Das Schwimmen steht im Vordergrund: Tübinger Hallenbad Nord öffnet ab 5. Oktober für die Öffentlichkeit

Umfassendes Corona-Betriebskonzept | Über ein halbes Jahr nach dem letzten öffentlichen Badetag öffnet das Hallenbad Nord in Tübingen am 5. Oktober 2020 wieder für die Allgemeinheit. Zeitfenster und eine Begrenzung der maximalen Besucherzahl kennzeichnen den Corona-Betrieb im Hallenbad. Beim Buchungssystem und vielen anderen Aspekten nutzen die Stadtwerke Tübingen (swt) ihre Erfahrungen aus der Corona-Saison im Freibad. Das Uhlandbad öffnet mit etwas zeitlichem Abstand nach dem Ende der Freibadsaison.

Ab dem 5. Oktober 2020 steht das Hallenbad Nord wieder der allgemeinen Öffentlichkeit zum Schwimmen offen. (Foto: swt/Schermaul)

Der Betrieb von öffentlichen Bädern ist unter Corona-Bedingungen eine komplexe Angelegenheit. Diese Erfahrung machten die Stadtwerke Tübingen während der diesjährigen Freibadsaison, die noch bis in den Oktober hinein weiterlaufen soll. Nun steht, nachdem das Hallenbad Nord bereits seit Juni wieder von Vereinen und Schwimmschulen genutzt werden durfte, der nächste Schritt an: Ab dem 5. Oktober darf die Allgemeinheit wieder im Hallenbad Nord schwimmen. Dabei gelten auch dort besondere Regeln und Einschränkungen. Für die swt als Betreiber steht – wie schon im Freibad – ein Ziel im Vordergrund: möglichst vielen Menschen die Möglichkeit zum Schwimmen zu bieten und gleichzeitig die besten Voraussetzungen zum Einhalten der Abstands- und Hygieneregeln zu schaffen.

„Der Start des öffentlichen Badebetriebs im Hallenbad Nord ist für uns eine neue Herausforderung im Bäderbereich“, sagt swt-Geschäftsführer Ortwin Wiebecke. „Mit dem Freibad haben wir gute Erfahrungen gesammelt. Im Hallenbad haben wir allerdings eine andere Situation. Wir müssen dort jetzt neu Erfahrungen sammeln und unser System im Alltag testen. Dabei denken wir zuerst an die Gesundheit der Badegäste und treffen vor diesem Hintergrund unsere Entscheidungen.“

Die Einzelheiten zum öffentlichen Badebetrieb im Hallenbad Nord:

Badezeiten:
Viele unterschiedliche Interessensgruppen nutzen üblicherweise das Hallenbad Nord. Neben der Öffentlichkeit sind das die Schulen, Vereine und Schwimmschulen. Alle Anforderungen uneingeschränkt zur Zufriedenheit aller unter einen Hut zu bekommen, ist unter den Corona-Bedingungen nicht möglich. Damit trotzdem jede Gruppierung zum Zuge kommt, braucht es einen ausgeklügelten Belegungsplan. Den swt ist es gelungen, allen Gruppen feste regelmäßige Zeitfenster anbieten zu können – wenn auch mit gewissen Einschränkungen. Im öffentlichen Badebetrieb können die Badegäste Zeitfenster von jeweils 1,5 Stunden buchen. Bis zum Ablauf der gebuchten Zeit müssen sie das Hallenbad wieder verlassen haben. Zwischen den Zeitfenstern gibt es eine 30-minütige Pause, hauptsächlich, dass sich Gäste unterschiedlicher Zeitfenster im Badbereich nicht begegnen und um Desinfektionsmaßnahmen durchzuführen.

Maximale Besucherzahl

Höchstens 48 Badegäste dürfen sich zeitgleich im Hallenbad aufhalten. Diese Grenze orientiert sich an der erlaubten Badegastanzahl in den Becken. Im großen Sportbecken sind es maximal 36 Badegäste. Im Lehrschwimmbecken, das manchmal zeitgleich zum öffentlichen Badebetrieb, für Schwimmkurse reserviert ist, sind es weitere zwölf. Aus der Kopplung der maximalen Besucherzahl im Bad an die Höchstgrenze von Personen in den Becken, ergeben sich Vorteile für alle, die zum Schwimmen ins Hallenbad Nord kommen. Für sie ist garantiert, dass sie direkt nach dem Eintreten und während des gesamten gebuchten Zeitfensters im Becken sein können, um zu schwimmen – ohne Wartezeiten am Beckenrand. Diese entstehen leicht, wenn mehr Personen ins Bad kommen, als es die Becken zulassen.

Aufenthalts- und Schwimmregeln

Geschlossen bleiben vorsichtshalber der Kinderplanschbereich und die Sauna. Im Schwimmerbecken stehen zwei Doppelbahnen und zwei Einzelbahnen zur Verfügung. Auf den Doppelbahnen schwimmen die Badegäste im Einbahnstraßen-Kreisverkehr. Die äußeren Einzelbahnen haben eine größere Breite. Dort können deshalb bis zu acht Badegäste gleichzeitig mit ausreichend Abstand – selbst bei Begegnungsverkehr – schwimmen. Die Hygieneregeln in geschlossenen Gebäuden – vor allem Abstandhalten und das Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes – gelten in allen Trockenbereichen inklusive Umkleidetrakte und Toiletten. Die Duschen sind eingeschränkt mit maximal zwei Personen gleichzeitig nutzbar, die Toiletteneinheiten immer nur von einer Person.

Eintrittskarten und Preise

Eintrittskarten für die Zeitfenster im Hallenbad Nord können – wie schon beim Freibad – über das Buchungsportal der Stadtwerke Tübingen online gebucht werden. Für Personen, die keine Möglichkeit zur Online-Buchung haben, bieten die swt auch wieder den persönlichen Ticketkauf im swt-Kundenzentrum in der Eisenhutstraße an.

Der für das Freibad eingeführte Corona-Tarif der swt gilt auch im Hallenbad Nord: 3,50 Euro pro Person, ermäßigt 2,50 Euro bzw. 2,00 Euro pro Familienmitglied im Familientarif. Zeitkarten für die Bäder können nach wie vor nicht eingesetzt werden.

Sonntag ist Genießertag

Die Sonntage machen die Stadtwerke zu Genießertagen und verlängern die Zeitfenster auf 2,5 Stunden – bei gleichem Eintrittspreis. Damit wollen die Stadtwerke insbesondere Familien ein längeres Schwimm- und Badevergnügen ermöglichen. Aller Voraussicht nach können dann insgesamt pro Zeitfenster etwas mehr Badegäste ins Bad, allerdings kann es dadurch auch zu Wartezeiten am Beckenrand kommen. Großer Pluspunkt am Genießertag ist allerdings, dass das Lehrschwimmbecken sonntags durchgängig der Öffentlichkeit zur Verfügung steht – mit der geltenden Begrenzung auf zwölf Personen gleichzeitig im Becken.

Eintrittskarten sind ab dem 1. Oktober 2020 online buchbar unter www.swtue.de/hallenbad-nord