Erzeugungsanlagen und Speicher mit PAmax bis 270 kW
Die maximale Wirkleistung nach VDE-AR-N 4105 der Erzeugungsanlage ergibt sich aus der Summe der maximalen Wirkleistungen der Erzeugungseinheiten (PAmax = ∑ PEmax).
1. Anmeldung
2. Inbetriebsetzung und Inbetriebsetzungsprotokoll
Spätestens eine Woche vor der geplanten Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage und/oder des Speichers übergibt der Anlagenerrichter den Stadtwerken Tübingen den ausgefüllten und unterschrieben Inbetriebsetzungsauftrag bzw. die Fertigmeldung:
Die Inbetriebsetzung der Erzeugungsanlage und/oder des Speichers nimmt der Anlagenerrichter vor. Netzbetreiber und Anlagenerrichter stimmen sich ab, ob hierzu die Anwesenheit des Netzbetreibers erforderlich ist.
Im Netzgebiet der swt ist als standardmäßiges Verfahren zur Blindleistungsbereitstellung die Standard-Blindleistungs-Spannungskennlinie Q(U) (nach VDE-AR-N 4105:2018-11 Absatz 5.7.2.4 b) einzustellen. Abweichende Forderungen zur Blindleistungsbereitstellung werden bei der Anmeldung gegebenenfalls mitgeteilt.
Über die Inbetriebsetzung ist durch den Anlagenerrichter ein Inbetriebsetzungsprotokoll anzufertigen:
3. Kaufmännische Abwicklung
Nach erfolgreicher Inbetriebnahme Ihrer Anlage und der technischen Freigabe kommen die Vertragsunterlagen zur kaufmännischen Bearbeitung.
Sie erhalten einen Einspeisevertrag (nur für Anlagen nach dem KWKG) und diverse Datenblätter. Bitte füllen Sie diese vollständig aus. Sobald uns alle erforderlichen Dokumente vorliegen werden wir Ihnen Abschlagszahlungen auszahlen.
- Jeweils zum Stichtag 31.12. erstellen wir eine Jahresabrechnung über die tatsächlich eingespeisten Mengen, wobei die bereits ausbezahlten Abschläge gegengerechnet werden.
- Für Anlagen mit einer Leistung größer 100 kW erstellen wir monatliche Abrechnungen.
Voraussetzung für die Vergütung des eingespeisten Stroms ist die Erfüllung der technischen Anforderungen zum Einspeisemanagement und die Registrierung der Anlage im Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur (BNetzA).
Sind die Anforderungen des Einspeisemanagements nicht erfüllt, besteht kein Vergütungsanspruch des Anlagenbetreibers. Solange keine Registrierung bei der BNetzA erfolgt ist, besteht ein verringerter Vergütungsanspruch in Höhe eines von den Übertragungsnetzbetreibern monatlich bestimmten Marktwertes.
Hinweis zu Direktvermarktungsmeldungen gemäß BK6-18-032
Gemäß des Beschlusses BK6-18-032 der Bundesnetzagentur vom 20.12.2018 haben Netzbetreiber für die Anmeldung von Bilanzkreiswechseln, die Erstzuordnung von Neuanlagen und die Rückzuordnung von Anlagen eine E-Mail-Adresse bekanntzugeben. Diese lautet für den Netzbetreiber Stadtwerke Tübingen: einspeisung@swtue.de
Anmeldung von Bilanzkreiswechseln / Erstzuordnung von Neuanlagen / Rückzuordnung von Anlagen:
4. Stilllegung einer Erzeugungsanlage
Ihre Ansprechpartner
Netzservice
Technische Bearbeitung (PV-Anlagen ab 25 kW und sonstige Erzeugungsanlagen
07071 157-4750