Der Preis für unsere Fernwärme „TüWärme“ besteht aus mehreren Bestandteilen:
Grundpreis (GP)
Verbrauchsunabhängiger Bestandteil
Berechnet in €/kW – Für Kapitalkosten der Erzeugungsanlagen, Wärmeleitungen und Personal. Abhängig von der vertraglich vereinbarten Anschlussleistung.

Messpreis (MP)
Verbrauchsunabhängiger Bestandteil
Pauschaler Beitrag für Messung, Ablesung und Abrechnung der Wärmemenge. Abhängig von der vertraglich vereinbarten Anschlussleistung.

Arbeitspreis (AP)
Verbrauchsabhängiger Bestandteil
Berechnet in ct/kWh – für die tatsächlich gemessene Wärmemenge.

Emissionspreis (EP)
Verbrauchsabhängiger Bestandteil
Berechnet in ct/kWh – für den verursachten CO2-Ausstoß entsprechend dem gemessenen Verbrauch.

Leistungsumfang
TüWärme Basis
Im Basis-Paket sorgen wir für
- den Anschluss Ihres Gebäudes an das Fernwärmenetz – inklusive Herstellung und Wartung des Hausanschlusses
- sowie Bereitstellung der Wärme.
- Die Kosten für den Hausanschluss werden separat berechnet.
- Die Liefergrenze zwischen Ihnen und den Stadtwerken liegt am ersten Absperrhahn im Gebäude, in der Regel direkt hinter der Hauseinführung der Fernwärmeleitung.
TüWärme Komfort und Komfort+
Für Neubauten bieten wir zwei erweiterte Leistungspakete:
- TüWärme Komfort
Wir übernehmen zusätzlich Bau und Betrieb der Fernwärme-Übergabestation – individuell abgestimmt auf Ihr Gebäude. - TüWärme Komfort+
Zusätzlich zum Komfort-Leistungsumfang kümmern wir uns auch um die Bereitstellung von Trinkwarmwasser.

Schematische Abbildung des Leistungsumfangs TüWärme
Preisgleitformel & Preisvergleich
Hier finden Sie demnächst Infos zu unserer Preisgleitformel.
Abrechnung & Preisblätter
Als Fernwärmekunde zahlen Sie jährlich elf Abschläge. Die Jahresrechnung erstellen wir jeweils Ende Januar für das Vorjahr.
Abschlagszahlungen einfach erklärt | Energie verständlich mit den Stadtwerken Tübingen
Preisblätter
Preise TüWärme Basis, Komfort und Komfort+
Preise TüWärme Grundversorgung
falls kein Wärmeliefervertrag zustande kommt
Die jährliche Anpassung dieser Preise errechnet sich aus der Preisgleitklausel, die in den Preisbedingungen festgelegt ist.