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Gewerbestrom von den Stadtwerken Tübingen

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Die Grundversorgung und weitere Gewerbe-Tarife

Wärmepumpe & Heizstrom (Gewerbe)

Strom für Ihre Wärmepumpe

+++ Tarife außerhalb des Netzgebiets Tübingen auf Anfrage. Bitte kontaktieren Sie unser Gewerbekunden-Team. +++

Gültig ab: 01.01.2023

Eintarif (Zweizählermessung)
Grundpreis: 59,66 Euro/Jahr
Arbeitspreis: 29,86 Cent/kWh

Preisblatt

Gültig ab: 01.01.2023

Eintarif (Zweizählermessung)
Grundpreis: 59,66 Euro/Jahr
Arbeitspreis: 30,86 Cent/kWh

Preisblatt

Strom für den Nachtspeicherofen

+++ Tarife außerhalb des Netzgebiets Tübingen auf Anfrage. Bitte kontaktieren Sie unser Gewerbekunden-Team. +++

Gültig ab: 01.01.2023

Eintarif (Zweizählermessung)
Grundpreis: 59,66 Euro/Jahr
Arbeitspreis: 26,25 Cent/kWh

Zweitarif (Zweizählermessung)
Grundpreis: 103,36 Euro/Jahr
Arbeitspreis HT: 30,90 Cent/kWh
Arbeitspreis NT: 26,20 Cent/kWh

Zweitarif (Einzählermessung)
Grundpreis: 103,36 Euro/Jahr
Arbeitspreis HT: 34,34 Cent/kWh
Arbeitspreis NT: 26,50 Cent/kWh

Preisblatt

Gültig ab: 01.01.2023

Eintarif (Zweizählermessung)
Grundpreis: 59,66 Euro/Jahr
Arbeitspreis: 27,25 Cent/kWh

Zweitarif (Zweizählermessung)
Grundpreis: 103,36 Euro/Jahr
Arbeitspreis HT: 31,90 Cent/kWh
Arbeitspreis NT: 27,20 Cent/kWh

Zweitarif (Einzählermessung)
Grundpreis: 103,36 Euro/Jahr
Arbeitspreis HT: 35,34 Cent/kWh
Arbeitspreis NT: 27,50 Cent/kWh

Preisblatt

Grundversorgung (TüStrom Basis, Gewerbe)

Preisstand: 01.01.2023
Kündigungsfrist: zwei Wochen

Grundpreis: 110,08 Euro/Jahr
Arbeitspreis: 41,86 Cent/kWh

Preisblatt

Preisstand: 01.01.2023
Kündigungsfrist: zwei Wochen

Grundpreis: 110,08 Euro/Jahr
Arbeitspreis: 42,86 Cent/kWh

Preisblatt

Zusammensetzung der Allgemeinen Preise in der Grundversorgung (ab 01.01.2023)

 
 HaushaltGewerbe
Preise ab 01.01.2023  
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis (Euro/Jahr, brutto)131,00131,00
Grundpreis (Euro/Monat, brutto)10,9210,92
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde (Cent/kWh, brutto)48,3049,81
Erläuterung zu der Zusammensetzung der Allgemeinen Preise und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen
In Ihrem Endpreis sind 19 % USt. enthalten. Der Allgemeine Preis ohne USt. (netto) beträgt
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis (Euro/Jahr, netto)110,08110,08
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde (Cent/kWh, netto)40,5941,86
In den Netto-Endpreis fließen ein
Stromsteuer (Cent/kWh)2,052,05
Konzessionsabgabe (Cent/kWh)1,591,59
Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (Cent/kWh)0,000,00
KWKG-Umlage nach § 12 Abs. 1 Energiefinanzierungsgesetz (Cent/kWh) 0,3570,357
Umlage nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (Cent/kWh)0,4170,417
Offshore-Netzumlage nach § 12 Abs. 1 Energiefinanzierungsgesetz (Cent/kWh) 0,5910,591
Umlage nach § 18 Verordnung zu abschaltbaren Lasten (Cent/kWh)0,0000,000
Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde (Cent/kWh)5,295,29
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz (Euro/Jahr)85,0085,00
Messstellenbetrieb inkl. Messung wenn vom Netzbetreiber durchgeführt (Euro/Jahr)15,2015,20
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastung (Euro/Jahr)100,20100,20
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastung (Cent/kWh)10,3010,30
Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen
(Beschaffung, Kunden- und Abrechnungsservice, Lieferantenwechsel, Umzugsabwicklung, Vertrieb und Marge)
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis (Euro/Jahr)9,889,88
am Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde (Cent/kWh)30,2931,56

Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung/StromGVV) regelt vornehmlich die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Elektrizitätsversorgungsunternehmen Haushaltskunden in Niederspannung im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zu Allgemeinen Preisen mit Elektrizität zu beliefern haben.

Auf der Grundlage dieser Verordnung haben die Stadtwerke Tübingen GmbH (swt) Ergänzende Bedingungen zur StromGVV erlassen, die den Grundversorgungsvertrag bzw. das Ersatzversorgungsverhältnis näher ausgestalten.

Die StromGVV sowie die Ergänzenden Bedingungen der swt zur StromGVV können Sie nachfolgend als PDF-Dokument herunterladen:

Sie erhalten beide Regelwerke außerdem kostenlos in unserem Kundencenter, Eisenhutstr. 6, 72072 Tübingen oder auf Anfrage: Tel. 07071 157-300, E-Mail: kundenservice(at)swtue.de

Grundversorgung für Doppeltarifzähler (TüStrom Tag & Nacht, Gewerbe)

Gültig ab: 01.01.2023
Kündigungsfrist: zwei Wochen

Grundpreis: 127,73 Euro/Jahr
Arbeitspreis HT
(6.00 - 22.00 Uhr): 40,97 Cent/kWh
Arbeitspreis NT
(22.00 - 6.00 Uhr): 36,20 Cent/kWh

Preisblatt

Gültig ab: 01.01.2023
Kündigungsfrist: zwei Wochen

Grundpreis: 127,73 Euro/Jahr
Arbeitspreis HT
(6.00 - 22.00 Uhr): 41,97 Cent/kWh
Arbeitspreis NT
(22.00 - 6.00 Uhr): 37,20 Cent/kWh

Preisblatt

Zusammensetzung der Allgemeinen Preise in der Grundversorgung (ab 01.01.2023)

 HaushaltGewerbe
Preise ab 01.01.2023  
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis (Euro/Jahr, brutto)152,00152,00
Grundpreis (Euro/Monat, brutto)12,6712,67
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde (Cent/kWh, brutto) HT 48,1548,75
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde (Cent/kWh, brutto) NT 42,4743,08
Erläuterung zu der Zusammensetzung der Allgemeinen Preise und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen
In Ihrem Endpreis sind 19 % MwSt. enthalten. Die Allgemeinen Preise vor MwSt. (netto) betragen
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis (Euro/Jahr, netto)127,73127,73
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde (Cent/kWh, netto) HT 40,4640,97
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde (Cent/kWh, netto) NT 35,6936,20
In den Netto-Endpreis fließen ein
Stromsteuer (Cent/kWh)2,052,05
Konzessionsabgabe HT(Cent/kWh) 1,591,59
Konzessionsabgabe NT(Cent/kWh) 0,610,61
Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetzt (Cent/kWh)0,000,00
Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (Cent/kWh)0,3570,357
Umlage nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (Cent/kWh)0,4170,417
Umlage nach § 17f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (Cent/kWh)0,5910,591
Umlage nach § 18 Verordnung zu abschaltbaren Lasten (Cent/kWh)0,000,00
Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde (Cent/kWh)5,295,29
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz (Euro/Jahr)85,0085,00
Messstellenbetrieb inkl. Messung wenn vom Netzbetreiber durchgeführt (Euro/Jahr)25,0625,06
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastung (Euro/Jahr)110,06110,06
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastung HT(Cent/kWh) 10,3010,30
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastung NT (Cent/kWh) 9,329,32
Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen
(Beschaffung, Kunden- und Abrechnungsservice, Lieferantenwechsel, Umzugsabwicklung, Vertrieb und Marge)
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis (Euro/Jahr)17,6717,67
am Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde HT (Cent/kWh) 30,1630,67
am Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde NT(Cent/kWh) 26,3726,88

Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung/StromGVV) regelt vornehmlich die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Elektrizitätsversorgungsunternehmen Haushaltskunden in Niederspannung im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zu Allgemeinen Preisen mit Elektrizität zu beliefern haben.

Auf der Grundlage dieser Verordnung haben die Stadtwerke Tübingen GmbH (swt) Ergänzende Bedingungen zur StromGVV erlassen, die den Grundversorgungsvertrag bzw. das Ersatzversorgungsverhältnis näher ausgestalten.

Die StromGVV sowie die Ergänzenden Bedingungen der swt zur StromGVV können Sie nachfolgend als PDF-Dokument herunterladen:

Sie erhalten beide Regelwerke außerdem kostenlos in unserem Kundencenter, Eisenhutstr. 6, 72072 Tübingen oder auf Anfrage: Tel. 07071 157-300, E-Mail: kundenservice(at)swtue.de

Ersatzversorgung (TüStrom Ersatz, bis 10.000 kWh)

Tarif für Kunden in der Ersatzversorgung

Gültig ab: 01.02.2023
Kündigungsfrist: keine

Grundpreis: 126,05 Euro/Jahr
Arbeitspreis: 44,80 Cent/kWh

Preisblatt

Zusammensetzung der Allgemeinen Preise in der Ersatzversorgung

 
 HaushaltGewerbe
Preise ab 01.02.2023  
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis (Euro/Jahr, brutto)150,00150,00
Grundpreis (Euro/Monat, brutto)12,5012,50
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde (Cent/kWh, brutto)53,3153,31
Erläuterung zu der Zusammensetzung der Allgemeinen Preise und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen
In Ihrem Endpreis sind 19 % USt. enthalten. Der Allgemeine Preis ohne USt. (netto) beträgt
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis (Euro/Jahr, netto)126,05126,05
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde (Cent/kWh, netto)44,8044,80
In den Netto-Endpreis fließen ein
Stromsteuer (Cent/kWh)2,052,05
Konzessionsabgabe (Cent/kWh)1,591,59
Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetz (Cent/kWh)0,000,00
KWKG-Umlage nach § 12 Abs. 1 Energiefinanzierungsgesetz (Cent/kWh)0,3570,357
Umlage nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (Cent/kWh)0,4170,417
Offshore-Netzumlage nach § 12 Abs. 1 Energiefinanzierungsgesetz (Cent/kWh)0,5910,591
Umlage nach § 18 Verordnung zu abschaltbaren Lasten (Cent/kWh)0,0000,000
Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde (Cent/kWh)5,295,29
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz (Euro/Jahr)85,0085,00
Messstellenbetrieb inkl. Messung wenn vom Netzbetreiber durchgeführt (Euro/Jahr)15,2015,20
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastung (Euro/Jahr)100,20100,20
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastung (Cent/kWh)10,3010,30
Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen
(Beschaffung, Kunden- und Abrechnungsservice, Lieferantenwechsel, Umzugsabwicklung, Vertrieb und Marge)
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis (Euro/Jahr)25,8525,85
am Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde (Cent/kWh)34,5034,50

Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung/StromGVV) regelt vornehmlich die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Elektrizitätsversorgungsunternehmen Haushaltskunden in Niederspannung im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zu Allgemeinen Preisen mit Elektrizität zu beliefern haben.

Auf der Grundlage dieser Verordnung haben die Stadtwerke Tübingen GmbH (swt) Ergänzende Bedingungen zur StromGVV erlassen, die den Grundversorgungsvertrag bzw. das Ersatzversorgungsverhältnis näher ausgestalten.

Die StromGVV sowie die Ergänzenden Bedingungen der swt zur StromGVV können Sie nachfolgend als PDF-Dokument herunterladen:

Sie erhalten beide Regelwerke außerdem kostenlos in unserem Kundencenter, Eisenhutstr. 6, 72072 Tübingen oder auf Anfrage: Tel. 07071 157-300, E-Mail: kundenservice(at)swtue.de

Ersatzversorgung (TüStrom Ersatzversorgung Gewerbe, ab 10.000 kWh)

Strom für Bau und Veranstaltungen (Gewerbe)

Gültig ab: 01.01.2023

Alle Verbrauchsmengen
Grundpreis: 110,08 Euro/365 Tage
Arbeitspreis: 45,24 Cent/kWh

Preisblatt

Baustrom beantragen!

Für Baustellen – aber auch für Feste und Veranstaltungen – stellen wir Ihnen innerhalb unserer Netzgebiete einen vorübergehenden Stromanschluss zur Verfügung.

Unser Kundenservice – damit Sie gut versorgt sind

Wenn Sie Fragen zu den Stromtarifen haben oder wissen möchten, ob Sie innerhalb der Vertragslaufzeit einen Wechsel vornehmen und Ihren Tarif bei uns abschließen können, kontaktieren Sie uns gerne.

Persönliche Betreuung

durch unser Gewerbekunden-Team.
 

24/7: Service rund um die Uhr

In unserem Online-Kundencenter Rechnungen abrufen, Abschlag ändern u.v.m.

Einfacher Wechsel

Wir kümmern uns um alles – inkl. Kündigung Ihres aktuellen Stromlieferanten.

Übersichtliche Abrechnung

und zusätzlich als Hilfestellung unsere Broschüre "Einfach erklärt".

TüStrom: Warum unsere Energie den Unterschied macht

Unsere Energie wird dort erzeugt, wo sie verbraucht wird. Unsere Windkraftanlagen stehen hauptsächlich in Süddeutschland. Unsere Wasserkraftanlagen sowie Photovoltaikanlagen (PV) zur Gewinnung von Ökostrom befinden sich praktisch vor unserer Haustür. Noch näher, nämlich auf dem Dach unseres Unternehmensgebäudes der Stadtwerke Tübingen, gewinnen wir Sonnenenergie mit einer Photovoltaikanlage. Außerdem bieten wir Eigentümerinnen und Eigentümern alter PV-Anlagen, die aus der 20-jährigen EEG-Förderung herausfallen, ein attraktives Angebot zum Weiterbetrieb (Post-EEG). 

Unser Einsatz für Umwelt- und Klimaschutz

Unsere Kundinnen und Kunden sind mit dem Engagement der Stadtwerke Tübingen in der Region zufrieden. Das liegt daran, dass Ihr Geld in klimafreundlich ausgerichtete Projekte in der Stadt und in der Region fließt.

Strom-Erzeugung live

Wie viel Strom wird durch die eigenen Erzeugungsanlagen der Stadtwerke Tübingen aus Wind, Sonne, Wasser und Kraft-Wärme-Kopplung produziert? Die Live-Daten geben die Antwort.

Live-Erzeugung ansehen

Unsere Öko-Kraftwerke

Als Stadtwerke gestalten wir die Energiewende mit – im Kleinen vor Ort. Denn: Nur so kann sie auch global funktionieren. Deshalb investieren wir in Wind-, Solar- und Wasserkraftwerke.

Anlagen im Überblick

Stromkennzeichnung

Stromkennzeichnung gemäß § 42 Energiewirtschaftsgesetz / Angaben auf Basis der Daten von 2021

Energieträger

Unternehmensmix swt

Strommix Ökostrom swt

Strommix Normalstrom swt

Strommix Deutschland

Kernenergie

6,7 %

0,0 %

5,9 %

12,9 %

 

Kohle

20,3 %

0,0 %

18,0 %

28,9 %

 

Erdgas

14,6 %

0,0 %

13,0 %

11,8 %

 

Sonstige fossile Energieträger

1,7 %

0,0 %

1,5 %

1,2 %

 

Erneuerbare Energien

(gefördert nach dem EEG)

0,0 %

57,2 %

57,2 %

39,2 %

 

Sonstige Erneuerbare Energien

56,7 %

42,8 %

4,4 %

6,0 %

 

CO2-Emissionen

281 g/kWh

0,0 g/kWh

249 g/kWh

350 g/kWh

 

Radioaktiver Abfall

0,0002 g/kWh

0,0 g/kWh

0,0002 g/kWh

0,0003 g/kWh

Warum Strom von den Stadtwerken Tübingen?

Starke Strukturen sichern die Daseinsvorsorge

Die Stadtwerke Tübingen leisten mit einer hochwertigen Infrastruktur eine sichere Daseinsvorsorge. Zusätzlich stellen sie durch Steuern und Abgaben der Universitätsstadt Tübingen jährlich rund 13 Mio. Euro für öffentliche Aufgaben zur Verfügung. Die strukturellen Verluste beim Tübinger Stadtbus und den Bädern gleichen sie Jahr für Jahr aus und erhalten so ein attraktives Angebot für alle Menschen in der Universitätsstadt.

Tag für Tag ein bisschen grüner

Als Stromkundin oder -kunde unterstützen Sie die Stadtwerke Tübingen aktiv dabei, die Energiewende vor Ort und in der Region zu gestalten – und tragen so aktiv dazu bei, dass sie auch global funktioniert. Die Stadtwerke investieren in erneuerbare Energie und in Energieeffizienz: mit Windkraftanlagen auf der Ostalb und im Hunsrück, mit Wasserkraft vor der Haustür am Neckar und Sonnenenergie vom eigenen Dach.

Verlässlicher und familien­freundlicher Arbeitgeber

Die Stadtwerke Tübingen geben über 500 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern einen sicheren Arbeitsplatz und mehr als 20 Auszubildenden einen attraktiven Start ins Berufsleben. Für viele Familien schaffen sie so eine stabile Lebensgrundlage und echte Zukunftsperspektiven. Seit 2013 dürfen die Stadtwerke das Zertifikat „berufundfamilie“ führen.  

Soziales Engagement für Stadt und Region

Durch vielfältige Förderungen und eigene Veranstaltungen unterstützen die Stadtwerke Tübingen Sportvereine, das kulturelle Leben, Sozialprojekte und geben starke Impulse für Umwelt- und Klimaschutz.

Wertschöpfung bleibt dort, wo sie entsteht

Die gesamte Wertschöpfung fließt den Bürgerinnen und Bürgern vor Ort und der Region zu, nicht anonymen Konzernen und Aktiengesellschaften. Die Stadtwerke Tübingen sind von Energiekonzernen unabhängig und zu 100 % in kommunalem Eigentum.  

FAQ zur Stromversorgung allgemein

  • Bis wann kann man den Stromtarif wechseln?

    Sie können Ihren Stromtarif mit einer Frist von zwei Wochen wechseln, allerdings nur wenn Sie einen Stromvertrag bei einem Grundversorger haben. Bei sonstigen Tarifen von Stromanbietern sind die Kündigungsfrist und die Mindestvertragslaufzeit individuell geregelt. Es gibt aber auch ein Sonderkündigungsrecht bei der Erhöhung von Strompreisen.

  • Wie läuft der Stromwechsel ab?

    Der Stromwechsel läuft schnell und einfach ab. Sie entscheiden sich online für den passenden Stromtarif und den Rest erledigen wir. Wir kündigen Ihren bisherigen Stromvertrag, leiten den Lieferantenwechsel ein und vollziehen ihn. In der Vertragsbestätigung teilen wir Ihnen mit, zu welchem Zeitpunkt der Vertrag mit Ihnen wirksam wird. Die Sorge aufgrund des Stromwechsels den Strom abgestellt zu bekommen, ist unnötig. Sie haben ein Recht auf Stromversorgung. Die Versorgung wird über Ihren örtlichen Stromnetzbetreiber jederzeit gewährleistet.

  • Wie lange dauert es einen Stromanbieter zu wechseln?

    Der Wechsel des Stromanbieters hängt vom Vertrag mit Ihrem bisherigen Stromanbieter ab. Der Anbieterwechsel darf laut Energiewirtschaftsgesetz nicht länger als drei Wochen dauern. Diese Frist beginnt, sobald der neue Versorger Ihren Antrag bearbeitet und den Netzbetreiber kontaktiert hat.

  • Kann mir aufgrund des Versorgerwechsels der Strom abgestellt werden?

    Nein, Sie haben ein Recht auf Stromversorgung. Die Versorgung wird über Ihrer örtlichen Stromnetzbetreiber jederzeit gewährleistet.

  • Zu welchem Termin kann gewechselt werden und wie lange dauert das?

    Das hängt von Ihrem Vertrag mit Ihrem bisherigen Stromanbieter ab. Wir helfen Ihnen gerne weiter. Bitte rufen Sie uns an unter Tel. 07071 157-300.

  • Was bedeutet der Grundpreis?

    Der Strom Grundpreis ist der verbrauchsunabhängige Betrag im Monat, der für den Stromnetzanschluss gezahlt wird. Er stellt eine Art Grundgebühr dar, für die Bereitstellung des Stromanschlusses. Der Strom Grundpreis wird monatlich in Rechnung gestellt, auch wenn kein Strom verbraucht wird.

Inken Otto

Team Gewerbekunden
07071 157-2078
inken.otto@swtue.de

Marius Ulmer

Team Gewerbekunden
07071 157-4582
marius.ulmer@swtue.de