Stadtwerke Tübingen geben Mehrwertsteuer-Senkung an ihre Energie-, Wärme- und Trinkwasser-Kunden weiter

Absenkung wird automatisch berücksichtigt | Um drei Prozent – von 19 auf 16 Prozent – sinkt die Mehrwertsteuer im Zuge des Konjunktur- und Zukunftspakets der Bundesregierung ab dem 1. Juli 2020. Die Stadtwerke Tübingen (swt) geben die Mehrwertsteuersenkung an ihre Strom- und Erdgaskunden sowie Wärmekunden weiter. Auch bei den Parkhäusern gibt es Anpassungen. Im Freibad gilt bereits ein „Corona-Tarif“.

Bei allen Energie- und Wärmekunden der swt wird die Absenkung der Mehrwertsteuer auf den Grund- und Verbrauchspreis im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben umgesetzt. Für das Trinkwasser sinkt die Mehrwertsteuer von sieben auf fünf Prozent. Auch diese Senkung berücksichtigen die swt als Trinkwasser-Versorger Tübingens.

Aktiv werden müssen die Kunden nicht. Die Berechnung erfolgt automatisch und wird auf der nächsten Jahresabschlussrechnung ausgewiesen. Die monatlichen Abschläge ändern sich nicht. Zu viel gezahlte Beträge erstatten die swt – wie sonst auch üblich – nach der nächsten Jahresabschlussrechnung.

Weitergabe auch in den swt-Parkhäusern

Die Mehrwertsteuersenkung erhalten auch die Dauerparker in den swt-Parkhäusern. Für Kurzparker schlägt sich die Weitergabe in einer Senkung des Parktarifs im ersten Zeittakt um jeweils 10 Cent nieder, danach läuft die reguläre Tarifberechnung weiter. Beispiel: im Parkhaus Altstadt-König reduziert sich der Preis für die ersten 30 Minuten von 80 auf 70 Cent.

In den zum Saisonstart im Tübinger Freibad eingeführten vergünstigten Corona-Tarifen wurde die Mehrwertsteuersenkung bereits berücksichtigt.