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Ich habe allgemeine Fragen zu meiner Verbrauchsabrechnung, was kann ich tun?
Ihre Jahresabrechnung für den Strom-, Erdgas- und Wasserverbrauch enthält eine Menge direkter und indirekter Informationen, die zum Teil auch gesetzlich vorgeschrieben sind. Deshalb erschließt sich die Verbrauchsabrechnung nicht immer auf den ersten Blick.
Weitere Informationen dazu erhalten Sie in unserem Servicebereich.
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Wie wird die Höhe des Abschlags festgelegt?
Grundlage für die Höhe Ihres Abschlags ist Ihr letzter Jahresverbrauch geteilt durch die Anzahl der Abschläge - bei den Stadtwerken Tübingen in der Regel elf - bis zur nächsten turnusmäßigen Jahresrechnung. Wir kalkulieren die Höhe Ihres Abschlags auf Grundlage der aktuellen Preise und jahreszeitlichen Verbrauchsschwankungen.
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Wie oft muss ich meinen Abschlag zahlen?
Sie zahlen elf mal Ihre Abschläge. Der zwölfte Abschlag fließt mit in die Jahresrechnung ein. -
Wie kann ich meine Rechnungen und Abschläge bezahlen? Welches Verfahren empfehlen Sie mir?
Am einfachsten ist es, die Abschlagszahlungen durch das SEPA-Basislastschriftverfahren von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats schicken wir Ihnen gerne ein entsprechendes Formular zu.
Bitte melden Sie sich dazu bei unserem Kundenservice, Tel. 07071 157-300 oder kundenservice@swtue.de.
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Bekomme ich jeden Monat eine Zahlungsaufforderung?
Nein, unsere Jahresabrechnung informiert über Höhe und Fälligkeit der Abschlagszahlungen. Bei der Jahresabrechnung ist nicht das Kalenderjahr maßgeblich, da wir ein rollierendes System anwenden und das Stadtgebiet in verschiedene Ablesezonen aufgeteilt haben. Bei Umzug bzw. Auszug erhalten Sie Ihre Schlussrechnung natürlich zeitnah.
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Die Jahresschlussabrechnung erscheint mir viel zu hoch, was kann ich tun?
Vergleichen Sie dazu bitte den Zählerstand Ihrer Rechnung mit dem auf Ihrem Zähler. Wenn eine allzu große Abweichung zwischen den Werten besteht, teilen Sie uns Ihren jetzigen Stand mit, Tel. 07071 157-300 oder kundenservice@swtue.de.
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Was passiert mit einem Guthaben bzw. einer Nachzahlung?
Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung für die Abschlagszahlungen gegeben haben, wird Ihr Guthaben überwiesen, den Nachzahlungsbetrag ziehen wir automatisch ein. Wenn Sie Barzahler sind, können Sie die Nachzahlung per Banküberweisung leisten; bitte geben Sie für eine Rückzahlung Ihre Kontonummer an oder besuchen Sie unsere Kasse beim Kundenempfang, Eisenhutstraße 6.
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Warum wird trotz eines Leerstands einer Wohnung ein Betrag in Rechnung gestellt?
Dieser Betrag deckt die Kosten für die Miete Ihres Zählers.
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Kann ich die Höhe meines Abschlags überprüfen lassen, wenn er mir zu hoch oder zu niedrig erscheint?
Ja, das ist möglich. Melden Sie sich hierzu in unserem Kundenzentrum unter Tel 07071 157-300 oder per E-Mail kundenservice@swtue.de und teilen Sie uns Ihren aktuellen Zählerstand ein Vierteljahr nach der Jahresabrechnung noch einmal mit. Wir rechnen Ihr Verbrauchsverhalten unter Berücksichtigung der aktuellen Tarife hoch und passen die Höhe des Abschlags gegebenenfalls an.
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Warum erfolgt bei der Jahresschlussrechnung manchmal eine Aufteilung in mehrere Zeiträume?
Bei Änderungen des Tarifs oder der gesetzlichen Abgaben wird der Rechnungszeitraum aufgesplittet, um eine exakte Rechnungsgrundlage zu erhalten.