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Grundversorgungsunternehmen für Strom und Gas

Grundversorger nach dem Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) ist jeweils das Energieversorgungsunternehmen, das die meisten Haushaltskunden in einem Netzgebiet der allgemeinen Versorgung beliefert.

Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 sind verpflichtet, alle drei Jahre jeweils zum 1. Juli, erstmals zum 1. Juli 2006, nach Maßgabe des Satzes 1 den Grundversorger für die nächsten drei Kalenderjahre festzustellen sowie dies bis zum 30. September des Jahres im Internet zu veröffentlichen. Diese Informationen entnehmen Sie bitte dem nachfolgenden Menü.

Mitteilung über den Strom-Grundversorger

zum 01.01.2022 gemäß § 36 Abs. 2 EnWG (nach Festlegung der meisten Haushaltskunden).
Hinweis: Die Grundversorger bleiben ab dem 01.01.2022 identisch.

Bezeichnung des Konzessionsgebiets

 

Name des festgelegten Grundversorgers

 

Universitätsstadt Tübingen

Stadtwerke Tübingen GmbH

Unterjesingen

Stadtwerke Tübingen GmbH

Gemeinde Ammerbuch

EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Gemeinde Dettenhausen

EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Stadt Waldenbuch

EnBW Energie Baden-Württemberg AG

Mitteilung über den Erdgas-Grundversorger

zum 01.01.2022 gemäß §36 Abs. 2 EnWG (nach Festlegung der meisten Haushaltskunden).
Hinweis: Die Grundversorger bleiben ab dem 01.01.2022 identisch.

Bezeichnung des Konzessionsgebiets

 

Name des festgelegten Grundversorgers

 

Universitätsstadt Tübingen

Stadtwerke Tübingen GmbH

Gemeinde Ammerbuch

Stadtwerke Tübingen GmbH