Solarmodule sind auf einem Balkon montiert, wobei sie auf einem Geländer befestigt sind. Der Balkon hat eine hellgraue, vertikale Holzverkleidung. Oben ist ein kleiner Holzunterstand mit Pflanzen und Blumenkästen zu sehen. Im Hintergrund sind Teile des Gebäudes erkennbar, einschließlich Fenster und einer weiteren Wand. Es gibt auch dekorative Lichter über dem Balkon.

PV-Balkonanlagen

Alles, was Sie für die Anmeldung beim Netzbetreiber Stadtwerke Tübingen wissen müssen

Bei einem Balkonkraftwerk – auch Plug-In-, Balkon-, oder Mini-Anlage genannt – handelt es sich um eine steckerfertige PV-Anlage.

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Balkonkraftwerk installiert werden? Im Niederspannungsnetz der Stadtwerke Tübingen können steckerfertige Erzeugungsanlagen unter bestimmten Voraussetzungen betrieben werden. Sie müssen dazu gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt, installiert, angeschlossen und betrieben werden. Näheres hierzu finden Sie beim VDE FNN und in den folgenden FAQ.

FAQ / Häufige Fragen zum Balkonkraftwerk

Nein, wir verkaufen keine Balkonkraftwerke. Wenden Sie sich hierfür bitte an einen Elektrofachbetrieb, der Sie zu Fragen der sicheren Montage und des Betriebs beraten kann.

Die Anlage sollte laut DIN VDE V 0100-551-1 entweder fest angeschlossen werden ODER über eine spezielle Energiesteckvorrichtung z. B. nach DIN VDE V 0628-1 steckbar sein. Sowohl die feste Verdrahtung der Anlage als auch die Installation einer speziellen Energiesteckvorrichtung muss durch einen Elektro-Installateur erfolgen. Lediglich die Inbetriebsetzung einer Anlage an einer bereits vorhandenen Energiesteckvorrichtung (z. B. nach DIN VDE V 0628-1) kann dann durch den Betreiber jederzeit selbst erfolgen.

[Update] Seit dem 01.12.2025 gibt es eine neue Produktnorm DIN VDE V 0126-95. Sie ermöglicht den sicheren Anschluss steckerfertiger PV-Anlagen über eine Haushaltsteckdose, sofern der Basisschutz und die elektrische Sicherheit entsprechend mechanisch oder elektromechanisch gewährleistet ist. Bei dieser Art des Anschlusses darf die Wechselrichterleistung 800 VA nicht überschreiten. Zusätzlich darf die maximal zulässige Modulleistung der verbauten PV-Module höchstens 960 Wp betragen (dies entspricht der nach EEG installierten Leistung in Watt).

Eine spezielle Energiesteckvorrichtung bleibt die sichere Option, insbesondere dann, wenn die Anforderungen für den Anschluss an eine Haushaltssteckdose nicht erfüllt werden können. Sie ermöglicht darüber hinaus höhere Modulleistungen von bis zu 2000 Wp.

Ja, dies ist unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Die genauen Anforderungen sind in der DIN VDE V 0126-95 festgelegt.

Für den Anschluss von Balkonkraftwerken an eine herkömmliche Haushaltssteckdose über einen Schutzkontaktstecker wurden mehrere Schutzmaßnahmen definiert. Dabei darf die Wechselrichterleistung maximal 800 VA betragen. Eine Modulleistung der verbauten PV-Module ist bis 960 Wp möglich. Außerdem müssen Basisschutz und elektrische Sicherheit entweder mechanisch oder elektromechanisch gewährleistet sein. Dies kann durch einen modifizierten Haushaltsstecker mit Schutzumhüllung oder einen internen Trennschalter erfolgen. Alternativ kann der Basisschutz auch über eine galvanische Trennung im Wechselrichter realisiert werden, wobei der Wechselrichter dafür zusätzliche Anforderungen erfüllen muss.

Besonders wichtig: Es dürfen niemals mehrere Anlagen über eine Mehrfach-Verteilersteckdose an eine Haushaltssteckdose angeschlossen werden. Hierbei kann es zu einer Überlastung der Stromleitung und damit zum Brand kommen.

Die Leistung des Wechselrichters muss derzeit auf 800 Watt begrenzt sein.

Pro Zähler darf ein Balkonkraftwerk mit max. 2 kWp oder 2.000 Wp Modulleistung und max. 800 W Wechselrichterleistung nach dem vereinfachten Verfahren angemeldet werden.

Bei Anschluss eines Balkonkraftwerkes mit einem Schuko-Stecker, dass die Produktnorm DIN VDE 0126-95 erfüllt, ist nur eine Modulleistung von max. 960Wp zulässig. Der Wechselrichter darf max. 800 W haben.

Jedes weitere Balkonkraftwerk muss durch einen bei einem Netzbetreiber eingetragenen Installateur angemeldet werden.

Nach dem vereinfachten Anmeldeverfahren muss das ein Balkonkraftwerk im Marktstammdatenregister angemeldet werden.

Wünschen Sie eine Ausbezahlung des ins Netz eingespeisten Stroms, müssen Sie Ihre Anlage zusätzlich im swt-Netzportal anmelden.

Pro Wechselrichter dürfen max. 2 kWp (=2.000 Wp) Modulleistung installiert werden. Bei Anschluss eines Balkonkraftwerkes mit einem Schuko-Stecker, dass die Produktnorm DIN VDE 0126-95 erfüllt, ist nur eine Modulleistung von max. 960Wp zulässig.

Zunächst sollte eine Elektrofachkraft prüfen, ob der vorhandene Stromkreis für die Einspeisung ausreichend dimensioniert und abgesichert ist, um Überlastung und Brandgefahr zu vermeiden. Gegebenenfalls muss von der Elektrofachkraft die vorhandene Sicherung gegen eine kleinere Sicherung getauscht werden.

Wenn die Hausinstallation den Anforderungen entspricht und das Balkonkraftwerk die DIN VDE V 0126-95 erfüllt, kann sie sicher von Laien über eine Haushaltsteckdose in Betrieb genommen werden. Entspricht das Steckersolargerät nicht den Vorgaben der Norm, muss eine spezielle Energiesteckdose (z. B. nach DIN VDE V 0628-1 (VDE V 0628-1)) installiert oder die Anlage fest angeschlossen werden.

Beim Anschluss an einen vorhandenen Stromkreis muss eine Elektrofachkraft prüfen, ob die Leitung für die zusätzliche Einspeisung ausreichend dimensioniert ist. Die Leitung ist ansonsten eventuell nicht ausreichend vor Überlast geschützt und es besteht Brandgefahr.

Sie können ein PV-Balkonkraftwerk auch installieren, wenn bei Ihnen ein ungeeigneter Stromzähler vorhanden ist. Wir tauschen Ihren Zähler in diesem Fall im Nachgang kostenlos aus. Sie müssen nichts weiter unternehmen, wir erhalten Ihre Daten über das Marktstammdatenregister.

Wenn bei Ihnen bereits ein Zweirichtungszähler vorhanden ist, sind zählerseits alle Voraussetzungen erfüllt. WICHTIG: Es erfolgt in diesem Fall also keine gesonderte Rückmeldung durch die swt! Es genügt, wenn Sie Ihre Anlage beim Marktstammdatenregister anmelden.

Wünschen Sie eine Ausbezahlung des ins Netz eingespeisten Stroms, müssen Sie Ihre Anlage zusätzlich im swt-Netzportal anmelden.

Sie müssen die Anlage beim Marktstammdatenregister anmelden. Dort können Sie bei Bedarf auch Ihre Daten und/oder Ihre Anlage ändern, z. B. bei Umzug, Leistungserhöhung oder -änderung.

Wünschen Sie eine Ausbezahlung des ins Netz eingespeisten Strom, müssen Sie Ihre Anlage zusätzlich im swt-Netzportal anmelden.

In diesem Fall sind die Stadtwerke Tübingen nur Ihr Stromlieferant nicht aber der örtliche Netzbetreiber. Ihre Anlage müssen Sie jedoch beim örtlichen Netzbetreiber anmelden. Wer Netzbetreiber ist, sehen Sie entweder in Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung oder unter vnbdigital.de.

Weitere Informationen und Antworten finden Sie z. B. beim VDE Verband der Elektrotechnik Elektronik Informationstechnik unter Steckerfertige PV-Anlagen: Anschluss & Anmeldung

Mehr Fläche, mehr Ertrag: Wenn Sie über eine PV-Dachanlage nachdenken, informieren wir Sie gerne über unser swt-Energiedach. Sprechen Sie uns an.

Sie können ein PV-Balkonkraftwerk auch installieren, wenn bei Ihnen ein ungeeigneter Stromzähler vorhanden ist. Wir tauschen Ihren Zähler in diesem Fall im Nachgang kostenlos aus. Sie müssen nichts weiter unternehmen, wir erhalten Ihre Daten über das Marktstammdatenregister.

Fürs Balkonkraftwerk geeignete Stromzähler

Fürs Balkonkraftwerk NICHT geeignete Stromzähler

Ihre Ansprechpartner

Dominic Ulmer

Technische Bearbeitung (PV-Anlagen bis 25 kW)

07071 157-3986

Team Einspeisung

Kaufmännische Bearbeitung

07071 157-259