Das erwartet Sie:

  • Alles zum Brennstoffemissionshandelsgesetz (BEHG) & Wechsel zum EU-ETS 2
  • Das ändert sich für Sie
  • Wie hoch ist der CO₂-Preis?

Was ist das BEHG?

Das BEHG bildet die Grundlage für den nationalen CO₂-Emissionshandel in Deutschland und ergänzt die europäischen Vorgaben des EU-ETS. Es wurde im November 2019 im Rahmen des Klimaschutzpakets verabschiedet und legt die CO₂-Preise für fossile Brennstoffe fest. Seit dem 1. Januar 2021 müssen Unternehmen, die Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl und Benzin in Verkehr bringen, für jede Tonne CO₂ Emissionszertifikate zu festen Preisen erwerben. 2021 lagen diese bei 25 €/t CO₂, seitdem steigen sie bis 2025 auf 55 €/t. Die Mehrkosten geben die Energieanbieter meist an die Verbraucher weiter. Die Bundesregierung nutzt die Einnahmen aus dem Handel für Klimaschutzmaßnahmen, etwa die Schaffung von Grünflächen. Das Handelssystem soll Anreize zur Reduktion von Treibhausgasen schaffen.

Änderungen ab 2027:
Systemwechsel zum EU-ETS 2

Die wichtigsten Fakten auf einen Blick

  • Im Rahmen des BEHG wird seit 2021 ein CO₂-Preis auf Brennstoffe wie Erdgas, Heizöl und Kraftstoffe erhoben.
  • Dies führt zu höheren Kosten für Unternehmen und Endverbraucher. Dieser Preisaufschlag wird in der Regel weitergegeben.
  • Ab 2027 wird das BEHG durch das EU-ETS 2 ersetzt. Bis dahin gelten für Unternehmen doppelte Berichtspflichten.
  • Ab dann können die Energiepreise, beispielsweise für Gas, aufgrund des europaweit marktbasierten Emissionshandels stärker schwanken.
  • Energiesparen, Sanieren und der Umstieg auf erneuerbare Energien helfen dabei, die CO₂-Kosten zu senken.

Ab 2027 kommt es in Deutschland zu einer Änderung der CO₂-Bepreisung: Der nationale Emissionshandel (nEHS) wird durch das europäische System EU-ETS 2 ersetzt. Damit werden die Bereiche Gebäude und Straßenverkehr, die bisher nur national geregelt waren, künftig europaweit einbezogen. Das Ziel besteht darin, die Klimaziele der EU zu erreichen und den CO₂-Ausstoß zu senken.

Das EU-Emissionshandelssystem basiert auf dem Prinzip „Cap and Trade“. Die EU legt eine Obergrenze für Emissionen fest. Unternehmen, die fossile Brennstoffe verkaufen, müssen für jede Tonne CO₂, die durch ihre Produkte entsteht, Zertifikate erwerben. Da die Anzahl der Zertifikate jährlich reduziert wird, um den Ausstoß zu verringern, führt dies zu steigenden Preisen.

Im Gegensatz zum BEHG werden die Preise für Zertifikate nicht mehr staatlich festgelegt, sondern ergeben sich durch Angebot und Nachfrage auf dem Markt.

Was ändert sich für Endverbraucher?

Der Übergang hat direkte Auswirkungen auf die Endverbraucher. Das bedeutet die CO₂-Kosten bleiben zwar in den Energiepreisen enthalten, jedoch nicht mehr als fixe Größen vorhersehbar sind, sondern mit den Marktpreisen variieren.

Warum wurde das BEHG verabschiedet?

Mit dem BEHG soll der Übergang zu erneuerbaren Energien im Wärmemarkt unterstützt werden. Durch die Einführung eines CO₂-Preises sollen der Verbrauch und die Emissionen reduziert werden.

Ein Teil der Einnahmen aus der CO₂-Bepreisung wird an Bürgern und Unternehmen zurückgegeben, beispielsweise in Form eines höheren Wohngelds, einer erhöhten Pendlerpauschale oder einer Senkung der EEG-Umlage. Die übrigen Einnahmen fließen in den Bundeshaushalt und finanzieren weitere Effizienz- und Klimaschutzmaßnahmen.

Wie hoch ist der CO₂-Preis?

Bis 2025 ist eine kontinuierliche Preisentwicklung festgelegt. Das Brennstoffemissionshandelsgesetz sieht folgende Preise für eine Tonne CO₂-Emissionen vor:

Jahr

€ / Tonne CO₂

2021

25

2022

30

2023

30

2024

45

2025

55

Seit dem 1. Januar 2025 beträgt der CO₂-Preis 0,998 ct/kWh. Ab 2026 wird er zwischen 55 und 65 Euro pro Tonne CO₂ liegen. Aufgrund der begrenzten Verfügbarkeit von Zertifikaten könnte der Preis jedoch höher ausfallen.

Ab 2027 wird der CO₂-Preis im EU-ETS 2 durch Angebot und Nachfrage auf dem europäischen Markt bestimmt, was eine genaue Vorhersage erschwert.

Modernisierung nie so sinnvoll wie jetzt

Die energetische Qualität Ihrer Immobilie beeinflusst die CO₂-Kosten. Investitionen in Dämmung oder moderne Heiztechnik können die Belastung langfristig senken. Wer auf erneuerbare Energien umsteigt oder energetisch saniert, kann die eigenen CO₂-Kosten deutlich reduzieren.

Für Verbraucher kann der Wechsel vom BEHG zum EU-ETS 2 eine Chance sein. Es ist Zeit, energieineffiziente Heizanlagen gegen moderne Heizsysteme auszutauschen, um weniger Erdgas zu verbrauchen und die CO₂-Emissionen zu reduzieren. Die Stadtwerke Tübingen bieten hierfür eine attraktive Lösung: Mit einer Wärmepumpe beheizen Sie Ihr Zuhause mit moderner Heiztechnik.

Wohnen Sie in Tübingen? Dann informieren Sie sich zusätzlich über die Möglichkeiten der Fernwärme. Viele Stadtteile sind an unser Fernwärmenetz angeschlossen und ermöglichen ökologisches und ökonomisches Heizen. Erfahren Sie jetzt mehr zur Fernwärme und den Fernwärmepreisen.

FAQ BEHG

Ab 2027 wird das Brennstoffemissionshandelsgesetz durch das europäische System EU-ETS 2 für Gebäude und Verkehr ersetzt. Dann gelten europaweit einheitliche Regeln und der CO₂-Preis wird durch Angebot und Nachfrage am Markt bestimmt. Die Kosten für die Zertifikate können künftig also stärker schwanken. Außerdem kommen neue, europaweit einheitliche Berichtspflichten und Fristen auf Großkunden zu.

Unternehmen oder Personen, die mit Benzin, Diesel, Heizöl, Flüssiggas oder Erdgas heizen oder Auto fahren, müssen nicht selbst am nEHS teilnehmen. Das müssen nur die sogenannten Inverkehrbringer der Brennstoffe, also etwa Gaslieferanten oder Unternehmen der Mineralölwirtschaft, die nach dem Energiesteuergesetz verpflichtet sind, Energiesteuer zu zahlen.

Der Stromverbrauch ist nicht betroffen, da elektrische Energie im BEHG nicht berücksichtigt ist.

Ja, Gas wird auch zukünftig ein sicherer Teil des Energiesystems und ein Energieträger sein, der als Partner der Erneuerbaren Energien zur Erreichung der Klimaziele beiträgt und dabei maßgeblich die Bedürfnisse und Anforderungen der Kunden erfüllt.

Im Neubau bietet Erdgas in Kombination mit Erneuerbaren Energien eine vergleichsweise kostengünstige Option der umweltschonenden Energieversorgung.

Im Bestand wird jede zweite Wohnung mit Erdgas beheizt und ermöglicht so bezahlbare und komfortable Wärmeversorgung mit relativ geringen CO₂-Emissionen – Voraussetzung, die Heizanlage ist effizient.

 

Das hängt von der Größe der Anlage ab, die Fernwärme erzeugt. Erzeugungsanlagen mit einer Feuerungswärmeleistung ab 20 MW nehmen bereits am europäischen Emissionshandel (EU-ETS) teil. In Deutschland wurde der Europäische Emissionshandel im Treibhaus Emissionshandelsgesetz (TEHG) umgesetzt. Für den Großteil des Fernwärmeversorgungsgebietes der Stadtwerke Düsseldorf, wie beispielsweise die Innenstadt und Garath, hat der CO₂-Preis nach dem BEHG also keine Auswirkungen auf den Fernwärmepreis.

Bis 2025 wurde eine kontinuierliche Preisentwicklung festgelegt. Dabei sieht das Brennstoffemissionshandelsgesetz derzeit einen Preis von 55 Euro für eine Tonne CO₂-Emissionen vor (Stand 2025). Ab dem Jahr 2026 wird stufenweise der freie Handel der CO₂-Zertifikate eingeführt. Das heißt, der Preis wird sich in einem Markt bilden, in dem CO₂-Zertifikate von Energieversorgern verkauft und gekauft werden können und lässt sich somit nicht voraussagen.
Hier geht's zum CO₂-Preisrechner.

Der CO₂-Preis wird ähnlich wie Abgaben oder Steuern in die Energiepreise eingerechnet. Das kann zu steigenden Energiepreisen führen. Für die Dauer des BEHG ist dieser Preisbestandteil vom Energieversorger nicht frei zu gestalten, sondern gesetzlich vorgegeben.

Das Gesetz zum BEHG gilt für alle fossilen Brennstoffe, darunter Benzin, Diesel, Heizöl, Erdgas, Flüssiggas und Kohle.