Häufige Fragen / FAQ zur Rechnung

Ihre Jahresabrechnung für den Strom-, Erdgas- und Wasserverbrauch enthält eine Menge direkter und indirekter Informationen, die zum Teil auch gesetzlich vorgeschrieben sind. Deshalb erschließt sich die Verbrauchsabrechnung nicht immer auf den ersten Blick.

Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Zählerablesung und Verbrauchsabrechnung.

Grundlage für die Höhe Ihres Abschlags ist Ihr letzter Jahresverbrauch geteilt durch die Anzahl der Abschläge - bei den Stadtwerken Tübingen in der Regel elf - bis zur nächsten turnusmäßigen Jahresrechnung. Wir kalkulieren die Höhe Ihres Abschlags auf Grundlage der aktuellen Preise und jahreszeitlichen Verbrauchsschwankungen.

Sie zahlen elf mal Ihre Abschläge. Der zwölfte Abschlag fließt mit in die Jahresrechnung ein.

Am einfachsten ist es, die Abschlagszahlungen durch das SEPA-Basislastschriftverfahren von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats schicken wir Ihnen gerne ein entsprechendes Formular zu. Bitte melden Sie sich dazu bei unserem Kundenservice.

Nein, unsere Jahresabrechnung informiert über Höhe und Fälligkeit der Abschlagszahlungen. Bei der Jahresabrechnung ist nicht das Kalenderjahr maßgeblich, da wir ein rollierendes System anwenden und das Stadtgebiet in verschiedene Ablesezonen aufgeteilt haben. Bei Umzug bzw. Auszug erhalten Sie Ihre Schlussrechnung natürlich zeitnah.

Vergleichen Sie dazu bitte den Zählerstand Ihrer Rechnung mit dem auf Ihrem Zähler. Wenn eine allzu große Abweichung zwischen den Werten besteht, teilen Sie unserem Kundenservice Ihren jetzigen Stand mit.

Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung für die Abschlagszahlungen gegeben haben, wird Ihr Guthaben überwiesen, den Nachzahlungsbetrag ziehen wir automatisch ein. Wenn Sie Barzahler sind, können Sie die Nachzahlung per Banküberweisung leisten; bitte geben Sie für eine Rückzahlung Ihre Kontonummer an oder besuchen Sie unsere Kasse beim Kundenempfang, Eisenhutstraße 6.

Dieser Betrag deckt die Kosten für die Miete Ihres Zählers.

Ja, das ist möglich. Melden Sie sich hierzu bei unserem Kundenserivce und teilen Sie uns Ihren aktuellen Zählerstand ein Vierteljahr nach der Jahresabrechnung noch einmal mit. Wir rechnen Ihr Verbrauchsverhalten unter Berücksichtigung der aktuellen Tarife hoch und passen die Höhe des Abschlags gegebenenfalls an.

Bei Änderungen des Tarifs oder der gesetzlichen Abgaben wird der Rechnungszeitraum aufgesplittet, um eine exakte Rechnungsgrundlage zu erhalten.