FAQ zur Stromversorgung allgemein

Vielen Fragen, die Sie zur Stromversorgung haben, beantworten wir Ihnen hier. Möchten Sie darüber hinaus noch etwas wissen, melden Sie sich bei uns.

Wechsel zu den swt und Mitnahme bei Umzug

Sie können Ihren Stromtarif mit einer Frist von zwei Wochen wechseln, allerdings nur wenn Sie einen Stromvertrag bei einem Grundversorger haben. Bei sonstigen Tarifen von Stromanbietern sind die Kündigungsfrist und die Mindestvertragslaufzeit individuell geregelt. Es gibt aber auch ein Sonderkündigungsrecht bei der Erhöhung von Strompreisen.

Der Stromwechsel läuft schnell und einfach ab. Sie entscheiden sich online für den passenden Stromtarif und den Rest erledigen wir. Wir kündigen Ihren bisherigen Stromvertrag, leiten den Lieferantenwechsel ein und vollziehen ihn. In der Vertragsbestätigung teilen wir Ihnen mit, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag mit Ihnen wirksam wird. Die Sorge aufgrund des Stromwechsels den Strom abgestellt zu bekommen, ist unnötig. Sie haben ein Recht auf Stromversorgung. Die Versorgung wird über Ihren örtlichen Stromnetzbetreiber jederzeit gewährleistet.

Der Wechsel des Stromanbieters hängt vom Vertrag mit Ihrem bisherigen Stromanbieter ab. Der Anbieterwechsel darf laut Energiewirtschaftsgesetz nicht länger als drei Wochen dauern. Diese Frist beginnt, sobald der neue Versorger Ihren Antrag bearbeitet und den Netzbetreiber kontaktiert hat.

Nein, Sie haben ein Recht auf Stromversorgung. Die Versorgung wird über Ihren örtlichen Stromnetzbetreiber jederzeit gewährleistet.

Das hängt von Ihrem Vertrag mit Ihrem bisherigen Stromanbieter ab. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Melden Sie sich bei uns.

Wenn Sie TüStrom beziehen möchten, melden Sie sich bei uns, wir beraten Sie gerne. Bitte teilen Sie uns Ihren Jahresstromverbrauch in kWh mit, dann erstellen wir Ihnen ein unverbindliches Angebot. Infos zu unseren Stromtarifen gibt's hier.

Wenn Sie unser Angebot annehmen möchten, erhalten Sie von uns zunächst die Vertragsunterlagen. Diese müssen von Ihnen unterschrieben an uns zurückgeschickt werden. Mit der erteilten Vollmacht erledigen wir alles Weitere für Sie: Wir kündigen Ihren bisherigen Stromliefervertrag, leiten den Lieferantenwechsel ein und vollziehen ihn. In der Vertragsbestätigung teilen wir Ihnen mit, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag mit Ihnen wirksam wird.

Bei einem Versorgerwechsel sind keine technischen Änderungen nötig, Sie behalten Ihren Zähler und Ihren Hausanschluss.

Nein, indem Sie uns eine Vollmacht für den Lieferantenwechsel erteilen, werden Sie – abgesehen von den günstigeren TüStrom-Preisen – vom Versorgerwechsel nichts mitbekommen. Wir halten Sie schriftlich aber auf dem Laufenden.

Wir benötigen Ihre Zählernummer sowie den aktuellen Zählerstand, damit wir mit der Strombelieferung beginnen können. Später wird Ihnen aufbauend auf diesen Daten eine genaue Verbrauchsabrechnung erstellt.

Der bequemste Weg zur An-, Ab- oder Ummeldung ist unser Online-Kundencenter. Sie können aber auch gerne telefonisch oder per Post mit uns Kontakt aufnehmen. Wir benötigen lediglich Ihre persönlichen Daten sowie die Nummer Ihres Zählers und den Zählerstand.

Wir beraten Sie gerne. Servicezeiten und Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier.

Egal, ob Sie in Ihre Tübinger Wohnung einziehen, ob Sie ausziehen oder Ihren Strom- oder Erdgastarif einfach mit umziehen wollen – wir kümmern uns um alle Formalitäten Ihrer Energieversorgung. Alle Informationen finden Sie auf der Seite Umzugsservice.

Sollten Sie Tübingen verlassen: Wir sind auch an Ihrem neuen Wohnort für Sie da – egal, wo Sie demnächst zuhause sind. Unsere Strom- und Erdgastarife erhalten Sie fast überall in Deutschland. Alle Informationen zum Umzug finden Sie aus der Seite Umzugsservice.

Preise und gesetzliche Vorgaben

Die vielen Vorteile als Kunde der Stadtwerke Tübingen und wie Sie unseren Ökostrom-Tarif “TüStrom Natur” ganz bequem abschließen können, erfahren Sie hier unter Stromtarife oder Sie wenden sich an unseren Kundenservice.

Die Zusammensetzung des Strompreises haben wir in einer Grafik erläutert.

Der Grundpreis umfasst die fixen Kosten einer Energielieferung wie z.B. die Kosten für Messung und Abrechnung sowie eventuell einen Anteil für die Leistungsbereitstellung. Er kann in Abhängigkeit der Größe der Abnahmestelle variieren und wird auch dann fällig, wenn wenig oder keine elektrische Energie verbraucht wird.
Der Arbeitspreis hingegen betrifft den variablen Anteil der Energielieferung und ist für jede bezogene Kilowattstunde (kWh) Strom zu bezahlen. Grundlage hierfür ist der jeweils vereinbarte Tarif.

Stromzähler & Ablesung

Im Tübinger Stadtgebiet kommen einmal pro Jahr unsere Ableser zu Ihnen. Noch einfacher ist es, wenn Sie Ihren Zähler ablesen und uns den Zählerstand über das Online-Kundencenter oder

Kunden außerhalb Tübingens erhalten einmal jährlich ein Schreiben oder eine E-Mail mit der Bitte um Mitteilung Ihrer Zählerstände.

Bitte wenden Sie sich dazu an einen <link internal-link internal link in current>eingetragenen Installateur. Er wird Ihre Anlage auf den Umbau vorbereiten und die Meldung an die Stadtwerke abschicken. Die Stadtwerke führen nur den reinen Zählereinbau/-ausbau durch, der für den Kunden in der Regel kostenlos ist.

Außerhalb des Turnuswechsels ist ein Zählertausch nicht vorgesehen. Auf Wunsch tauschen wir aber gerne Ihren Zähler aus. Dieser Wechsel ist jedoch kostenpflichtig. Wie hoch die Kosten sind, erfahren Sie bei unserem Messstellenbetrieb

Ihren Stromzähler finden Sie in der Regel in einem Zählerschrank im Keller oder im Treppenhaus Ihres Hauses.

Sie wohnen nicht im direkten Versorgungsnetzgebiet der Stadtwerke Tübingen. Der Zähler ist Eigentum eines anderen Netzbetreibers (z.B. der EnBW), dieser ist gesetzlich dazu verpflichtet den Zählerstand des Zählers zu ermitteln. Der Netzbetreiber rechnet damit die Netznutzungsgebühren direkt mit den Stadtwerken Tübingen ab.

Bitte senden Sie daher die Zählerkarte wie angefordert ab. Die Rechnung erhalten Sie natürlich weiterhin nur von uns.

Strom sparen

Wir verkaufen nicht nur Strom, wir helfen Ihnen auch, diesen optimal einzusetzen. Unsere Energieberater beantworten Ihre Fragen gerne am Telefon oder bei einem kostenlosen Beratungstermin bei uns im Haus. Mehr Informationen finden Sie auch bei unseren Energiespar-Tipps.

Informationen gemäß § 4 Abs. 2 EDL-G zu Maßnahmen zur Steigerung der Energieeffizienz und der Energieeinsparung mit Vergleichswerten zum Energieverbrauch sowie Kontaktmöglichkeiten zu Verbraucherorganisationen, Energieagenturen oder ähnlichen Einrichtungen erhalten Sie auf folgender Internetseite: www.agentur-fuer-klimaschutz.de

Informationen zum durchschnittlichen Stromverbrauch in deutschen Haushalten und viele mehr erhalten Sie in unseren Energiespar-Tipps.

Im Vergleich zu herkömmlichen Glühlampen lassen sich mithilfe von LED-Lampen bis zu 90% Stromkosten sparen! Auch bei der Lebensdauer liegen sie mit 20.000 bis 50.000 Stunden deutlich vorn. Sie bieten eine sehr hohe Schaltfestigkeit und werden nicht so warm wie Glühlampen.

 

Mit einem Strommessgerät, das Sie bei unserer Energieberatung ausleihen können, kommen Sie Ihren Stromverschwendern auf die Spur. Das Gerät wird einfach zwischen Steckdose und Verbrauchsgerät eingesteckt.

  • Ein-Personen-Haushalt: ca. 1.400 kWh
  • Zwei-Personen-Haushalt: ca. 2.500 kWh
  • Drei-Personen-Haushalt: ca. 3.200 kWh
  • Fünf oder mehr Personen: ca. 4.400 kWh

Werte ohne Warmwassererzeugung mit Strom (Quelle: VDEW).

Mehr Informationen finden Sie bei unseren Energiespar-Tipps.

Wir sind für Sie da.