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Kundenanlagenbetreiber und Mieterstrom

Für Veränderungen oder Mitteilungen zu einer Kundenanlage bitten wir Sie folgende Punkte zu beachten:

  • Für den Einbau einer Untermessung muss eine Inbetriebsetzungsanzeige durch ein Installateursunternehmen erfolgen. Parallel muss das Formular Anmeldung einer Marktlokation (MaLo) an das im Formular angegebene Postfach gesendet werden. Andernfalls können die Verbrauchsmengen der Untermessung nicht von der Hauptmessung abgezogen werden.
  • Sofern eine Messung eines Messstellenbetreibers gemäß Messstellenbetriebsgesetz als Untermessung vorhanden ist und nur noch die Marktlokation durch den Netzbetreiber bereit gestellt werden soll, muss nur das Formular Anmeldung einer Marktlokation (MaLo) an das im Formular angegebene Postfach gesendet werden.
  • PV-Anlagen in einer Kundenanlage, für die der Mieterstromzuschlag in Anspruch genommen werden soll, müssen nach § 23c Abs. 1 EEG im Marktstammdatenregister registriert werden.
  • Das Messkonzept ist im Vorfeld mit den swt als zuständigem Netzbetreiber abzustimmen. Vorab-Informationen zu den Messkonzepten können dem Informationsblatt entnommen werden.
  • Wenn ein Unterabnehmer nicht mehr durch einen Stromlieferanten versorgt werden soll oder aus anderen Gründen keine Marktlokation mehr benötigt wird, muss das Formular Abmeldung einer Marktlokation an das im Formular angegebene Postfach gesendet werden. Die Mengen der Untermessung werden dann zum Stichtag nicht mehr von der Übergabemessung abgezogen.