Zwei Personen stehen an einer Bushaltestelle. Sie tragen schwarze Shirts mit dem Logo einer Sicherheitsfirma. Ein orangener Bus mit der Bezeichnung "TüBus" steht vor der Haltestelle. Die Umgebung ist hell und sonnig, mit blauen Himmel und Bäumen im Hintergrund. An der Haltestelle befindet sich ein Informationsschild und ein Mülleimer.

Update zur Maskenpflicht im ÖPNV: Was gilt jetzt im TüBus?

Die Anpassung des Infektionsschutzgesetzes und die "Bundes-Notbremse" haben neue Regeln bei der Maskenpflicht im ÖPNV mit sich gebracht. Was zukünftig im TüBus gilt.

Zwei Personen stehen an einer Bushaltestelle. Sie tragen schwarze Shirts mit dem Logo einer Sicherheitsfirma. Ein orangener Bus mit der Bezeichnung "TüBus" steht vor der Haltestelle. Die Umgebung ist hell und sonnig, mit blauen Himmel und Bäumen im Hintergrund. An der Haltestelle befindet sich ein Informationsschild und ein Mülleimer.

Neue Regeln bei der Maskenpflicht im ÖPNV bei aktivierter "Bundes-Notbremse". (Foto: swt/Marquardt)

Bei einer Landkreis-Inzidenz über 100 gilt die "Bundes-Notbremse", die für den ÖPNV bedeutet:

  • FFP2-Maske (oder vergleichbar) in allen TüBussen und an den Haltestellen Pflicht
  • Auch für Kinder ab 6 Jahren
  • OP-Masken/medizinische Masken sind NICHT mehr ausreichend
  • Für Fahr-, Kontroll- und Servicepersonal gelten gesonderte Regelungen

Kontrollen erfolgen - wie bislang auch - durch Fahrschein-Kontrolleure, Ordnungsamt und Polizei.

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