Auf dem Dach eines Gebäudes sind mehrere Solarpanele montiert. Die Panele sind rechteckig, bestehen aus vielen kleinen Solarzellen und haben eine blaue Oberfläche mit weißen Linien. Das Dach hat eine dunkle, gewellte Struktur. Der Himmel im Hintergrund ist hell und trüb.

Praxistest zur Stromnetzstabilisierung mit PV-Anlagen-Abschaltungen am 9. April 2025

Am Mittwoch, 9. April 2025, hat der Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW in der Zeit von 14 bis 15 Uhr einen für die Öffentlichkeit unangekündigten Praxistest zur Stabilisierung des Stromnetzes durchgeführt. Der Fokus des sogenannten „Kaskadentests“ lag auf PV-Anlagen mit einer Leistung zwischen 25 und 100 Kilowatt Peak. Die swt hatten dabei die gesetzlich geregelte Verpflichtung, eine von TransnetBW vorgegebene Einspeisemenge aus PV-Anlagen in den swt-Stromnetzen abzuregeln. Entsprechend wurden PV-Anlagen in den swt-Konzessionsnetzen Tübingen, Ammerbuch, Dettenhausen und Waldenbuch abgeregelt.

Auf dem Dach eines Gebäudes sind mehrere Solarpanele montiert. Die Panele sind rechteckig, bestehen aus vielen kleinen Solarzellen und haben eine blaue Oberfläche mit weißen Linien. Das Dach hat eine dunkle, gewellte Struktur. Der Himmel im Hintergrund ist hell und trüb.

Beim sogenannten "Kaskadentest" wurden etliche PV-Anlagen in den Strom-Konzessionsnetzen der swt nach Aufforderung durch den Übertragungsnetzbetreiber TransnetBW abgeschaltet. (Symbolfoto: AdobeStock_924344931)

Der Praxistest wurde von TransnetBW erstmals durchgeführt. Ziel war die Überprüfung, wie zuverlässig Erneuerbaren-Anlagen gesteuert werden können, um im Stromnetz bei Bedarf das Gleichgewicht aus Last und PV-Einspeisung aufrecht zu erhalten. Dieses Gleichgewicht ist für die Netzstabilität von besonderer Bedeutung, je mehr Strom aus Erneuerbaren-Anlagen zukünftig ins Netz eingespeist wird. 

Von den Abschaltungen waren PV-Anlagen betroffen, die nicht über Fernwirktechnik, sondern alternative Technologien (wie z.B. Funkrundsteuerempfänger) angesteuert werden. Um aussagekräftige Ergebnisse zu erhalten, musste ein von TransnetBW festgelegtes Mindestmaß an Leistung abgeregelt werden. Die swt haben – entsprechend den gesetzlichen Vorgaben – diese Abregelungen in ihren Stromnetzgebieten ausgeführt.  

Ein solcher Kaskadentest ist nach § 12 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) ohne Entschädigung für die betroffenen Anlagenbetreiber durchführbar. Anlagenbetreiber sollten jedoch in der Zeit nach dem Test prüfen, ob ihre Anlage wieder einwandfrei läuft. Die ordnungsgemäße Funktion kann beispielsweise anhand des Wechselrichters oder der Anlagenüberwachung (App oder Software) überprüft werden.