Häufige Fragen / FAQ zu Beschwerden

Die swt sind als Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität ihrer Leistungen, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang bei den swt zu beantworten.

Wenn Sie entsprechende Beschwerden vorbringen möchten, finden Sie unter Verbraucherrechte alle notwendigen Informationen.