Ein modernes Gebäude mit einer großen Glasfassade, auf der der Schriftzug "Hallenbad Nord" prangt. Der Himmel ist blau mit einigen Wolken, und es gibt Bäume im Vordergrund, die zur grünen Umgebung beitragen.

Veränderter Zutritt: Ab Montag 2G in der Sauna, PCR-Test bei 3G im Hallenbad ab der Warnstufe

Die Stadtwerke Tübingen (swt) wenden ab Montag, 1. November 2021 für die Sauna im Hallenbad Nord das 2G-Optionsmodell an. Das bedeutet, dass nur noch geimpfte oder genesene Saunagäste Einlass nach Vorlage eines gültigen Nachweises erhalten.

Ein modernes Gebäude mit einer großen Glasfassade, auf der der Schriftzug "Hallenbad Nord" prangt. Der Himmel ist blau mit einigen Wolken, und es gibt Bäume im Vordergrund, die zur grünen Umgebung beitragen.

Die Zugangsregeln in die Tübinger Bäder - hier das Hallenbad Nord - regelt die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. (Foto: swt/Schermaul)

Das 2G-Optionmodell des Landes Baden-Württemberg sieht für Bäder und Saunen keine Ausnahmen für Kinder/Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre vor.

Sollte in Baden-Württemberg in den kommenden Tagen die „Corona-Warnstufe“ ausgerufen werden, gilt dann mit sofortiger Wirkung auch für das Hallenbad Nord und das Uhlandbad eine verschärfte 3G-Zutrittsregel. Als Testnachweis werden in der Warnstufe nur noch aktuelle PCR-Tests akzeptiert, ein Antigen-Schnelltest allein reicht für den Zugang ins Hallenbad nicht mehr. In den Hallenbädern gelten die in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes definierten Ausnahmen (z.B. für Kinder unter sieben Jahren und Schulkinder).

Eintrittskarten für die Bäder und die Sauna können weiterhin online gebucht werden: www.swtue.de/baeder