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  • An wen wende ich mich bei einer Beschwerde?

    Die swt sind als Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität ihrer Leistungen, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang bei den swt zu beantworten.

    Wenn Sie entsprechende Beschwerden vorbringen möchten, richten Sie diese bitte an:
    Stadtwerke Tübingen GmbH
    Eisenhutstraße 6, 72072 Tübingen
    Tel. 07071 157-0, E-Mail: beschwerde@swtue.de .

    Als Kunde haben Sie in derartigen Angelegenheiten außerdem das Recht, die Schlichtungsstelle nach § 111b Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) anzurufen. Ein solcher Antrag ist erst dann zulässig, wenn die swt der Verbraucherbeschwerde nicht spätestens nach vier Wochen ab Zugang bei den swt abgeholfen haben. Die swt sind zur Teilnahme am Streitbeilegungsverfahren verpflichtet.

    Die Kontaktdaten der Schlichtungsstelle sind derzeit:
    Schlichtungsstelle Energie e. V.
    Friedrichstraße 133, 10117 Berlin
    Tel. 030 2757240-0, Fax: 030 2757240-69
    E-Mail: info@schlichtungsstelle-energie.de
    Homepage: www.schlichtungsstelle-energie.de

    Allgemeine Informationen zu Verbraucherrechten erhalten Sie über den Verbraucherservice der Bundesnetzagentur für den Bereich Elektrizität und Gas, Postfach 8001, 53105 Bonn, Tel. 030 22480-500 oder 01805 101000 (Mo-Fr 9-15 Uhr), Fax: 030 22480-323, E-Mail: verbraucherservice-energie@bnetza.de.