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Informationen zur Rückgabe von naldo-Fahrkarten im Abonnement

Alle aktuellen Informationen finden sich auch auf der Internetseite von naldo.

Schülermonatskarten im „Schülerlistenverfahren“ (Schule oder Schülerlistencenter)

  • Schülermonatskarten für den Monat März können nicht erstattet werden.
  • Schülermonatskarten für den Monat April können vor dem 1. Gültigkeitstag, also bis spätestens 31. März, ausschließlich postalisch bei der Ausgabestelle (Schule bzw. bei postalischer Zustellung beim zuständigen Schülerlistencenter) zurückgegeben werden; dann erfolgt keine Berechnung des Monats April. Schüler in den Landkreisen Tübingen und Zollernalbkreis müssen jedoch folgendes beachten: Wenn eine Schülermonatskarte zurückgegeben wird, entfällt die Bonusregelung bei Eigenanteilen, d.h. dass dann der Monat Juli zusätzlich abgebucht würde.
  • Zurückgegebene April-Schülermonatskarten werden nicht erneut ausgestellt.
  • Die Busunternehmen appellieren an die Eltern, Schülermonatskarten nicht zurückzugeben, da existenzbedrohende Einnahmeverluste drohen.
  • Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg sucht derzeit nach Möglichkeiten, nicht genutzte Schülermonatskarten zu ersetzen.
     

Abo 25

Generell gilt, dass Abo-25-Monatsabschnitte nicht zurückgegeben werden können, da es sich um ein Jahres-Abo handelt, an das die Kunden somit 12 Monate gebunden sind. naldo hat daher die Kündigungsfrist für Abos 25 für den Monat April von 15. März auf 31. März 2020 verlängert. Bei Kündigung innerhalb der ersten 12 Monate gibt es eine Nachberechnung und der Differenzbetrag zwischen dem Preis des Abo 25 mit der Preisstufe 2 und der Schülermonatskarte mit der Preisstufe 3 muss für jeden genutzten Monat nachbezahlt werden. Bei Abos 25 mit der Preisstufe 1 bzw. Stadttarife muss der Differenzbetrag zur Schülermonatskarte mit der Preisstufe 1 bzw. Stadttarif für jeden genutzten Monat nachbezahlt werden. Falls trotz Kündigung bereits für April abgebucht wurde, erfolgt eine Rückerstattung dieses Betrages in den nächsten Monaten.

Es wird jedoch weiterhin an einer landesweiten Kulanzregelung für Schüler für den Monat April gearbeitet.
 

Alle weiteren Abos

Zwischenzeitlich ist absehbar, dass es für den Monat April keine landesweite Kulanzregelung geben wird. Deshalb verlängert naldo die Kündigungsfrist der Abos für den Monat April von 15. März auf 31. März 2020 (bei Kündigung innerhalb der ersten 12 Abo-Monate des ersten Jahres erfolgt eine entsprechende Nachberechnung anhand der Monatskarte im Bartarif). Falls trotz Kündigung bereits für April abgebucht wurde, erfolgt eine Rückerstattung dieses Betrages in den nächsten Monaten.

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