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FAQ Fernwärme

Auswirkungen der Wärmepreisbremse, der Umlagen sowie der Mehrwertsteuersenkung auf die Fernwärmepreise

  • Was ist die Wärmepreisbremse?

    Nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) erhalten Wärmekunden im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 (evtl. bis April 2024) eine Entlastung ihrer Wärmekosten aus Mitteln des Bundes in Form eines Entlastungsbetrages.

    Dieser Entlastungsbetrag errechnet sich aus der Differenz Ihres Vertragspreises (Arbeitspreis + Emissionspreise) und einem im EWPBG festgelegten Referenzpreis multipliziert mit dem sogenannten Entlastungskontingent, welches ebenfalls im EWPBG definiert wird.

    Für private Haushaltskunden, kleine und mittlere Unternehmen mit einem Wärmeverbrauch von bis zu 1.500.000 kWh gilt ein festgelegter Referenzpreis von 9,5 ct/kWh brutto. Das Entlastungskontingent entspricht dabei 80 % des im September 2022 für Ihre Abnahmestelle prognostizierten Jahresverbrauch (in den meisten Fällen gleicht dies dem Jahresverbrauch 2021).

    Für Großkunden (mehr als 1.500.000 kWh) gibt es leichte Abweichungen: Das Entlastungskontingent entspricht 70 % des Jahresverbrauchs und es gilt ein Referenzpreis von 7,5 ct/kWh.

    Ein Rechenbeispiel zur Wärmepreisbremse finden Sie unter „Preise“

  • Wie ist der aktuelle Stand der Bilanzierungsumlage?

    Aufgrund von notwendigen Zusatzeinkäufen zur Deckung von möglichen Fehlbeträgen von Regel- und Ausgleichsenergien und damit zur gleichmäßigen Auslastung des Erdgasnetzes, steigt die bei der Fernwärmeerzeugung relevante Bilanzierungsumlage. Die Höhe der Umlage wird alle zwölf Monate zum 1. Oktober angepasst. Aufgrund von unterschiedlichen Gasanteilen in den Netzen Tübingen und Dettenhausen sowie aufgrund von Umwandlungs- und Transportverlusten sind die brutto Beträge der Umlage unterschiedlich hoch. Die Höhe der Umlage für Ihren TüWärme-Tarif ist Ihrem Preisblatt zu entnehmen.

  • Was muss ich zu aktuellen Preisänderungen und zur Gesetzlage wissen?

    Aktuell wird unser Tagesgeschäft von neuen Regelungen und Gesetzen bestimmt. Wir müssen dabei schnell auf sehr dynamische Prozesse reagieren und Ihnen die neuen Informationen sehr transparent und fehlerfrei weiterleiten. Dabei kann es vorkommen, dass sich die aktuelle Gesetzeslage schnell ändert und dadurch die hier stehenden Informationen in naher Zukunft angepasst werden.

  • Wie ist der aktuelle Stand beim Thema „Gasumlagen“?

    Die von der Bundesregierung beschlossene Gasbeschaffungsumlage wurde am 29. September 2022 wieder außer Kraft gesetzt. Diese wurde daher in der Jahresendabrechnung nicht berücksichtigt.

    Allerdings wurde die Gasspeicherumlage eingeführt. Diese soll die durch die aktuell notwendigen Gasspeicherung anfallenden Kosten finanzieren. Die Umlage wurde am 1. Oktober 2022 eingeführt und soll befristet bis zum 31. März 2025 auf den Erdgasverbrauch erhoben werden. Da ein Großteil der Fernwärme aktuell noch mit Erdgas erzeugt wird, beeinflusst die Gasspeicherumlage auch den Arbeitspreis im TüWärme-Tarifsystem. Die Höhe der Umlage kann grundsätzlich alle sechs Monate angepasst werden. Nur für die erste (Beginn 1. Oktober 2022) und die letzte Umlageperiode (Beginn 1. Januar 2025) gilt ein dreimonatiger Änderungszeitraum. Aufgrund von unterschiedlichen Gasanteilen in den Netzen Tübingen und Dettenhausen sowie aufgrund von Umwandlungs- und Transportverlusten sind die brutto Beträge der Umlage unterschiedlich hoch. Die Höhe der Umlage für Ihren TüWärme-Tarif ist Ihrem Preisblatt zu entnehmen.

  • Ab wann gilt die Mehrwertsteuersenkung auf Fernwärme?

    Als Teil des Entlastungspakets 3 haben Bundesregierung und Bundesrat am 7. Oktober 2022 die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Fernwärme von 19 % auf 7 % rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 bis März 2024 auf den Weg gebracht. Die Stadtwerke Tübingen (swt) geben die Absenkung sowohl auf alle Fernwärmelieferverträge in Tübingen und Dettenhausen als auch für alle Contracting-Anlagen der swt außerhalb der Tübinger Fernwärmenetzes rückwirkend zum 1. Oktober 2022 direkt an die Kundinnen und Kunden weiter.

  • Ist der Wärmepreis in Netzen mit Anteilen aus erneuerbaren Energien günstiger?

    Momentan haben wir in Tübingen ein solidarisiertes Preissystem für alle Fernwärmenetze. D.h. die großen effizienten Netze stützen auch die weniger effizienten. Es gibt also einen einheitlichen Wärmepreis für alle Abnehmer, egal wie hoch die Anteile der erneuerbaren Energien bei den einzelnen Abnahmestellen sind. Je mehr Anteile Erneuerbare Energien in der Wärme stecken, desto stärker profitieren alle Wärmekunden.

  • Wie kann man den Preissteigerungen entgegenwirken?

    Energiesparen: Bitte prüfen Sie, ob Sie in Ihrem Haushalt Wärme einsparen können. Auf unserer Internetseite www.swtue.de/energiesparen oder auf der Seite der Verbraucherzentrale finden Sie viele Tipps dazu.

    Monatlicher Abschlag: Bitte prüfen Sie, ob Ihr monatlicher Abschlag noch zu Ihrem Verbrauch passt. Sollte Ihr Verbrauch unverändert sein, ist eine Erhöhung des Abschlags sinnvoll, um hohe Nachzahlungen bei der Jahresabrechnung zu vermeiden.

    Bei Zahlungsschwierigkeiten: Bitte zögern Sie nicht, bei Zahlungsschwierigkeiten mit unserem Kundenservice unter Tel. 07071 157-455 so früh wie möglich Kontakt aufzunehmen.

Fernwärmeversorgung allgemein

  • Kann ich mein Haus an die Fernwärme anschließen?

    Wenn eine Fernwärmeleitung in Ihrer Straße liegt, ist ein Anschluss in der Regel möglich. Auf unserem Übersichtsplan der Tübinger Fernwärmenetze sehen Sie, welche Stadtgebiete bereits erschlossen sind. Im Zuge des Transformationsprozesses finden Sie weitere geplante Erschließungsachsen auf unserem Ausbauplan Fernwärmenetze. Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall bei uns nach Machbarkeit und Aufwand für die Hausanschlussleitung.

  • Wie kann ich mein Haus ans Tübinger Fernwärmenetz anschließen lassen?

    Wenn Ihr Haus bereits eine Warmwasserzentralheizung besitzt, muss nur der Heizkessel durch eine Übergabestation ersetzt werden. Hierfür beauftragen Sie am besten das örtliche Fachhandwerk. Die Hausanschlussleitung bis zum Heizraum verlegen wir. Die einmaligen Kosten für den Anschluss ans Fernwärmenetz bezuschussen wir im Rahmen eines Förderprogramms.

  • Wie viel kostet TüWärme?

    Die jährliche Wärmeabrechnung setzt sich aus den verbrauchsabhängigen sowie den verbrauchsunabhängigen Kosten zusammen. Dabei errechnen sich die verbrauchsabhängigen Kosten mit (Arbeitspreis + Emissionspreis) x Verbrauch in kWh. Die verbrauchsunabhängigen Kosten werden auf Basis des Anschlusswertes berechnet. Weitere Informationen zu unserer Preiszusammensetzung und Abrechnung finden Sie unter "Preise". Auf Anfrage erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Wärmelieferangebot.

  • Kann ich meine Abschlagszahlungen anpassen?

    Die Abschläge zur Wärmerechnung legen wir anhand des bisherigen Verbrauchs fest. Auf Wunsch können wir diese jederzeit anpassen.

  • Welche Anschlussleistung ist für die Fernwärmelieferung maßgeblich?

    Der Anschlusswert des Gebäudes setzt sich aus der von einem Fachplaner oder Bauphysiker berechneten Heizlast „Raumheizung“ (Heizlastberechnung nach DIN EN 12831) und der anhand für das Gebäude ermittelten Bedarfskennzahl N (nach DIN 4708) festgelegten Heizlast „Trinkwassererwärmung“ zusammen. Dieser Wert bestimmt den Grund- sowie Messpreis der Wärmelieferung.

  • Wirkt sich eine Gebäudesanierung auf die Anschlussleistung aus?

    Die Heizlast eines Gebäudes sinkt nach einer energetischen Gebäudesanierung oft erheblich, zum Beispiel nach dem Einbau eines Vollwärmeschutzes und neuer Fenster. Nach Vorlage einer aktuellen Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ist der Abschluss eines Wärmeliefervertrags mit reduzierter Anschlussleistung möglich, sofern die Voraussetzungen der Allgemeinen Bedingungen TüWärme erfüllt sind.

    Keinen Einfluss auf die Anschlussleistung hat eine Zusatzbeheizung mit regenerativen Energien (Kaminofen oder Solaranlage) oder die eingeschränkte Nutzung eines Gebäudes bei Leerstand einiger Räume oder bei gesunkener Bewohnerzahl.

    Da durch eine energetische Gebäudesanierung der Trinkwarmwasserbedarf nicht beeinflusst wird, bleibt dieser Bestandteil des Gebäude-Anschlusswertes unverändert bestehen.

  • Fördern die Stadtwerke die Sanierung meiner Übergabestation?

    Übergabestationen für Fernwärme sind normalerweise robust und zeichnen sich durch ihre langlebige Technik aus. Dennoch lohnt es sich, nach mehreren Jahrzehnten Betriebszeit den Stand der Technik zu prüfen. Neuere Anlagen sind in der Regel effizienter und haben durch eine bessere Regelungstechnik oftmals eine positive Auswirkung auf den Wärmeverbrauch. Das Angebot für eine neue Station erhalten Sie von einem Heizungsbauer. Wir unterstützen die Erneuerung Ihrer Übergabestation finanziell im Rahmen unseres Förderprogramms „Erneuerung der Hausstation“ mit bis zu 1.800 Euro.

  • Was ist der Primärenergiefaktor und was sagt er aus?

    Jeder Energieträger, wie beispielsweise Heizöl, Erdgas oder Biogas, weist einen spezifischen Primärenergiefaktor auf. Dieser berücksichtigt den Energieverlust bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung eines Energieträgers. Je umweltschonender die Energieform und ihre Umwandlung, desto niedriger ist der Primärenergiefaktor. Ein geringer Primärenergiefaktor steht für eine optimale Ausnutzung der eingesetzten Ressourcen. Unsere TüWärme steht im Vergleich zu anderen Energieträgern besonders gut da:

    • Strom: 1,8
    • Erdgas: 1,1
    • Heizöl: 1,1
    • Holz: 0,2
    • TüWärme im Netzverbund Süd: 0,42 (Südstadt, Innenstadt, Alte Weberei)
    • TüWärme im Netz Waldhäuser-Ost: 0,30
    • TüWärme im Netz Dettenhausen: 0,28

    Stand 2023, aktuelle Zertifikate unter district-energy-systems.info

  • Warum hat ein Wärmeliefervertrag eine Laufzeit von zehn Jahren?

    Als Wärmekunde beziehen Sie die Wärme für Heizung und Warmwasserbereitung aus unserem Wärmenetz. Wir investieren in das Netz und die Wärmeerzeugungsanlagen, damit Sie sicher und zuverlässig versorgt werden können. Um Wirtschaftlichkeit und Investitionssicherheit zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber in der AVBFernwärmeVeine Erstlaufzeit von maximal zehn Jahren vorgesehen. Als Kunde haben Sie dadurch die Sicherheit, dass Sie über diesen Zeitraum in keine eigene Anlage investieren müssen.

  • Was muss der Eigentümer bei einem Eigentümer-, Verwalter- oder Mieterwechsel beachten?

    Eigentümerwechsel: Sie haben Ihr Gebäude verkauft.

    Sofern Sie bisher keine Abrechnung von uns bekommen, beispielsweise weil Ihr Haus vermietet ist, brauchen wir von Ihnen lediglich die persönlichen Daten des neuen Eigentümers sowie das Verkaufsdatum. Der Wärmeliefervertrag endet dann zum Verkaufsdatum.

    Wenn Sie von uns bisher eine Rechnung bekommen, ist es unbedingt erforderlich den Zählerstand abzulesen, damit wir eine Schlussabrechnung zum Verkaufsdatum erstellen können.

    Verwalterwechsel: Sie haben Ihr Gebäude an eine Hausverwaltung übergeben.

    In der Regel erfolgt die Meldung direkt über den Verwalter – Sie müssen in dem Fall nichts unternehmen. Handelt es sich um eine Erstverwaltung, bitten wir um Mitteilung der Kontaktdaten des Verwalters. Es empfiehlt sich auch in diesem Fall die bisherigen Kosten durch eine Schlussabrechnung abzugrenzen. Teilen Sie uns bitte den Zählerstand und das Datum der Übergabe mit.

    Mieterwechsel: Sie haben Ihr Gebäude vermietet.

    Sofern Sie bisher selbst die Rechnung für die Fernwärme von uns bekommen haben, ist eine Schlussabrechnung unbedingt notwendig. Teilen Sie uns bitte das Einzugsdatum des Mieters, den Zählerstand zum Übergabetag und eine Adresse für die Endabrechnung mit.

    Sofern Sie bisher keine Rechnung von uns bekommen haben, beispielsweise weil Ihr Gebäude bereits vermietet war, kann die Ummeldung auch unter den Mietern selbst erfolgen. Als Eigentümer empfehlen wir Ihnen jedoch die Übergabe unbedingt zu protokollieren, um mögliche Unstimmigkeiten zu vermeiden.

  • Was muss der Mieter bei einem Umzug oder einer Anmeldung beachten?

    Umzug / Auszug
    Bitte teilen Sie uns den Zählerstand, das Auszugsdatum und Ihre neue Adresse für die Endabrechnung mit.

    Anmeldung
    Bitte teilen Sie uns den Zählerstand und das Einzugsdatum mit, damit wir Ihren Fernwärmeverbrauch korrekt abrechnen können.

Bernd Blank

Wärmeversorgung
07071 157-455
waerme@swtue.de

Stefanie Essigke

Wärmeversorgung
07071 157-455
waerme@swtue.de

Oliver Härle

Wärmeversorgung
07071 157-455
waerme@swtue.de

Marco Piras

Wärmeversorgung
07071 157-455
waerme@swtue.de

Katja Werz

Wärmeversorgung
07071 157-455
waerme@swtue.de