FFP2-Maskenpflicht ab 18 Jahren im ÖPNV ab Freitag (28. Januar 2022)

Ab Freitag, 28. Januar 2022, gilt mit dem Inkrafttreten der neuen Corona-Verordnung in Baden-Württemberg im ÖPNV eine Pflicht zum Tragen von FFP2-Masken ab 18 Jahren. Betroffen sind sämtliche Busse und Bahnen im Land. Somit gilt die FFP2-Maskenpflicht auch im TüBus für alle Fahrgäste ab 18 Jahren. Kinder und Jugendliche ab sechs Jahren bis einschließlich 17 Jahre dürfen weiterhin medizinische Masken verwenden.

Ab Freitag gilt im ÖPNV eine FFP2-Maskenpflicht für Fahrgäste ab 18 Jahren. (Foto: swt/Jaeger)