Ihre Fragen, unsere Antworten

Alles, was Sie über unseren Glasfaseranschluss wissen müssen

Glasfaser allgemein

Bei den TüNetFaser-Produkten stehen symmetrische Bandbreiten bis zu 1.000 Megabit im Download zur Verfügung. (Gilt nur für TüNetFaser Business)

Das swt-Glasfasernetz ist so aufgebaut, dass es für den Kunden zu keiner Beeinträchtigung der Bandbreite kommt, unabhängig davon wie viele Nutzer parallel aktiv sind.

Die TüNet hat ihr eigenes Glasfasernetz ausgebaut und erweitert dieses stetig. Auf Anfrage eines anderen Anbieters (sogenannte Carrier, z. B. Vodafone, Versatel etc.) öffnen wir dieses Netz, so dass die Leitungen bis zum Endkunden auch von anderen Anbietern genutzt werden können, um dort ihre eigenen Dienste anzubieten.

Wenn bei Ihnen ein geeignetes Leerrohr liegt, kann dieses zur Verlegung der Glasfaser verwendet werden. Gegebenenfalls müssen die jeweiligen Endpunkte freigelegt werden. Ist das nicht der Fall, muss ein kleiner Graben gezogen werden. Einzelne Baumaßnahmen werden direkt mit dem Eigentümer abgestimmt.

Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Hausverkabelung ab dem Hausübergabepunkt ist der Kunde verantwortlich.

Im Einfamilienhaus ist der Hausübergabepunkt die Glasfaserabschlussdose und verbindet das Glasfasernetz der TüNet mit der Hausverkabelung.

Im Mehrparteienhaus wird jede Wohneinheit mit einer Glasfaserabschlussdose erschlossen. Für die Verlegung geeigneter Leerrohre vom Hausanschluss (in der Regel im Keller bzw. Hausanschlussraum) bis in jede Wohneinheit ist der Kunde selbst verantwortlich.

Ja, es sind spezielle Endgeräte notwendig. Wir stellen Ihnen diese leihweise während der Vertragslaufzeit zur Verfügung. Details entnehmen Sie unserem Auftragsformular. Ihre eigenen Geräte (Telefone, Computer, Laptop, TV, Smartphone, Tablet) können Sie damit verbinden.

Bitte entnehmen Sie alle Details den Installationsanleitungen.

Nicht nur die lokale Verbindung bestimmt die Geschwindigkeit, sondern auch die Anbindung der Gegenseite, von welcher die Informationen abgerufen werden. Häufige, lokale Probleme sind zum Teil falsch eingestellte Programme wie z. B. Virenschutz oder Firewalls.

Glasfaser überträgt Daten durch Lichtsignale, es geht daher keine elektromagnetische Strahlung aus. Das Signal ist für das menschliche Auge nicht sichtbar, jedoch kann es zu Beschädigung der Netzhaut kommen. Es darf daher nie in die Glasfaser geblickt werden.

Der Glasfaseranschluss selbst verbraucht keinen Strom. Allerdings wird für das Abschlussgerät Strom benötigt.

Nein, Sie dürfen die Dose auf keinen Fall abschrauben oder beschädigen. Glasfasern sind sehr empfindlich. In einem solchen Fall gehen die Reparaturkosten zu Ihren Lasten.

Glasfaser Internet

Nein, es gibt weder Datenbegrenzungen noch Geschwindigkeitsdrosselungen. Wie in jedem Internetvertrag, behalten wir uns das Recht vor, bei einem Missbrauch oder illegalem Nutzen die jeweiligen Verträge zu kündigen.

Eine IP-Adresse ist notwendig, um jedes Gerät in einem Datennetzwerk zu erkennen. Das gilt sowohl für das Internet als auch für das Heimnetzwerk. So wird sichergestellt, dass die Daten zum richtigen Gerät gelangen. Deshalb sendet der Browser immer die IP-Adresse des Geräts mit, wenn er eine Internetseite aufruft.

Eine feste IP-Adresse ist nur dann notwendig, wenn Sie Dienste / Server über Ihren Anschluss anbieten wollen. Für die normale Internetnutzung reicht eine dynamische IP-Adresse aus, die automatisch erzeugt wird und sich bei jeder Verbindung ändern kann.

Grundsätzlich ist das möglich (siehe Routerfreiheit). jedoch ist für die Nutzung eines TüNet-Glasfaseranschlusses eine von uns leihweise zur Verfügung gestellt Fritz!Box vorgesehen. Damit können wir die Qualität alles Leistungsmerkmale garantieren.

Für den störungsfreien Betrieb, ist die Konfiguration unseres Glasfaser-Abschlussgerätes bereits vorbereitet. Die Fritz!Box lädt die anschlussspezifische Konfiguration bei der erstmaligen Inbetriebnahme.

Glasfaser Telefonie

Ja, bei allen TüNet-Anschlüssen ist das gleichzeitige Telefonieren und Surfen im Internet möglich. Dabei wird auch die Telefon-Sprachqualität nicht beeinflusst.

Nein, das ist nicht möglich. Ihr Telefonanschluss läuft über das Glasfaserabschlussgerät, welches nur unter Stromzufuhr betrieben werden kann. Aus diesem Grund funktioniert auch die Internetverbindung bei einem Stromausfall nicht mehr.

Bei den TüNet-Glasfaseranschlüssen werden die Sprach-Datenpakete priorisiert behandelt. Aus diesem Grund wird eine gute Telefon-Sprachqualität erreicht. Nach heutigem Stand der Technik ist die Sprachqualität von Voice-over-IP (VoIP) durchaus mit der Qualität eines herkömmlichen Festnetzanschlusses vergleichbar.

Wir teilen Ihnen Ihre neue Rufnummer vor Inbetriebnahme Ihres Anschlusses mit.

Sie können bis zu 10 Festnetz-Rufnummern zu uns portieren. Bitte füllen Sie den Anbieterwechselauftrag aus. Weitere Hinweise entnehmen Sie bei Bedarf unserer Ausfüllhilfe Anbieterwechselauftrag.

Wir müssen Ihren Telefonbucheintrag erneut beauftragen, da dieser von Ihrem bisherigen Anbieter gelöscht wird. Bitte beachten Sie, dass aufgrund der fehlenden Einflussmöglichkeit die Änderungen eventuell erst verzögert umgesetzt werden.

Sie können analoge Telefone sowie ISDN- und IP-Telefone anschließen.

Wenn Sie verschiedene Fon-Anschlüsse der Fritz!Box nutzen oder ein ISDN-Endgerät mit mehreren Telefongeräten haben, können Sie mehrere Telefongeräte gleichzeitig verwenden. Darüber hinaus ist es möglich, ein analoges und ein ISDN-Endgerät zusammen zu nutzen.

Nein, die Verwendung von Call-by-Call, Internet-by-Call, Preselection (sogenannte Verbindungsnetzbetreiberleistungen Dritter) sind mit einem TüNet-Glasfaseranschluss nicht möglich.

Alle Informationen hierzu finden Sie in unserer Datenschutzerklärung für Telekommunikationsdienste.

Der Telefoniedienst funktioniert auf Basis des Internet-Protokolls (IP), das sogenannte Voice-over-IP oder VoIP. Dieser ermöglicht Ihnen Internet-Telefonie über eine Schnittstelle in das öffentliche Telefonnetz. Weitere Details zu den Leistungsmerkmalen Ihres TüNet Telefon-Anschlusses finden Sie in der Leistungsbeschreibung TüNetFaser Telefon.

Glasfaser IPTV

IPTV bietet vor allem für Mehrparteienhäuser viele Vorteile. Dabei ist z. B. weder eine Satellitenschüssel noch ein Kabelanschluss notwendig. Mit nur einem Anschluss erhalten Sie Internet, Telefonie und IPTV.

Zu unseren IP-TV-Produkten

Ja, GEZ-Gebühren fallen unabhängig vom Empfangsmedium an. Weitere Informationen finden Sie unter www.rundfunkbeitrag.de.

Prüfen Sie als erstes die Verkabelung. Anschließend starten Sie alle Geräte neu und starten ggf. einen Sendersuchlauf.

Glasfaser Hardware

Ja, die Fritz!Box hat eine dafür vorgesehene WLAN-Taste. Durch einmaliges Drücken kann das WLAN aus- oder eingeschaltet werden. Wenn WLAN aktiv ist, wird Ihnen dies über die leuchtende WLAN LED-Leuchte signalisiert.

Wenn alle Verbindungen laut Installationsanleitung angeschlossen sind leuchten Power, Optical und LAN.
Die LAN-Kontrollleuchten beginnt zu blinken wenn Daten übertragen werden.

Nein, Sie erhalten die Fritz!Box mit Ihren persönlichen Zugangsdaten vorkonfiguriert von uns zur Verfügung gestellt. Sie müssen lediglich Ihre Telefon-Endgeräte und Ihren PC/Laptop sowie mobile Endgeräte an die Fritz!Box anschließen bzw. verbinden.

In unseren Business-Tarifen mit 24 Monaten Laufzeit ist die kostenfreie vor Ort Inbetriebnahme enthalten.

Als Privatkunde sowie bei Business-Tarifen mit 12 Monaten Laufzeit können Sie den Installationsservice kostenpflichtig hinzubuchen.

Je nach Verschlüsselung kann WLAN als sicher angesehen werden. Wir liefern Ihr Endgerät mit dem derzeit höchsten Sicherheitsstandard (WPA3) aus.

  • Im Ruhezustand ist die Power/DSL-Leuchte aktiv.
  • Bei eingeschaltetem WLAN zeigt die WLAN-Leuchte an, dass WLAN verfügbar ist.
  • Während eines Telefonats über das Internet signalisiert die Internet-Leuchte, dass eine Verbindung besteht.
  • Die Festnetz-Leuchte bleibt inaktiv, da kein klassisches Festnetz angeschlossen ist.

Nein, die ONTs und die Glasfaser-Patchkabel (1m) erhalten Sie leihweise von uns. Sollten Sie ein längeres Glasfaser-Patchkabel benötigen, können Sie dies bei uns erwerben.

Ja, grundsätzlich ist das möglich (siehe Routerfreiheit). Jedoch ist für die Nutzung eines TüNet-Glasfaseranschlusses eine von uns leihweise zur Verfügung gestellte Fritz!Box vorgesehen, um die Qualität der Leistungsmerkmale garantieren zu können.

Wenn die FRITZ!Box von uns angeschlossen wird und startet, erhält diese die Grundeinstellungen für Ihren Glasfaseranschluss. Dieser Vorgang dauert zwischen 8 und 10 Minuten. Bitte haben Sie Geduld während dieses Prozesses und schalten Sie das Gerät in dieser Zeit nicht ab, trennen es nicht vom Strom und starten es nicht neu.

Die FRITZ!Box von AVM hat die Einstellung „Über neue FRITZ!OS-Versionen informieren und notwendig Updates automatisch installieren (Empfohlen)“ standardmäßig eingestellt. Wie Sie diese Einstellung ändern, lesen Sie in der Anleitung unter avm.de.

Sie bekommen von TüNet das für Ihren Anschluss benötigte Endgerät, eine WLAN fähige Fritz!Box leihweise während der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt. Der von der TüNet bereitgestellte ONT wandelt das Glasfasersignal für die weitere Verwendung um. Bei sehr hohen Bandbreiten der Advanced und Premium Produktlinie wird anstelle der Fritz!Box ein gesonderter Router eingesetzt.

Glasfaser Vertrag, Wechsel, Kündigung

Ja, im Rahmen einer Rufnummernportierung leiten wir den Wechsel von Ihrem bisherigen Anbieter ein.

Dazu müssen Sie den Anbieterwechselauftrag ausfüllen. Weitere Hinweise entnehmen Sie der Ausfüllhilfe Anbieterwechselauftrag.

Unsere Produkte und Optionen haben unterschiedliche Mindestvertragslaufzeiten und Kündigungsfristen. Diese finden Sie auf dem jeweiligen Auftragsformular oder Produktblatt.

Verträge ohne Vertragslaufzeit können jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Verträge mit Mindestvertragslaufzeit können erstmals zum Ende der Mindestvertragslaufzeit gekündigt werden. Wird ein Vertrag nicht gekündigt, verlängert er sich auf unbestimmte Zeit und kann jederzeit mit einer Frist von einem Monat gekündigt werden.

Es gelten die auf dem jeweiligen Auftragsformular angegebenen Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen.

Nein, die von uns zur Verfügung gestellte Fritz!Box bleibt unser Eigentum und wird Ihnen nur leihweise während der Vertragslaufzeit zur Verfügung gestellt. Die Fritz!Box muss bei einer Kündigung mit einer Frist von 14 Tagen wieder an uns zurückgegeben werden.

Bei einem Umzug prüfen wir, ob wir Sie auch an Ihrer neuen Adresse mit Glasfaser versorgen können. Wenn ja, können wir Ihr Internet an Ihrer neuen Adresse ummelden. Ist dies nicht möglich, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht von 4 Wochen. Hierzu benötigen wir eine Ummeldebescheinigung, die Sie uns per E-Mail an glasfaser@swtue.de zusenden.

Nein, Sie benötigen keinen Telekom-Anschluss mehr.

Glasfaser Rechnung

Ihr Abrechnungszeitraum beginnt am Tag mit der Schaltung des Anschlusses. Der Abrechnungszeitraum ist immer vom 1. bis zum letzten Tag eines Monats. Wird Ihr Anschluss nicht am 1. eines Monats geschaltet, so wird die entsprechende Grundgebühr für den ersten Monat anteilig berechnet.

Wenn Sie Ihre erste Rechnung nicht im Monat Ihrer Schaltung erhalten, wird im Folgemonat der anteilige Zeitraum des vergangenen Monats sowie das Entgelt für den laufenden Monat abgerechnet. Wie bei einer Wohnungsmiete zahlen Sie den Grundpreis des aktuellen Monats zum Monatsersten. Die variablen Kosten wie z.B. Telefonentgelte zahlen Sie in der Regel rückwirkend für den vergangenen Monat. Bei Sonderrufnummern kann es mehrere Monate dauern, bis die Gespräche abgerechnet werden.

Sie bekommen Ihre Rechnung jeweils zum Monatsbeginn per E-Mail gesendet. 

Glasfaser Routerfreiheit

Die im Gesetz vorgesehene Verpflichtung, Kunden die notwendigen Zugangsdaten und Informationen zum Anschluss unaufgefordert bei Vertragsabschluss zur Verfügung zu stellen, gilt nur für Neukunden, da die Informationspflicht nur durch Abschluss eines Vertrages ausgelöst wird.

Wir händigen bei Vertragsabschluss die Zugangsdaten an den Vertragspartner aus.

Hier finden Sie sämtliche technischen Voraussetzungen und Schnittstellenspezifikationen zur Nutzung Ihres eigenen Routers.

Den Router, den wir Ihnen bei Vertragsabschluss leihweise zur Verfügung stellen, müssen Sie nach Kündigung des Vertrages wieder an uns zurückgeben. Auf ausdrücklichen Wunsch wird kein Leihgerät ausgegeben.

Sie sind für die Diagnose der Fehlerursache selbst verantwortlich. Entstörungseinsätze aufgrund eines defekten Kundenrouters sind kostenpflichtig. Haftungsregelungen bzgl. Störungen die durch einen kundeneigenen Router entstehen sind in den AGB niedergeschrieben.

Nein, wir liefern unsere Router ausschließlich als Leihgerät aus.

Ja, Firmware-Updates liegen bei allen Router in der Verantwortung des Kunden.

Durch das Gesetz soll den Kunden die Wahlfreiheit überlassen werden, einen beliebigen Router an seinen Internetanschluss zu Hause anzuschließen, siehe auch Routerfreiheit.

Glasfaser Störung

Wenn Ihr TüNet Glasfaseranschluss nicht ordnungsgemäß funktioniert, rufen Sie bitte unsere kostenfreie Service-Hotline unter 07071 157-3443 an.

Bitte halten Sie folgende Informationen bereit:

  • Ihre Kundennummer
  • Seit wann besteht die Störung?
  • Was genau ist gestört? (Telefonie, Internet, WLAN, TV, kompletter Anschluss)
  • Wie zeigt sich die Störung?
  • Tritt die Störung sporadisch oder dauerhaft auf?
  • Welche LEDs leuchten aktuell an den Endgeräten? (z. B. Fritz!Box, ONT, IP-TV-Set-Top-Box)
  • Wie können wir Sie für Rückfragen erreichen?

Gerätedefekt durch höhere Gewalt

Stellen wir fest, dass ein Gerät durch höhere Gewalt (z. B. Blitzschlag oder Unwetter) beschädigt wurde, stellen wir Ihnen auf Wunsch neue Leihgeräte zur Verfügung. Die Kosten für defekte Geräte und die Konfiguration werden Ihnen in Rechnung gestellt. Den Schaden können Sie in diesem Fall direkt bei Ihrer Versicherung geltend machen.

Die Bandbreite, die viele Geräte angeben, ist nicht die tatsächliche Geschwindigkeit, mit der sie Daten übertragen können. Die echte Geschwindigkeit kann bis zu 50% niedriger sein. Das hängt vom WLAN-Standard, dem Band, anderen Faktoren und Einflüssen ab.

Tipps und Informationen, wie Sie Ihr WLAN verbessern können:

  • Beseitigen Sie Störfaktoren, die das WLAN-Signal schwächen oder blockieren können. Dazu gehören unter anderem Möbel, Wände, Decken, Zimmertüren, Aquarien, Fußbodenheizungen, Wasserleitungen oder große Pflanzen. Wählen Sie einen Standort für Ihren Router, der frei von derartigen Hindernissen ist.
  • Optimieren Sie die WLAN-Einstellungen Ihres Routers. Die Standardeinstellungen sind nicht für die beste Leistung ausgelegt. Wir empfehlen Ihnen, folgende Schritte durchzuführen:
    • Geben Sie Ihrem WLAN einen persönlichen Namen. Verwenden Sie unterschiedliche Namen für das 2,4-GHz und das 5-GHz-Band.
    • Verwenden Sie nach Möglichkeit den WLAN-Standard 802.11ac im 5GHz Band. Nur dort sind hohe Bandbreiten möglich.

Nein, Sie dürfen die Dose auf keinen Fall abschrauben oder beschädigen. Glasfasern sind sehr empfindlich und haben hohe Verlegekosten. Die aufwändigen Reparaturen gehen zu Lasten des Kunden.

Glasfaser Hausanschluss und Leerrohrmitverlegung

Leerrohr ist (noch) nicht Glasfaser: Durch eine Leerrohrmitverlegung ist Ihre Immobilie noch nicht an das Glasfasernetz angebunden. Ob dies an Ihrer Adresse möglich ist, können Sie mit unserem Verfügbarkeitscheck prüfen.

Die einzelnen Arbeiten für die Fertigstellung Ihres Glasfaseranschlusses können an verschiedenen Terminen stattfinden. Das farbige Mikrorohr, welches in das Haus verlegt wurde, ist im ersten Schritt noch unbestückt. Das Glasfaserkabel wird erst in einem zweiten Schritt eingezogen bzw. mit Druckluft eingeblasen. In einem nächsten Schritt wird die Glasfaser bis zur Glasfaser-Teilnehmeranschlussdose (GF-TA) installiert.

Ob Ihr Glasfaseranschluss einsatzbereit ist, hängt von individuellen Faktoren ab. Auch wenn Ihr Haus schon angeschlossen ist, kann noch einige Zeit vergehen, bis Ihr Anschluss einsatzbereit ist. Gegebenenfalls muss das Glasfasernetz noch weiter ausgebaut oder weitere Häuser angeschlossen werden. In der Regel muss ein Glasfaservertrag geschlossen werden. Ihr Netzbetreiber kann Ihnen zu Verfügbarkeit und Tarifen Auskunft geben.

Ja, die Hauseinführung wird von der ausführenden Fachfirma wasser- und gasundurchlässig zum Schutz vor möglichen Schäden abgedichtet.

Ein Glasfaseranschluss ist eine neue und unabhängige Infrastruktur und wird separat in das Haus gelegt. Die Glasfaser wird in der Regel in einem farbigen Mikrorohr in das Haus geführt. Sie endet am Glasfaser-Teilnehmeranschluss (GF-TA). Der GF-TA wird mit einem Glasfaserkabel an ein Glasfasermodem oder einen glasfaserfähigen Router angeschlossen.

Der aktive Ausbau und die Mitverlegung dient einem zukunftsfähigen Ausbau der Infrastruktur. Es ist nicht sichergestellt, dass eine aktive Versorgung, d.h. ein Glasfaseranschluss durch uns in jedem Teilgebiet zum jetzigen Zeitpunkt erbracht werden kann. Ob an Ihrem Standort bereits ein Anschluss an das Glasfasernetz der TüNet möglich ist, können Sie in unserem Verfügbarkeitscheck überprüfen.

Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Hausverkabelung ab dem Hausübergabepunkt ist der Kunde verantwortlich.

Das Wichtigste ist, dass sich im Umkreis von ca. 1,5 m des ONT (Optical Network Terminator) ein Stromanschluss mit 230 V befindet. Ist bereits eine Netzverkabelung vorhanden, kann diese genutzt werden, wenn sie auf einer CAT5-Verkabelung oher höher (CAT (e) / CAT 6 / CAT 7 Kabel) basiert.

Falls Sie bereits Glasfaser oder Netzwerkkabel im Haus bzw. der Wohnung verlegt haben, können Sie diese weiter nutzen.

Bestehende COAX oder Zwei-Draht Kupfer-Verkabelungen können nicht verwendet werden. In diesem Fall muss die Verkabelung überarbeitet werden.

Es gibt drei verschiedene Arten von Glasfaseranschlüssen:

FTTC (Fiber to the curb): Die Glasfaser wird nur bis zu einem Verteilerkasten in der Nähe des Hauses verlegt. Von dort aus werden die Daten über die vorhandenen Kupferkabel ins Haus und in die einzelnen Räume übertragen. Diese Anbindungsart wird von uns nicht unterstüzt.

FTTB (Fiber to the building): Die Glasfaser wird bis ins Haus verlegt. Dort wird das Signal in ein elektrisches Signal umgewandelt und über die bestehenden Kabel im Haus verteilt. Das hat den Vorteil, dass weniger Kupferkabel verwendet werden, die anfällig für Störungen sind und die Bandbreite begrenzen.

FTTH (Fiber to the home): Die Glasfaser wird bis in die Wohnung verlegt. Das gilt für Einfamilienhäuser genauso wie für Mehrparteienhäuser. Dabei werden die Daten über Glasfaserkabel im Haus verteilt. Das spart noch mehr Kupferkabel ein und ermöglicht die höchste Geschwindigkeit und Zuverlässigkeit.

Wenn Sie als Mieter den Glasfaseranschluss nutzen möchten, können Sie ein Glasfaserprodukt bei uns buchen. Voraussetzung für die Installation des Anschlusses ist jedoch, dass der Eigentümer sein Einverständnis in Form der Grundstückseigentümererklärung abgibt.

Die Leerrohrnutzungsvereinbarung muss uns für die Durchführung der Mitverlegung (z.B. bei Neubauten) von Ihnen unterschrieben vorliegen.   

Falls Sie einen Hausanschluss direkt bei uns beauftragen, ist keine Leerrohrnutzungsvereinbarung notwendig. Dies ist durch die Beauftragung abgedeckt.

Angebot für den Glasfaser-Hausanschluss anfordern: E-Mail an glasfaser@swtue.de