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Veränderter Zutritt: Ab Montag 2G in der Sauna, PCR-Test bei 3G im Hallenbad ab der Warnstufe

Die Zugangsregeln in die Tübinger Bäder - hier das Hallenbad Nord - regelt die aktuelle Corona-Verordnung des Landes Baden-Württemberg. (Foto: swt/Schermaul)

Das 2G-Optionmodell des Landes Baden-Württemberg sieht für Bäder und Saunen keine Ausnahmen für Kinder/Jugendliche bis einschließlich 17 Jahre vor.

Sollte in Baden-Württemberg in den kommenden Tagen die „Corona-Warnstufe“ ausgerufen werden, gilt dann mit sofortiger Wirkung auch für das Hallenbad Nord und das Uhlandbad eine verschärfte 3G-Zutrittsregel. Als Testnachweis werden in der Warnstufe nur noch aktuelle PCR-Tests akzeptiert, ein Antigen-Schnelltest allein reicht für den Zugang ins Hallenbad nicht mehr. In den Hallenbädern gelten die in der aktuellen Corona-Verordnung des Landes definierten Ausnahmen (z.B. für Kinder unter sieben Jahren und Schulkinder).

Eintrittskarten für die Bäder und die Sauna können weiterhin online gebucht werden: www.swtue.de/baeder

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