Testpflicht im Tübinger Freibad fällt weg

Ab dem 10. Juni 2021 entfällt im Freibad Tübingen die Nachweispflicht (getestet-genesen-geimpft) für Badegäste. Das Landratsamt Tübingen hat für den Landkreis die nächste Öffnungsstufe festgestellt, die unter anderem keine Testpflicht mehr für Freibäder vorsieht. Auf dieser Grundlage setzen die Stadtwerke Tübingen (swt) ab Donnerstag die Nachweispflicht im Freibad aus.

Ab dem 10.6.2021 ist der Zutritt ins Tübinger Freibad wieder ohne Testnachweis möglich. (Foto: swt/Schermaul)

Die direkt am Freibad eingerichtete Teststation wollen die Stadtwerke Tübingen (swt) zunächst noch einige Zeit weiter stehen lassen und die kostenlosen Schnelltests auf freiwilliger Basis als Service für die Badegäste anbieten.

Nachweispflicht für Zutritt ins Hallenbad Nord bleibt unverändert

Für die öffentlichen Schwimmzeiten im Hallenbad Nord, die im Laufe der nächsten Woche starten sollen, gilt weiterhin – unabhängig von Öffnungsstufen – die GGG-Nachweispflicht, weil es sich beim Hallenbad um ein geschlossenes Gebäude bzw. Innenräume handelt.

Eintrittskarten für das Freibad können online erworben werden: www.swtue.de/freibad