Intelligente Messsysteme

Die neue Zählergeneration – Intelligenz für die Energiewende

Die Energiewende ist in vollem Gange. Das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ und das darin enthaltene „Messstellenbetriebsgesetz" (MsbG) setzen dabei wichtige Rahmenbedingungen.

Ein wichtiges Ziel der Energiewende ist es, unsere Energieversorgung langfristig auf regenerative Quellen umzustellen. Damit auch dann die Stromversorgung konstant und zu jeder Zeit sicher ist, bauen wir eine durchgängig intelligente Netzinfrastruktur auf – das Smart Grid. Dafür schafft die Digitalisierung die Basis, denn sie macht Energieflüsse transparent und steuerbar. Der digitale Stromzähler ist dafür ein wichtiger Baustein. Das bedeutet konkret:

  • Die flächendeckende Einführung einer neuen, digitalen Zählertechnik. Bis 2032 rüsten wir in unseren Netzgebieten Tübingen, Ammerbuch, Dettenhausen und Waldenbuch über 65.000 Zähler auf die neue Zählertechnik um.
  • Unser Stromversorgungssystem wird fit für die Zukunft, weil die Kommunikation untereinander schneller und sicherer wird. Die neue digitale Infrastruktur verbindet Stromerzeuger, Großverbraucher und viele Kleinverbraucher.
  • Als zuständiger Messstellenbetreiber kümmern wir uns um die Umsetzung vor Ort. Wir informieren Sie über jeden Schritt.

Die neuen Stromzähler

Bei der neuen digitalen Zählergeneration unterscheiden wir zwischen der modernen Messeinrichtung und dem intelligenten Messsystem.

Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler, der Informationen über die tatsächlichen Stromverbrauchs- und ggf. Einspeisewerte direkt am Gerät anzeigt.

Ein intelligentes Messsystem besteht in der Regel aus der modernen Messeinrichtung und einem Smart-Meter-Gateway, die für die Erfassung, Verarbeitung und für den sicheren Versand der Messdaten notwendig ist.

Kosten für den Messstellenbetrieb

Der Gesetzgeber hat bundesweit einheitliche Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber festgelegt. Grundzuständiger Messstellenbetreiber für moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMSys) im Netzgebiet Tübingen ist die SüdWest Metering GmbH.

Standardleistungen des Messstellenbetriebs

€/Jahr netto

€/Jahr brutto

Moderne Messeinrichtung (für Letztverbraucher und Anlagenbetreiber)

21,01

25,00

     

Intelligente Messsysteme für Letztverbraucher

(Jahresverbrauch pro Messlokation – im Mittel über die letzten drei erfassten Jahre)

   

> 0 bis ≤ 6.000 kWh

25,21

30,00

> 6.000 bis ≤ 10.000 kWh

33,61

40,00

> 10.000 bis ≤ 20.000 kWh

42,02

50,00

> 20.000 bis ≤ 50.000 kWh

92,44

110,00

> 50.000 bis ≤ 100.000 kWh

117,65

140,00

> 100.000 kWh

auf Anfrage

auf Anfrage

Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG

42,02

50,00

     

Intelligente Messsysteme für Anlagenbetreiber (installierte Leistung pro Messlokation)

€/Jahr netto

€/Jahr brutto

> 2 bis ≤ 7 kW

25,21

30,00

> 7 bis ≤ 15 kW

42,02

50,00

> 15 bis ≤ 25 kW

92,44

110,00

> 25 bis ≤ 100 kW

117,65

140,00

> 100 kW

 

auf Anfrage

Einbau und Betrieb Steuerungseinrichtung für Anschlussnehmer

42,02

50,00

     

Zusatzleistungen des Messstellenbetriebs (jährlich)

€/Jahr netto

€/Jahr brutto

Tarifschaltung für moderne Messeinrichtungen

12,52

14,90

Messdatenbereitstellung Messprodukte

25,21

30,00

Wandlersatz Niederspannung

 

in Klärung

Mahngebühr, je Mahnung

 

nach Aufwand

Messentgelt für zusätzliches intelligentes Messsystem auf Kundenwunsch – Verbrauch ≤ 6.000 kWh/a

25,21

30,00

     

Zusatzleistungen des Messstellenbetriebs (einmalig)

€ netto

€ brutto

Außerplanmäßiger Einbau eines intelligenten Messsystems

84,03

100,00

Niederspannung Wandlertausch / Wechsel von Direktmessung auf Wandlermessung

in Klärung

in Klärung

Bitte beachten Sie: Die Kosten für den Messstellenbetrieb werden – in der Regel und sofern nichts anderes vereinbart ist – wie bisher auch von der SüdWest Metering GmbH an Ihren Stromlieferanten weiterberechnet. Ob und in welchem Umfang die Kosten an Sie weitergegeben werden, ist abhängig von Ihrem Stromliefervertrag.

Weiterführende Informationen zu Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen erhalten sie bei der Bundesnetzagentur.

Messstellenvertrag für Lieferanten, Letztverbraucher und Anlagenbetreiber

Dieser Vertrag umfasst den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme i. S. d. Messstellenbetriebsgesetzes im Bereich Elektrizität. Im Netzgebiet Tübingen führt der grundzuständige Messstellenbetreiber – die SüdWest Metering GmbH – den Messstellenbetrieb durch. Wenn Sie am Abschluss eines Messstellenvertrags interessiert sind, wenden Sie sich bitte an die SüdWest Metering.