FAQ Fernwärme

Fragen und Antworten rund um die Fernwärme

Gebäude-Energie-Gesetz (GEG), Kommunale Wärmeplanung und Fernwärme-Ausbau in Tübingen

Das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) legt energetische Standards für Gebäude fest. Es vereint zukünftig die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einer einzigen gesetzlichen Vorschrift.

Die aktuelle Novelle des GEG zielt darauf ab, die Nutzung erneuerbarer Energien (EE) in der Gebäudewärmeversorgung zu steigern und damit die Klimaziele zu erreichen. Das langfristige Ziel ist ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2045.

Ab dem 1. Januar 2024 wird vorgeschrieben, dass bei einer neuen Heizungsanlage mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme stammen müssen. Wenn Sie Ihr Gebäude an das Fernwärmenetz der swt anschließen, erfüllen Sie automatisch die Anforderungen des GEG.

Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie beim BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V).

Das Ziel der Kommunalen Wärmeplanung oder des Kommunalen Wärmeplans (KWP) ist die Darstellung von Szenarien für die Umsetzung der Wärmewende in Tübingen. Der KWP ist zunächst nur eine theoretische, auf Studien und Analysen basierende Bestandsaufnahme: ein grober Blick „von Oben“ auf das Stadtgebiet. Der KWP identifiziert verschiedene Potenziale. Eines der Potenzialfelder ist der Ausbau des Fernwärmenetzes – wobei die Fernwärme, bezogen auf die Wärmewende der gesamten Stadt, nur ein Teil der Gesamtbetrachtung ausmacht.

Eignungsgebiete werden im Kommunalen Wärmeplan ausgewiesen. In Eignungsgebieten ist grundsätzlich die Eignung gegeben, dass Fernwärme diese Bereiche versorgen könnte. Allerdings bedeutet die Kennzeichnung als Eignungsgebiet nicht automatisch, dass in diesen Arealen auch tatsächlich Fernwärme ausgebaut wird. Die grundsätzliche, theoretische „Eignung“ wurde auf Basis von Plänen und Studien erstellt, sie ist also die notwendige Bedingung des Fernwärmeausbaus. Zusätzliche Bedingung für einen tatsächlichen Ausbaus von Fernwärme, sind beispielsweise Vor-Ort-Untersuchungen oder Umfragen zur Interessenlage der Anwohner und Anwohnerinnen.

Die Strategische Wärmeplanung der Stadtwerke Tübingen soll, aufbauend auf die Kommunale Wärmeplanung, bis ca. Ende 2023 / Anfang 2024 die zukünftigen Fernwärme-Ausbaugebiete definieren. Dies soll zunächst für die Kernstadt Tübingen und später (im Verlaufe des Jahres 2024) für die Teilorte Tübingens realisiert werden. Weitere Bestandteile der Strategischen Wärmeplanung sind die Einbindung von erneuerbaren Anlagen in das Fernwärmenetz (Solarthermiepark Au, Großwärmepumpe Kläranlage, Biomasseheizwerk, etc.), sowie die Herstellung der Verbindung der einzelnen Fernwärmenetze der Süd- und Innenstadt (Netzverbund Süd) zur Effizienzsteigerung der Wärmeerzeuger sowie besseren Verteilung der Wärme.

Zu den Parametern gehören neben den sich häufig ändernden rechtlichen Rahmenbedingungen (EU, Bund, Land), der nötigen Verfügbarkeit von Kapazitäten (Fachfirmen, Ingenieurbüros, Tiefbaufirmen, etc.) auch Bedingungen von Förderprogrammen (EU, Bund, Land), sowie technische Entwicklungen und reibungslose Abstimmungsprozesse zwischen Stadtwerken und Stadtverwaltung z.B. Genehmigungsverfahren, Baustellenplanung oder Verkehrsführung. Einige Parameter (wie z.B. erforderliche Abstimmungen zwischen swt und Stadtverwaltung) können zwar intern gestaltet und koordiniert werden, doch braucht es genügend qualifiziertes Personal – insbesondere auch auf Seiten der swt – das zeitnah zur Verfügung steht.

Diese vielfältigen und komplexen Parameter beeinflussen die Zeitschienen für die Umsetzung bestimmter Schritte oder Erschließungen in bestimmten Arealen.

Aus diesen Gründen sind konkrete – oder gar verbindliche – Aussagen über die Anschlussfähigkeit bestimmter Straßen, Gebiete oder Teilorte auch nach dem Erscheinen des Kommunalen Wärmeplans zum jetzigen Zeitpunkt (noch) nicht möglich. Stand: Juli 2023.

Fernwärme-Ausbaugebiete werden durch die Strategische Wärmeplanung definiert. Diese sind – anders als die Fernwärme-Eignungsgebiete – konkrete Ausbaugebiete der Fernwärme. Durch Vor-Ort-Untersuchungen und gegebenenfalls durch Umfragen bilden sich aus Eignungsgebiete Ausbaugebiete. Dennoch gibt es auch hier keine Garantie, dass jedes Gebäude in den Ausbaugebieten angeschlossen werden kann. Die Gegebenheiten der Gebäude müssen immer noch jeweils separat untersucht werden. Danach kann eine Aussage zum möglichen Anschlusszeitpunkt getroffen werden.

Die Hauptentwicklungsachsen bzw. Haupttransportleitungen sind Leitungen, welche die Grundlage zum flächenmäßigen Ausbau der Fernwärme darstellen. Sie dienen zur Verbindung der aktuellen Fernwärmenetze „Alte Weberei“, „Südstadt“ und „Innenstadt“ zum „Netzverbund Süd“. Die Haupttransportleitungen sollen, neben der Verbindung der einzelnen Netze, eine effiziente Verteilung der Wärme sowie die Einbindung der erneuerbaren Energieerzeugungsanlagen gewährleisten. Deshalb stellen sie die Grundlage der Strategischen Wärmeplanung dar.

Das können Sie im Plan der Universitätsstadt Tübingen prüfen unter www.tuebingen.de/stadtplan/waermeplanung.html#eignungsgebiete.

  • Geben Sie in der Suche Ihre Adresse ein und
  • schauen Sie, ob sich Ihr Gebäude im grün gekennzeichneten Bereich befindet.

In diesem Fall ist ein Hausanschluss an die Fernwärme theoretisch möglich. Allerdings bedeutet die Kennzeichnung als Eignungsgebiet noch nicht, dass in diesen Arealen auch tatsächlich Fernwärme ausgebaut wird. Die grundsätzliche „Eignung“ wurde auf Basis von Plänen und Studien erstellt, sie ist also die notwendige Bedingung des Fernwärmeausbaus. Zusätzliche Bedingung, hinsichtlich des tatsächlichen Ausbaus von Fernwärme, sind beispielsweise Vor-Ort-Untersuchungen oder Umfragen zur Interessenlage der Anwohner.

Wenn Ihr Haus direkt an einer Hauptentwicklungsachse liegt, ist der Anschluss an ein Fernwärmenetz sehr wahrscheinlich in den kommenden Jahren möglich. Ob und wann genau ein Anschluss an das Fernwärmenetz möglich ist, hängt vom Zeitpunkt der Erstellung der Hauptentwicklungsachse ab. Wahrscheinlich ist ein Zeitraum von ca. 5 Jahren.

Wenn Ihr Haus in einem Fernwärme-Eignungsgebiet liegt, ist dies zunächst mal eine gute Nachricht. Denn in Eignungsgebiete ist grundsätzlich die Eignung gegeben, dass Fernwärme diese Bereiche versorgen könnte. Allerdings bedeutet die Kennzeichnung als Eignungsgebiet noch nicht, dass in diesen Arealen auch wirklich Fernwärme ausgebaut wird. Hier sind noch Vor-Ort-Untersuchungen der Gegebenheiten notwendig. Wann und ob ein Hausanschluss für Sie möglich ist, muss demnach immer einzeln betrachtet werden.

Wenn Ihr Haus außerhalb eines Fernwärme-Eignungsgebiets liegt, ist der Fernwärme-Ausbau und somit ein Anschluss an die Fernwärme aus technischen und/oder wirtschaftlichen Gründen nicht realisierbar. Das kann zum Beispiel dann sein, wenn Ihr Haus in einer nicht dicht besiedelten Straße liegt. Das hätte zur Folge, dass der Fernwärme-Ausbau mit hohen finanziellen Verlusten einhergehen würde und dadurch die Effizienz und damit die Nachhaltigkeit des Fernwärmenetzes sinken würde.

Liegt Ihr Haus also nicht in einem Fernwärme-Eignungsgebiet und Sie wünschen Beratung hinsichtlich alternativen Wärmeerzeugungsmöglichkeiten, kann Ihnen die Agentur für Klimaschutz Tübingen zur Seite stehen: www.agentur-fuer-klimaschutz.de

Konkrete – oder gar verbindliche – Aussagen über die Anschlussfähigkeit bestimmter Straßen, Gebiete oder Teilorte sind zum jetzigen Zeitpunkt (noch) nicht möglich. Aktuell arbeiten wir an der Strategischen Wärmeplanung, welche noch bis Ende 2023 / Anfang 2024 die zukünftigen Fernwärme-Ausbaugebiete definieren wird. Dies soll zunächst für die Kernstadt Tübingen und später (im Jahr 2024) für die Teilorte Tübingens realisiert werden. Erst nach der Erarbeitung der Strategischen Wärmeplanung können wir detaillierte Informationen weitergeben. Stand: Juli 2023.

Aktuell können Sie Ihr Interesse wie folgt bekunden:

Wir arbeiten derzeit an einem Online-Angebot, mit dem Sie Ihr Interesse bequem über ein Abfrageformular bekunden können.

Auswirkungen der Wärmepreisbremse, der Umlagen sowie der Mehrwertsteuersenkung auf die Fernwärmepreise

Nach dem Erdgas-Wärme-Preisbremsengesetz (EWPBG) erhalten Wärmekunden im Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2023 (evtl. bis April 2024) eine Entlastung ihrer Wärmekosten aus Mitteln des Bundes in Form eines Entlastungsbetrages.

Dieser Entlastungsbetrag errechnet sich aus der Differenz Ihres Vertragspreises (Arbeitspreis + Emissionspreise) und einem im EWPBG festgelegten Referenzpreis multipliziert mit dem sogenannten Entlastungskontingent, welches ebenfalls im EWPBG definiert wird.

Für private Haushaltskunden, kleine und mittlere Unternehmen mit einem Wärmeverbrauch von bis zu 1.500.000 kWh gilt ein festgelegter Referenzpreis von 9,5 ct/kWh brutto. Das Entlastungskontingent entspricht dabei 80 % des im September 2022 für Ihre Abnahmestelle prognostizierten Jahresverbrauch (in den meisten Fällen gleicht dies dem Jahresverbrauch 2021).

Für Großkunden (mehr als 1.500.000 kWh) gibt es leichte Abweichungen: Das Entlastungskontingent entspricht 70 % des Jahresverbrauchs und es gilt ein Referenzpreis von 7,5 ct/kWh.

Ein Rechenbeispiel zur Wärmepreisbremse finden Sie unter „Preise“

Aufgrund von notwendigen Zusatzeinkäufen zur Deckung von möglichen Fehlbeträgen von Regel- und Ausgleichsenergien und damit zur gleichmäßigen Auslastung des Erdgasnetzes, steigt die bei der Fernwärmeerzeugung relevante Bilanzierungsumlage. Die Höhe der Umlage wird alle zwölf Monate zum 1. Oktober angepasst. Aufgrund von unterschiedlichen Gasanteilen in den Netzen Tübingen und Dettenhausen sowie aufgrund von Umwandlungs- und Transportverlusten sind die brutto Beträge der Umlage unterschiedlich hoch. Die Höhe der Umlage für Ihren TüWärme-Tarif ist Ihrem Preisblatt zu entnehmen.

Aktuell wird unser Tagesgeschäft von neuen Regelungen und Gesetzen bestimmt. Wir müssen dabei schnell auf sehr dynamische Prozesse reagieren und Ihnen die neuen Informationen sehr transparent und fehlerfrei weiterleiten. Dabei kann es vorkommen, dass sich die aktuelle Gesetzeslage schnell ändert und dadurch die hier stehenden Informationen in naher Zukunft angepasst werden.

Die von der Bundesregierung beschlossene Gasbeschaffungsumlage wurde am 29. September 2022 wieder außer Kraft gesetzt. Diese wurde daher in der Jahresendabrechnung nicht berücksichtigt.

Allerdings wurde die Gasspeicherumlage eingeführt. Diese soll die durch die aktuell notwendigen Gasspeicherung anfallenden Kosten finanzieren. Die Umlage wurde am 1. Oktober 2022 eingeführt und soll befristet bis zum 31. März 2025 auf den Erdgasverbrauch erhoben werden. Da ein Großteil der Fernwärme aktuell noch mit Erdgas erzeugt wird, beeinflusst die Gasspeicherumlage auch den Arbeitspreis im TüWärme-Tarifsystem. Die Höhe der Umlage kann grundsätzlich alle sechs Monate angepasst werden. Nur für die erste (Beginn 1. Oktober 2022) und die letzte Umlageperiode (Beginn 1. Januar 2025) gilt ein dreimonatiger Änderungszeitraum. Aufgrund von unterschiedlichen Gasanteilen in den Netzen Tübingen und Dettenhausen sowie aufgrund von Umwandlungs- und Transportverlusten sind die brutto Beträge der Umlage unterschiedlich hoch. Die Höhe der Umlage für Ihren TüWärme-Tarif ist Ihrem Preisblatt zu entnehmen.

Als Teil des Entlastungspakets 3 haben Bundesregierung und Bundesrat am 7. Oktober 2022 die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Fernwärme von 19 % auf 7 % rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 bis März 2024 auf den Weg gebracht. Die Stadtwerke Tübingen (swt) geben die Absenkung sowohl auf alle Fernwärmelieferverträge in Tübingen und Dettenhausen als auch für alle Contracting-Anlagen der swt außerhalb der Tübinger Fernwärmenetzes rückwirkend zum 1. Oktober 2022 direkt an die Kundinnen und Kunden weiter. Die Abrechnung für das Jahr 2024 erfolgt nach dem Zeitscheibenmodell.

Momentan haben wir in Tübingen ein solidarisiertes Preissystem für alle Fernwärmenetze. D.h. die großen effizienten Netze stützen auch die weniger effizienten. Es gibt also einen einheitlichen Wärmepreis für alle Abnehmer, egal wie hoch die Anteile der erneuerbaren Energien bei den einzelnen Abnahmestellen sind. Je mehr Anteile Erneuerbare Energien in der Wärme stecken, desto stärker profitieren alle Wärmekunden.

Energiesparen: Bitte prüfen Sie, ob Sie in Ihrem Haushalt Wärme einsparen können. Auf unserer Internetseite www.swtue.de/energiesparen oder auf der Seite der Verbraucherzentrale finden Sie viele Tipps dazu.

Monatlicher Abschlag: Bitte prüfen Sie, ob Ihr monatlicher Abschlag noch zu Ihrem Verbrauch passt. Sollte Ihr Verbrauch unverändert sein, ist eine Erhöhung des Abschlags sinnvoll, um hohe Nachzahlungen bei der Jahresabrechnung zu vermeiden.

Bei Zahlungsschwierigkeiten: Bitte zögern Sie nicht, bei Zahlungsschwierigkeiten mit unserem Kundenservice unter Tel. 07071 157-455 so früh wie möglich Kontakt aufzunehmen.

Fernwärmeversorgung allgemein

Wenn eine Fernwärmeleitung in Ihrer Straße liegt, ist ein Anschluss in der Regel möglich. Auf unserem Übersichtsplan der Tübinger Fernwärmenetze sehen Sie, welche Stadtgebiete bereits erschlossen sind. Im Zuge des Transformationsprozesses finden Sie weitere geplante Erschließungsachsen auf unserem Ausbauplan Fernwärmenetze. Bitte erkundigen Sie sich im Einzelfall bei uns nach Machbarkeit und Aufwand für die Hausanschlussleitung.

Wenn Ihr Haus bereits eine Warmwasserzentralheizung besitzt, muss nur der Heizkessel durch eine Übergabestation ersetzt werden. Hierfür beauftragen Sie am besten das örtliche Fachhandwerk. Die Hausanschlussleitung bis zum Heizraum verlegen wir. Die einmaligen Kosten für den Anschluss ans Fernwärmenetz bezuschussen wir im Rahmen eines <link file:4163 _blank download file>Förderprogramms.

Die jährliche Wärmeabrechnung setzt sich aus den verbrauchsabhängigen sowie den verbrauchsunabhängigen Kosten zusammen. Dabei errechnen sich die verbrauchsabhängigen Kosten mit (Arbeitspreis + Emissionspreis) x Verbrauch in kWh. Die verbrauchsunabhängigen Kosten werden auf Basis des Anschlusswertes berechnet. Weitere Informationen zu unserer Preiszusammensetzung und Abrechnung finden Sie unter "Preise". Auf Anfrage erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Wärmelieferangebot.

Die Abschläge zur Wärmerechnung legen wir anhand des bisherigen Verbrauchs fest. Auf Wunsch können wir diese jederzeit anpassen.

Der Anschlusswert des Gebäudes setzt sich aus der von einem Fachplaner oder Bauphysiker berechneten Heizlast „Raumheizung“ (Heizlastberechnung nach DIN EN 12831) und der anhand für das Gebäude ermittelten Bedarfskennzahl N (nach DIN 4708) festgelegten Heizlast „Trinkwassererwärmung“ zusammen. Dieser Wert bestimmt den Grund- sowie Messpreis der Wärmelieferung.

Die Heizlast eines Gebäudes sinkt nach einer energetischen Gebäudesanierung oft erheblich, zum Beispiel nach dem Einbau eines Vollwärmeschutzes und neuer Fenster. Nach Vorlage einer aktuellen Heizlastberechnung nach DIN EN 12831 ist der Abschluss eines Wärmeliefervertrags mit reduzierter Anschlussleistung möglich, sofern die Voraussetzungen der Allgemeinen Bedingungen TüWärme erfüllt sind.

Keinen Einfluss auf die Anschlussleistung hat eine Zusatzbeheizung mit regenerativen Energien (Kaminofen oder Solaranlage) oder die eingeschränkte Nutzung eines Gebäudes bei Leerstand einiger Räume oder bei gesunkener Bewohnerzahl.

Da durch eine energetische Gebäudesanierung der Trinkwarmwasserbedarf nicht beeinflusst wird, bleibt dieser Bestandteil des Gebäude-Anschlusswertes unverändert bestehen.

Übergabestationen für Fernwärme sind normalerweise robust und zeichnen sich durch ihre langlebige Technik aus. Dennoch lohnt es sich, nach mehreren Jahrzehnten Betriebszeit den Stand der Technik zu prüfen. Neuere Anlagen sind in der Regel effizienter und haben durch eine bessere Regelungstechnik oftmals eine positive Auswirkung auf den Wärmeverbrauch. Das Angebot für eine neue Station erhalten Sie von einem Heizungsbauer. Wir unterstützen die Erneuerung Ihrer Übergabestation finanziell im Rahmen unseres Förderprogramms „Erneuerung der Hausstation“ mit bis zu 1.800 Euro.

Jeder Energieträger, wie beispielsweise Heizöl, Erdgas oder Biogas, weist einen spezifischen Primärenergiefaktor auf. Dieser berücksichtigt den Energieverlust bei der Gewinnung, Umwandlung und Verteilung eines Energieträgers. Je umweltschonender die Energieform und ihre Umwandlung, desto niedriger ist der Primärenergiefaktor. Ein geringer Primärenergiefaktor steht für eine optimale Ausnutzung der eingesetzten Ressourcen. Unsere TüWärme steht im Vergleich zu anderen Energieträgern besonders gut da:

  • Strom: 1,8
  • Erdgas: 1,1
  • Heizöl: 1,1
  • Holz: 0,2
  • TüWärme im Netzverbund Süd: 0,42 (Südstadt, Innenstadt, Alte Weberei)
  • TüWärme im Netz Waldhäuser-Ost: 0,30
  • TüWärme im Netz Dettenhausen: 0,28

Stand 2023, aktuelle Zertifikate unter district-energy-systems.info

Als Wärmekunde beziehen Sie die Wärme für Heizung und Warmwasserbereitung aus unserem Wärmenetz. Wir investieren in das Netz und die Wärmeerzeugungsanlagen, damit Sie sicher und zuverlässig versorgt werden können. Um Wirtschaftlichkeit und Investitionssicherheit zu gewährleisten, hat der Gesetzgeber in der <link file:3656 _blank download zum>AVBFernwärmeVeine Erstlaufzeit von maximal zehn Jahren vorgesehen. Als Kunde haben Sie dadurch die Sicherheit, dass Sie über diesen Zeitraum in keine eigene Anlage investieren müssen.

Eigentümerwechsel: Sie haben Ihr Gebäude verkauft.

Sofern Sie bisher keine Abrechnung von uns bekommen, beispielsweise weil Ihr Haus vermietet ist, brauchen wir von Ihnen lediglich die persönlichen Daten des neuen Eigentümers sowie das Verkaufsdatum. Der Wärmeliefervertrag endet dann zum Verkaufsdatum.

Wenn Sie von uns bisher eine Rechnung bekommen, ist es unbedingt erforderlich den Zählerstand abzulesen, damit wir eine Schlussabrechnung zum Verkaufsdatum erstellen können.

Verwalterwechsel: Sie haben Ihr Gebäude an eine Hausverwaltung übergeben.

In der Regel erfolgt die Meldung direkt über den Verwalter – Sie müssen in dem Fall nichts unternehmen. Handelt es sich um eine Erstverwaltung, bitten wir um Mitteilung der Kontaktdaten des Verwalters. Es empfiehlt sich auch in diesem Fall die bisherigen Kosten durch eine Schlussabrechnung abzugrenzen. Teilen Sie uns bitte den Zählerstand und das Datum der Übergabe mit.

Mieterwechsel: Sie haben Ihr Gebäude vermietet.

Sofern Sie bisher selbst die Rechnung für die Fernwärme von uns bekommen haben, ist eine Schlussabrechnung unbedingt notwendig. Teilen Sie uns bitte das Einzugsdatum des Mieters, den Zählerstand zum Übergabetag und eine Adresse für die Endabrechnung mit.

Sofern Sie bisher keine Rechnung von uns bekommen haben, beispielsweise weil Ihr Gebäude bereits vermietet war, kann die Ummeldung auch unter den Mietern selbst erfolgen. Als Eigentümer empfehlen wir Ihnen jedoch die Übergabe unbedingt zu protokollieren, um mögliche Unstimmigkeiten zu vermeiden.

Umzug / Auszug
Bitte teilen Sie uns den Zählerstand, das Auszugsdatum und Ihre neue Adresse für die Endabrechnung mit.

Anmeldung
Bitte teilen Sie uns den Zählerstand und das Einzugsdatum mit, damit wir Ihren Fernwärmeverbrauch korrekt abrechnen können.

Kennen Sie schon unseren Blog & Podcast STADT WERK FLUSS?

Was „kommunale Wärmeplanung“ bedeutet und wie die swt weiter vorgehen, erzählen wir in „Tübingen heizt. Unterwegs zum Fernwärme-Ausbau“, einem Beitrag auf unserem Blog & Podcast STADT WERK FLUSS

Ihre Ansprechpartner

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Wärmeversorgung

07071 157-455

Stefanie Essigke

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