PV-Balkonanlagen

Alles, was Sie für die Anmeldung beim Netzbetreiber Stadtwerke Tübingen wissen müssen

Bei einem Balkonkraftwerk – auch Plug-In-, Balkon-, oder Mini-Anlage genannt – handelt es sich um eine steckerfertige PV-Anlage.

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Balkonkraftwerk installiert werden? Im Niederspannungsnetz der Stadtwerke Tübingen können steckerfertige Erzeugungsanlagen unter bestimmten Voraussetzungen betrieben werden. Sie müssen dazu gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt, installiert, angeschlossen und betrieben werden. Näheres hierzu finden Sie beim VDE FNN und in den folgenden FAQ.

FAQ / Häufige Fragen zum Balkonkraftwerk

Nein, wir verkaufen keine Balkonkraftwerke. Wenden Sie sich hierfür bitte an einen Elektrofachbetrieb, der Sie zu Fragen der sicheren Montage und des Betriebs beraten kann.

Die Anlage sollte laut DIN VDE V 0100-551-1 entweder fest angeschlossen werden ODER über eine spezielle Energiesteckvorrichtung z. B. nach DIN VDE V 0628-1 steckbar sein. Sowohl die feste Verdrahtung der Anlage als auch die Installation einer speziellen Energiesteckvorrichtung muss durch einen Elektro-Installateur erfolgen. Lediglich die Inbetriebsetzung einer Anlage an einer bereits vorhandenen Energiesteckvorrichtung (z. B. nach DIN VDE V 0628-1) kann dann durch den Betreiber jederzeit selbst erfolgen.

Fazit: Ein handelsüblicher Schuko-Stecker ist für ein Balkonkraftwerk nach aktuellen Regeln der Technik nicht geeignet.

Die Leistung des Wechselrichters muss derzeit auf 800 Watt begrenzt sein.

Pro Abnahmestelle (Zähler) darf nur ein Balkonkraftwerk installiert und nach dem vereinfachten Anmeldeverfahren im Marktstammdatenregister angemeldet werden. 

Wünschen Sie eine Ausbezahlung des ins Netz eingespeisten Stroms, müssen Sie Ihre Anlage zusätzlich im swt-Netzportal anmelden.

Pro Wechselrichter dürfen max. 2 kWp (=2.000 Wp) Modulleistung installiert werden.

Nein. Die Anlage sollte laut DIN VDE V 0100-551-1 entweder fest angeschlossen werden ODER steckbar über eine spezielle Energiesteckvorrichtung sein, z. B. nach DIN VDE V 0628-1. Die haushaltsübliche Schuko-Steckdose ist KEINE Energiesteckdose.

Sowohl die feste Verdrahtung der Anlage als auch die Installation einer speziellen Energiesteckvorrichtung muss durch einen Elektro-Installateur erfolgen. Lediglich die Inbetriebsetzung einer Anlage an einer bereits vorhandenen Energiesteckvorrichtung (wie beispielsweise eine Wieland-Steckdose) kann dann durch den Betreiber jederzeit selbst erfolgen.

Beim Anschluss an einen vorhandenen Stromkreis muss eine Elektrofachkraft prüfen, ob die Leitung für die zusätzliche Einspeisung ausreichend dimensioniert ist. Die Leitung ist ansonsten eventuell nicht ausreichend vor Überlast geschützt und es besteht Brandgefahr.

Es muss ein Zweirichtungszähler vorhanden sein. „Normale“ Stromzähler sind Einrichtungszähler und können bei einer Einspeisung rückwärtslaufen.

Sollte noch ein alter Zähler ohne Rücklaufsperre (mit Zählscheibe) bei Ihnen verbaut sein, wird dieser von uns kostenlos getauscht. Für Sie entsteht dabei kein Aufwand. Wir erhalten Ihre Daten regelmäßig vom Marktstammdatenregister, in dem Sie Ihre Anlage registrieren müssen. Bitte tragen Sie dort in jedem Fall Ihre Zählernummer ein.

Sie können Ihre Anlage bereits nutzen, auch wenn noch kein neuer Zähler bei Ihnen eingebaut wurde. Voraussetzung ist aber die vorherige Anmeldung im Markstammdatenregister.

Wenn bei Ihnen bereits ein Zweirichtungszähler vorhanden ist, sind zählerseits alle Voraussetzungen erfüllt. WICHTIG: Es erfolgt in diesem Fall also keine gesonderte Rückmeldung durch die swt! Es genügt, wenn Sie Ihre Anlage beim Marktstammdatenregister anmelden.

Wünschen Sie eine Ausbezahlung des ins Netz eingespeisten Stroms, müssen Sie Ihre Anlage zusätzlich im swt-Netzportal anmelden.

Sie müssen die Anlage beim Marktstammdatenregister anmelden. Dort können Sie bei Bedarf auch Ihre Daten und/oder Ihre Anlage ändern, z. B. bei Umzug, Leistungserhöhung oder -änderung.

Wünschen Sie eine Ausbezahlung des ins Netz eingespeisten Strom, müssen Sie Ihre Anlage zusätzlich im swt-Netzportal anmelden.

In diesem Fall sind die Stadtwerke Tübingen nur Ihr Stromlieferant nicht aber der örtliche Netzbetreiber. Ihre Anlage müssen Sie jedoch beim örtlichen Netzbetreiber anmelden. Wer Netzbetreiber ist, sehen Sie entweder in Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung oder unter vnbdigital.de.

Fürs Balkonkraftwerk geeignete Stromzähler

Fürs Balkonkraftwerk NICHT geeignete Stromzähler

Ihre Ansprechpartner

Dominic Ulmer

Technische Bearbeitung (PV-Anlagen bis 25 kW)

07071 157-3986

Team Einspeisung

Kaufmännische Bearbeitung

07071 157-259