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Ihre Fragen. Unsere Antworten.

Viele Fragen werden uns immer wieder gestellt. Eine Auswahl davon und die Antworten darauf finden Sie auf dieser Seite nach unterschiedlichen Themengebieten und Sparten sortiert. Die Antwort auf Ihre Frage ist nicht dabei? Dann hilft Ihnen unser Kundenservice unter kundenservice@swtue.de gerne weiter. 

Energiepreisbremse

Allgemein

  • Was muss ich Ihnen bei einem Umzug mitteilen?

    Alle Informationen rund um den Umzug haben wir auf der Seite Umzugsservice für Sie zusammengestellt.

  • Wie kann ich Sie am besten erreichen?

    Rufen Sie uns an unter Tel. 07071 157-300 oder besuchen Sie unser Kundenzentrum, Eisenhutstraße 6, 72072 Tübingen.

    Unsere Servicezeiten:
    Montag – Donnerstag: 8.00 – 17.00 Uhr
    Freitag: 8.00 – 13.00 Uhr

  • Warum bekomme ich z. B. von der EnBW eine Ablesekarte, obwohl ich bei den Stadtwerken Tübingen Kunde bin?

    Sie wohnen nicht im direkten Versorgungsnetzgebiet der Stadtwerke Tübingen. Der Zähler ist Eigentum eines anderen Netzbetreibers (z.B. der EnBW), dieser ist gesetzlich dazu verpflichtet den Zählerstand des Zählers zu ermitteln. Der Netzbetreiber rechnet damit die Netznutzungsgebühren direkt mit den Stadtwerken Tübingen ab.

    Bitte senden Sie daher die Zählerkarte wie angefordert ab. Die Rechnung erhalten Sie natürlich weiterhin nur von uns.

  • Was ist der Baukostenzuschuss (BKZ)?

    Hierbei geht es um Kosten für das den Hausanschlüssen vorgelagerte allgemeine Strom-, Erdgas- und Wassernetz. Der Baukostenzuschuss (BKZ) ist ein Kostenbeitrag des Netzkunden (Anschlussnehmers) an der Netzerschließung. Die aktuellen Pauschalsätze für Strom, Erdgas und Wasser sind in den jeweiligen Ergänzenden Bedingungen der swt veröffentlicht. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter Telefon 07071 157-213 oder -432.

Rechnung

  • Ich habe allgemeine Fragen zu meiner Verbrauchsabrechnung, was kann ich tun?

    Ihre Jahresabrechnung für den Strom-, Erdgas- und Wasserverbrauch enthält eine Menge direkter und indirekter Informationen, die zum Teil auch gesetzlich vorgeschrieben sind. Deshalb erschließt sich die Verbrauchsabrechnung nicht immer auf den ersten Blick.

    Weitere Informationen dazu erhalten Sie in unserem Servicebereich.

  • Wie wird die Höhe des Abschlags festgelegt?

    Grundlage für die Höhe Ihres Abschlags ist Ihr letzter Jahresverbrauch geteilt durch die Anzahl der Abschläge - bei den Stadtwerken Tübingen in der Regel elf - bis zur nächsten turnusmäßigen Jahresrechnung. Wir kalkulieren die Höhe Ihres Abschlags auf Grundlage der aktuellen Preise und jahreszeitlichen Verbrauchsschwankungen.

  • Wie oft muss ich meinen Abschlag zahlen?


    Sie zahlen elf mal Ihre Abschläge. Der zwölfte Abschlag fließt mit in die Jahresrechnung ein.

  • Wie kann ich meine Rechnungen und Abschläge bezahlen? Welches Verfahren empfehlen Sie mir?

    Am einfachsten ist es, die Abschlagszahlungen durch das SEPA-Basislastschriftverfahren von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats schicken wir Ihnen gerne ein entsprechendes Formular zu.

    Bitte melden Sie sich dazu bei unserem Kundenservice, Tel. 07071 157-300 oder kundenservice@swtue.de.

  • Bekomme ich jeden Monat eine Zahlungsaufforderung?

    Nein, unsere Jahresabrechnung informiert über Höhe und Fälligkeit der Abschlagszahlungen. Bei der Jahresabrechnung ist nicht das Kalenderjahr maßgeblich, da wir ein rollierendes System anwenden und das Stadtgebiet in verschiedene Ablesezonen aufgeteilt haben. Bei Umzug bzw. Auszug erhalten Sie Ihre Schlussrechnung natürlich zeitnah.

  • Die Jahresschlussabrechnung erscheint mir viel zu hoch, was kann ich tun?

    Vergleichen Sie dazu bitte den Zählerstand Ihrer Rechnung mit dem auf Ihrem Zähler. Wenn eine allzu große Abweichung zwischen den Werten besteht, teilen Sie uns Ihren jetzigen Stand mit, Tel. 07071 157-300 oder kundenservice@swtue.de.

  • Was passiert mit einem Guthaben bzw. einer Nachzahlung?

    Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung für die Abschlagszahlungen gegeben haben, wird Ihr Guthaben überwiesen, den Nachzahlungsbetrag ziehen wir automatisch ein. Wenn Sie Barzahler sind, können Sie die Nachzahlung per Banküberweisung leisten; bitte geben Sie für eine Rückzahlung Ihre Kontonummer an oder besuchen Sie unsere Kasse beim Kundenempfang, Eisenhutstraße 6.

  • Warum wird trotz eines Leerstands einer Wohnung ein Betrag in Rechnung gestellt?

    Dieser Betrag deckt die Kosten für die Miete Ihres Zählers.

  • Kann ich die Höhe meines Abschlags überprüfen lassen, wenn er mir zu hoch oder zu niedrig erscheint?

    Ja, das ist möglich. Melden Sie sich hierzu in unserem Kundenzentrum unter Tel 07071 157-300 oder per E-Mail kundenservice@swtue.de und teilen Sie uns Ihren aktuellen Zählerstand ein Vierteljahr nach der Jahresabrechnung noch einmal mit. Wir rechnen Ihr Verbrauchsverhalten unter Berücksichtigung der aktuellen Tarife hoch und passen die Höhe des Abschlags gegebenenfalls an.

  • Warum erfolgt bei der Jahresschlussrechnung manchmal eine Aufteilung in mehrere Zeiträume?

    Bei Änderungen des Tarifs oder der gesetzlichen Abgaben wird der Rechnungszeitraum aufgesplittet, um eine exakte Rechnungsgrundlage zu erhalten.

Strom

Rund um den Wechsel zu den swt

  • Ich bin an TüStrom interessiert, was muss ich jetzt tun?

    Wenn Sie unseren TüStrom beziehen möchten, rufen Sie uns einfach an und wir beraten Sie gerne. Wir erstellen Ihnen ein unverbindliches Angebot und senden Ihnen dieses zu, wozu wir lediglich Ihren Jahresstromverbrauch in kWh benötigen. Gerne können Sie vorab Informationsmaterial über unser Online-Bestellformular anfordern oder sich direkt hier im Bereich Strom über unsere Tarife informieren.

  • Wie funktioniert der Stromanbieterwechsel?

    Wenn Sie unser Angebot annehmen möchten, erhalten Sie von uns zunächst die Vertragsunterlagen. Diese müssen von Ihnen unterschrieben an uns zurückgeschickt werden. Mit der erteilten Vollmacht erledigen wir alles Weitere für Sie: Wir kündigen Ihren bisherigen Stromliefervertrag, leiten den Lieferantenwechsel ein und vollziehen ihn. In der Vertragsbestätigung teilen wir Ihnen mit, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag mit Ihnen wirksam wird.

  • Benötige ich einen neuen Zähler beim Versorgerwechsel?

    Bei einem Versorgerwechsel sind keine technischen Änderungen nötig, Sie behalten Ihren Zähler und Ihren Hausanschluss.

  • Werde ich vom Versorgerwechsel etwas mitbekommen?

    Nein, indem Sie uns eine Vollmacht für den Lieferantenwechsel erteilen, werden Sie – abgesehen von den günstigeren TüStrom-Preisen – vom Versorgerwechsel nichts mitbekommen. Wir halten Sie schriftlich aber auf dem Laufenden.

  • Kann mir aufgrund des Versorgerwechsels der Strom abgestellt werden?

    Nein, Sie haben ein Recht auf Stromversorgung. Die Versorgung wird über Ihrer örtlichen Stromnetzbetreiber jederzeit gewährleistet.

  • Ich habe mich kürzlich für die Stromversorgung durch die swt entschieden und meinem vormaligen Energieversorger gekündigt. Nun habe ich von den swt ein Schreiben erhalten, dass ich die Zählerdaten mitteilen soll. Warum?

    Wir benötigen Ihre Zählernummer sowie den aktuellen Zählerstand, damit wir mit der Strombelieferung beginnen können. Später wird Ihnen aufbauend auf diesen Daten eine genaue Verbrauchsabrechnung erstellt.

  • Wie kann ich meinen Stromanschluss anmelden?

    Der bequemste Weg zur An-, Ab- oder Ummeldung ist unser Online-Kundencenter. Sie können aber auch gerne telefonisch oder per Post mit uns Kontakt aufnehmen. Wir benötigen lediglich Ihre persönlichen Daten sowie die Nummer Ihres Zählers und den Zählerstand.

    Wir beraten Sie gerne. Servicezeiten und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

  • Zu welchem Termin kann gewechselt werden und wie lange dauert das?

    Das hängt von Ihrem Vertrag mit Ihrem bisherigen Stromanbieter ab. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Bitte melden Sie sich bei uns.

  • Ich ziehe innerhalb Tübingens um. Was muss ich machen?

    Egal, ob Sie in Ihre Tübinger Wohnung einziehen, ob Sie ausziehen oder Ihren Strom- oder Erdgastarif einfach mit umziehen wollen – wir kümmern uns um alle Formalitäten Ihrer Energieversorgung. Alle Informationen finden Sie auf der Seite Umzugsservice.

  • Ich ziehe aus Tübingen weg. Was muss ich mit meinem Stromvertrag machen?

    Sollten Sie Tübingen verlassen: Wir sind auch an Ihrem neuen Wohnort für Sie da – egal, wo Sie demnächst zuhause sind. Unsere Strom- und Erdgastarife erhalten Sie fast überall in Deutschland. Alle Informationen zum Umzug finden Sie aus der Seite Umzugsservice.

Preise und gesetzliche Vorgaben

  • Wie kann ich Ökostrom beziehen?

    Die vielen Vorteile als Kunde der Stadtwerke Tübingen und wie Sie unseren Ökostrom-Tarif “TüStrom Natur” ganz bequem abschließen können, erfahren Sie hier unter Stromtarife oder Sie wenden sich an unseren Kundenservice.

  • Wie setzen sich die Stromkosten zusammen?

    Dies zeigt Ihnen die Grafik auf unter dem Punkt "Strompreis".

  • Was versteht man unter Grundpreis und Arbeitspreis?

    Der Grundpreis umfasst die fixen Kosten einer Energielieferung wie z.B. die Kosten für Messung und Abrechnung sowie eventuell einen Anteil für die Leistungsbereitstellung. Er kann in Abhängigkeit der Größe der Abnahmestelle variieren und wird auch dann fällig, wenn wenig oder keine elektrische Energie verbraucht wird.
    Der Arbeitspreis hingegen betrifft den variablen Anteil der Energielieferung und ist für jede bezogene Kilowattstunde (kWh) Strom zu bezahlen. Grundlage hierfür ist der jeweils vereinbarte Tarif.

Strom sparen

  • Wie kann ich zu Hause am besten Strom sparen?

    Wir verkaufen nicht nur Strom, wir helfen Ihnen auch, diesen optimal einzusetzen. Unsere Energieberater beantworten Ihre Fragen gerne am Telefon oder bei einem kostenlosen Beratungstermin bei uns im Haus. Mehr Informationen finden Sie auch bei unseren Energiespartipps.

    Informationen gemäß § 4 Abs. 2 EDL-G zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auf folgender Internetseite: www.agentur-fuer-klimaschutz.de

  • Wie verteilt sich der Stromverbrauch von Haushaltsgeräten und Beleuchtung in einem Durchschnittshaushalt?

    Informationen zum durchschnittlichen Stromverbrauch in deutschen Haushalten und viele mehr erhalten Sie in unserem Servicebereich unter Strom sparen.

  • Lohnen sich LED-Lampen?

    Im Vergleich zu herkömmlichen Glühlampen lassen sich mithilfe von LED-Lampen bis zu 90% Stromkosten sparen! Auch bei der Lebensdauer liegen sie mit 20.000 bis 50.000 Stunden deutlich vorn. Sie bieten eine sehr hohe Schaltfestigkeit und werden nicht so warm wie Glühlampen.

     

  • Wie kann ich „Stromfresser“ im Haushalt aufspüren?

    Mit einem Strommessgerät, das Sie bei unserer Energieberatung ausleihen können, kommen Sie Ihren Stromverschwendern auf die Spur. Das Gerät wird einfach zwischen Steckdose und Verbrauchsgerät eingesteckt.

  • Wie hoch ist der durchschnittliche Stromverbrauch je Haushalt?
    • Ein-Personen-Haushalt: ca. 1.400 kWh
    • Zwei-Personen-Haushalt: ca. 2.500 kWh
    • Drei-Personen-Haushalt: ca. 3.200 kWh
    • Fünf oder mehr Personen: ca. 4.400 kWh

    Werte ohne Warmwassererzeugung mit Strom (Quelle: VDEW).

    Mehr Informationen finden Sie bei unseren Energiespartipps.

Stromzähler

  • Wer liest meinen Stromzähler ab?

    Im Tübinger Stadtgebiet kommen einmal pro Jahr unsere Ableser zu Ihnen. Noch einfacher ist es, wenn Sie Ihren Zähler ablesen und uns den Zählerstand

    Kunden außerhalb Tübingens erhalten einmal jährlich ein Schreiben oder eine E-Mail mit der Bitte um Mitteilung Ihrer Zählerstände.

  • Wie kann ich einen Zählerwechsel, eine Änderung oder Stilllegung beantragen?

    Bitte wenden Sie sich dazu an einen eingetragenen Installateur. Er wird Ihre Anlage auf den Umbau vorbereiten und die Meldung an die Stadtwerke abschicken. Die Stadtwerke führen nur den reinen Zählereinbau/-ausbau durch, der für den Kunden in der Regel kostenlos ist.

  • Kann ich auch außerhalb des turnusmäßigen Wechsels von Stromzählern einen Zählertausch beantragen?

    Außerhalb des Turnuswechsels ist ein Zählertausch nicht vorgesehen. Auf Wunsch tauschen wir aber gerne Ihren Zähler aus. Dieser Wechsel ist jedoch kostenpflichtig. Wie hoch die Kosten sind, erfahren Sie im Bereich Netze/Messwesen unter dem Punkt "c) Zähler-/Gerätewechsel".

  • Wo befindet sich der Stromzähler?

    Ihren Stromzähler finden Sie in der Regel in einem Zählerschrank im Keller oder im Treppenhaus Ihres Hauses.

Allgemeines/Sonstiges

  • Wie kann ich defekte Straßenlaternen melden?

    Hinweise über defekte Straßenlaternen sind für uns eine große Hilfe. Die Beschädigungen können uns rund um die Uhr in der swt-Leitwarte unter Tel. 07071 157-111 oder über das Online-Formular gemeldet werden.

  • Wie kann ich einen Hausanschluss beantragen?

    Bei Neubauten erhalten Sie ein Angebot mit dem Baugesuch. Die Auftragsformulare müssen Sie nur an die Stadtwerke weiterleiten. Bei bestehenden Bauten wenden Sie sich bitte an einen eingetragenen Installateur, der die nötigen Anträge bei den Stadtwerken stellen kann.

    Alle Informationen zum Hausanschluss erhalten Sie im Bereich Netze.

  • Was mache ich, wenn der Strom ausfällt?

    Ist der Stromausfall auf Ihre Wohnung oder Ihr Gebäude begrenzt, prüfen Sie bitte zuerst die Sicherungen in Ihrem Sicherungskasten. Ist der Stromausfall weiträumig, rufen Sie uns bitte unsere Leitwarte unter Tel. 07071 157-111 an.

  • Wer hilft bei Stromausfall?

    Der örtliche Stromnetzbetreiber – im Stadtgebiet Tübingen sowie in Waldenbuch, Dettenhausen und Ammerbuch die Stadtwerke Tübingen. Der Netzbetreiber erhält für die Netznutzung die so genannte Durchleitungsgebühr, die ihn verpflichtet, das Netz in einem einwandfreien technischen Zustand zu erhalten und Störungen sofort zu beheben.

Erdgas

  • Wie rechne ich m³ Gas in kWh um?

    Relevant für den Verbrauch bei Energie ist nicht das Volumen (m³), sondern der Brennwert gemessen in Kilowattstunden (kWh). Der Zähler misst Ihren Erdgasverbrauch in m³. Durch einen physikalischen Umrechnungsfaktor (Brennwert x Zustandszahl) wird Ihr Verbrauch auf Kilowattstunden umgerechnet. Es gilt die Formel: m³ x Brennwert x Zustandszahl = kWh

    Weitere Informationen zum Gasabrechnung erhalten in unserer Broschüre zur Rechnungserläuterung.

  • Wo finde ich den Brennwert und die Zustandszahl?

    Um den Gasverbrauch in kWh zu berechnen, werden der Brennwert und die Zustandszahl benötigt. Beide Werte sind auf Ihrer Gasrechnung zu finden.

    Eine Beispielrechnung und weitere Informationen zu Erdgasabrechnung finden Sie im Flyer "Ihre Gasabrechnung mit Sicherheit richtig" (DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.)

  • Wie kann man die Heizungskosten senken?

    In unseren Energiespartipps erfahren Sie, wie Sie Ihren Wärmeverbrauch und damit die Heizkosten senken können 

  • Wie riecht Gas, wenn es austritt?

    Abhängig vom Zusatzstoff riecht Gas oftmals faulig oder stark chemisch (ähnlich wie Klebstoff). Sollten Sie einen Gasgeruch bemerken, NICHT in Panik geraten! Betätigen Sie keine elektrischen Schalter – Klingeln oder Telefon, erzeugen Sie keine Funken. Öffnen Sie die Fenster und drehen den Gashahn zu. Informieren Sie die übrigen Hausbewohner (klopfen, nicht klingeln!). Bitte rufen Sie uns (von einem Telefon außerhalb Ihrer Wohnung) unter Telefon 07071 157-112 an. Wir informieren umgehend den Störungsdienst.

Wasser

  • Welche Qualität hat unser Trinkwasser?

    Das Trinkwasser im Stadtgebiet Tübingen liegt im mittleren Härtebereich bei etwa 14° deutscher Härte (dH). Der Härtegrad ist ein Maß für den Kalkgehalt des Wassers. 1° dH entspricht 0,1783 mmol Calciumcarbonat je Liter Trinkwasser.

  • Ist das Wasser auch für die Zubereitung von Babynahrung geeignet? Oder sollte man es vorher abkochen?

    Das Tübinger Trinkwasser ist für die Zubereitung von Babynahrung ohne Einschränkung geeignet. Lediglich das Wasser im Endbereich der Installation sollten Sie nach längerer Standzeit (z.B. nach der Nacht) einen Moment ablaufen lassen, denn über die Armaturen können sich (Schwer)Metalle im Trinkwasser ablagern.

  • Kommt aus allen Tübinger Wasserhähnen das gleiche Trinkwasser?

    Das Wasser in unserem Versorgungsgebiet ist nicht einheitlich gleich. Es gibt Bereiche, die mit einer Mischung aus Neckartalwasser und Bodenseewasser versorgt werden, andere beziehen nur Bodenseewasser oder von der Ammertal Schönbuchgruppe gefördertes Wasser. Mehr über die einzelnen Wasserzonen des Tübinger Trinkwassers lesen Sie unter dem Menüpunkt TüWasser.

  • Im Chemielexikon für Tübingen wird eine Wasserhärte von etwa 40 Grad deutscher Härte (dH) angegeben, die Stadtwerke Tübingen geben 14 Grad dH an. Was ist richtig?

    Die Stadtwerke Tübingen fördern Eigenwasser in ihren Wasserschutzgebieten. Ein großer Teil des Tübinger Wasserbedarfs wird aber über Versorgungsnetze aus dem Bodensee abgedeckt. Die Stadtwerke mischen das eigene Wasser mit dem Bodenseewasser und erhalten dann wesentlich kalkärmeres Wasser mit einer Härte von 14 Grad.

  • Sind in Tübingen Entkalkungsgeräte erforderlich?

    Nein, im Allgemeinen nicht. Calcium ist ein wichtiger Baustoff für unsere Knochen und Zähne Es ist im Tübinger Trinkwasser in gesundheitszuträglichen Mengen enthalten. Sie können das Tübinger Wasser also unbesorgt trinken, ohne es vorher zu entkalken. Auch Babynahrung kann bedenkenlos zubereitet werden. Für spezielle Einsatzzwecke, wie beispielsweise in Aquarien für besondere Fischarten oder zur Bewässerung kalkempfindlicher Pflanzen, ist jedoch eine Enthärtung notwendig.

  • Wie muss ich meine Spülmaschine einstellen oder welchen Härtegrad muss ich für die Verwendung von Waschmittel zugrunde legen?

    In der Gebrauchsanleitung Ihres Haushaltsgeräts finden Sie in der Regel eine Tabelle, in der für den Wasserwert die notwendige Einstellung ausgelesen werden kann. Dabei werden meist drei mögliche Maßeinheiten genannte: °dH (deutsche Härtegrade); mmol/l oder der Härtebereich gemäß Waschmittelgesetz. Dabei entsprechen 14,0° dH dem Härtebereich 2.

  • Wird das Wasser gechlort und warum?

    Um die hygienische Qualität des Tübinger Trinkwassers sicher zu stellen, desinfizieren wir das Bodenseewasser und unser Tübinger Eigenwasser mit Chlor, das Wasser der Ammertal Schönbuchgruppe mit Chlordioxid. Die Dosierung ist allerdings so gering, dass die Stoffe bei Ihnen zu Hause nicht mehr nachweisbar sind. In unseren eigenen Pumpwerken Gehrnfeld und Unteres Neckartal chloren wir das Rohwasser mit einem Konzentrationsbereich nach der Aufbereitung von ca. 0,1 mg/l Cl2. Zulässig nach Trinkwasserverordnung wäre ein Wert von 0,3 mg/l Cl2.

  • Welchen Wasserdruck habe ich?

    Der Wasserdruck im Tübinger Stadtgebiet ist nicht einheitlich. Je nach Lage Ihrer Wohnung in der Versorgungszone ergibt sich der Wasserdruck an Ihren Abnahmestellen.

  • Wie hoch ist der durchschnittliche Wasserverbrauch?

    Der durchschnittliche Wasserverbrauch liegt in Tübingen bei rund 120 Litern pro Einwohner und Tag. Etwa die Hälfte davon wird als warmes Wasser verwendet.

  • Wie hoch sind die Abwassergebühren?

    Die Gebühren werden von der Stadt Tübingen festgesetzt. Die aktuelle Höhe erfahren Sie bei der Universitätsstadt Tübingen. Die Stadtwerke Tübingen ziehen die Abwassergebühren im Auftrag der Kommunalen Servicebetriebe Tübingen (KST) ein.

  • Mein Wasserzähler tropft. Wem melde ich den Schaden?

    Bitte melden Sie den Schaden unserer Leitwarte. Sie ist rund um die Uhr besetzt, Telefon 07071 157-111.

  • Was muss ich bei einem Rohrbruch tun?

    Bitte informieren Sie uns umgehend unter Tel. 07071 157-111. Die Stadtwerke Tübingen sind für das Leitungsnetz, die Anschlussleitung bis zur Hauptabsperrarmatur und den Wasserzähler verantwortlich. Ab der Hauptabsperrarmatur muss sich der Hauseigentümer kümmern und den Schaden durch ein Installationsunternehmen beheben lassen.

  • Was muss ich nach einer Austrocknungsmaßnahme tun?

    In den Trocknungsgeräten befindet sich ein eigener Verbrauchszähler. Nach Ende der Maßnahme teilt Ihnen der entsprechende Handwerker den Stromverbrauch mit, damit Sie sich die Kosten von der Versicherung erstatten lassen können. Wenn Sie uns ebenfalls diesen Sonderverbrauch mitteilen, können wir diesen bei der Berechnung der neuen Abschläge für das Folgejahr berücksichtigen, indem wir die Monatsbeiträge nicht erhöhen.

  • Im Keller rauscht die Wasserleitung. Was soll ich tun?

    Rohrbrüche im Wassernetz erzeugen ein Rauschen an der Fehlerstelle. Melden Sie uns Wasserrauschen an Ihrer Hauptleitung, das Sie nicht zuordnen können unter Telefon 07071 157-111.

  • Auf der Straße tritt Wasser aus. Was ist zu tun?

    Tritt Wasser aus dem Boden aus, kann es sich um einen Rohrbruch im Wassernetz handeln. Bitte melden Sie Ihre Beobachtung unseren Kollegen in der Leitwarte unter Telefon 07071 157-111.

Beschwerden

  • An wen wende ich mich bei einer Beschwerde?

    Die swt sind als Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität ihrer Leistungen, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang bei den swt zu beantworten.

    Wenn Sie entsprechende Beschwerden vorbringen möchten, richten Sie diese bitte an:
    Stadtwerke Tübingen GmbH
    Eisenhutstraße 6, 72072 Tübingen
    Tel. 07071 157-0, E-Mail: beschwerde@swtue.de .

    Als Kunde haben Sie in derartigen Angelegenheiten außerdem das Recht, die Schlichtungsstelle nach § 111b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) anzurufen. Ein solcher Antrag ist erst dann zulässig, wenn die swt der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang bei den swt abgeholfen haben. Die swt sind zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren verpflichtet.

    Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit:
    Schlichtungsstelle Energie e. V.
    Friedrichstraße 133, 10117 Berlin
    Tel. 030 2757240-0, Fax: 030 2757240-69
    E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
    Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de

    Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten erhalten Sie über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel. 030 22480-500 oder 01805 101000 (Mo-Fr 9-15 Uhr), Fax: 030 22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de.

Netzanschluss Strom, Erdgas, Wasser

  • Was ist ein Netz-/Hausanschluss?

    Der Netzanschluss (oder auch Hausanschluss) ist die Verbindung zwischen dem Netz des Versorgungsunternehmens und den kundeneigenen (Gebäude-) Installationen. Diese Schnittstelle beinhaltet den definierten Übergabepunkt sowie dessen Zuleitung. Den Übergabepunkt bildet in der Regel die Hausanschlusssicherung (bei Strom), die Hauptabsperrvorrichtung (bei Erdgas und Trinkwasser) und der Hauptabsperrschieber (bei Fernwärme). Die Zuleitung(en) ist/sind je nach Medium als Kabel (Strom, TV, Telekommunikation) oder als Rohr (Erdgas, Fernwärme, Trinkwasser) ausgeführt. Die Dimensionierung und Ausführung des Übergabepunktes bzw. der Zuleitung wird nach dem von Ihnen geplanten Leistungsbedarf ausgewählt.

  • Wo wird der Netz-/Hausanschluss installiert?

    Um den Anschluss eines Gebäudes an das Versorgungsnetz sicher und regelwerkskonform montieren und betreiben zu können, muss bereits in der Planungsphase ausreichend Platz für die Unterbringung berücksichtigt werden. Für den Anschluss und für die Unterbringung der entsprechenden Zähler muss bei einem Neubau im Kellergeschoss ein zusätzlicher Raum einplant werden (siehe hierzu Normblatt DIN 18012 »Hausanschlussraum«). Bei nicht unterkellerten Gebäuden muss ein Hausanschlussraum im Erdgeschoss eingeplant werden. Es besteht in diesem Fall die Möglichkeit für eine Fußbodenhauseinführung. Sind andere Anschlussvarianten vorgesehen, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit uns auf.

  • Was kosten die Netz-/Hausanschlüsse?

    Die aktuellen Preise für einen Strom-, Erdgas- und Trinkwasseranschluss finden Sie im Bereich »Netze«. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Anschlussberater des Hausanschlussbüros gerne unter Telefon 07071 157-213, -432 oder -3703 zur Verfügung.

    Die aktuellen Anschlusspreise für Fernwärme erfragen Sie bitte unter Telefon 07071 157-455. Weitere Informationen zur Fernwärmeversorgung erhalten Sie zudem im Bereich »Fernwärme«.

    Benötigen Sie Baustrom und Bauwasser? Dann gelangen Sie hier zu den »provisorischen Netzanschlüssen« und deren Preise.

    Sie planen den Neu- oder Umbau Ihres Gebäudes in Tübingen oder einem Stadtteil? In diesem Fall erhalten die swt bereits vorab Informationen und Planunterlagen des zuständigen Bauamts über Ihr Baugesuch. Auf dessen Grundlage erstellen wir Ihnen frühzeitig ein Angebot über die Anschlussmöglichkeiten.

  • Was ist ein Baukostenzuschuss (BKZ)?

    Hierbei geht es um Kosten für das den Hausanschlüssen vorgelagerte allgemeine Strom-, Erdgas- und Wassernetz. Der Baukostenzuschuss (BKZ) ist ein Kostenbeitrag des Netzkunden (Anschlussnehmers) an der Netzerschließung. Die aktuellen Pauschalsätze für Strom, Erdgas und Wasser sind in den jeweiligen Ergänzenden Bedingungen der swt veröffentlicht. Weitere Informationen erhalten Sie auch unter Telefon 07071 157-213 oder -432.

  • Wie kann ich die Kosten für den Hausanschluss reduzieren?

    Sie können die Kosten für die Erstellung eines Hausanschluss reduzieren, indem Sie die Tiefbauarbeiten im Grundstück selber durchführen bzw. von einer von Ihnen bestellten Tiefbaufirma durchführen lassen.

  • Was ist eine Vorhaltepauschale bei einem Erdgashausanschluss?
    1. Hierbei handelt es sich um eine Pauschale für die Vorhaltung eines Netzanschlusses ohne Anschlussnutzung, die die wirtschaftliche Betriebsführung des Anschlusses sichern soll. Die Pauschale und ihre Höhe ist in den Ergänzenden Bedingungen der swt zur NDAV geregelt und veröffentlicht. Der Betrag wird erstmals im Folgejahr der Errichtung des Netzanschlusses bzw. nach der Beendigung des Anschlussnutzungsverhältnisses an den Anschlussnehmer berechnet.   
    2. Bei Anschlussnutzung - also dem Bezug von Erdgas über einen Gaszähler - fällt diese Pauschale nicht an.
  • Wo sind Pläne von bestehenden Versorgungsleitungen erhältlich?

    Möchten Sie im Netzgebiet der Stadtwerke Tübingen Planungen durchführen oder wissen, ob sich Versorgungsleitungen im Bereich Ihres Bauvorhabens befinden? Wir bieten Hauseigentümern, Architekten, Planungsbüros, Tiefbaufirmen u. a. innerhalb unseres Zuständigkeitsgebiets die passende Planauskunft für folgende Medien an:

    • Strom (Tübingen inkl. aller Stadtteile, Ammerbuch, Dettenhausen, Waldenbuch)
    • Erdgas (Tübingen inkl. aller Stadtteile, Ammerbuch)
    • Trinkwasser (Tübingen inkl. aller Stadtteile)
    • Fernwärme (Tübingen inkl. aller Stadtteile)
    • Beleuchtung (Tübingen inkl. aller Stadtteilen)
    • Telekommunikation »TüNet« (swt-eigene Leitungen in Tübingen)

    Weitere Informationen hierzu erhalten Sie in der »Planauskunft« der swt.

  • Wer installiert den Netz-/Hausanschluss und wer ist Eigentümer?

    Im Netzgebiet der Stadtwerke Tübingen werden Leitungsverlegearbeiten ausschließlich von den Stadtwerken oder durch eine entsprechend beauftragte, qualifizierte Fachfirma ausgeführt. Die Hausanschlüsse gehören zu den Betriebsanlagen der Stadtwerke und sind deren Eigentum.

  • Wer ist für die Regenwasser- und Abwasserbeseitigung (Kanal- bzw. Abwasseranschluss) zuständig?

    Die Kommunen sind für die Regenwasser- und Abwasserbeseitigung zuständig. Diese können Dienstleistungsunternehmen oder Zweckverbände beauftragen.

    In Tübingen wenden Sie sich bitte an die Fachabteilung Wasserwirtschaft der Stadt Tübingen unter 07071 204-2566.

  • Wer koordiniert die Installation der Netz-/Hausanschlüsse?

    Die Möglichkeiten der koordinierten Bereitstellung sollten vor Baubeginn mit unserem Hausanschlussbüro abgesprochen werden. Die Verlegung der Versorgungsleitungen kann bei Terminabsprache in einem Zuge erfolgen. Gerne koordinieren wir diese Arbeiten auf Ihren Wunsch hin oder stellen den Kontakt mit dem zuständigen Netzbetreiber her.

    Wenn ein gemeinsamer Graben bzw. eine gemeinsame Trasse genutzt werden kann, sparen Sie Kosten und Zeit!

  • Wie werden mehrere Hausanschlussleitungen gleichzeitig verlegt?

    Bei gemeinsamer Verlegung mehrerer Hausanschlussleitungen setzen wir nach Möglichkeit eine Mehrsparten-Hauseinführung (MSH) ein. Über eine Mehrsparten-Hauseinführung (MSH) wird ein Mehrspartenhausanschluss realisiert. Es erfolgt eine Einführung und Abdichtung aller Versorgungsleitungen (Strom, Erdgas, Wasser, Telefon, TV) dauerhaft und in klarer spartenspezifischer Trennung sowie zusätzlicher elektrischer Isolierung in einer einzigen Kernbohrung durch die Kellerwand oder durch die Bodenplatte in das Gebäude. Dadurch ist ein geringer Platzbedarf für alle Übergabeplätze im Keller oder Anschlussraum gewährleistet. Die Mehrsparten-Hauseinführung gibt es als Wandeinführung für Gebäude mit Keller oder als Fußbodeneinführung für Gebäude ohne Keller. Nähere Informationen hierzu finden Sie hier »Mehrsparten-Hauseinführung«

  • Wie groß muss die Kernbohrung für eine Mehrsparten-Hauseinführung (MSH) sein?
    • Kellerwände: Bei Kellerwänden kann bauseitig eine Kernbohrung DN 200 zur Montage einer »Mehrsparten-Hauseinführung« erstellt werden.
    • Leer-/Futterrohr: Alternativ können Sie vor der Erstellung der Kellerwand ein Leer-/Futterrohr DN 200 von den Stadtwerken beziehen und mit einmauern.
  • Wie tief werden die Versorgungsleitungen verlegt?
    • Wasserbereich: 100 – 150 cm
    • Erdgasbereich: 80 – 150 cm
    • Strombereich: 60 – 150 cm
    • Wärmebereich: 80 – 150 cm
    • Telekommunikation: 60 - 80 cm

    Geringere oder größere Tiefen und auch seitliche Planabweichungen sind aus verschiedenen Gründen möglich.

  • Können Erdarbeiten im öffentlichen Bereich in Eigenleistung erstellt werden?

    Nein, dies ist nur durch die Stadtwerke Tübingen bzw. zugelassene Firmen möglich.

  • Können Erdarbeiten im privaten Bereich in Eigenleistung erstellt werden?

    Ja, es ist möglich, die Erdarbeiten - nach Anweisung der swt - auf dem Privatgelände selbst durchzuführen.

  • Ist eine spätere Überbauung oder Bepflanzung im Hausanschlussbereich möglich?

    Eine spätere Überbauung oder Bepflanzung mit tiefwurzelnden Gewächsen (z. B. Bäume oder Sträucher) im Bereich der Anschlusstrasse ist nicht zulässig. Daher sind geplante Gebäude oder Außenanlagen – z. B. Garage, Carport, Gartenhäuschen, Terrasse, Müllplatz – bei der Trassenwahl bereits zu berücksichtigen. Hauseinführungen sollen zudem nicht unter Hauseingängen angeordnet werden. Zu Lichtschächten ist ein seitlicher Abstand von 80 cm einzuhalten.

  • Was ist ein Netzanschlussvertrag (Strom, Gas)?
    1. Gegenstand des Vertrages ist die technische Anbindung der Kundenanlage an das Strom-/Gasnetz der Stadtwerke Tübingen GmbH und die zum Zwecke der Entnahme bzw. Einspeisung zur Verfügung gestellte Netzanschlusskapazität sowie die sich aus dem Anschlussverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten.
    2. Die Belieferung des Netzkunden mit Strom bzw. Erdgas und die Nutzung des Netzes der Stadtwerke Tübingen GmbH zum Bezug bzw. zur Einspeisung durch den Netzkunden sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Vor der Aufnahme der Netznutzung ist rechtzeitig neben diesem Netzanschlussvertrag ein gesonderter Netznutzungsvertrag zu schließen.
  • Ich baue ein Haus im Versorgungsgebiet der Stadtwerke Tübingen. Welche Kosten entstehen mir für die Versorgungsanschlüsse?

    Um Ihr neu geplantes Haus an unsere Versorgungsnetze für Strom, Erdgas, Trinkwasser oder Wärme anschließen zu können, benötigen Sie jeweils eine Hausanschlussleitung.

    • Die aktuellen Preise für einen Strom-, Erdgas- und Trinkwasseranschluss finden Sie im Bereich »Netze«. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Anschlussberater des Hausanschlussbüros gerne unter Telefon 07071 157-213, -432 oder -3703 zur Verfügung.
    • Die aktuellen Anschlusspreise für Fernwärme erfragen Sie bitte unter Telefon 07071 157-455. Weitere Informationen zur Fernwärmeversorgung erhalten Sie im Bereich »Fernwärme«.
    • Benötigen Sie Baustrom und Bauwasser? Dann gelangen Sie hier zu den »provisorischen Netzanschlüssen« und deren Preise.

    Sie planen den Neu- oder Umbau Ihres Gebäudes in Tübingen oder einem Stadtteil? In diesem Fall erhalten die swt bereits vorab Informationen und Planunterlagen des zuständigen Bauamts über Ihr Baugesuch. Auf dessen Grundlage erstellen wir Ihnen frühzeitig ein Angebot über die Anschlussmöglichkeiten.

  • Wie zukunftsfähig ist die Erdgasversorgung?

    Erdgas spielt in der umweltbewussten Energieversorgung von morgen eine Schlüsselrolle – und seine Anwendungsmöglichkeiten sind vielfältig:

    Heizung, Warmwasserbereitung, Kälte- und Stromerzeugung, Kraftstoff, etc. Erdgas lässt sich sehr effizient und komfortabel einsetzen und erschließt zudem sinnvolle Kombinationen mit Erneuerbaren Energien, zum Beispiel in Verbindung mit Solarthermie, Biogas, Gas-Wärmepumpen oder der neuen Power-to-Gas-Technologie. Die Potenziale sind hierbei längst noch nicht ausgeschöpft. Der Einsatz von Erdgas lohnt sich auch in der Zukunft!

Netzeinspeisung

  • Ich möchte eine Photovoltaikanlage (PV-Anlage) installieren. Was muss ich tun?

    Informationen zum Ablauf finden Sie unter Anmeldeverfahren.

  • Was muss ich tun, um meine PV-Anlage von 70% auf 100% umzustellen zu können?

    Zum 1. Januar 2023 tritt eine Änderung bezüglich des §9 EEG 2023 in Kraft:

    Bestands-PV-Anlagen bis zu 7 kWp müssen keine Anforderungen für die netzdienliche Steuerung mehr einhalten, insbesondere keine Begrenzung der maximalen Wirkleistungseinspeisung auf 70% der installierten Leistung. Die Deinstallation der technischen Einrichtungen erfordert vorab ein dem Netzanschlussprozess entsprechendes Verfahren nach §8 EEG.

    Wir stellen Ihnen ab Mitte Dezember 2022 ein Formular bereit unter „Anmeldeverfahren für Erzeugungsanlagen und Speicher im Netzgebiet der Stadtwerke Tübingen“, bei 2. Inbetriebsetzung und Inbetriebsetzungsprotokoll zur Genehmigung der 100% Leistung.

    Mit diesem Formular können Sie die Umstellung ab dem 1. Januar 2023 beantragen. Wir teilen Ihnen anschließend mit, ob Sie die Umstellung sofort durchführen können oder ob wir zunächst noch Netzverstärkungsmaßnahmen durchführen müssen.

  • Ich möchte eine steckerfertige PV-Anlage installieren. Was muss ich beachten?

    Steckerfertige Erzeugungsanlagen (auch Plug-In-, Balkon-, Mini-Anlagen, usw. genannt)

    Im unserem Niederspannungsnetz können steckerfertige Erzeugungsanlagen unter bestimmten Voraussetzungen betrieben werden. Sie müssen dazu gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt, installiert, angeschlossen und betrieben werden.

    Der VDE FNN hat viele Informationen zu Thema steckerfertige PV-Anlagen als FAQ zusammengestellt.

    Die wichtigsten Informationen in Kürze

    Der Anschluss der steckerfertigen Erzeugungsanlage an einer „normalen“ Schuko-Steckdose ist nicht zulässig. Dafür ist eine spezielle, berührungs- und verwechslungssichere Energiesteckvorrichtung notwendig, die von einer Elektrofachkraft installiert werden muss.

    Beim Anschluss an einen vorhandenen Stromkreis muss eine Elektrofachkraft prüfen, ob die Leitung für die zusätzliche Einspeisung ausreichend dimensioniert ist. Die Leitung ist sonst eventuell nicht ausreichend vor Überlast geschützt und es besteht Brandgefahr.

    Außerdem muss ein Zweirichtungszähler vorhanden sein. „Normale“ Zähler (Einrichtungszähler) können bei einer Einspeisung rückwärts laufen. Dies wäre ein Verstoß gegen das Steuerrecht und kann zur Strafanzeige führen.

    Zurzeit gibt es keine Befreiung von § 9 EEG für steckerfertige Erzeugungsanlagen. § 9 EEG fordert, dass für PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 25 kWp am Verknüpfungspunkt auf 70% der installierten Leistung begrenzt oder die Einspeiseleistung vom Netzbetreiber fernsteuerbar reduziert werden kann. Diese Forderung entfällt bei Anlagen, die ab dem 01.01.2023 in Betrieb genommen werden. Bis dahin bestätigen Sie uns bitte auf dem Anmeldeformular für „steckerfertige“ PV-Anlagen mit einem Kreuz, dass sie nicht mehr als 70% der installierten Leistung in unser Netz zurückspeisen.
    Weitere Informationen zum Einspeisemanagement

    Anmeldung bei den swt als Netzbetreiber

    Es müssen grundsätzlich alle Erzeugungsanlagen, die parallel mit dem Netz eines Netzbetreibers betrieben werden, beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden, auch steckerfertige PV-Anlagen. Zusätzlich muss die Anlage nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister registriert werden.
    Alle Informationen zum Anmeldeprozess bei den swt

  • Muss ich eine Einspeiseanlage bei einer Behörde anmelden bzw. genehmigen lassen?

    Anlagen zur Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Energien müssen bei der Inbetriebnahme der Bundesnetzagentur über das Marktstammdatenregister (MaStR) gemeldet werden. Dies ist Voraussetzung für die Auszahlung der Vergütung durch den Netzbetreiber.

  • Wann gilt eine Anlage als in Betrieb genommen?

    Einengung des Inbetriebnahmebegriffs: Seit dem 1. April 2012 reicht es nicht mehr aus, dass ein Modul Strom erzeugt hat. Es muss vielmehr an seinem bestimmungsgemäßen Ort fest installiert, mit einem Wechselrichter ausgestattet sein und Strom produziert haben (technische Inbetriebnahme). Dies gilt für Dachanlagen wie für Freiflächenanlagen, für die die Bestimmungen zum Vertrauensschutz gelten. Es gilt also seit 1. April 2012 der technische Inbetriebnahmebegriff für alle neuen Anlagen.

  • Wann bekomme ich einen Einspeisevertrag?

    Ein Einspeisevertrag muss nicht gesondert abgeschlossen werden, da das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) bereits sämtliche Regelungen vorgeben. Allerdings erhalten Sie von uns nach der kaufmännischen Bearbeitung Ihrer Erzeugungsanlage ein Datenblatt mit allen relevanten Informationen als Bestätigung für die erfolgreiche Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage. Dieses Datenblatt kann auch als Vorlage beim Finanzamt dienen. Durch die Vielzahl neuer Anlagen kann der Versand dieser Unterlagen allerdings bis zu vier Wochen nach Zählereinbau dauern.

  • Wie hoch ist die Vergütung für meine Einspeiseanlage?

    Die Einspeisevergütung, welche die swt auszahlt, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des EEG bzw. des KWK-G. Die Vergütungssätze sind bundesweit gleich und richten sich nach verschiedenen Parametern, wie z. B. der Anlagengröße, des Inbetriebnahmezeitpunkts, etc.

  • Soll ich meine Einspeiseanlage als (Klein-)Gewerbe betreiben? Soll ich §19 Abs.1 UStG anwenden oder nicht?

    Als Netzbetreiber führen wir keine umsatzsteuerliche Beratung durch. Bitte wenden Sie sich mit Ihren steuerlichen Fragen an das zuständige Finanzamt oder Ihren Steuerberater.

  • Kann ich als Stromkunde meinen PV-Strom in das swt-Netz einspeisen, obwohl ich nicht im swt-Netzgebiet wohne?

    Nein, das geht leider nicht. Für die Aufnahme des EEG-Stroms ist immer der Netzbetreiber zuständig, in dessen Netz der Strom eingespeist wird. Der Gesetzgeber stellt derzeit Überlegungen an, ob jeder Anlagenbetreiber seine erzeugte Energie direkt vermarkten kann.

  • Wie errechnen die swt die Höhe meiner Abschlagszahlungen?

    Bei Photovoltaikanlagen gehen wir von durchschnittlich 950 Volllaststunden pro Jahr aus. Wenn Sie die Anzahl der Volllaststunden mit der installierten Anlagenleistung (kWp) multiplizieren erhalten Sie den Näherungswert, den die Anlage jedes Jahr einspeist. Die Kilowattstunden werden mit dem für Sie gültigen Einspeisevergütungssatz multipliziert und durch 12 Abschläge geteilt.

    Da die Stromproduktion einer Anlage von verschiedenen Parametern, wie der Dachausrichtung, der Dachneigung, einer evtl. Beschattung oder der Qualität der verbauten Module abhängig ist, wird dieses Verfahren nur für das erste Jahr herangezogen. Ab dem zweiten Jahr errechnet sich der monatliche Abschlag auf Grundlage der tatsächlich eingespeisten Strommenge.

  • Wie errechnen sich die Abschläge bei Photovoltaikanlagen mit Selbstverbrauch?

    Die Abschläge werden generell berechnet wie in der Antwort auf die vorherige Frage angegeben. Für Anlagen mit Selbstverbrauch wird jedoch der Teil des Stroms, der im Haus verbraucht wird, mit einem anderen Vergütungssatz gutgeschrieben. Bei der erstmaligen Festlegung des Abschlags gehen wir von einem geschätzten Selbstverbrauch in Höhe von 20 % aus. Da der tatsächliche Selbstverbrauch individuell ist, können Sie einen anderen Betrag vorschlagen. Nach der ersten Jahresabrechnung wird der jeweilige Selbstverbrauch in der Höhe des Abschlags berücksichtigt.

  • Wann bekomme ich eine Abrechnung für meine Einspeiseanlage?
    • EEG-Einspeise-Anlage ohne Lastgangzähler
      Pro Jahr werden 12 Abschläge ausbezahlt. Die PV-Anlagen werden zum Stichtag 31.12. eines jeden Jahres abgerechnet. Hier werden die Abschlagsauszahlungen mit der tatsächlichen Vergütung verrechnet.
    • Photovoltaikanlage mit Lastgangzähler
      PV-Anlagen ab einer Größe von 50 kW installierter Leistung bekommen Lastgangzähler. Diese werden monatlich ausgelesen und abgerechnet.
    • BHKW, die nach dem KWK-G vergütet werden
      Durch die Systematik in der Vergütung des KWK-G ändert sich jedes Quartal der Preis für die Einspeisung. Deshalb werden diese Anlagen quartalsweise abgerechnet. Monatliche Abschläge werden nicht ausbezahlt.
  • Muss mein Stromzähler getauscht werden, wenn ich eine Einspeisenanlage errichte?

    Dies hängt vom gewählten Messkonzept und vom vorhandenen Zähler ab. In der Regel wird Ihr Bezugszähler in unserem Netz gegen einen unserer Zweirichtungszähler getauscht, sodass Bezug und Einspeisung über einen Zähler abgerechnet werden können.

  • Was versteht man unter „Einspeisemanagement“?

    Seit Inkrafttreten des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) hat der Ausbau von regenerativen Energieerzeugungsanlagen stark zugenommen. Entsprechend wird immer mehr Strom aus diesen Erzeugungsanlagen in die Netze eingespeist. Zur Vermeidung von Netzüberlastungen wurde nach § 6 EEG 2012 (heute § 9 EEG 2021) das sogenannte „Einspeisemanagement“ eingeführt. In den Normen VDE-AR-N 4105 und 4110 auch „Netzsicherheitsmanagement“ genannt. Bei Überlastung einzelner Netzteile kann nun dafür gesorgt werden, dass die Einspeiseleistung der am Einspeisemanagement teilnehmenden Erzeugungsanlagen durch ein ferngesteuertes Signal des Netzbetreibers zeitweise reduziert wird. Weitere Informationen erhalten Sie unter Einspeisemanagement.

  • Wie setzt sich die Vergütung nach dem KWK-G für mein Blockheizkraftwerk (BHKW) zusammen?

    Im KWK-G gibt es drei Vergütungssätze. Für Anlagen bis bspw. 50 kW elektrischer Leistung gilt:

    1. Der KWK-G-Zuschlag beträgt momentan 5,41 Cent pro erzeugter* Kilowattstunde
    2. Das vermiedene Netzentgelt ist von den Netzentgelten des Netzbetreibers abhängig und kann sich jährlich ändern.
    3. Der übliche Strompreis richtet sich nach dem durchschnittlichen EEX-Börsenpreis des Vorquartals. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der European Energy Exchange (EEX) dem Handelsplatz für Energie und energienahe Produkte.

    * Es wird die komplett erzeugte Menge und nicht nur die ins Verteilnetz eingespeiste Menge gut geschrieben, wenn die Erzeugung über einen geeichten Zähler (kein Hutschienenzähler) gemessen wird.

Fernwärme

  • Kann ich mein Haus an die Fernwärme anschließen?

    Wenn eine Fernwärmeleitung in Ihrer Straße liegt, ist ein Anschluss in der Regel möglich. Auf unserem Übersichtsplan der Tübinger Fernwärmenetze sehen Sie, welche Stadtgebiete bereits erschlossen sind. Im Zuge des Transformationsprozesses finden Sie weitere geplante Erschließungsachsen auf unserem Ausbauplan Fernwärmenetze. Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall bei uns nach Machbarkeit und Aufwand für die Hausanschlussleitung.

  • Wie kann ich mein Haus ans Tübinger Fernwärmenetz anschließen lassen?

    Wenn Ihr Haus bereits eine Warmwasserzentralheizung besitzt, muss nur der Heizkessel durch eine Übergabestation ersetzt werden. Hierfür beauftragen Sie am besten das örtliche Fachhandwerk. Die Hausanschlussleitung bis zum Heizraum verlegen wir. Die einmaligen Kosten für den Anschluss ans Fernwärmenetz bezuschussen wir im Rahmen eines Förderprogramms.

  • Wie viel kostet TüWärme?

    Die jährliche Wärmeabrechnung setzt sich aus den verbrauchsabhängigen sowie den verbrauchsunabhängigen Kosten zusammen. Dabei errechnen sich die verbrauchsabhängigen Kosten mit (Arbeitspreis + Emissionspreis) x Verbrauch in kWh. Die verbrauchsunabhängigen Kosten werden auf Basis des Anschlusswertes berechnet. Weitere Informationen zu unserer Preiszusammensetzung und Abrechnung finden Sie unter "Preise". Auf Anfrage erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Wärmelieferangebot.

  • Kann ich meine Abschlagszahlungen anpassen?

    Die Abschläge zur Wärmerechnung legen wir anhand des bisherigen Verbrauchs fest. Auf Wunsch können wir diese jederzeit anpassen.

  • Welche Anschlussleistung ist für die Fernwärmelieferung maßgeblich?

    Der Anschlusswert des Gebäudes setzt sich aus der von einem Fachplaner oder Bauphysiker berechneten Heizlast „Raumheizung“ (Heizlastberechnung nach DIN EN 12831) und der anhand für das Gebäude ermittelten Bedarfskennzahl N (nach DIN 4708) festgelegten Heizlast „Trinkwassererwärmung“ zusammen. Dieser Wert bestimmt den Grund- sowie Messpreis der Wärmelieferung.

  • Wirkt sich eine Gebäudesanierung auf die Anschlussleistung aus?

    Die Heizlast eines Gebäudes sinkt nach einer energetischen Gebäudesanierung oft erheblich, zum Beispiel nach dem Einbau eines Vollwärmeschutzes und neuer Fenster. Nach Vorlage einer aktuellen Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ist der Abschluss eines Wärmeliefervertrags mit reduzierter Anschlussleistung möglich, sofern die Voraussetzungen der Allgemeinen Bedingungen TüWärme erfüllt sind.

    Keinen Einfluss auf die Anschlussleistung hat eine Zusatzbeheizung mit regenerativen Energien (Kaminofen oder Solaranlage) oder die eingeschränkte Nutzung eines Gebäudes bei Leerstand einiger Räume oder bei gesunkener Bewohnerzahl.

    Da durch eine energetische Gebäudesanierung der Trinkwarmwasserbedarf nicht beeinflusst wird, bleibt dieser Bestandteil des Gebäude-Anschlusswertes unverändert bestehen.

  • Fördern die Stadtwerke die Sanierung meiner Übergabestation?

    Übergabestationen für Fernwärme sind normalerweise robust und zeichnen sich durch ihre langlebige Technik aus. Dennoch lohnt es sich, nach mehreren Jahrzehnten Betriebszeit den Stand der Technik zu prüfen. Neuere Anlagen sind in der Regel effizienter und haben durch eine bessere Regelungstechnik oftmals eine positive Auswirkung auf den Wärmeverbrauch. Das Angebot für eine neue Station erhalten Sie von einem Heizungsbauer. Wir unterstützen die Erneuerung Ihrer Übergabestation finanziell im Rahmen unseres Förderprogramms „Erneuerung der Hausstation“ mit bis zu 1.800 Euro.

  • Was ist der Primärenergiefaktor und was sagt er aus?

    Jeder Energieträger, wie beispielsweise Heizöl, Erdgas oder Biogas, weist einen spezifischen Primärenergiefaktor auf. Dieser berücksichtigt den Energieverlust bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung eines Energieträgers. Je umweltschonender die Energieform und ihre Umwandlung, desto niedriger ist der Primärenergiefaktor. Ein geringer Primärenergiefaktor steht für eine optimale Ausnutzung der eingesetzten Ressourcen. Unsere TüWärme steht im Vergleich zu anderen Energieträgern besonders gut da:

    • Strom: 1,8
    • Erdgas: 1,1
    • Heizöl: 1,1
    • Holz: 0,2
    • TüWärme im Netzverbund Süd: 0,42 (Südstadt, Innenstadt, Alte Weberei)
    • TüWärme im Netz Waldhäuser-Ost: 0,30
    • TüWärme im Netz Dettenhausen: 0,28

    Stand 2023, aktuelle Zertifikate unter district-energy-systems.info

  • Warum hat ein Wärmeliefervertrag eine Laufzeit von zehn Jahren?

    Als Wärmekunde beziehen Sie die Wärme für Heizung und Warmwasserbereitung aus unserem Wärmenetz. Wir investieren in das Netz und die Wärmeerzeugungsanlagen, damit Sie sicher und zuverlässig versorgt werden können. Um Wirtschaftlichkeit und Investitionssicherheit zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber in der AVBFernwärmeVeine Erstlaufzeit von maximal zehn Jahren vorgesehen. Als Kunde haben Sie dadurch die Sicherheit, dass Sie über diesen Zeitraum in keine eigene Anlage investieren müssen.

  • Was muss der Eigentümer bei einem Eigentümer-, Verwalter- oder Mieterwechsel beachten?

    Eigentümerwechsel: Sie haben Ihr Gebäude verkauft.

    Sofern Sie bisher keine Abrechnung von uns bekommen, beispielsweise weil Ihr Haus vermietet ist, brauchen wir von Ihnen lediglich die persönlichen Daten des neuen Eigentümers sowie das Verkaufsdatum. Der Wärmeliefervertrag endet dann zum Verkaufsdatum.

    Wenn Sie von uns bisher eine Rechnung bekommen, ist es unbedingt erforderlich den Zählerstand abzulesen, damit wir eine Schlussabrechnung zum Verkaufsdatum erstellen können.

    Verwalterwechsel: Sie haben Ihr Gebäude an eine Hausverwaltung übergeben.

    In der Regel erfolgt die Meldung direkt über den Verwalter – Sie müssen in dem Fall nichts unternehmen. Handelt es sich um eine Erstverwaltung, bitten wir um Mitteilung der Kontaktdaten des Verwalters. Es empfiehlt sich auch in diesem Fall die bisherigen Kosten durch eine Schlussabrechnung abzugrenzen. Teilen Sie uns bitte den Zählerstand und das Datum der Übergabe mit.

    Mieterwechsel: Sie haben Ihr Gebäude vermietet.

    Sofern Sie bisher selbst die Rechnung für die Fernwärme von uns bekommen haben, ist eine Schlussabrechnung unbedingt notwendig. Teilen Sie uns bitte das Einzugsdatum des Mieters, den Zählerstand zum Übergabetag und eine Adresse für die Endabrechnung mit.

    Sofern Sie bisher keine Rechnung von uns bekommen haben, beispielsweise weil Ihr Gebäude bereits vermietet war, kann die Ummeldung auch unter den Mietern selbst erfolgen. Als Eigentümer empfehlen wir Ihnen jedoch die Übergabe unbedingt zu protokollieren, um mögliche Unstimmigkeiten zu vermeiden.

  • Was muss der Mieter bei einem Umzug oder einer Anmeldung beachten?

    Umzug / Auszug
    Bitte teilen Sie uns den Zählerstand, das Auszugsdatum und Ihre neue Adresse für die Endabrechnung mit.

    Anmeldung
    Bitte teilen Sie uns den Zählerstand und das Einzugsdatum mit, damit wir Ihren Fernwärmeverbrauch korrekt abrechnen können.

Parkhäuser

  • Wie kann ich einen Dauerstellplatz mieten?

    Mietverträge für Dauerstellplätze in unseren Parkhäusern können direkt bei der Parkhausverwaltung, Eisenhutstraße 6, 72072 Tübingen bzw. unter Tel. 07071 157-221 oder info_parkhaus(at)swtue.de angefordert werden. Die Parkhausverwaltung hilft Ihnen ebenfalls bei Fragen zur Abrechnung Ihres Mietvertrags weiter.

  • Wie lange sind die Parkhäuser geöffnet?

    Unsere Parkhäuser sind rund um die Uhr geöffnet. Bei Notfällen ist unser Personal 24 Stunden für Sie erreichbar.

  • Wie ist die Einfahrtshöhe in den Tübinger Parkhäusern?

Pellets

  • Wie werden Pellets hergestellt?

    Der Rohstoff für Pellets sind Hobel- und Sägespäne, die durch sieben mechanisch aufbereitet, mit Dampf befeuchtet und dann durch eine sogenannte Matrize gepresst werden, die wie ein großer Fleischwolf funktioniert. Die noch warmen Pellets werden anschließend gekühlt und abgesiebt. Danach sind sie fertig zum Transport.

  • Wie hoch ist der Jahresbedarf für ein typisches Einfamilienhaus?

    Je nach Dämmung, Energiebedarf und Personenzahl im Haushalt liegt der Jahresbedarf an Holzpellets zwischen 3.000 und 6.000 kg, was etwa 1.500 bis 3.000 Liter Heizöl entspricht.

  • Wo kann ich mich unabhängig zum Thema Pellets beraten lassen?

    Agentur für Klimaschutz Kreis Tübingen gGmbH
    Doblerstr. 30
    72074 Tübingen

    Tel. 07071 567-960
    www.agenturfuerklimaschutz.de

  • Werden Bäume gefällt, um Pellets herstellen zu können?

    Nein, Bäume müssen wir die Produktion von Pellets nicht gefällt werden. Denn: Bei jedem Baum, der in der Sägeindustrie verarbeitet wird, werden bis zu 35 % des Stammes nicht genutzt (Späne/Sägemehl). Diese Holzreste stehen für die Herstellung von Pellets zur Verfügung.

  • Wie hoch ist der Energieaufwand („graue Energie“) bei der Pelletierung und dem Transport?

    Der Energieaufwand wird je nach Rohstoffzustand und Transportwegen mit 2-5 % des Heizwertes angegeben. Das ist sehr gut, wenn man bedenkt, dass der Energieaufwand von fossilen Brennstoffen mindestens 20-30 % beträgt!

  • Warum sollte man beim Erwerb von Pellets unbedingt auf die Qualität achten?

    Minderwertige Pellets können durch extreme Staubanteile die Fördereinrichtung der Heizung blockieren, verursachen einen erhöhten Verbrauch und belasten Umwelt, Heizung und Kamin durch Verunreinigungen, Lack- und/oder Leimreste.

  • Was bedeutet CO2-neutral?

    Von CO2-neutralen Brennstoffen spricht man, wenn die Menge an Kohlendioxid (CO2), die bei der Verbrennung freigesetzt wird, im nachwachsenden Brennstoff wieder eingebunden wird. Das Kohlendioxid, das bei der Verbrennung von Pellets in die Atmosphäre gelangt, wurde vorher vom wachsenden Holz der Luft entzogen. Würde man dieses Holz im Wald verrotten lassen, würde durch den Fäulnisprozess das Kohlendioxid ebenfalls freigesetzt. Heizen mit Holzpellets ist also Heizen im Kreislauf der Natur, denn es entstehen weder Abfälle noch die Atmosphäre belastende CO2-Emissionen.

  • Wie rechne ich Heizöl in Holzpellets um?

    Der Heizwert von Pellets liegt bei ca. 5 kWh/kg. Der Heizwert von einem Liter Heizöl liegt bei ca. 10 kWh/l. Somit ergibt sich eine Relation von 2 kg Holzpellets zu 1 Liter Heizöl. Mit diesem Verhältnis lassen sich auch die Heizkosten der verschiedenen Brennstoffe berechnen und miteinander vergleichen. Bitte beachten Sie dabei, dass Holzpellets dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von nur 7 % unterliegen! Sie sollten also die Bruttopreise gegenüberstellen.