Anmeldeverfahren für Erzeugungsanlagen und Speicher im Netzgebiet der Stadtwerke Tübingen
Erzeugungsanlagen und Speicher mit PAmax kleiner als 135 kW (max. Wirkleistung) nach VDE-AR-N 4105
Die maximale Wirkleistung der Erzeugungsanlage ergibt sich aus der Summe der maximalen Wirkleistungen der Erzeugungseinheiten (PAmax = ∑ PEmax).
1. Anmeldung (vor Baubeginn)
Die zur Anmeldung nach VDE-AR-N 4105 allgemein benötigten Unterlagen
- Antragstellung für Erzeugungsanlagen anstelle von VDE-AR-N 4105 E.1
- Lageplan mit Flurstücksnummer, aus dem Bezeichnung und Grenzen des Grundstücks sowie Aufstellungsort der Erzeugungsanlage und / oder des Speichers hervorgehen (für steckerfertige Erzeugungsanlagen mit einer gesamten Leistung SAmax ≤ 600 VA nicht nötig)
- Messkonzepte
(Bitte beachten Sie in diesem Zusammenhang die veröffentlichten Preise für Messstellenbetrieb und Messdienstleistung (MSB/MDL) der Stadtwerke Tübingen) - Übersichtsplan (einpolige Darstellung) des Anschlusses der Erzeugungsanlage und/oder des Speichers (ggf. einschließlich bereits vorhandener Erzeugungsanlagen und/oder Speicher) mit den Daten der eingesetzten Betriebsmittel inkl. der Anordnung der Mess- und Schutzeinrichtungen sowie der Anordnung der Zählerplätze (siehe VDE-AR-N 4105 Abschnitt B.11).
Bei Speicher zeichnen Sie bitte im Übersichtsplan auch den EnFluRi-Sensor und, mit einem Pfeil, dessen zu verhindernde Energieflussrichtung ein. - Zertifikat für den Netz- und Anlagenschutz (NA-Schutz)
- Soweit notwendig Zertifikat für die Leistungsflussüberwachung am Netzanschlusspunkt
Für Erzeugungsanlagen zusätzlich:
- Datenblatt für Erzeugungsanlagen E.2 jeweils pro Erzeugungseinheit
- Deckblatt des Einheitenzertifikat für jede Erzeugungseinheit
- Bei Erzeugungseinheiten mit einem Eingangsstrom > 75 A den Auszug „Netzrückwirkungen“ aus dem Prüfbericht E.5
- Informationen und Bestellformulare zum Einspeisemanagement nach § 9 EEG
Für Speicher zusätzlich:
- Datenblatt für Speicher E.3
- Deckblatt des Einheitenzertifikat für jede Erzeugungseinheit
Bei Erzeugungseinheiten mit einem Eingangsstrom > 75 A den Auszug „Netzrückwirkungen“ aus dem Prüfbericht E.5 - Für den Anschluss des Speichers beachten Sie bitte den FNN-Hinweis – Anschluss und Betrieb von Speichern am Niederspannungsnetz
Eine Bearbeitung kann erst nach Eingang der vollständigen Unterlagen erfolgen. Bitte senden Sie die Unterlagen
- per E-Mail: netzservice@swtue.de
- oder per Post an: Stadtwerke Tübingen GmbH, TS-Netzservice, Eisenhutstraße 6, 72072 Tübingen
- oder – in Ausnahmefällen – per Fax: 07071 157-248
2. Inbetriebsetzung und Inbetriebsetzungsprotokoll
Spätestens eine Woche vor der geplanten Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage und/oder des Speichers übergibt der Anlagenerrichter den Stadtwerken Tübingen den ausgefüllten und unterschrieben Inbetriebsetzungsauftrag bzw. die Fertigmeldung:
- Formular zur Inbetriebnahme, Inbetriebsetzung und Änderungsmitteilung Netzanschluss Strom
- Erläuterung zum Formular (VfEW)
Die Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage und/oder des Speichers nimmt der Anlagenerrichter vor. Netzbetreiber und Anlagenerrichter stimmen sich ab, ob hierzu die Anwesenheit des Netzbetreibers erforderlich ist.
Im Netzgebiet der swt ist als standardmäßiges Verfahren zur Blindleistungsbereitstellung die Standard-Blindleistungs-Spannungskennlinie Q(U) (nach VDE-AR-N 4105:2018-11 Absatz 5.7.2.4 b) einzustellen. Abweichende Forderungen zur Blindleistungsbereitstellung werden bei der Anmeldung gegebenenfalls mitgeteilt.
Über die Inbetriebsetzung ist durch den Anlagenerrichter ein Inbetriebsetzungsprotokoll anzufertigen:
3. Kaufmännische Abwicklung
Nach erfolgreicher Inbetriebnahme Ihrer Anlage und der technischen Freigabe kommen die Vertragsunterlagen zur kaufmännischen Bearbeitung.
Sie erhalten einen Einspeisevertrag (nur für Anlagen nach dem KWKG) und diverse Datenblätter. Bitte füllen Sie diese vollständig aus. Sobald uns alle erforderlichen Dokumente vorliegen werden wir Ihnen Abschlagszahlungen auszahlen.
- Jeweils zum Stichtag 31.12. erstellen wir eine Jahresabrechnung über die tatsächlich eingespeisten Mengen, wobei die bereits ausbezahlten Abschläge gegengerechnet werden.
- Für Anlagen mit einer Leistung größer 100 kW erstellen wir monatliche Abrechnungen.
Voraussetzung für die Vergütung des eingespeisten Stroms ist die Erfüllung der technischen Anforderungen zum Einspeisemanagement und die Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA).
Hier gelangen Sie zum Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur
Sind die Anforderungen des Einspeisemanagements nicht erfüllt, besteht kein Vergütungsanspruch des Anlagenbetreibers. Solange keine Registrierung bei der BNetzA erfolgt ist, besteht ein verringerter Vergütungsanspruch in Höhe eines von den Übertragungsnetzbetreibern monatlich bestimmten Marktwertes.
Hinweis zu Direktvermarktungsmeldungen gemäß BK6-18-032
Gemäß des Beschlusses BK6-18-032 der Bundesnetzagentur vom 20.12.2018 haben Netzbetreiber für die Anmeldung von Bilanzkreiswechseln, die Erstzuordnung von Neuanlagen und die Rückzuordnung von Anlagen eine E-Mail-Adresse bekanntzugeben. Diese lautet für den Netzbetreiber Stadtwerke Tübingen: einspeisung@swtue.de
Anmeldung von Bilanzkreiswechseln / Erstzuordnung von Neuanlagen / Rückzuordnung von Anlagen: Anlage 4 zum Beschluss BK6-16-200
4. Stilllegung einer Erzeugungsanlage
Erzeugungsanlagen und Speicher mit PAmax ab 135 kW
Voranfrage
Durch die Vielzahl von Erzeugungsanlagen und den stetigen Zubau ist es für die Stadtwerke Tübingen als Netzbetreiber wichtig, frühzeitig über Ihre Planungen informiert zu werden.
Benötigen Sie, bevor Sie sich für eine Erzeugungsanlage entscheiden, die Information, ob eine bestimmte Einspeiseleistung möglich ist, dann können Sie durch das folgende Dokument eine Voranfrage stellen:
Die Bearbeitung der Netzuntersuchung / -berechnung für Photovoltaik-Anlagen ist bei Umsetzung der Planung innerhalb von 4 Monaten kostenfrei, ansonsten berechnen wir € 500,00 zzgl. MwSt. Bei späterer Umsetzung der Planung wird dieser Betrag zu 100% rückerstattet.
Anmeldeprozess
Der Anmeldeprozess für Erzeugungsanlagen mit PAmax ≥ 135 kW ist in der TAR Mittelspannung beschrieben.