Die Entscheidung, den Windpark zu verkleinern, fließt nun in das laufende Genehmigungsverfahren durch das Landratsamt Tübingen mit ein. Die Ergebnisse weiterer, erst seit Kurzem vor-liegender, Gutachten – unter anderem zu den Aspekten Schall, Schattenwurf, sowie verschiedene Untersuchungen zum Tier- und Artenschutz – haben gezeigt, dass aus Sicht der Stadtwerke Tübingen die zehn verbleibenden Anlagen grundsätzlich genehmigungsfähig sind. An einigen Standorten müssen die swt allerdings Maßnahmen zum Arten- und Immissionsschutz vor-nehmen, wodurch voraussichtlich einzelne Anlagen zu bestimmten Zeiten ihre Leistung drosseln müssen oder abgeschaltet werden. Mit diesen Maßnahmen, die von der Genehmigungsbehörde festgeschrieben werden, lassen sich alle gesetzlich geforderten Grenzwerte unterschreiten.
Neben der Prüfung im Zuge des Genehmigungsverfahrens durch das Landratsamt, prüfen die swt selbst kontinuierlich die Entwicklung der Wirtschaftlichkeitsprognosen für jede einzelne Anlage. Die swt werden nur Anlagen umsetzen, die sich wirtschaftlich betreiben lassen.
Am 24. Februar 2026 haben die Universitätsstadt Tübingen und die Stadtwerke Tübingen in einer Bürger-Informationsveranstaltung über die Ergebnisse erster Gutachten und den aktuellen Stand im Windparkprojekt berichtet.
Die Präsentation vom Infoabend finden Interessierte auf der Projektseite www.swtue.de/wp-rammert.

