Bis Ende November informieren die Stadtwerke Tübingen alle Strom- und Erdgaskunden schriftlich über die ab 1. Januar 2026 gültigen neuen Preise. Die Arbeitspreise sinken in vielen Strom-Sondertarifen, während der Grundpreis (außer in den Heiz-, Wärmepumpen- und E-Ladetarifen) angehoben wird. Bezogen auf die Jahres-Gesamtkosten, können die meisten Kunden mit einer Kostenersparnis rechnen, die je nach Tarif und Jahresverbrauch unterschiedlich hoch ausfallen kann. Die Preise von Verträgen mit laufenden Preisgarantien oder noch aktiver Erstlaufzeit laufen vertragsgemäß unverändert weiter.
Beispiel: Eine Kilowattstunde (kWh) Strom kostet ab 1. Januar 2026 im Einjahrestarif „TüStrom Natur Haushalt“ 33,13. Das sind 3,45 Cent weniger im Vergleich zu den aktuellen Preisen. Der Grundpreis erhöht sich um 22 Euro auf 179 Euro im Jahr. Ein Beispielhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 2.000 kWh zahlt damit rund 47 Euro weniger im Jahr.
Einen erheblichen Teil des Kilowattstundenpreises machen Preisbestandteile aus, die nicht von den swt selbst beeinflusst werden können. Für die neuen Strompreise konnten die Stadtwerke Tübingen mit gesunkenen Beschaffungskosten und niedrigeren Netzentgelten kalkulieren, während die staatlichen Umlagen erneut gestiegen sind.
Erdgas: Grundversorgung und Sondertarife werden günstiger
Bei den Erdgas-Tarifen bewegen sich die Preissenkungen in einer Spanne zwischen vier und fünf Prozent – obwohl die Netzentgelte und die CO2-Emissionspreise (nach dem Brennstoffemissionshandelsgesetz) beim Erdgas deutlich gestiegen sind. Die Einsparung hängt unter anderem auch von der Höhe der Verbrauchsmengen ab. Die Preissenkung greift in der Grundversorgung und – bis auf wenige Ausnahmen – auch in fast allen Sondertarifen.
Beispiel: Eine Kilowattstunde (kWh) Erdgas kostet ab 1. Januar 2026 im Einjahrestarif „TüGas Fix“ 12,38 Cent. Das sind 0,66 Cent weniger im Vergleich zu den aktuellen Preisen. Der Grundpreis bleibt unverändert bei 138,52 Euro im Jahr. Ein Musterhaushalt mit einem Jahresverbrauch von 18.000 kWh zahlt damit rund 117 Euro weniger im Jahr.
Ende letzter Woche hat der Deutsche Bundestag die Abschaffung der Gasspeicherumlage beschlossen. Dies hat Auswirkungen auf alle Gas-Tarife. Aufgrund gesetzlich vorgeschriebener Fristen wurden die aktuellen Anschreiben der grundversorgten Kunden bereits produziert und versendet. Deshalb ist die Preissenkung, die sich durch die Abschaffung der Gasspeicherumlage ergibt, in den jetzigen Preisinformationsschreiben noch nicht enthalten. Bei den Sondertarifen gelten andere Fristen. Die Senkung der Gasspeicherumlage lässt sich hierfür zeitlich noch in den Preisanschreiben umsetzen, sodass die Kunden neue Preise ohne Gasspeicherumlage in ihren Informationsschreiben erhalten.

