbetriebsgesetzes im Bereich Elektrizität, für die der grundzuständige Messstellenbetreiber Stadtwerke Tübingen GmbH den Messstellenbetrieb durchführt.

Weitere Informationen gemäß Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten erhalten Sie zudem unter www.swtue.de/informationen-nach-dsgvo.