
Häufige Fragen / FAQ
Viele Fragen werden uns immer wieder gestellt. Die Antwort auf Ihre Frage ist nicht dabei? Dann hilft Ihnen unser Kundenservice gerne weiter.
Das Trinkwasser im Stadtgebiet Tübingen liegt im mittleren Härtebereich bei etwa 14° deutscher Härte (dH). Der Härtegrad ist ein Maß für den Kalkgehalt des Wassers. 1° dH entspricht 0,1783 mmol Calciumcarbonat je Liter Trinkwasser.
Die Stadtwerke Tübingen fördern Eigenwasser in ihren Wasserschutzgebieten. Ein großer Teil des Tübinger Wasserbedarfs wird aber über Versorgungsnetze aus dem Bodensee abgedeckt. Die Stadtwerke mischen das eigene Wasser mit dem Bodenseewasser und erhalten dann wesentlich kalkärmeres Wasser mit einer Härte von 14 Grad.
Unsere Parkhäuser sind 24/7, rund um die Uhr geöffnet. Bei Notfällen ist unser Personal 24 Stunden für Sie erreichbar.
Mietverträge für Dauerstellplätze in unseren Parkhäusern können direkt bei der swt-Parkhausverwaltung, Eisenhutstraße 6, 72072 Tübingen bzw. unter Tel. 07071 157-221 oder per E-Mail an info_parkhaus@swtue.de angefordert werden. Die Parkhausverwaltung hilft Ihnen ebenfalls bei Fragen zur Abrechnung Ihres Mietvertrags weiter.
Das Tübinger Trinkwasser ist für die Zubereitung von Babynahrung ohne Einschränkung geeignet. Lediglich das Wasser im Endbereich der Installation sollten Sie nach längerer Standzeit (z.B. nach der Nacht) einen Moment ablaufen lassen, denn über die Armaturen können sich (Schwer)Metalle im Trinkwasser ablagern.
Das Wasser in unserem Versorgungsgebiet ist nicht einheitlich gleich. Es gibt Bereiche, die mit einer Mischung aus Neckartalwasser und Bodenseewasser versorgt werden, andere beziehen nur Bodenseewasser oder von der Ammertal Schönbuchgruppe gefördertes Wasser. Mehr Infos über die einzelnen Wasserzonen des Tübinger Trinkwassers.
Tritt Wasser aus dem Boden aus, kann es sich um einen Rohrbruch im Wassernetz handeln. Bitte melden Sie Ihre Beobachtung unseren Kollegen in der Leitwarte unter Telefon 07071 157-111.
Rohrbrüche im Wassernetz erzeugen ein Rauschen an der Fehlerstelle. Melden Sie uns Wasserrauschen an Ihrer Hauptleitung, das Sie nicht zuordnen können unter Telefon 07071 157-111.
In den Trocknungsgeräten befindet sich ein eigener Verbrauchszähler. Nach Ende der Maßnahme teilt Ihnen der entsprechende Handwerker den Stromverbrauch mit, damit Sie sich die Kosten von der Versicherung erstatten lassen können. Wenn Sie uns ebenfalls diesen Sonderverbrauch mitteilen, können wir diesen bei der Berechnung der neuen Abschläge für das Folgejahr berücksichtigen, indem wir die Monatsbeiträge nicht erhöhen.
Bitte informieren Sie uns umgehend unter Tel. 07071 157-111. Die Stadtwerke Tübingen sind für das Leitungsnetz, die Anschlussleitung bis zur Hauptabsperrarmatur und den Wasserzähler verantwortlich. Ab der Hauptabsperrarmatur muss sich der Hauseigentümer kümmern und den Schaden durch ein Installationsunternehmen beheben lassen.
Bitte melden Sie den Schaden unserer Leitwarte. Sie ist rund um die Uhr besetzt, Telefon 07071 157-111.
Die Gebühren werden von der Stadt Tübingen festgesetzt. Die aktuelle Höhe erfahren Sie bei der Universitätsstadt Tübingen. Die Stadtwerke Tübingen ziehen die Abwassergebühren im Auftrag der Kommunalen Servicebetriebe Tübingen (KST) ein.
Der durchschnittliche Wasserverbrauch liegt in Tübingen bei rund 120 Litern pro Einwohner und Tag. Etwa die Hälfte davon wird als warmes Wasser verwendet.
Der Wasserdruck im Tübinger Stadtgebiet ist nicht einheitlich. Je nach Lage Ihrer Wohnung in der Versorgungszone ergibt sich der Wasserdruck an Ihren Abnahmestellen.
Um die hygienische Qualität des Tübinger Trinkwassers sicherzustellen, desinfizieren wir unser Eigenwasser (Rohwasser) in den Pumpwerken Gehrnfeld und Unteres Neckartal mit Chlorgas (Cl2). Diese Dosierung liegt deutlich unterhalb des zulässigen Werts nach der Trinkwasserverordnung. Sie ist so gering, dass die Stoffe bei Ihnen zu Hause nicht mehr nachweisbar sind. Die Bodensee-Wasserversorgung sowie die Ammertal-Schönbuchgruppe führen ebenfalls Aufbereitungen für ihr Eigenwasser durch. Genauere Informationen dazu erhalten Sie auf den jeweiligen Internetseiten.
In der Gebrauchsanleitung Ihres Haushaltsgeräts finden Sie in der Regel eine Tabelle, in der für den Wasserwert die notwendige Einstellung ausgelesen werden kann. Dabei werden meist drei mögliche Maßeinheiten genannte: °dH (deutsche Härtegrade); mmol/l oder der Härtebereich gemäß Waschmittelgesetz. Dabei entsprechen 14,0° dH dem Härtebereich 2.
Nein, im Allgemeinen nicht. Calcium ist ein wichtiger Baustoff für unsere Knochen und Zähne Es ist im Tübinger Trinkwasser in gesundheitszuträglichen Mengen enthalten. Sie können das Tübinger Wasser also unbesorgt trinken, ohne es vorher zu entkalken. Auch Babynahrung kann bedenkenlos zubereitet werden. Für spezielle Einsatzzwecke, wie beispielsweise in Aquarien für besondere Fischarten oder zur Bewässerung kalkempfindlicher Pflanzen, ist jedoch eine Enthärtung notwendig.
Anlagen zur Gewinnung von Strom aus erneuerbaren Energien müssen bei der Inbetriebnahme der Bundesnetzagentur über das Marktstammdatenregister (MaStR) gemeldet werden. Dies ist Voraussetzung für die Auszahlung der Vergütung durch den Netzbetreiber.
Im KWK-G gibt es drei Vergütungssätze. Für Anlagen bis bspw. 50 kW elektrischer Leistung gilt:
- Der KWK-G-Zuschlag beträgt momentan 5,41 Cent pro erzeugter* Kilowattstunde
- Das vermiedene Netzentgelt ist von den Netzentgelten des Netzbetreibers abhängig und kann sich jährlich ändern.
- Der übliche Strompreis richtet sich nach dem durchschnittlichen EEX-Börsenpreis des Vorquartals. Weitere Informationen hierzu finden Sie auf den Seiten der <link http: www.eex.com de _blank external-link externen link im aktuellen>European Energy Exchange (EEX) dem Handelsplatz für Energie und energienahe Produkte.
* Es wird die komplett erzeugte Menge und nicht nur die ins Verteilnetz eingespeiste Menge gut geschrieben, wenn die Erzeugung über einen geeichten Zähler (kein Hutschienenzähler) gemessen wird.
Dies hängt vom gewählten Messkonzept und vom vorhandenen Zähler ab. In der Regel wird Ihr Bezugszähler in unserem Netz gegen einen unserer Zweirichtungszähler getauscht, sodass Bezug und Einspeisung über einen Zähler abgerechnet werden können.
Nein, das geht leider nicht. Für die Aufnahme des EEG-Stroms ist immer der Netzbetreiber zuständig, in dessen Netz der Strom eingespeist wird. Der Gesetzgeber stellt derzeit Überlegungen an, ob jeder Anlagenbetreiber seine erzeugte Energie direkt vermarkten kann.
- EEG-Einspeise-Anlage ohne Lastgangzähler
Pro Jahr werden 12 Abschläge ausbezahlt. Die PV-Anlagen werden zum Stichtag 31.12. eines jeden Jahres abgerechnet. Hier werden die Abschlagsauszahlungen mit der tatsächlichen Vergütung verrechnet. - Photovoltaikanlage mit Lastgangzähler
PV-Anlagen ab einer Größe von 50 kW installierter Leistung bekommen Lastgangzähler. Diese werden monatlich ausgelesen und abgerechnet. - BHKW, die nach dem KWK-G vergütet werden
Durch die Systematik in der Vergütung des KWK-G ändert sich jedes Quartal der Preis für die Einspeisung. Deshalb werden diese Anlagen quartalsweise abgerechnet. Monatliche Abschläge werden nicht ausbezahlt.
Die Abschläge werden generell berechnet wie in der Antwort auf die vorherige Frage angegeben. Für Anlagen mit Selbstverbrauch wird jedoch der Teil des Stroms, der im Haus verbraucht wird, mit einem anderen Vergütungssatz gutgeschrieben. Bei der erstmaligen Festlegung des Abschlags gehen wir von einem geschätzten Selbstverbrauch in Höhe von 20 % aus. Da der tatsächliche Selbstverbrauch individuell ist, können Sie einen anderen Betrag vorschlagen. Nach der ersten Jahresabrechnung wird der jeweilige Selbstverbrauch in der Höhe des Abschlags berücksichtigt.
Bei Photovoltaikanlagen gehen wir von durchschnittlich 950 Volllaststunden pro Jahr aus. Wenn Sie die Anzahl der Volllaststunden mit der installierten Anlagenleistung (kWp) multiplizieren erhalten Sie den Näherungswert, den die Anlage jedes Jahr einspeist. Die Kilowattstunden werden mit dem für Sie gültigen Einspeisevergütungssatz multipliziert und durch 12 Abschläge geteilt.
Da die Stromproduktion einer Anlage von verschiedenen Parametern, wie der Dachausrichtung, der Dachneigung, einer evtl. Beschattung oder der Qualität der verbauten Module abhängig ist, wird dieses Verfahren nur für das erste Jahr herangezogen. Ab dem zweiten Jahr errechnet sich der monatliche Abschlag auf Grundlage der tatsächlich eingespeisten Strommenge.
Als Netzbetreiber führen wir keine umsatzsteuerliche Beratung durch. Bitte wenden Sie sich mit Ihren steuerlichen Fragen an das zuständige Finanzamt oder Ihren Steuerberater.
Die Einspeisevergütung, welche die swt auszahlt, richtet sich nach den gesetzlichen Bestimmungen des EEG bzw. des KWK-G. Die Vergütungssätze sind bundesweit gleich und richten sich nach verschiedenen Parametern, wie z. B. der Anlagengröße, des Inbetriebnahmezeitpunkts, etc.
Ein Einspeisevertrag muss nicht gesondert abgeschlossen werden, da das Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) sowie das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (KWKG) bereits sämtliche Regelungen vorgeben. Allerdings erhalten Sie von uns nach der kaufmännischen Bearbeitung Ihrer Erzeugungsanlage ein Datenblatt mit allen relevanten Informationen als Bestätigung für die erfolgreiche Anmeldung Ihrer Erzeugungsanlage. Dieses Datenblatt kann auch als Vorlage beim Finanzamt dienen. Durch die Vielzahl neuer Anlagen kann der Versand dieser Unterlagen allerdings bis zu vier Wochen nach Zählereinbau dauern.
Einengung des Inbetriebnahmebegriffs: Seit dem 1. April 2012 reicht es nicht mehr aus, dass ein Modul Strom erzeugt hat. Es muss vielmehr an seinem bestimmungsgemäßen Ort fest installiert, mit einem Wechselrichter ausgestattet sein und Strom produziert haben (technische Inbetriebnahme). Dies gilt für Dachanlagen wie für Freiflächenanlagen, für die die Bestimmungen zum Vertrauensschutz gelten. Es gilt also seit 1. April 2012 der technische Inbetriebnahmebegriff für alle neuen Anlagen.
Der Netzanschluss (oder auch Hausanschluss) ist die Verbindung zwischen dem Netz des Versorgungsunternehmens und den kundeneigenen (Gebäude-) Installationen. Diese Schnittstelle beinhaltet den definierten Übergabepunkt sowie dessen Zuleitung. Den Übergabepunkt bildet in der Regel die Hausanschlusssicherung (bei Strom), die Hauptabsperrvorrichtung (bei Erdgas und Trinkwasser) und der Hauptabsperrschieber (bei Fernwärme). Die Zuleitung(en) ist/sind je nach Medium als Kabel (Strom, TV, Telekommunikation) oder als Rohr (Erdgas, Fernwärme, Trinkwasser) ausgeführt. Die Dimensionierung und Ausführung des Übergabepunktes bzw. der Zuleitung wird nach dem von Ihnen geplanten Leistungsbedarf ausgewählt.
Die Möglichkeiten der koordinierten Bereitstellung sollten vor Baubeginn mit unserem Hausanschlussbüro abgesprochen werden. Die Verlegung der Versorgungsleitungen kann bei Terminabsprache in einem Zuge erfolgen. Gerne koordinieren wir diese Arbeiten auf Ihren Wunsch hin oder stellen den Kontakt mit dem zuständigen Netzbetreiber her.
Wenn ein gemeinsamer Graben bzw. eine gemeinsame Trasse genutzt werden kann, sparen Sie Kosten und Zeit!
Im Netzgebiet der Stadtwerke Tübingen werden Leitungsverlegearbeiten ausschließlich von den Stadtwerken oder durch eine entsprechend beauftragte, qualifizierte Fachfirma ausgeführt. Die Hausanschlüsse gehören zu den Betriebsanlagen der Stadtwerke und sind deren Eigentum.
Um den Anschluss eines Gebäudes an das Versorgungsnetz sicher und regelwerkskonform montieren und betreiben zu können, muss bereits in der Planungsphase ausreichend Platz für die Unterbringung berücksichtigt werden. Für den Anschluss und für die Unterbringung der entsprechenden Zähler muss bei einem Neubau im Kellergeschoss ein zusätzlicher Raum einplant werden (siehe hierzu Normblatt DIN 18012 »Hausanschlussraum«). Bei nicht unterkellerten Gebäuden muss ein Hausanschlussraum im Erdgeschoss eingeplant werden. Es besteht in diesem Fall die Möglichkeit für eine Fußbodenhauseinführung. Sind andere Anschlussvarianten vorgesehen, nehmen Sie bitte frühzeitig Kontakt mit uns auf.
Eine spätere Überbauung oder Bepflanzung mit tiefwurzelnden Gewächsen (z. B. Bäume oder Sträucher) im Bereich der Anschlusstrasse ist nicht zulässig. Daher sind geplante Gebäude oder Außenanlagen – z. B. Garage, Carport, Gartenhäuschen, Terrasse, Müllplatz – bei der Trassenwahl bereits zu berücksichtigen. Hauseinführungen sollen zudem nicht unter Hauseingängen angeordnet werden. Zu Lichtschächten ist ein seitlicher Abstand von 80 cm einzuhalten.
Bei gemeinsamer Verlegung mehrerer Hausanschlussleitungen setzen wir nach Möglichkeit eine Mehrsparten-Hauseinführung (MSH) ein. Über eine Mehrsparten-Hauseinführung (MSH) wird ein Mehrspartenhausanschluss realisiert. Es erfolgt eine Einführung und Abdichtung aller Versorgungsleitungen (Strom, Erdgas, Wasser, Telefon, TV) dauerhaft und in klarer spartenspezifischer Trennung sowie zusätzlicher elektrischer Isolierung in einer einzigen Kernbohrung durch die Kellerwand oder durch die Bodenplatte in das Gebäude. Dadurch ist ein geringer Platzbedarf für alle Übergabeplätze im Keller oder Anschlussraum gewährleistet. Die Mehrsparten-Hauseinführung gibt es als Wandeinführung für Gebäude mit Keller oder als Fußbodeneinführung für Gebäude ohne Keller. Informationen Mehrsparten-Hauseinführung.
- Wasserbereich: 100 – 150 cm
- Erdgasbereich: 80 – 150 cm
- Strombereich: 60 – 150 cm
- Wärmebereich: 80 – 150 cm
- Telekommunikation: 60 - 80 cm
Geringere oder größere Tiefen und auch seitliche Planabweichungen sind aus verschiedenen Gründen möglich.
Möchten Sie im Netzgebiet der Stadtwerke Tübingen Planungen durchführen oder wissen, ob sich Versorgungsleitungen im Bereich Ihres Bauvorhabens befinden? Wir bieten Hauseigentümern, Architekten, Planungsbüros, Tiefbaufirmen u. a. innerhalb unseres Zuständigkeitsgebiets die passende Planauskunft an.
- Gegenstand des Vertrages ist die technische Anbindung der Kundenanlage an das Strom-/Gasnetz der Stadtwerke Tübingen GmbH und die zum Zwecke der Entnahme bzw. Einspeisung zur Verfügung gestellte Netzanschlusskapazität sowie die sich aus dem Anschlussverhältnis ergebenden Rechte und Pflichten.
- Die Belieferung des Netzkunden mit Strom bzw. Erdgas und die Nutzung des Netzes der Stadtwerke Tübingen GmbH zum Bezug bzw. zur Einspeisung durch den Netzkunden sind nicht Gegenstand dieses Vertrages. Vor der Aufnahme der Netznutzung ist rechtzeitig neben diesem Netzanschlussvertrag ein gesonderter Netznutzungsvertrag zu schließen.
- Kellerwände: Bei Kellerwänden kann bauseitig eine Kernbohrung DN 200 zur Montage einer »<link internal-link mehrsparten-hauseinführung>Mehrsparten-Hauseinführung« erstellt werden.
- Leer-/Futterrohr: Alternativ können Sie vor der Erstellung der Kellerwand ein Leer-/Futterrohr DN 200 von den Stadtwerken beziehen und mit einmauern.
Nein, dies ist nur durch die Stadtwerke Tübingen bzw. zugelassene Firmen möglich.
Ja, es ist möglich, die Erdarbeiten - nach Anweisung der swt - auf dem Privatgelände selbst durchzuführen.
Die Kommunen sind für die Regenwasser- und Abwasserbeseitigung zuständig. Diese können Dienstleistungsunternehmen oder Zweckverbände beauftragen.
In Tübingen wenden Sie sich bitte an die Fachabteilung Wasserwirtschaft und Grün der Universitätsstadt Tübingen.
Ihren Stromzähler finden Sie in der Regel in einem Zählerschrank im Keller oder im Treppenhaus Ihres Hauses.
Der Grundpreis umfasst die fixen Kosten einer Energielieferung wie z.B. die Kosten für Messung und Abrechnung sowie eventuell einen Anteil für die Leistungsbereitstellung. Er kann in Abhängigkeit der Größe der Abnahmestelle variieren und wird auch dann fällig, wenn wenig oder keine elektrische Energie verbraucht wird.
Der Arbeitspreis hingegen betrifft den variablen Anteil der Energielieferung und ist für jede bezogene Kilowattstunde (kWh) Strom zu bezahlen. Grundlage hierfür ist der jeweils vereinbarte Tarif.
Der bequemste Weg zur An-, Ab- oder Ummeldung ist unser Online-Kundencenter. Sie können aber auch gerne telefonisch oder per Post mit uns Kontakt aufnehmen. Wir benötigen lediglich Ihre persönlichen Daten sowie die Nummer Ihres Zählers und den Zählerstand.
Wir beraten Sie gerne. Servicezeiten und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.
Wenn Sie TüStrom beziehen möchten, melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne. Bitte teilen Sie uns Ihren Jahresstromverbrauch in kWh mit, dann erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot.
Oder nutzen Sie direkt unseren Tarifrechner und finden Sie den passenden Tarif für sich.
Außerhalb des Turnuswechsels ist ein Zählertausch nicht vorgesehen. Auf Wunsch tauschen wir aber gerne Ihren Zähler aus. Dieser Wechsel ist jedoch kostenpflichtig. Wie hoch die Kosten sind, erfahren Sie bei unserem Messstellenbetrieb.
Bitte wenden Sie sich dazu an einen eingetragenen Elektro-Handwerksbetrieb. Er wird Ihre Anlage auf den Umbau vorbereiten und die Meldung an die Stadtwerke abschicken. Die Stadtwerke führen nur den reinen Zählereinbau/-ausbau durch, der für den Kunden in der Regel kostenlos ist.
Mit einem Strommessgerät, das Sie bei unserer Energieberatung ausleihen können, kommen Sie Ihren Stromverschwendern auf die Spur. Das Gerät wird einfach zwischen Steckdose und Verbrauchsgerät eingesteckt.
Im Vergleich zu herkömmlichen Glühlampen lassen sich mithilfe von LED-Lampen bis zu 90% Stromkosten sparen! Auch bei der Lebensdauer liegen sie mit 20.000 bis 50.000 Stunden deutlich vorn. Sie bieten eine sehr hohe Schaltfestigkeit und werden nicht so warm wie Glühlampen.
Informationen zum durchschnittlichen Stromverbrauch in deutschen Haushalten und viele mehr erhalten Sie in unseren Energiespar-Tipps.
- Ein-Personen-Haushalt: ca. 1.400 kWh
- Zwei-Personen-Haushalt: ca. 2.500 kWh
- Drei-Personen-Haushalt: ca. 3.200 kWh
- Fünf oder mehr Personen: ca. 4.400 kWh
Werte ohne Warmwassererzeugung mit Strom (Quelle: VDEW).
Mehr Informationen finden Sie bei unseren Energiespar-Tipps.
Wir verkaufen nicht nur Strom, wir helfen Ihnen auch, diesen optimal einzusetzen. Unsere Energieberater beantworten Ihre Fragen gerne am Telefon oder bei einem kostenlosen Beratungstermin bei uns im Haus. Mehr Informationen finden Sie auch bei unseren Energiespar-Tipps.
Informationen gemäß § 4 Abs. 2 EDL-G zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auf folgender Internetseite: www.agentur-fuer-klimaschutz.de
Die vielen Vorteile als Kunde der Stadtwerke Tübingen und wie Sie unseren Ökostrom-Tarif “TüStrom Natur” ganz bequem abschließen können, erfahren Sie hier unter Stromtarife oder Sie wenden sich an unseren Kundenservice.
Im Tübinger Stadtgebiet kommen einmal pro Jahr unsere Ableser zu Ihnen. Noch einfacher ist es, wenn Sie Ihren Zähler ablesen und uns den Zählerstand über das Online-Kundencenter oder
- telefonisch unter 07071 157-300 mitteilen.
Kunden außerhalb Tübingens erhalten einmal jährlich ein Schreiben oder eine E-Mail mit der Bitte um Mitteilung Ihrer Zählerstände.
Wir benötigen Ihre Zählernummer sowie den aktuellen Zählerstand, damit wir mit der Strombelieferung beginnen können. Später wird Ihnen aufbauend auf diesen Daten eine genaue Verbrauchsabrechnung erstellt.
Nein, indem Sie uns eine Vollmacht für den Lieferantenwechsel erteilen, werden Sie – abgesehen von den günstigeren TüStrom-Preisen – vom Versorgerwechsel nichts mitbekommen. Wir halten Sie schriftlich aber auf dem Laufenden.
Bei einem Versorgerwechsel sind keine technischen Änderungen nötig, Sie behalten Ihren Zähler und Ihren Hausanschluss.
Wenn Sie unser Angebot annehmen möchten, erhalten Sie von uns zunächst die Vertragsunterlagen. Diese müssen von Ihnen unterschrieben an uns zurückgeschickt werden. Mit der erteilten Vollmacht erledigen wir alles Weitere für Sie: Wir kündigen Ihren bisherigen Stromliefervertrag, leiten den Lieferantenwechsel ein und vollziehen ihn. In der Vertragsbestätigung teilen wir Ihnen mit, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag mit Ihnen wirksam wird.
Abhängig vom Zusatzstoff riecht Gas oftmals faulig oder stark chemisch (ähnlich wie Klebstoff). Sollten Sie einen Gasgeruch bemerken, NICHT in Panik geraten! Betätigen Sie keine elektrischen Schalter, Klingeln oder das Telefon, erzeugen Sie keine Funken. Öffnen Sie die Fenster und drehen den Gashahn zu. Informieren Sie die übrigen Hausbewohner (klopfen, nicht klingeln!)
Bitte rufen Sie uns (von einem Telefon außerhalb Ihrer Wohnung) unter Telefon 07071 157-112 an. Wir informieren umgehend den Störungsdienst.
Grundlage für die Höhe Ihres Abschlags ist Ihr letzter Jahresverbrauch geteilt durch die Anzahl der Abschläge - bei den Stadtwerken Tübingen in der Regel elf - bis zur nächsten turnusmäßigen Jahresrechnung. Wir kalkulieren die Höhe Ihres Abschlags auf Grundlage der aktuellen Preise und jahreszeitlichen Verbrauchsschwankungen.
Sie zahlen elf mal Ihre Abschläge. Der zwölfte Abschlag fließt mit in die Jahresrechnung ein.
Am einfachsten ist es, die Abschlagszahlungen durch das SEPA-Basislastschriftverfahren von Ihrem Konto abbuchen zu lassen. Für die Erteilung eines SEPA-Lastschriftmandats schicken wir Ihnen gerne ein entsprechendes Formular zu. Bitte melden Sie sich dazu bei unserem Kundenservice.
Nein, unsere Jahresabrechnung informiert über Höhe und Fälligkeit der Abschlagszahlungen. Bei der Jahresabrechnung ist nicht das Kalenderjahr maßgeblich, da wir ein rollierendes System anwenden und das Stadtgebiet in verschiedene Ablesezonen aufgeteilt haben. Bei Umzug bzw. Auszug erhalten Sie Ihre Schlussrechnung natürlich zeitnah.
Bei Änderungen des Tarifs oder der gesetzlichen Abgaben wird der Rechnungszeitraum aufgesplittet, um eine exakte Rechnungsgrundlage zu erhalten.
Wenn Sie uns eine Einzugsermächtigung für die Abschlagszahlungen gegeben haben, wird Ihr Guthaben überwiesen, den Nachzahlungsbetrag ziehen wir automatisch ein. Wenn Sie Barzahler sind, können Sie die Nachzahlung per Banküberweisung leisten; bitte geben Sie für eine Rückzahlung Ihre Kontonummer an oder besuchen Sie unsere Kasse beim Kundenempfang, Eisenhutstraße 6.
Dieser Betrag deckt die Kosten für die Miete Ihres Zählers.
Ja, das ist möglich. Melden Sie sich hierzu bei unserem Kundenservice und teilen Sie uns Ihren aktuellen Zählerstand ein Vierteljahr nach der Jahresabrechnung noch einmal mit. Wir rechnen Ihr Verbrauchsverhalten unter Berücksichtigung der aktuellen Tarife hoch und passen die Höhe des Abschlags gegebenenfalls an.
Vergleichen Sie dazu bitte den Zählerstand Ihrer Rechnung mit dem auf Ihrem Zähler. Wenn eine allzu große Abweichung zwischen den Werten besteht, teilen Sie unserem Kundenservice Ihren jetzigen Stand mit.
Sie wohnen nicht im direkten Versorgungsnetzgebiet der Stadtwerke Tübingen. Der Zähler ist Eigentum eines anderen Netzbetreibers (z.B. der EnBW), dieser ist gesetzlich dazu verpflichtet den Zählerstand des Zählers zu ermitteln. Der Netzbetreiber rechnet damit die Netznutzungsgebühren direkt mit den Stadtwerken Tübingen ab.
Bitte senden Sie daher die Zählerkarte wie angefordert ab. Die Rechnung erhalten Sie natürlich weiterhin nur von uns.
Sie können die Kosten für die Erstellung eines Hausanschluss reduzieren, indem Sie die Tiefbauarbeiten im Grundstück selber durchführen bzw. von einer von Ihnen bestellten Tiefbaufirma durchführen lassen.
Die swt sind als Energieversorgungsunternehmen, Messstellenbetreiber und Messdienstleister verpflichtet, Beanstandungen von Verbrauchern insbesondere zum Vertragsabschluss oder zur Qualität ihrer Leistungen, die den Anschluss an das Versorgungsnetz, die Belieferung mit Energie sowie die Messung der Energie betreffen, innerhalb einer Frist von vier Wochen ab Zugang bei den swt zu beantworten.
Wenn Sie entsprechende Beschwerden vorbringen möchten, finden Sie unter Verbraucherrechte alle notwendigen Informationen.
Seit Inkrafttreten des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) hat der Ausbau von regenerativen Energieerzeugungsanlagen stark zugenommen. Entsprechend wird immer mehr Strom aus diesen Erzeugungsanlagen in die Netze eingespeist. Zur Vermeidung von Netzüberlastungen wurde nach § 6 EEG 2012 (heute § 9 EEG 2021) das sogenannte „Einspeisemanagement“ eingeführt. In den Normen VDE-AR-N 4105 und 4110 auch „Netzsicherheitsmanagement“ genannt. Bei Überlastung einzelner Netzteile kann nun dafür gesorgt werden, dass die Einspeiseleistung der am Einspeisemanagement teilnehmenden Erzeugungsanlagen durch ein ferngesteuertes Signal des Netzbetreibers zeitweise reduziert wird. Weitere Informationen erhalten Sie unter Einspeisemanagement.
Hierbei geht es um Kosten für das den Hausanschlüssen vorgelagerte allgemeine Strom-, Erdgas- und Wassernetz. Der Baukostenzuschuss (BKZ) ist ein Kostenbeitrag des Netzkunden (Anschlussnehmers) an der Netzerschließung. Die aktuellen Pauschalsätze für Strom, Erdgas und Wasser sind in den jeweiligen Ergänzenden Bedingungen der swt veröffentlicht. Weitere Informationen erhalten Sie beim Hausanschlussbüro.
Der Strommix Deutschland beinhaltet die prozentuale Aufteilung der einzelnen Energieträger, aus denen Strom erzeugt und der an die Endverbraucher abgegeben wird. Es handelt sich um Durchschnittswerte der allgemeinen Stromversorgung in Deutschland.
Der Unternehmensmix swt beinhaltet die prozentualen Anteile der einzelnen Energieträger, aus denen die Stadtwerke Tübingen ihren Strom erzeugen bzw. beschaffen.
Dieser Strommix gilt für alle Kunden, die keinen swt-Ökostromtarif abgeschlossen haben.
Darunter versteht man z. B. Braunkohle, Steinkohle, Erdgas und Heizöl.
Sonstige erneuerbare Energien sind sämtliche erneuerbare Energien, die nicht nach dem deutschen Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) gefördert werden.
Radioaktiver Abfall entsteht bei der Stromerzeugung aus Kernenergie. Durch die Kernspaltung des Urans entstehen radioaktive Spaltprodukte und Transuranelemente.
Wenn eine Fernwärmeleitung in Ihrer Straße liegt, ist ein Anschluss in der Regel möglich. Auf dem Wärmeplan sehen Sie, welche Stadtgebiete bereits erschlossen sind und welche weiteren Erschließungsachsen im Zuge des Transformationsprozesses geplant sind. Alle wichtigen Informationen finden Sie unter “Ihr Weg zur Fernwärme”.
Wenn Ihr Haus bereits eine Warmwasser-Zentralheizung besitzt, muss nur der Heizkessel durch eine Übergabestation ersetzt werden. Hierfür beauftragen Sie am besten das örtliche Fachhandwerk. Die Hausanschlussleitung bis zum Heizraum verlegen wir. Die einmaligen Kosten für den Anschluss ans Fernwärmenetz bezuschussen wir im Rahmen eines Förderprogramms.
Übergabestationen für Fernwärme sind normalerweise robust und zeichnen sich durch ihre langlebige Technik aus. Dennoch lohnt es sich, nach mehreren Jahrzehnten Betriebszeit den Stand der Technik zu prüfen. Neuere Anlagen sind in der Regel effizienter und haben durch eine bessere Regelungstechnik oftmals eine positive Auswirkung auf den Wärmeverbrauch. Das Angebot für eine neue Station erhalten Sie von einem Heizungsbauer. Wir unterstützen die Erneuerung Ihrer Übergabestation finanziell im Rahmen unseres Förderprogramms „Erneuerung der Hausstation“ mit bis zu 2.000 Euro.
Jährlich erscheint auf der Stromrechnung ein Betrag von pauschal € 96,00 im Ein- und Zwei-Familien-Hausbereich bzw. ein individueller Betrag bei Mehrfamilienhäusern. Dieser entspricht in etwa der Stromeinsparung durch den Austausch.
Es ist keine direkte Zahlung erforderlich. Die errechnete Menge an durchschnittlich eingespartem Strom wird über vier Jahre mit der Stromrechnung bezahlt. Die Stromrechnung bleibt also in etwa gleich hoch.
Wir empfehlen einen unserer Ökostrom-Tarife, um den positiven Effekt für den Klimaschutz zu verstärken.
Ein Austausch lohnt sich immer dann, wenn die Bestandspumpe keine Hocheffizienzpumpe mit der Energieeffizienzklasse A ist. Bei neueren Heizungspumpen, die schon elektronisch geregelt werden, kann die Amortisationszeit etwas länger sein.
In einem Ein- und Zwei-Familienhaus rechnen wir mit einer durchschnittlichen Einsparung von ca. 420 kWh pro Jahr. Im Einzelfall sind aber auch deutlich höhere Reduktionen von bis zu 700 kWh pro Jahr möglich. Bei Mehrfamilienhäusern können die Einsparungen sogar noch deutlich höher ausfallen.
Nein, bei innenliegenden Pumpen in Wandthermen ist der Tausch leider nicht möglich.
Nein, der ausgesuchte Betrieb meldet sich bei Ihnen.
Sie können einen der Heizungsbetriebe aus der Liste unserer Kooperationspartner aussuchen. Die Liste bekommen Sie mit den übrigen Informationen zum Austauschprogramm zugeschickt.
Mit der Schlussabrechnung wird der ausstehende Restbetrag fällig.
Eine mögliche Kündigung orientiert sich an den Vertragsbedingungen.
Ja, das Austauschprogramm wird auch für größere Gebäude angeboten. Die genauen Bedingungen lassen wir Ihnen auf Nachfrage gerne zukommen.
Ja, es können sowohl Bestands- als auch Neukunden am Förderprogramm teilnehmen.
Nein, eine Teilnahme am Programm ist nur Kunden möglich, die innerhalb des Stromnetzgebiets der swt wohnen, also in Tübingen mit Ortsteilen sowie Ammerbuch, Dettenhausen und Waldenbuch. Ein Austausch der Heizungspumpe kann sich dennoch lohnen. Sprechen Sie einfach Ihren Heizungsbauer an!
Der Rohstoff für Pellets sind Hobel- und Sägespäne, die durch sieben mechanisch aufbereitet, mit Dampf befeuchtet und dann durch eine sogenannte Matrize gepresst werden, die wie ein großer Fleischwolf funktioniert. Die noch warmen Pellets werden anschließend gekühlt und abgesiebt. Danach sind sie fertig zum Transport.
Je nach Dämmung, Energiebedarf und Personenzahl im Haushalt liegt der Jahresbedarf an Holzpellets zwischen 3.000 und 6.000 kg, was etwa 1.500 bis 3.000 Liter Heizöl entspricht.
Nein, Bäume müssen wir die Produktion von Pellets nicht gefällt werden. Denn: Bei jedem Baum, der in der Sägeindustrie verarbeitet wird, werden bis zu 35 % des Stammes nicht genutzt (Späne/Sägemehl). Diese Holzreste stehen für die Herstellung von Pellets zur Verfügung.
Minderwertige Pellets können durch extreme Staubanteile die Fördereinrichtung der Heizung blockieren, verursachen einen erhöhten Verbrauch und belasten Umwelt, Heizung und Kamin durch Verunreinigungen, Lack- und/oder Leimreste.
Von CO2-neutralen Brennstoffen spricht man, wenn die Menge an Kohlendioxid (CO2), die bei der Verbrennung freigesetzt wird, im nachwachsenden Brennstoff wieder eingebunden wird. Das Kohlendioxid, das bei der Verbrennung von Pellets in die Atmosphäre gelangt, wurde vorher vom wachsenden Holz der Luft entzogen. Würde man dieses Holz im Wald verrotten lassen, würde durch den Fäulnisprozess das Kohlendioxid ebenfalls freigesetzt. Heizen mit Holzpellets ist also Heizen im Kreislauf der Natur, denn es entstehen weder Abfälle noch die Atmosphäre belastende CO2-Emissionen.
Der Heizwert von Pellets liegt bei ca. 5 kWh/kg. Der Heizwert von einem Liter Heizöl liegt bei ca. 10 kWh/l. Somit ergibt sich eine Relation von 2 kg Holzpellets zu 1 Liter Heizöl. Mit diesem Verhältnis lassen sich auch die Heizkosten der verschiedenen Brennstoffe berechnen und miteinander vergleichen. Bitte beachten Sie dabei, dass Holzpellets dem ermäßigten Mehrwertsteuersatz von nur 7 % unterliegen! Sie sollten also die Bruttopreise gegenüberstellen.
Die aktuellen Preise für einen Strom-, Erdgas- und Trinkwasseranschluss finden Sie unter Netzanschluss. Für weitere Fragen stehen Ihnen die Anschlussberater des Hausanschlussbüros zur Verfügung.
Die aktuellen Anschlusspreise für Fernwärme erfragen Sie bitte unter Telefon 07071 157-455. Weitere Informationen zur Fernwärmeversorgung finden Sie hier.
Benötigen Sie Baustrom und Bauwasser? Hier klicken.
Sie planen den Neu- oder Umbau Ihres Gebäudes in Tübingen oder einem Stadtteil? In diesem Fall erhalten die swt bereits vorab Informationen und Planunterlagen des zuständigen Bauamts über Ihr Baugesuch. Auf dessen Grundlage erstellen wir Ihnen frühzeitig ein Angebot über die Anschlussmöglichkeiten.
Ihre Jahresabrechnung für den Strom-, Erdgas- und Wasserverbrauch enthält eine Menge direkter und indirekter Informationen, die zum Teil auch gesetzlich vorgeschrieben sind. Deshalb erschließt sich die Verbrauchsabrechnung nicht immer auf den ersten Blick.
Weitere Informationen erhalten Sie in unserem Zählerablesung und Verbrauchsabrechnung.
- Hierbei handelt es sich um eine Pauschale für die Vorhaltung eines Netzanschlusses ohne Anschlussnutzung, die die wirtschaftliche Betriebsführung des Anschlusses sichern soll. Die Pauschale und ihre Höhe ist in den Ergänzenden Bedingungen der swt zur NDAV geregelt und veröffentlicht. Der Betrag wird erstmals im Folgejahr der Errichtung des Netzanschlusses bzw. nach der Beendigung des Anschlussnutzungsverhältnisses an den Anschlussnehmer berechnet.
- Bei Anschlussnutzung - also dem Bezug von Erdgas über einen Gaszähler - fällt diese Pauschale nicht an.
Der Stromwechsel läuft schnell und einfach ab. Sie entscheiden sich online für den passenden Stromtarif und den Rest erledigen wir. Wir kündigen Ihren bisherigen Stromvertrag, leiten den Lieferantenwechsel ein und vollziehen ihn. In der Vertragsbestätigung teilen wir Ihnen mit, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag mit Ihnen wirksam wird. Die Sorge aufgrund des Stromwechsels den Strom abgestellt zu bekommen, ist unnötig. Sie haben ein Recht auf Stromversorgung. Die Versorgung wird über Ihren örtlichen Stromnetzbetreiber jederzeit gewährleistet.
Nein, Sie haben ein Recht auf Stromversorgung. Die Versorgung wird über Ihren örtlichen Stromnetzbetreiber jederzeit gewährleistet.
Das hängt von Ihrem Vertrag mit Ihrem bisherigen Stromanbieter ab. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Melden Sie sich bei uns.
Egal, ob Sie in Ihre Tübinger Wohnung einziehen, ob Sie ausziehen oder Ihren Strom- oder Erdgastarif einfach mit umziehen wollen – wir kümmern uns um alle Formalitäten Ihrer Energieversorgung. Alle Informationen finden Sie auf der Seite Umzugsservice.
Sollten Sie Tübingen verlassen: Wir sind auch an Ihrem neuen Wohnort für Sie da – egal, wo Sie demnächst zuhause sind. Unsere Strom- und Erdgastarife erhalten Sie fast überall in Deutschland. Alle Informationen zum Umzug finden Sie aus der Seite Umzugsservice.
Sie können Ihren Stromtarif mit einer Frist von zwei Wochen wechseln, allerdings nur wenn Sie einen Stromvertrag bei einem Grundversorger haben. Bei sonstigen Tarifen von Stromanbietern sind die Kündigungsfrist und die Mindestvertragslaufzeit individuell geregelt. Es gibt aber auch ein Sonderkündigungsrecht bei der Erhöhung von Strompreisen.
Der Wechsel des Stromanbieters hängt vom Vertrag mit Ihrem bisherigen Stromanbieter ab. Der Anbieterwechsel darf laut Energiewirtschaftsgesetz nicht länger als drei Wochen dauern. Diese Frist beginnt, sobald der neue Versorger Ihren Antrag bearbeitet und den Netzbetreiber kontaktiert hat.
Steckerfertige Erzeugungsanlagen (auch Plug-In-, Balkon-, Mini-Anlagen, usw. genannt)
Im unserem Niederspannungsnetz können steckerfertige Erzeugungsanlagen unter bestimmten Voraussetzungen betrieben werden. Sie müssen dazu gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt, installiert, angeschlossen und betrieben werden.
Der VDE FNN hat viele Informationen zu Thema steckerfertige PV-Anlagen als FAQ zusammengestellt.
Die wichtigsten Informationen in Kürze
Der Anschluss der steckerfertigen Erzeugungsanlage an einer „normalen“ Schuko-Steckdose ist nicht zulässig. Dafür ist eine spezielle, berührungs- und verwechslungssichere Energiesteckvorrichtung notwendig, die von einer Elektrofachkraft installiert werden muss.
Beim Anschluss an einen vorhandenen Stromkreis muss eine Elektrofachkraft prüfen, ob die Leitung für die zusätzliche Einspeisung ausreichend dimensioniert ist. Die Leitung ist sonst eventuell nicht ausreichend vor Überlast geschützt und es besteht Brandgefahr.
Außerdem muss ein Zweirichtungszähler vorhanden sein. „Normale“ Zähler (Einrichtungszähler) können bei einer Einspeisung rückwärts laufen. Dies wäre ein Verstoß gegen das Steuerrecht und kann zur Strafanzeige führen.
Zurzeit gibt es keine Befreiung von § 9 EEG für steckerfertige Erzeugungsanlagen. § 9 EEG fordert, dass für PV-Anlagen mit einer installierten Leistung von höchstens 25 kWp am Verknüpfungspunkt auf 70% der installierten Leistung begrenzt oder die Einspeiseleistung vom Netzbetreiber fernsteuerbar reduziert werden kann. Diese Forderung entfällt bei Anlagen, die ab dem 01.01.2023 in Betrieb genommen werden. Bis dahin bestätigen Sie uns bitte auf dem Anmeldeformular für „steckerfertige“ PV-Anlagen mit einem Kreuz, dass sie nicht mehr als 70% der installierten Leistung in unser Netz zurückspeisen.
Weitere Informationen zum Einspeisemanagement
Anmeldung bei den swt als Netzbetreiber
Es müssen grundsätzlich alle Erzeugungsanlagen, die parallel mit dem Netz eines Netzbetreibers betrieben werden, beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden, auch steckerfertige PV-Anlagen. Zusätzlich muss die Anlage nach der Inbetriebnahme im Marktstammdatenregister registriert werden.
Alle Informationen zum Anmeldeprozess bei den swt
Relevant für den Verbrauch bei Energie ist nicht das Volumen (m³), sondern der Brennwert gemessen in Kilowattstunden (kWh). Der Zähler misst Ihren Erdgasverbrauch in m³. Durch einen physikalischen Umrechnungsfaktor (Brennwert x Zustandszahl) wird Ihr Verbrauch auf Kilowattstunden umgerechnet. Es gilt die Formel: m³ x Brennwert x Zustandszahl = kWh
Weitere Informationen zum Gasabrechnung erhalten in unserer Broschüre zur Rechnungserläuterung.
Um den Gasverbrauch in kWh zu berechnen, werden der Brennwert und die Zustandszahl benötigt. Beide Werte sind auf Ihrer Gasrechnung zu finden.
Eine Beispielrechnung und weitere Informationen zu Erdgasabrechnung finden Sie im Flyer "Ihre Gasabrechnung mit Sicherheit richtig" (DVGW Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.)
In unseren Energiespartipps erfahren Sie, wie Sie Ihren Wärmeverbrauch und damit die Heizkosten senken können.
Wir bieten das swt-Energiedach in unseren Netzgebieten (Tübingen, Ammerbuch, Dettenhausen Waldenbuch) sowie in der näheren Umgebung rund um Tübingen an. Senden Sie uns einfach Ihre Kontaktdaten zu. Bei zu großer Entfernung geben wir Ihnen Bescheid.
Jede PV-Anlage muss individuell kalkuliert werden, da der Preis von verschiedenen gebäudespezifischen Faktoren abhängt, z. B. vom Leitungsweg, den Gerüstkosten, der Dachgröße, etc. Auf Einfamilienhäusern ist häufig mit Kosten von 11.000 – 16.000 € zu rechnen.
- Sie senden uns zunächst alle nötigen Informationen anhand des Abfragekatalogs per E-Mail an meinzuhause@swtue.de oder über das Kontaktformular.
- Wir lassen Ihnen anhand der Informationen ein Angebot zukommen.
- Sind Sie mit dem Angebot einverstanden, folgt ein Vor-Ort-Termin mit einem unserer Partner-Elektroinstallateure.
- Auf Basis der Informationen des Vor-Ort-Termins wird das Angebot in der Regel nochmals überarbeitet.
- Sagt Ihnen das endgültige Angebot zu, wird die PV-Anlage schlüsselfertig errichtet.
Für den eingespeisten Strom erhalten Sie die EEG-Vergütung über 20 Jahre zuzüglich des Inbetriebnahmejahrs. Die Vergütungshöhe ist gesetzlich im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) verankert und wird durch den zuständigen Netzbetreiber für die eingespeiste Strommenge ausgezahlt.
Über aktuelle Förderprogramme informieren Sie sich am besten bei einem Energieberater.
Wir kaufen Betreibern von PV-Anlagen, die aus der 20-jährigen Förderung herausfallen – auch Post-EEG-Anlagen genannt, den gesamten erzeugten Solarstrom ab und vergüten ihn mit 7,5 ct/kWh. Im Gegenzug erhalten die Eigentümer unseren zertifizierten Ökostrom. Durch die Verrechnung mit dem selbst erzeugten Solarstrom senken sie ihre monatlichen Stromkosten. Dieses Angebot gilt momentan nur für Anlagen in den swt-Netzgebieten.
Weitere Informationen PV-Altanlagen (Post-EEG) finden Sie unter swtue.de/post-eeg.
Als Teil des Entlastungspakets 3 haben Bundesregierung und Bundesrat am 7. Oktober 2022 die Absenkung der Mehrwertsteuer auf Erdgas von 19 % auf 7 % rückwirkend ab dem 1. Oktober 2022 bis März 2024 auf den Weg gebracht. Die Stadtwerke Tübingen (swt) geben die Absenkung auf alle Erdgaslieferverträge rückwirkend zum 1. Oktober 2022 direkt an die Kundinnen und Kunden weiter.
Bei Bestandsverträgen berücksichtigen die swt die bruttopreismindernde Senkung in der Jahresabrechnung. In Neuverträgen ist die Mehrwertsteuersenkung seit Oktober direkt enthalten. Von Seiten der swt gibt es keine gesonderten schriftlichen Informationen an die Kundinnen und Kunden.
Zum 1. Januar 2023 tritt eine Änderung bezüglich des §9 EEG 2023 in Kraft:
Bestands-PV-Anlagen bis zu 7 kWp müssen keine Anforderungen für die netzdienliche Steuerung mehr einhalten, insbesondere keine Begrenzung der maximalen Wirkleistungseinspeisung auf 70% der installierten Leistung. Die Deinstallation der technischen Einrichtungen erfordert vorab ein dem Netzanschlussprozess entsprechendes Verfahren nach §8 EEG.
Wir stellen Ihnen ab Mitte Dezember 2022 ein Formular bereit unter „Anmeldeverfahren für Erzeugungsanlagen und Speicher im Netzgebiet der Stadtwerke Tübingen“, bei 2. Inbetriebsetzung und Inbetriebsetzungsprotokoll zur Genehmigung der 100% Leistung.
Mit diesem Formular können Sie die Umstellung ab dem 1. Januar 2023 beantragen. Wir teilen Ihnen anschließend mit, ob Sie die Umstellung sofort durchführen können oder ob wir zunächst noch Netzverstärkungsmaßnahmen durchführen müssen.
Für private Haushalte, kleine und mittlere Unternehmen mit weniger als 1,5 Millionen Kilowattstunden Erdgasverbrauch im Jahr sowie für Vereine wurde der Erdgaspreis bei 12 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Das heißt: Für 80 Prozent des vom Netzbetreiber im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauchs gilt der niedrigere Preis. Die Differenz zum Vertragspreis übernimmt der Bund. Für den restlichen Verbrauch muss der vereinbarte Vertragspreis gezahlt werden. Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin.
Die Entlastung erfolgte für Sie automatisch und – wie vom Gesetzgeber auch gefordert – im März 2023.
WICHTIG: Für Energiekundinnen und -kunden der Stadtwerke Tübingen entstanden und entstehen keine Nachteile und die Vorgaben des Gesetzgebers wurden vollständig umgesetzt!
Wir berechnen Ihre Entlastung individuell nach den gesetzlichen Vorgaben.
Beispielrechnung am Tarif "TüGas Basis Haushalt" (bis 31.12.2023) | |
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Vertragsarbeitspreis | 16,79 Ct/kWh |
Referenzpreis (Deckel) | 12,00 Ct/kWh |
Jahresverbrauchsprognose | 12.000 kWh |
davon 80 % | 9.600 kWh |
verbleibende 20 % | 2.400 kWh |
Reguläre Kosten für 12.000 kWh | 12.000 kWh x 0,1679 €/kWh = 2.014,80 € |
Gedeckelte Kosten für 9.600 kWh | 9.600 kWh x 0,1200 €/kWh = 1.152,00 € |
Nicht gedeckelte Kosten für 2.400 kWh | 2.400 kWh x 0,1679 €/kWh = 402,96 € |
Somit ergibt sich der Entlastungsbetrag: 2.014,80 € – 1.152,00 € – 402,96 € = 459,84 €
Er wird auf 12 Monate verteilt verrechnet: 459,84 € : 12 = 38,32 €/Monat
Alle Entlastungen werden bzw. wurden für betroffene Kunden selbstverständlich vollständig berücksichtigt.
Sollten sich bei Ihnen zwischenzeitlich Zahlungsschwierigkeiten ergeben oder abzeichnen, bieten wir an, frühzeitig im persönlichen Gespräch mit Ihnen nach individuellen Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Bitte kontaktieren Sie in solch einem Fall unseren Kundenservice, der Ihnen gerne weiterhilft.
Eigentümerwechsel: Sie haben Ihr Gebäude verkauft.
Sofern Sie bisher keine Abrechnung von uns bekommen, beispielsweise weil Ihr Haus vermietet ist, brauchen wir von Ihnen lediglich die persönlichen Daten des neuen Eigentümers sowie das Verkaufsdatum. Der Wärmeliefervertrag endet dann zum Verkaufsdatum.
Wenn Sie von uns bisher eine Rechnung bekommen, ist es unbedingt erforderlich den Zählerstand abzulesen, damit wir eine Schlussabrechnung zum Verkaufsdatum erstellen können.
Verwalterwechsel: Sie haben Ihr Gebäude an eine Hausverwaltung übergeben.
In der Regel erfolgt die Meldung direkt über den Verwalter – Sie müssen in dem Fall nichts unternehmen. Handelt es sich um eine Erstverwaltung, bitten wir um Mitteilung der Kontaktdaten des Verwalters. Es empfiehlt sich auch in diesem Fall die bisherigen Kosten durch eine Schlussabrechnung abzugrenzen. Teilen Sie uns bitte den Zählerstand und das Datum der Übergabe mit.
Mieterwechsel: Sie haben Ihr Gebäude vermietet.
Sofern Sie bisher selbst die Rechnung für die Fernwärme von uns bekommen haben, ist eine Schlussabrechnung unbedingt notwendig. Teilen Sie uns bitte das Einzugsdatum des Mieters, den Zählerstand zum Übergabetag und eine Adresse für die Endabrechnung mit.
Sofern Sie bisher keine Rechnung von uns bekommen haben, beispielsweise weil Ihr Gebäude bereits vermietet war, kann die Ummeldung auch unter den Mietern selbst erfolgen. Als Eigentümer empfehlen wir Ihnen jedoch die Übergabe unbedingt zu protokollieren, um mögliche Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Umzug / Auszug
Bitte teilen Sie uns den Zählerstand, das Auszugsdatum und Ihre neue Adresse für die Endabrechnung mit.
Anmeldung
Bitte teilen Sie uns den Zählerstand und das Einzugsdatum mit, damit wir Ihren Fernwärmeverbrauch korrekt abrechnen können.
Nein, wir verkaufen keine Balkonkraftwerke. Wenden Sie sich hierfür bitte an einen Elektrofachbetrieb, der Sie zu Fragen der sicheren Montage und des Betriebs beraten kann.
Die Anlage sollte laut DIN VDE V 0100-551-1 entweder fest angeschlossen werden ODER über eine spezielle Energiesteckvorrichtung z. B. nach DIN VDE V 0628-1 steckbar sein. Sowohl die feste Verdrahtung der Anlage als auch die Installation einer speziellen Energiesteckvorrichtung muss durch einen Elektro-Installateur erfolgen. Lediglich die Inbetriebsetzung einer Anlage an einer bereits vorhandenen Energiesteckvorrichtung (z. B. nach DIN VDE V 0628-1) kann dann durch den Betreiber jederzeit selbst erfolgen.
Fazit: Ein handelsüblicher Schuko-Stecker ist für ein Balkonkraftwerk nach aktuellen Regeln der Technik nicht geeignet.
Die Leistung des Wechselrichters muss derzeit auf 800 Watt begrenzt sein.
Pro Entnahmestelle des Letztverbrauchers – im Regelfall ist es die Wohnung oder das Wohnhaus – dürfen auch mehrere Balkonkraftwerke installiert werden. Wichtig ist dabei die installierte Gesamtleistung von max. 2 Kilowatt und beim Wechselrichter max. 800 Voltampere. Sind mehrere Balkonkraftwerke installiert, wird deren Leistung also addiert.
Die Anlagen müssen nach dem vereinfachten Anmeldeverfahren im Marktstammdatenregister angemeldet werden.
Wünschen Sie eine Ausbezahlung des ins Netz eingespeisten Stroms, müssen Sie Ihre Anlage zusätzlich im swt-Netzportal anmelden.
Pro Wechselrichter dürfen max. 2 kWp (=2.000 Wp) Modulleistung installiert werden.
Beim Anschluss an einen vorhandenen Stromkreis muss eine Elektrofachkraft prüfen, ob die Leitung für die zusätzliche Einspeisung ausreichend dimensioniert ist. Die Leitung ist ansonsten eventuell nicht ausreichend vor Überlast geschützt und es besteht Brandgefahr.
Sie können ein PV-Balkonkraftwerk auch installieren, wenn bei Ihnen ein ungeeigneter Stromzähler vorhanden ist. Wir tauschen Ihren Zähler in diesem Fall im Nachgang kostenlos aus. Sie müssen nichts weiter unternehmen, wir erhalten Ihre Daten über das Marktstammdatenregister.
Wenn bei Ihnen bereits ein Zweirichtungszähler vorhanden ist, sind zählerseits alle Voraussetzungen erfüllt. WICHTIG: Es erfolgt in diesem Fall also keine gesonderte Rückmeldung durch die swt! Es genügt, wenn Sie Ihre Anlage beim Marktstammdatenregister anmelden.
Wünschen Sie eine Ausbezahlung des ins Netz eingespeisten Stroms, müssen Sie Ihre Anlage zusätzlich im swt-Netzportal anmelden.
Sie müssen die Anlage beim Marktstammdatenregister anmelden. Dort können Sie bei Bedarf auch Ihre Daten und/oder Ihre Anlage ändern, z. B. bei Umzug, Leistungserhöhung oder -änderung.
Wünschen Sie eine Ausbezahlung des ins Netz eingespeisten Strom, müssen Sie Ihre Anlage zusätzlich im swt-Netzportal anmelden.
In diesem Fall sind die Stadtwerke Tübingen nur Ihr Stromlieferant nicht aber der örtliche Netzbetreiber. Ihre Anlage müssen Sie jedoch beim örtlichen Netzbetreiber anmelden. Wer Netzbetreiber ist, sehen Sie entweder in Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung oder unter vnbdigital.de.
Die Strategische Wärmeplanung der Stadtwerke Tübingen legt die Gebiete fest, in denen die Fernwärme ausgebaut werden soll. Dieser Prozess wurde bereits für die Kernstadt Tübingen umgesetzt und wird in Zukunft auch für die umliegenden Stadtteile erfolgen. Weitere Bestandteile der Strategischen Wärmeplanung sind die Einbindung von erneuerbaren Anlagen in das Fernwärmenetz (derzeit in Bau Solarthermiepark Au, Großwärmepumpe Kläranlage, Biomasseheizwerk, etc.), sowie die Herstellung der Verbindung der einzelnen Fernwärmenetze der Süd- und Innenstadt (Netzverbund Süd) zur Effizienzsteigerung der Wärmeerzeuger sowie besseren Verteilung der Wärme.
Im Wärmeplan finden Sie die Zeitpunkte der geplanten Fernwärme-Baumaßnahmen für die kommenden drei Jahre durch rot gestrichelte Linien gekennzeichnet. Bitte beachten Sie, dass der Ausbau der Trassen Teil laufender Planungen ist, was zu leichten Verschiebungen der Zeitpläne führen kann. Die Strategische Wärmeplanung wurde bereits für die Kernstadt Tübingen realisiert und wird künftig auch auf die umliegenden Stadtteile ausgeweitet.
Die Höhe der Entlastung durch die Gaspreisbremse, die in dieser Jahresabrechnung berücksichtigt wird, finden Sie in der Übersicht der Kostenaufstellung (Entlastungsbetrag Energiepreisbremse für Abrechnungszeitraum). Hier wird auch die Soforthilfe aus Dezember 2022 aufgeführt. Wie der Entlastungsbetrag für diesen Abrechnungszeitraum berechnet wird, wird in der Detaildarstellung auf Seite 3 der Musterrechnung aufgeschlüsselt (Detaildarstellung Energiepreisbremse). Eine detaillierte Erläuterung zur Soforthilfe erfolgt ganz unten auf Seite 3 (Erläuterung Soforthilfe).
Die zukünftige monatliche Entlastung durch die Gaspreisbremse finden Sie in der Abschlagsberechnung (Monatliche Entlastung auf Abschlag, Seite 1).
Ein detailliertes Beispiel finden Sie in unserer Musterrechnung mit Gaspreisbremse (und Soforthilfe).
Die Anlage sollte laut DIN VDE V 0100-551-1 entweder fest angeschlossen werden ODER steckbar über eine spezielle Energiesteckvorrichtung sein, z. B. nach DIN VDE V 0628-1. Die haushaltsübliche Schuko-Steckdose ist KEINE Energiesteckdose.
Sowohl die feste Verdrahtung der Anlage als auch die Installation einer speziellen Energiesteckvorrichtung muss durch einen Elektro-Installateur erfolgen. Lediglich die Inbetriebsetzung einer Anlage an einer bereits vorhandenen Energiesteckvorrichtung (wie beispielsweise eine Wieland-Steckdose) kann dann durch den Betreiber jederzeit selbst erfolgen.
Das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) legt energetische Standards für Gebäude fest. Es vereint zukünftig die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einer einzigen gesetzlichen Vorschrift.
Die aktuelle Novelle des GEG zielt darauf ab, die Nutzung erneuerbarer Energien (EE) in der Gebäudewärmeversorgung zu steigern und damit die Klimaziele zu erreichen. Das langfristige Ziel ist ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2045.
Seit 1. Januar 2024 wird vorgeschrieben, dass bei einer neuen Heizungsanlage mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme stammen müssen. Wenn Sie Ihr Gebäude an das Fernwärmenetz der swt anschließen, erfüllen Sie automatisch die Anforderungen des GEG.
Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie beim BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V).
Wir sind Netzbetreiber der Strom- und Erdgasnetze in Tübingen und Ammerbuch sowie der Stromnetze in Dettenhausen und Waldenbuch. Als Netzbetreiber sind wir verpflichtet, Ihre Verbrauchsdaten einmal pro Jahr zu ermitteln und diese Ihrem Energielieferanten zu melden. Wir empfehlen Ihnen zudem, den Zählerstand mindestens einmal im Jahr zu kontrollieren und diesen ebenfalls an Ihren Energielieferanten weiterzugeben. Dadurch wird sichergestellt, dass Sie als Kunde nur das bezahlen, was Sie tatsächlich verbrauchen.
Um sowohl Sie als auch unsere Mitarbeiter im Zuge der Corona-Pandemie bestmöglich vor einer Infektion zu schützen, lesen wir die Verbrauchszähler in Wohnungen bis auf Weiteres nur auf Ihren ausdrücklichen Wunsch hin ab. Die Ablesungen in Kellern oder an Verteilerkästen bleiben wie gewohnt bestehen.
Am Turnus der Ablesung ändert sich jedoch nichts. Wir bitten Sie stattdessen darum, Ihre Zähler selbst abzulesen. Hierzu senden wir Ihnen eine Ableseaufforderung per E-Mail, SMS oder in postalisch Form einer Ablesekarte.
Um den Ablauf zu vereinfachen, empfehlen wir die digitale Übertragung der Zählerstände und bitten Sie daher, uns Ihre Kontaktdaten anhand des nachfolgenden Online-Formulars mitzuteilen.
- Sobald Ihre nächste Ablesung ansteht, schicken wir Ihnen per E-Mail einen Link zum Ableseportal unseres Dienstleisters co.met ganz wie Sie wünschen.
- Sie tragen Ihre Zählerstände ein – oder fotografieren Ihren Zähler und laden das Bild hoch.
- Abschicken. Fertig!
Melden Sie Ihre Zählerstände am besten über unser Ableseportal. Alle Informationen dazu finden Sie auf Ihrer Ablesekarte. Eine zusätzliche Rücksendung der Karte ist dann nicht erforderlich.
Alternativ können Sie die Zählerstände über die Ablesekarte melden, kostenlos per Post oder per Fax an 0681 587-5011 (co.met Ablesemanagement)
Wir erfassen jedes Jahr eine Vielzahl an Zählerständen. Um das Ablesemanagement – von der Datenerhebung über die Verarbeitung bis hin zur Abrechnung – möglichst effizient zu gestalten, setzen wir mit der co.met GmbH auf einen erfahrenen Dienstleister.
Sollten Sie uns Ihren Zählerstand nicht (rechtzeitig) übermitteln, ermitteln wir Ihren Verbrauch rechnerisch und erstellen Ihre Abrechnung auf Basis dieses Wertes. In diesem Fall kann es sein, dass ein ungenauer Verbrauch abgerechnet wird. Das kann Ihnen Grund zur Reklamation geben. Deshalb ist es wichtig, dass Sie uns Ihren tatsächlichen Zählerstand melden.
Stagnationswasser – also Wasser, das über eine längere Zeit in der Leitung stand – sollten Sie nicht zum Verzehr nutzen, sondern ablassen. Sie können dieses Wasser aber beispielsweise zum Pflanzengießen oder zur Haushaltsreinigung zu nutzen.
Wenn Armaturen tropfen oder Spülkastenverschlüsse undicht sind, können dadurch jährlich einige Kubikmeter Trinkwasser ungenutzt ablaufen. Abhilfe schaffen Wartungen oder der Austausch defekter Armaturen.
Bei zu hohem Eingangsdruck ermöglicht der Einbau eines Druckminderers einen geringeren Wasserverbrauch an Waschbecken und Duschen.
Trinkwasser ist das am besten kontrollierte Lebensmittel und eignet sich ideal zum Trinken. Damit das Trinkwasser jederzeit im der gelieferten Qualität aus dem Wasserhahn kommt, empfiehlt die DIN 1988-100:2011-08 unter anderem eine regelmäßige Trinkwasserentnahme an allen Wasserhähnen.
Stagnationswasser, also Wasser das über einen längeren Zeitraum (z. B. über Nacht) still in der Leitung stand, sollten Sie weder zum Trinken noch zur Zubereitung von Speisen und Getränken verwenden. Nutzen Sie es stattdessen anderweitig, z. B. zum Blumengießen oder Putzen. Lassen Sie das Wasser einen Moment ablaufen, bis es deutlich kühler aus der Leitung kommt. Denn über die Armaturen können sich (Schwer-)Metalle im Trinkwasser ablagern.
Bei einer Nichtnutzung (Gästebad, Ferienwohnung, längere Abwesenheit) empfehlen wir Ihnen regelmäßiges Spülen der Leitungen. Prüfen Sie außerdem immer wieder auch selbst Ihre Trinkwasser-Installation auf Auffälligkeiten.
Mit der Einführung der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung – FFVAV verpflichtet der Gesetzgeber alle Fernwärmeversorger zum Einbau fernablesbarer Wärmemengenzähler. Aus diesem Grund stellen die swt alle Wärmemengenzähler bis Ende 2026 auf Fernablesbarkeit um.
Wärmemengenzähler, bei denen der Turnuswechsel ansteht, werden durch einen neuen, fernablesbaren Wärmemengenzähler ersetzt. Die anderen Wärmemengenzähler können durch Einbau eines NB-IoT-Funkmoduls in Form einer kleinen Platine nachgerüstet werden.
Durch die Nachrüstung oder den Austausch älterer Zähler mit fernablesbaren Modellen ergeben sich für Sie als Kunden viele Vorteile:
Steigerung des Kundenkomfort und Kundenservice:
Sie profitieren von einem reibungslosen und bequemen Abrechnungsprozess, da keine manuellen Ablesungen vor Ort erforderlich sind. Eine Anwesenheit Ihrerseits ist nicht nötig und Sie müssen ggf. schlecht erreichbare Zähler nicht erst aufwendig zugänglich machen. Weiterhin wird Ihre Mithilfe bei der Ablesung mittels Rücksendung der Ablesekarte o. ä. nicht mehr benötigt.
Verbrauchsübersicht / Verbrauchsreduzierung
Wir stellen Ihnen Ihre monatlichen Verbrauchswerte auf unserem Kundenportal zum Abruf bereit. Dadurch haben Sie Ihren Wärmeverbrauch im Blick und können hohen Verbräuchen frühzeitig entgegenwirken.
Verminderung von Fehlerquellen:
Schätzungen aufgrund fehlender oder fehlerhafter Mitteilung entfallen künftig. Zählerstände werden digital, in das Abrechnungssystem eingelesen. Das vermindert Fehlerquellen und spart Bearbeitungszeit.
Effizienzsteigerung
Fernablesbare Zähler ermöglichen eine automatisierte Datenerfassung, reduzieren so den manuellen Aufwand für die Ablesung und verbessern die Genauigkeit der Daten. Die Erfassung von Netzkennwerten kann die Effizienz des Fernwärmenetzes und die Versorgungssicherheit nochmals steigern, da Netzverluste verringert und Störungen früher festgestellt werden können.
Umweltfreundlichkeit
Durch die Reduzierung des Papierverbrauchs und den Einsatz moderner Technologie verbessert sich auch die Umweltbilanz.
Einmal pro Stunde werden folgende Daten erfasst und einmal täglich übermittelt.
- die Zählernummer,
- der Zählerstand bzw. der Wärmeverbrauch (kWh),
- die Vorlauf- und Rücklauftemperatur (°C) der Fernwärme-Hausanschlussleitungen sowie
- der Volumenstrom (m³/h) und die übertragene Wärmeleistung (kW).
Der neue Wärmemengenzähler ist mit einem NB-IoT (Narrowband-Internet of Things) Funkmodul ausgestattet, welches auf die vorhandene LTE-Netztechnologie aufsetzt und hierbei schmale, ungenutzte Niedrig-Frequenzbänder im lizensierten Frequenzbereich nutzt.
Bei NB-IoT handelt es sich um ein sogenanntes Low Power Wide Area (LPWA) Network, welches speziell für robuste, energiesparende Übertragung kleinerer Datenmengen entwickelt wurde.
Bedenken zur Strahlenbelastung nehmen wir ernst. Der Funkzähler besitzt gewöhnlich eine niedrige Sendeleistung von < 10 mW. Im Vergleich hat eine Telefon-Basisstation eine Funkleistung von 250 mW und WLAN bzw. Babyfon eine Funkleistung von 100 mW. Bei Mobiltelefonen kann die Sendeleistung je nach Netz und Verbindungsqualität bis zu 2000 mW erreichen.
Das Gerät wacht aus dem Energiesparmodus auf, wenn ein Sendevorgang geplant ist, bevor es bis zur nächsten geplanten Übertragung (am nächsten Tag) wieder in den Ruhezustand geht. Das Sendefenster beginnt um 00:30 Uhr und endet um 04:30 Uhr. Der Datenupload dauert maximal 10 Sekunden. Sollte eine Datenübertragung nicht erfolgreich gewesen sein, werden die Daten mit der nächsten geplanten Übertragung mitgesendet – also mit der nächsten Datenübertragung einen Tag später.
Schnurlostelefone, Mobiltelefone oder WLAN-Router, die selbst im Standby-Modus mit deutlich größerer Leistung senden, wirken dagegen mehrere Stunden am Tag auf Sie ein – wenn nicht rund um die Uhr.
Die Stärke elektromagnetischer Felder nimmt mit zunehmender Entfernung zur Quelle rapide ab. Typischerweise ist der Abstand zwischen Hausbewohner und Zähler aber groß – mit Wänden und Decken im Übertragungsweg, die eine deutlich größere Dämpfung bewirken als der freie Raum. Mobil- und Schnurlostelefone hält sich der Nutzer dagegen in aller Regel direkt ans Ohr.
Wir beachten datenschutzrechtliche Vorgaben und halten diese ein. Die Datenübertragung erfolgt mit doppelter Verschlüsselung (Individual Encryption Keys mit AES 128bit-Verschlüsselung) und Authentifizierung. Bei dieser Methode wird ein Schlüssel erstellt, der – selbst unter Einsatz größter Rechenkraft – nicht innerhalb eines sinnvollen Zeitraumes gehackt werden kann. Der Aufwand dafür wäre unbeschreiblich groß. Tatsächlich wurde AES daher noch nie geknackt.
Die verschlüsselten Daten, welche lediglich eine Zählernummer und technische Parameter enthalten, können dabei ausschließlich von autorisierten Empfängern wieder entschlüsselt werden. Die Authentifizierung der Datenübertragung stellt sicher, dass die übertragenen Daten von einer vertrauenswürdigen Quelle stammen und nicht von einer unbefugten Person manipuliert wurden.
Nur wir kommen an die Daten, womit der Datenschutz gewährleistet und mit der Sicherheit einer Kreditkarte vergleichbar ist.
You can switch electricity tariffs at two weeks’ notice, but only if you have an electricity supply contract with a basic supplier. If you have a tariff with a different electricity supplier, the notice period and the minimum contract term are subject to individual agreement. However, there is a special right of termination in the event of an increase in electricity prices.
Switching suppliers is quick and easy. You choose the appropriate electricity tariff online and we take care of the rest. We terminate your previous electricity supply contract and initiate and carry out the supplier switch. In the contract confirmation, we let you know at what date the contract with you will take effect. There is no need to worry that the power is turned off while switching suppliers. You are entitled to electricity supply. The supply is guaranteed at all times by your local electricity grid operator.
The duration of a supplier switch depends on the contract with your previous electricity supplier. According to the Energy Industry Act, the supplier switch must not take longer than three weeks. This period commences once the new supplier has processed your request and contacted the grid operator.
No, you are entitled to electricity supply. The supply is guaranteed at all times by your local electricity grid operator.
This depends on the contract with your previous electricity supplier. We are happy to help you. Please call us on 07071 157-300.
If you would like to purchase TüStrom, please contact us and we will be happy to advise you. Please let us know your annual electricity consumption in kWh and we will provide you with a non-binding offer. Information on our electricity tariffs can be found here.
The most convenient way to register, deregister or change your address is via our online customer center. However, you are also welcome to contact us by telephone or post. All we need is your personal details, the number of your meter and the meter reading.
We will be happy to advise you. Service times and contact options can be found here.
Regardless of whether you are moving into your Tübingen apartment, moving out or simply want to move your electricity or natural gas tariff with you - we will take care of all the formalities for your energy supply. You can find all the information you need on the relocation service page.
Should you leave Tübingen: We are also there for you at your new place of residence - no matter where you will soon be living. Our electricity and natural gas tariffs are available almost everywhere in Germany. You can find all the information you need about relocation on the relocation service page.
It is not the volume (m³), but the calorific value measured in kilowatt hours (kWh) that is relevant for the consumption of energy. The meter measures your natural gas consumption in m³. A physical conversion factor (calorific value x correction factor) is used to convert your consumption into kilowatt hours. The following formula applies: m³ x calorific value x correction factor = kWh
The calorific value and the correction factor are needed to calculate the gas consumption in kWh. You can find both values on your gas bill.
Depending on the additive, gas often has a putrid or strongly chemical smell (similar to glue). Should you smell gas, do NOT panic! Do not actuate any electrical switches, such as doorbells or the phone, and do not create any sparks. Open the windows and close the gas tap. Notify your neighbours (knock, do not ring the doorbell!).
Please call us (from outside your home) on 07071 157-112 an. We will immediately notify the fault-clearing service.
Für die Anmeldung der neuen Wohnung klicken Sie bitte in unserem Online-Formular den Punkt “Tarifmitnahme” an. Sie erhalten dann von uns eine Vollmacht zur Vertragsmitnahme. Sobald sie die Vollmacht erhalten, benötigen Sie Zählernummer und Zählerstand der neuen Wohnung bei Übernahme.
Der Vertrag kann aus rechtlichen Gründen nicht auf Nachmieter oder Mitbewohner umgeschrieben werden. Ihr Nachmieter oder Mitbewohner kann allerdings direkt innerhalb weniger Minuten einen eigenen Vertrag abschließen. Nutzen Sie dafür unseren Tarifrechner.
Wichtig: Damit wir Ihren Vertrag korrekt beenden und gleichzeitig eine reibungslose Versorgung sicherstellen können, benötigen wir dennoch den Namen Ihres Nachmieters.
In einigen Fällen sind Dritte berechtigt, Ihren Vertrag bei uns kündigen. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall, gerne telefonisch, sodass wir Ihnen eine Vollmacht für die Anmeldung der neuen Wohnung zusenden können.
Ehepartner können den Vertrag übernehmen. Andernfalls wird der Vertrag beendet und wir erstellen eine Schlussrechnung. Der Zähler kann anschließend auf den Wohnungsnachfolger angemeldet werden. Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice – wir helfen Ihnen auch in diesen schwierigen Zeiten gerne weiter.
Gewerbeabmeldungen müssen aus gesetzlichen Gründen schriftlich per E-Mail an kundenservice@swtue.de mitgeteilt werden. Bitte melden Sie uns:
- Datum der Schlüsselübergabe bzw. Ende des Mietvertrags
- Zählernummer und Zählerstand
- Neue Anschrift für die Schlussabrechnung
Sollte sich die Verbrauchsstelle in Tübingen befinden, benötigen wir zusätzlich:
- Name und Anschrift Nachmieter (falls bekannt)
- Name und Anschrift Eigentümer
Bitte teilen Sie, uns Ihre Daten mindestens 14 Tage im Voraus mit. Nutzen Sie dafür unser Online-Formular, so erhalten wir alle notwendigen Daten.
Wir empfehlen Ihnen, die Zähler bei der Übergabe zu fotografieren.
Wir empfehlen Ihnen, den Abschlag an Ihren persönlichen Verbrauch anzupassen. So werden hohe Nachzahlungen bei der Jahresrechnung vermieden. Diese Anpassung können Sie selbst in unserem Online-Kundencenter vornehmen. Alternativ können Sie sich gerne auch an unseren Kundenservice wenden.
Sie erhalten eine neue Vertragsnummer, da wir aus rechtlichen Gründen für den bisherigen Zähler eine Schlussrechnung erstellen müssen und daher die Vertragsnummer beendet wird.
Ja, auch nach Ihrem Umzug können Sie Strom oder Erdgas von uns beziehen. Das ist in fast ganz Deutschland möglich. Die Verfügbarkeit unserer Tarife in der gewünschten Postleitzahl können Sie jederzeit in unserem Online-Tarifrechner überprüfen.
Ja, Sie können Ihren Vertrag bei einem Umzug mitnehmen. Setzen Sie hierfür in unserem Online-Formular den Haken “Tarifmitnahme”.
Sollten Sie Ihren Auszug bereits gemeldet haben, kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen eine Vollmacht zusenden können.
Für die Bearbeitung Ihres Umzuges müssen Ihnen alle nötigen Informationen vorliegen, ansonsten ist die Bearbeitung nicht möglich.
Bitte warten Sie, bis Sie alle erforderlichen Daten zur Hand haben. Nur dann können wir eine korrekte Schlussabrechnung erstellen.
Bitte nutzen Sie für Ihre Ummeldung unser Online-Formular. Damit Sie nichts vergessen, fragen wir dort alle notwendigen Daten ab. Um das Formular vollständig ausfüllen zu können, benötigen wir:
- Zählernummer Ihrer bisherigen Wohnung
- bisherige Vertragskontonummer
- Datum der Schlüsselübergabe bzw. Ende des Mietvertrags
- Neue Anschrift für Schlussabrechnung
Befindet sich Ihre Lieferadresse in Tübingen, dann benötigen wir noch folgende Angaben:
- Name und Anschrift des Nachmieters (falls bekannt)
- Name und Anschrift des Eigentümers
Den Zählerstand teilen Sie uns einfach nach erfolgreicher Schlüsselübergabe mit.
Teilen Sie uns Ihren Umzug am besten sofort über unser Online-Formular mit. So stellen Sie sicher, dass Ihnen nur Ihr eigener Energieverbrauch berechnet wird – und nicht der Ihres Nachmieters.
Wichtig: Eine rückwirkende Bearbeitung ist aus gesetzlichen Gründen leider nicht möglich.
Wenn Sie Ihren Umzug zu spät melden, zahlen Sie weiterhin für den Energieverbrauch Ihrer alten Wohnung – bis wir Ihre Abmeldung bearbeiten konnten.
In diesem Fall verwenden wir den Zählerstand, den uns Ihr bisheriger Netzbetreiber mitteilt. Dieser wird auf Basis der letzten Ablesung und Ihres Vorjahresverbrauchs berechnet.
Bitte nutzen Sie unser Online-Formular für Ihre Ummeldung. Damit Sie nichts vergessen, fragen wir dort alle notwendigen Daten ab. Um das Formular vollständig ausfüllen zu können, benötigen wir:
- Zählernummer Ihrer bisherigen Wohnung
- bisherige Vertragskontonummer
- Datum der Schlüsselübergabe bzw. Ende des Mietvertrags
- Neue Anschrift für Schlussabrechnung
Befindet sich Ihre Lieferadresse in Tübingen, dann benötigen wir noch folgende Angaben:
- Name und Anschrift des Nachmieters (falls bekannt)
- Name und Anschrift des Eigentümers
Den Zählerstand teilen Sie uns einfach nach erfolgreicher Schlüsselübergabe mit.
Nein, mit der Auszugsmeldung endet ihr Vertrag automatisch zu dem Tag Ihres Auszugs. Sie können uns aber ganz einfach in Ihre neuen vier Wände mitnehmen: Nutzen Sie dazu am besten unser Online-Formular und kreuzen Sie das Feld unter „Tarifmitnahme“ an.
Nein, eine Kündigung ist bei einem Umzug in der Regel nicht notwendig.
Wichtig ist, dass Sie uns Ihren Auszug mindestens 14 Tage vor dem Umzugstermin mitteilen. Denn in der Energiewirtschaft unterscheiden wir zwischen Auszug und Kündigung:
- Beim Auszug benötigen wir Ihre Information, um einen neuen Vertragspartner für Ihre alte Wohnung anmelden zu können.
- Bei einer Kündigung wird dem Netzbetreiber mitgeteilt, dass Sie zwar nicht mehr von uns beliefert werden möchten, aber weiterhin an der gleichen Adresse wohnen.
Bitte informieren Sie uns rechtzeitig über Ihren Umzug – am besten ganz bequem über unser Online-Formular oder telefonisch unter 07071 157-300. So stellen wir sicher, dass Ihre Energieversorgung nahtlos geregelt bleibt und alles korrekt abgerechnet wird.
Please use our online form for your re-registration. We will ask for all the necessary data so that you do not forget anything.
In order to complete the online form in full, we need
- Meter number and meter reading of your previous home
- Previous contract account number
- Date of handover of keys or end of tenancy agreement
- New address for final bill
If your delivery address is in Tübingen, we also need the following information:
- Name and address of the new tenant (if known)
- Name and address of the owner
To register the new apartment, please click on the “Tariff transfer” item in our online form. You will then receive a power of attorney from us to transfer the contract. As soon as you receive the authorization, you will need the meter number and meter reading of the new apartment when you take over.
Tageszeitliche Schwankungen
Die Stromnachfrage schwankt im Tagesverlauf stark. Morgens und abends ist die Nachfrage besonders hoch, was die Preise steigen lässt. Mittags sinkt die Nachfrage, und die Preise werden günstiger.
Saisonale Schwankungen
Die Jahreszeiten beeinflussen die Stromproduktion. Im Winter produzieren Photovoltaikanlagen weniger Strom, während die Erträge im Sommer am höchsten sind.
Externe Faktoren
Wie anderen Börsen üblich, schwankt auch der Preis an der Strombörse. Gründe dafür sind z. B. Brennstoffpreise, Verfügbarkeiten von Kraftwerken, politischen Entscheidungen und wirtschaftlichen Entwicklungen.
Netz- und Messentgelte
Diese Kosten fallen unabhängig vom Marktgeschehen an und werden zusätzlich berechnet.
Staatlich festgelegte Steuern, Abgaben und Umlagen
Diese Bestandteile gelten bundesweit und sind für alle Energieversorger bindend. Sie können nicht durch den Anbieter beeinflusst werden.
Die Kombination dieser Faktoren führt zu Preisschwankungen, die in dynamischen Tarifen direkt an Sie weitergegeben werden.
Der Strompreis besteht aus zwei Hauptbestandteilen:
- Grundpreis: Die verbrauchsunabhängige Basisgebühr für Ihren Tarif. Sie enthält Netzentgelte, Messstellenbetrieb und Steuern.
- Arbeitspreis: Basiert auf Ihrem tatsächlichen Stromverbrauch. Er beinhaltet den Börsenpreis, Netzentgelte, Umlagen, Abgaben und Steuern.
Wichtig: Der Börsenpreis kann zeitweise negativ sein. Dennoch bleiben Umlagen, Netz- und Messentgelte davon unberührt und werden unabhängig davon berechnet.
Die Rechnung setzt sich aus den folgenden Bestandteilen zusammen:
- Grundpreis
- Stromkosten basierend auf dem Börsenpreis und Ihrem individuellen Verbrauch
- Zusätzliche Posten: Netzentgelte, Umlagen und Steuern.
Die genauen Details und Darstellungen können je nach Energieversorger variieren.
Im dynamischen Tarif gibt es weder Ober- noch Untergrenzen für den Spotmarktpreis. Dieser wird 1:1 an Sie weitergegeben.
Ein iMSys besteht aus einem modernen Stromzähler und einer sicheren Kommunikationsschnittstelle. Es erfasst Ihren Stromverbrauch in Echtzeit und übermittelt die Daten automatisiert an Ihren Energieversorger. Diese präzise Erfassung ermöglicht die Umsetzung eines dynamischen Tarifs, der auf stündlich schwankenden Strompreisen basiert.
Dynamische Tarife erfordern eine minutengenaue Erfassung Ihres Verbrauchs, um die Vorteile von niedrigeren Preisen in bestimmten Zeitfenstern nutzen zu können. Ein intelligentes Messsystem stellt sicher, dass diese Daten zuverlässig und transparent übermittelt werden.
Ohne Smart-Meter kann der dynamische Tarif nicht korrekt angewendet werden. Ihr Verbrauch würde nach dem Standardlastprofil (SLP) pauschal auf Zeiten mit hoher Nachfrage (z. B. morgens, abends) verteilt. Das kann zu höheren Kosten führen, da Preisschwankungen nicht berücksichtigt werden. Um Sie vor höheren Kosten durch die Abrechnung nach SLP zu schützen, bieten wir für diese Fälle einen alternativen Fixpreistarif an.
Ohne iMSys wird Ihr Verbrauch nach einem Standardlastprofil berechnet, das überwiegend Zeiten mit hoher Nachfrage abdeckt (z. B. morgens und abends). Das führt dazu, dass Sie häufiger von höheren Preisen betroffen sind. Mit einem iMSys profitieren Sie direkt von günstigeren Tarifen in Zeiten schwacher Nachfrage und können Ihre Energiekosten aktiv senken.
Viele Eigentümer von Ein- und Zweifamilienhäusern haben eine alte Heizung, die störungsanfällig geworden ist und nach über 20 Jahren das Ende der Lebensdauer erreichen wird.
Die Umweltwärme gibt ihre Energie über einen Wärmetauscher („Verdampfer“) an ein flüssiges Kältemittel ab. Durch die Temperaturen der natürlichen Ressourcen verdampft das Kältemittel zu einem Gas. Ein Kompressor verdichtet dieses Gas, wodurch es sich stark erhitzt. Anschließend wird die Wärme durch ein Rohrsystem ins Haus geleitet. Das Kühlmittel kühlt ab, wird wieder flüssig und fließt zurück in die Anlage – der Kreislauf beginnt von vorne. Dank dieser effizienten Funktionsweise erhalten Sie bis zu 75 % der benötigten Energie kostenlos aus der Natur.
Die Eignung einer Wärmepumpe hängt von verschiedenen Faktoren ab:
- Bausubstanz und Wärmedämmung Ihres Hauses
- Bestehendes Heizsystem (z. B. Flächenheizung oder Heizkörper)
- Platzbedarf und Standort für die Wärmepumpe
Wir prüfen Ihre individuellen Gegebenheiten und beraten Sie zur besten Lösung für Ihr Zuhause.
Die Wärmepumpe benötigt einen geeigneten Platz im Außenbereich, z. B. im Garten. Dabei müssen Lärmschutzvorschriften beachtet werden. Wir beraten Sie bei der Wahl des besten Standorts.
Die Investitionskosten variieren je nach System und Hausbeschaffenheit. Dank staatlicher Förderungen und niedrigerer Betriebskosten lohnt sich der Umstieg langfristig.
Wärmepumpen sind ein wichtiger Baustein für die Energiewende und werden deshalb auf unterschiedliche Weise von der Bundesregierung gefördert:
- Zinsgünstige Kredite inkl. Tilgungszuschüsse bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) oder direkte Zahlungen vom Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Weitere Informationen finden Sie in der Förderdatenbank Bund, Länder, EU.
- Außerdem bietet die Universitätsstadt Tübingen interessante Förderprogramme an.
Nutzen Sie den Förderrechner, um herauszufinden, welche finanziellen Vorteile Sie erhalten können.
Neben Ihren persönlichen Daten und der Lieferadresse, benötigen Sie die Zählernummer – und neuerdings auch die Marktlokations-ID (MaLo-ID).
Diese finden Sie auf Ihrer Stromrechnung.
Per Gesetz ist Ihr Stromanbieter verpflichtet, die MaLo-ID auf seiner Abrechnung aufzuführen. Falls Ihren diese bisher nicht bekannt ist, – zum Beispiel bei einem Neueinzug – kein Problem, denn noch ist es keine Pflichtangabe.
Die Marktlokations-ID (MaLo-ID) ist eine einzigartige Kennnummer für Ihren Stromanschluss. Sie ist sozusagen die „Adresse“ Ihrer Verbrauchsstelle im Energiesystem und sorgt dafür, dass Ihr Stromanbieter eindeutig erkennt, welchen Anschluss er beliefern soll.
Die MaLo-ID besteht aus 11 Ziffern und steht auf Ihrer Stromrechnung.
Die MaLo-ID gewährleistet:
- Schnellere Identifikation: Wir können Ihren Anschluss sofort korrekt zuordnen.
- Keine Verwechslungen: Anders als die Zählernummer bleibt die MaLo-ID immer gleich – auch wenn Ihr Stromzähler ausgetauscht wird.
- Pflicht für den 24h-Wechsel: Ohne die MaLo-ID könne wir den Anbieterwechsel nicht innerhalb eines Werktags garantieren.
Falls Sie Ihre MaLo-ID nicht zur Hand haben, können Sie alternativ Ihre Zählernummer angeben. In diesem Fall fragen wir Ihre MaLo-ID erst beim Netzbetreiber an. Das kann den Wechsel verzögern.
Tipp: Wenn Sie schnell zu uns wechseln möchten, halten Sie Ihre MaLo-ID direkt bereit – das spart Zeit!
Sie finden die 11-stellige Nummer auf Ihrer letzten Strom- oder Gasrechnung. In manchen Fällen steht sie auch direkt auf Ihrem Zähler.
Nein. Die MaLo-ID kennzeichnet den Standort Ihres Strom- oder Gasanschlusses, also den Punkt, an dem Ihr Zähler installiert ist. Die Zählernummer gehört zum Gerät selbst und kann sich ändern, wenn der Zähler ausgetauscht wird. Die MaLo-ID bleibt aber für den Anschluss gleich.
Bei einem Umzug bekommen Sie eine neue MaLo-ID, da sich Ihr Strom- oder Gasanschluss an einem anderen Standort befindet.
Tipp: Wenn Sie umziehen, teilen Sie uns frühzeitig Ihre neue MaLo-ID mit, um einen reibungslosen Übergang sicherzustellen! Nutzen Sie dafür bitte unser Online-Formular.
Ja, Kündigungsfristen und Vertragslaufzeiten bleiben bestehen.
Das bedeutet:
- Wenn Ihr aktueller Vertrag noch läuft, können Sie nicht sofort wechseln.
- Ein schneller Wechsel in 24 Stunden ist nur möglich, wenn Ihr Vertrag bereits gekündigt oder kündbar ist.
- Ihr neuer Anbieter übernimmt auf Wunsch die Kündigung für Sie – hier gelten aber weiterhin die bestehenden Fristen.
Tipp: Prüfen Sie Ihre Vertragslaufzeit, um zu wissen, wann Sie wechseln können.
Ein Lieferantenwechsel kann nur für die Zukunft beantragt werden. Am einfachsten funktioniert das über unseren Tarifrechner Ein Wechsel kann nur für die Zukunft beantragt werden.
Folgen bei einem Umzug: Melden Sie Ihren Umzug nicht rechtzeitig, müssen Sie bis zum Tag der finalen Bearbeitung durch uns weiterhin bezahlen. Dadurch kann es passieren, dass Ihnen der Energieverbrauch Ihres Nachmieters in Rechnung gestellt wird.
Bitte teilen Sie uns Ihren Umzug schnellstmöglich über das Online-Formular mit.
Folgen bei einem Neueinzug: Falls Sie sich verspätet anmelden, landen Sie automatisch in der Grundversorgung bis der neue Vertrag aktiv wird. Eine "Rückdatierung" auf den tatsächlichen Einzugstag durch den neuen Lieferanten ist nicht möglich.
Wichtig: Die Stromversorgung ist jederzeit sichergestellt.
Nein, der Wechsel bleibt für Verbraucher kostenlos.
- Kein Anbieter darf eine Wechselgebühr verlangen.
- Ihre Stromversorgung bleibt durchgehend gesichert – es gibt keine Unterbrechung.
Falls sich der Wechsel aus irgendeinem Grund verzögert, versorgt Ihr alter Anbieter Sie weiter oder Sie fallen in die Grundversorgung, bis der neue Vertrag startet.
Wenn man den Stromanbieter wechselt, spricht man von einem sogenannten Lieferantenwechsel. Ab dem 6. Juni 2025 tritt ein neuer Prozess in Kraft: der 24-Stunden-Lieferantenwechsel. Ziel dieses Verfahrens ist es, die Abläufe zwischen allen beteiligten Marktpartnern deutlich zu beschleunigen. Die Bundesnetzagentur setzt damit eine EU-Vorgabe um, die den Anbieterwechsel für Stromkunden einfacher und transparenter gestalten soll.
Im Mittelpunkt steht dabei der schnellere Informationsaustausch zwischen den beteiligten Marktakteuren. Neben Ihrem bisherigen und Ihrem neuen Stromversorger sind auch der zuständige Netzbetreiber sowie der Messstellenbetreiber in den Prozess eingebunden. Der neue 24-Stunden-Wechselprozess sorgt dafür, dass der technische Teil des Lieferantenwechsels künftig an Werktagen innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein kann.
Ein wichtiger Hinweis!
Auch wenn der technische Ablauf nun schneller funktioniert, bleiben die bestehenden Vertragslaufzeiten und Kündigungsfristen Ihres aktuellen Stromliefervertrags selbstverständlich weiterhin gültig. Der neue Prozess ändert also nichts an Ihren vertraglichen Verpflichtungen – er sorgt lediglich dafür, dass der Wechsel nach erfolgter Kündigung technisch schneller und reibungsloser erfolgen kann.
Ja, die Meldefrist von mindestens 14 Tagen vor Vertragsbeginn oder Vertragsende gilt für Strom-, Erdgas- und Trinkwasser-Verträge.
Teilen Sie uns den Wechsel Ihres Mieters ganz einfach online mit. Nutzen Sie dazu am besten unser Mieterwechsel-Formular.
Damit erhalten wir alle Daten, die für die Bearbeitung wichtig sind:
- Die Zählernummer sowie die Adresse der betreffenden Lieferstelle.
- Die neue Postanschrift der ausziehenden Person, für den Versand der Schlussrechnung.
- Das Datum der Schlüsselübergabe, gleichzeitig das Auszugsdatum.
- Optional: Den Zählerstand am Tag der Schlüsselübergabe
- Den Namen des neuen Mieters.
Benötigen Sie Unterstützung? Dann rufen Sie uns gerne an.
Nein, normalerweise ist die An- und Abmeldung von Strom oder Gas die Aufgabe des Mieters.
Eine Ausnahme besteht, wenn der Zähler aktuell auf Sie als Vermieter angemeldet ist – zum Beispiel während einer Leerstandsphase. In diesem Fall können Sie die Abmeldung selbst vornehmen. Erfolgt diese beim Grundversorger, werden Sie dabei in der Regel direkt nach dem neuen Mieter gefragt.
Als Eigentümer sind Sie während des Leerstands Vertragspartner bei Ihrem Energielieferanten. Sie tragen in diesem Fall die Energiekosten und sollten sich daher vor der Schlüsselübergabe durch Ihren neuen Mieter bei Ihrem Anbieter melden. In Tübingen sind wir Ihr örtlicher Grundversorger, nutzen Sie dafür gern das Mieterwechsel-Formular.
Wenn Sie bereits Kunde bei den Stadtwerken Tübingen sind, nutzen Sie einfach unser Umzugsformular. Sollten Sie noch nicht unser Kunde sein, schließen Sie einen für Sie passenden Strom-/Erdgasvertrag über unseren Tarifrechner bei uns ab
Die Abschläge zur Wärmerechnung legen wir anhand des bisherigen Verbrauchs fest. Auf Wunsch können wir diese jederzeit anpassen.
Die jährliche Wärmeabrechnung setzt sich aus den verbrauchsabhängigen sowie den verbrauchsunabhängigen Kosten zusammen. Dabei errechnen sich die verbrauchsabhängigen Kosten mit (Arbeitspreis + Emissionspreis) x Verbrauch in kWh. Die verbrauchsunabhängigen Kosten werden auf Basis des Anschlusswertes berechnet. Hier finden Sie weitere Informationen zu unserer Preiszusammensetzung und Abrechnung. Auf Anfrage erstellen wir Ihnen gerne ein individuelles Wärmelieferangebot.
Die Preistransparenzplattform schafft eine Übersicht über die jeweiligen lokalen Marktpreise. Darüber hinaus erklärt die Plattform die Dienstleistung Fernwärme und erläutert wichtige (Fach-)Begriffe.
Fernwärmepreise werden durch verschiedene lokale Faktoren beeinflusst, weshalb ein Preisvergleich zwischen Anbietern einem Vergleich von Äpfeln mit Birnen gleichkommt. Deshalb ist nicht der Preisvergleich Ziel der Plattform, sondern Preistransparenz.
Die Preistransparenzplattform bietet eine netzindividuelle Übersicht der Fernwärmepreise. Um eine Einordnung der Preise zu ermöglichen, werden drei Standardabnahmefälle (Mehrfamilienhaus, kleiner Industriebetrieb bzw. Gewerbe / Handel / Dienstleistungen, Einfamilienhaus) beleuchtet. Auch die Stadtwerke Tübingen sind auf der Plattform vertreten.
Jedes Wärmenetz ist anders. Wärme ist ein lokales Produkt, das sich im Vergleich zu Strom oder Gas nicht über lange Strecken transportieren lässt. Entscheidend für Fernwärmepreise sind der Wärmemarkt sowie insbesondere folgende Faktoren:
Wärmeerzeugung
Die Art der Wärmeerzeugung variiert je nach Standort stark. Einige Netze nutzen Erdgas, andere erneuerbare Energien oder klimaneutrale Energieträger. Beispiele sind Biomasse, Solar- und Geothermie, thermische Abfallbehandlung (Müllverbrennung), sowie Power-to-Heat-Anlagen (Großwärmepumpen, Elektrokessel). Die Verfügbarkeit dieser Technologien hängt von lokalen Gegebenheiten ab, wie z. B. dem Zugang zu geothermischen Quellen oder der Nähe zu Flüssen für Wärmepumpen. Dies beeinflusst die Kosten der Wärmebereitstellung erheblich.
Wärmenetz
Die Kosten für den Bau, die Instandhaltung und den Betrieb der Fernwärmenetze unterscheiden sich je nach Länge, Verteilstruktur und Alter des Netzes. Netze können von wenigen hundert Metern bis zu über 1.000 Kilometern lang sein. Dabei beeinflussen geologische Bedingungen und Oberflächenbeschaffenheit die Verlegekosten. Die Verlegung durch verschiedene Bodentypen oder das Überqueren von Flüssen und Autobahnen kann die Kosten erheblich beeinflussen.
Anzahl und Struktur der Kunden
Die Wirtschaftlichkeit der Fernwärmeversorgung hängt stark von der Dichte der Wärmeabnahme ab. Hohe Wärmeabnahmedichte (sprich: viel Wärme wird in ) macht Fernwärme besonders lohnenswert.
Ausführlichere Infos hierzu finden Sie auf der sogenannten Preistransparenzplattform: www.waermepreise.info
Auf den ersten Blick wirkt ein Preisvergleich mit Erdgas plausibel. Schließlich wird unsere Fernwärme derzeit noch überwiegend mit erdgasbetriebenen Blockheizkraftwerken (BHKWs) und Gaskesseln erzeugt. Viele unserer Anlagen arbeiten dabei nach dem Prinzip der Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) – das bedeutet: Strom und Wärme werden gleichzeitig erzeugt. Das macht KWK-Anlagen besonders effizient und umweltfreundlicher als einfache Öl- oder Gasheizungen.
Trotzdem fragen sich manche: Warum gibt es dann günstigere Gastarife, obwohl Fernwärme effizienter erzeugt wird?
Die Antwort liegt in mehreren Punkten:
- Endprodukt vs. Rohstoff:
Mit Fernwärme bekommen Sie ein gebrauchsfertiges Produkt: Wärme, direkt ins Haus geliefert. Anders als bei Erdgas, Öl oder Kohle, die erst vor Ort in Wärme umgewandelt werden müssen, sind bei der Fernwärme bereits alle Umwandlungs- und Transportverluste in der Preisberechnung enthalten. Diese Verluste gibt es auch bei Gasheizungen – sie tauchen dort allerdings in Form von Mehrverbrauch beim Nutzer auf. - Betriebs- und Investitionskosten:
Die Betriebskosten bei der Fernwärme liegen oft höher – unter anderem, weil hier auch Investitionen in Erzeugungsanlagen und das Wärmenetz mit einfließen. Dafür entfallen nach dem Anschluss an die Fernwärme in der Regel größere Folgekosten, z. B. für den Austausch oder die Neuanschaffung eines Heizkessels. Ein reiner Vergleich der jährlichen Kosten mit einer Gasheizung greift daher zu kurz. Ein sogenannter Vollkostenvergleich ist hier deutlich aussagekräftiger (mehr dazu weiter unten). - Unsere Beschaffungsstrategie:
Ein weiterer wichtiger Punkt ist unsere Art der Energie-Beschaffung. Der Fernwärmepreis wird durch eine vertraglich vereinbarte Preisgleitformel festgelegt. Diese regelt, wann und wie das Erdgas an der Energiebörse eingekauft wird. Bei der TüWärme beschaffen wir Erdgas zum Beispiel für jeweils 12 Monate im Voraus – mit einem zweimonatigen Versatz. Konkret heißt das: Der Fernwärmepreis für das Jahr 2024 basiert auf den Börsenpreisen von November 2022 bis Oktober 2023. Diese vorausschauende Strategie wirkt dämpfend auf kurzfristige Preisschwankungen und sorgt für stabile Preise – zumindest für den Zeitraum von einem Jahr. Gleichzeitig kann es aber passieren, dass sich sinkende Börsenpreise für Erdgas erst verzögert im Fernwärmepreis widerspiegeln. In bestimmten Phasen kann der Fernwärmepreis daher auch kurzfristig auf einem höheren Niveau bleiben.
Der Erklärfilm wurde allgemein gehalten und kann vom Vorgehen der Stadtwerke Tübingen abweichen.
Jahresabrechnung, Abschlag, Guthaben, Nachzahlung
Ablauf, Ablesekarte, Zählerstand
Fristen, Regeln, MaLo
Umzug melden, Vertrag mitnehmen und mehr
Versorgerwechsel, Preise, Stromzähler ablesen, Strom sparen
Kosten, Abrechnung, Geräte, Installation, Datensicherheit
Umrechnung, Brennwert, Zustandszahl, Gasgeruch
Wasserqualität, Wasserhärte, Verbrauch, Abwasser
Pläne, Installation, Baukostenzuschuss
Photovoltaik, BHKW, Vergütung, Verträge
Kommunale Wärmeplanung, Wärmepreisbremse, Fernwärmeversorgung allgemein
Herkunft, Qualität, Bedarf