Sich selbst und andere schützen: Medizinische Maskenpflicht im TüBus

Die seit dem 1. Oktober 2022 in Kraft getretene neue Landesverordnung sieht im ÖPNV weiterhin eine Maskenpflicht vor. Damit gilt im TüBus: Fahrgäste ab sechs Jahren müssen in den Linienbussen in Tübingen mindestens eine medizinische Maske tragen. Entsprechende Hinweise finden sich auf Plakaten und Aufklebern in den Bussen, in den Servicedurchsagen und auf der TüBus-Internetseite. Unabhängig von der gesetzlichen Verordnung, gebieten die aktuell rasant steigenden Infektionszahlen wieder mehr Schutz und Rücksichtnahme im ÖPNV.

Im TüBus ist nach wie vor das Tragen einer medizinischen Maske vorgeschrieben. (Foto: AdobeStock_339084484)

Die Stadtwerke Tübingen (swt) appellieren deshalb an alle TüBus-Fahrgäste, sich an die Maskenpflicht zu halten – zum Schutz der eigenen Gesundheit, aber auch aus Rücksicht den anderen Fahrgäste im Bus gegenüber. TüBus kontrolliert mit der Unterstützung von geschultem Personal einer Sicherheitsfirma regelmäßig im Rahmen der Fahrscheinkontrollen stichpunktartig auch die Einhaltung der Maskenpflicht. Fahrgäste ohne medizinische Maske, die keine ärztliche Befreiungsbescheinigung vorzeigen können, dürfen im Zweifelsfall nicht mitfahren. Separate oder zusätzliche Kontrollen sind allerdings nicht geplant. Vielmehr setzt TüBus auf die Solidarität und das Verantwortungsbewusstsein seiner Fahrgäste.