Sie sind hier: Startseite » Privatkunden » Service » Häufige Fragen » Fernwärme

  • Kann ich mein Haus an die Fernwärme anschließen?

    Wenn eine Fernwärmeleitung in Ihrer Straße liegt, ist ein Anschluss in der Regel möglich. Auf unserem Übersichtsplan der Tübinger Fernwärmenetze sehen Sie, welche Stadtgebiete bereits erschlossen sind. Im Zuge des Transformationsprozesses finden Sie weitere geplante Erschließungsachsen auf unserem Ausbauplan Fernwärmenetze. Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall bei uns nach Machbarkeit und Aufwand für die Hausanschlussleitung.

  • Wie kann ich mein Haus ans Tübinger Fernwärmenetz anschließen lassen?

    Wenn Ihr Haus bereits eine Warmwasserzentralheizung besitzt, muss nur der Heizkessel durch eine Übergabestation ersetzt werden. Hierfür beauftragen Sie am besten das örtliche Fachhandwerk. Die Hausanschlussleitung bis zum Heizraum verlegen wir. Die einmaligen Kosten für den Anschluss ans Fernwärmenetz bezuschussen wir im Rahmen eines Förderprogramms.

  • Wie viel kostet TüWärme?

    Die jährliche Wärmeabrechnung setzt sich aus den verbrauchsabhängigen sowie den verbrauchsunabhängigen Kosten zusammen. Dabei errechnen sich die verbrauchsabhängigen Kosten mit (Arbeitspreis + Emissionspreis) x Verbrauch in kWh. Die verbrauchsunabhängigen Kosten werden auf Basis des Anschlusswertes berechnet. Weitere Informationen zu unserer Preiszusammensetzung und Abrechnung finden Sie unter "Preise". Auf Anfrage erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Wärmelieferangebot.

  • Kann ich meine Abschlagszahlungen anpassen?

    Die Abschläge zur Wärmerechnung legen wir anhand des bisherigen Verbrauchs fest. Auf Wunsch können wir diese jederzeit anpassen.

  • Welche Anschlussleistung ist für die Fernwärmelieferung maßgeblich?

    Der Anschlusswert des Gebäudes setzt sich aus der von einem Fachplaner oder Bauphysiker berechneten Heizlast „Raumheizung“ (Heizlastberechnung nach DIN EN 12831) und der anhand für das Gebäude ermittelten Bedarfskennzahl N (nach DIN 4708) festgelegten Heizlast „Trinkwassererwärmung“ zusammen. Dieser Wert bestimmt den Grund- sowie Messpreis der Wärmelieferung.

  • Wirkt sich eine Gebäudesanierung auf die Anschlussleistung aus?

    Die Heizlast eines Gebäudes sinkt nach einer energetischen Gebäudesanierung oft erheblich, zum Beispiel nach dem Einbau eines Vollwärmeschutzes und neuer Fenster. Nach Vorlage einer aktuellen Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ist der Abschluss eines Wärmeliefervertrags mit reduzierter Anschlussleistung möglich, sofern die Voraussetzungen der Allgemeinen Bedingungen TüWärme erfüllt sind.

    Keinen Einfluss auf die Anschlussleistung hat eine Zusatzbeheizung mit regenerativen Energien (Kaminofen oder Solaranlage) oder die eingeschränkte Nutzung eines Gebäudes bei Leerstand einiger Räume oder bei gesunkener Bewohnerzahl.

    Da durch eine energetische Gebäudesanierung der Trinkwarmwasserbedarf nicht beeinflusst wird, bleibt dieser Bestandteil des Gebäude-Anschlusswertes unverändert bestehen.

  • Fördern die Stadtwerke die Sanierung meiner Übergabestation?

    Übergabestationen für Fernwärme sind normalerweise robust und zeichnen sich durch ihre langlebige Technik aus. Dennoch lohnt es sich, nach mehreren Jahrzehnten Betriebszeit den Stand der Technik zu prüfen. Neuere Anlagen sind in der Regel effizienter und haben durch eine bessere Regelungstechnik oftmals eine positive Auswirkung auf den Wärmeverbrauch. Das Angebot für eine neue Station erhalten Sie von einem Heizungsbauer. Wir unterstützen die Erneuerung Ihrer Übergabestation finanziell im Rahmen unseres Förderprogramms „Erneuerung der Hausstation“ mit bis zu 1.800 Euro.

  • Was ist der Primärenergiefaktor und was sagt er aus?

    Jeder Energieträger, wie beispielsweise Heizöl, Erdgas oder Biogas, weist einen spezifischen Primärenergiefaktor auf. Dieser berücksichtigt den Energieverlust bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung eines Energieträgers. Je umweltschonender die Energieform und ihre Umwandlung, desto niedriger ist der Primärenergiefaktor. Ein geringer Primärenergiefaktor steht für eine optimale Ausnutzung der eingesetzten Ressourcen. Unsere TüWärme steht im Vergleich zu anderen Energieträgern besonders gut da:

    • Strom: 1,8
    • Erdgas: 1,1
    • Heizöl: 1,1
    • Holz: 0,2
    • TüWärme im Netzverbund Süd: 0,42 (Südstadt, Innenstadt, Alte Weberei)
    • TüWärme im Netz Waldhäuser-Ost: 0,30
    • TüWärme im Netz Dettenhausen: 0,28

    Stand 2023, aktuelle Zertifikate unter district-energy-systems.info

  • Warum hat ein Wärmeliefervertrag eine Laufzeit von zehn Jahren?

    Als Wärmekunde beziehen Sie die Wärme für Heizung und Warmwasserbereitung aus unserem Wärmenetz. Wir investieren in das Netz und die Wärmeerzeugungsanlagen, damit Sie sicher und zuverlässig versorgt werden können. Um Wirtschaftlichkeit und Investitionssicherheit zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber in der AVBFernwärmeVeine Erstlaufzeit von maximal zehn Jahren vorgesehen. Als Kunde haben Sie dadurch die Sicherheit, dass Sie über diesen Zeitraum in keine eigene Anlage investieren müssen.

  • Was muss der Eigentümer bei einem Eigentümer-, Verwalter- oder Mieterwechsel beachten?

    Eigentümerwechsel: Sie haben Ihr Gebäude verkauft.

    Sofern Sie bisher keine Abrechnung von uns bekommen, beispielsweise weil Ihr Haus vermietet ist, brauchen wir von Ihnen lediglich die persönlichen Daten des neuen Eigentümers sowie das Verkaufsdatum. Der Wärmeliefervertrag endet dann zum Verkaufsdatum.

    Wenn Sie von uns bisher eine Rechnung bekommen, ist es unbedingt erforderlich den Zählerstand abzulesen, damit wir eine Schlussabrechnung zum Verkaufsdatum erstellen können.

    Verwalterwechsel: Sie haben Ihr Gebäude an eine Hausverwaltung übergeben.

    In der Regel erfolgt die Meldung direkt über den Verwalter – Sie müssen in dem Fall nichts unternehmen. Handelt es sich um eine Erstverwaltung, bitten wir um Mitteilung der Kontaktdaten des Verwalters. Es empfiehlt sich auch in diesem Fall die bisherigen Kosten durch eine Schlussabrechnung abzugrenzen. Teilen Sie uns bitte den Zählerstand und das Datum der Übergabe mit.

    Mieterwechsel: Sie haben Ihr Gebäude vermietet.

    Sofern Sie bisher selbst die Rechnung für die Fernwärme von uns bekommen haben, ist eine Schlussabrechnung unbedingt notwendig. Teilen Sie uns bitte das Einzugsdatum des Mieters, den Zählerstand zum Übergabetag und eine Adresse für die Endabrechnung mit.

    Sofern Sie bisher keine Rechnung von uns bekommen haben, beispielsweise weil Ihr Gebäude bereits vermietet war, kann die Ummeldung auch unter den Mietern selbst erfolgen. Als Eigentümer empfehlen wir Ihnen jedoch die Übergabe unbedingt zu protokollieren, um mögliche Unstimmigkeiten zu vermeiden.

  • Was muss der Mieter bei einem Umzug oder einer Anmeldung beachten?

    Umzug / Auszug
    Bitte teilen Sie uns den Zählerstand, das Auszugsdatum und Ihre neue Adresse für die Endabrechnung mit.

    Anmeldung
    Bitte teilen Sie uns den Zählerstand und das Einzugsdatum mit, damit wir Ihren Fernwärmeverbrauch korrekt abrechnen können.