Die Energiewende ist in vollem Gange. Das „Gesetz zur Digitalisierung der Energiewende“ und das darin enthaltene „Messstellenbetriebsgesetz" (MsbG) setzen dabei wichtige Rahmenbedingungen.
Ein wichtiges Ziel der Energiewende ist es, unsere Energieversorgung langfristig auf regenerative Quellen umzustellen. Damit auch dann die Stromversorgung konstant und zu jeder Zeit sicher ist, bauen wir eine durchgängig intelligente Netzinfrastruktur auf – das Smart Grid. Dafür schafft die Digitalisierung die Basis, denn sie macht Energieflüsse transparent und steuerbar. Der digitale Stromzähler ist dafür ein wichtiger Baustein. Das bedeutet konkret:
- Die flächendeckende Einführung einer neuen, digitalen Zählertechnik. Bis 2032 rüsten wir in unseren Netzgebieten Tübingen, Ammerbuch, Dettenhausen und Waldenbuch über 65.000 Zähler auf die neue Zählertechnik um.
- Unser Stromversorgungssystem wird fit für die Zukunft, weil die Kommunikation untereinander schneller und sicherer wird. Die neue digitale Infrastruktur verbindet Stromerzeuger, Großverbraucher und viele Kleinverbraucher.
- Als zuständiger Messstellenbetreiber kümmern wir uns um die Umsetzung vor Ort. Wir informieren Sie über jeden Schritt.
Die neuen Stromzähler
Bei der neuen digitalen Zählergeneration unterscheiden wir zwischen der modernen Messeinrichtung und dem intelligenten Messsystem.
Eine moderne Messeinrichtung ist ein digitaler Stromzähler, der Informationen über die tatsächlichen Stromverbrauchs- und ggf. Einspeisewerte direkt am Gerät anzeigt.
Ein intelligentes Messsystem besteht in der Regel aus der modernen Messeinrichtung und einem Smart-Meter-Gateway, die für die Erfassung, Verarbeitung und für den sicheren Versand der Messdaten notwendig ist.
Kosten für den Messstellenbetrieb
Der Gesetzgeber hat bundesweit einheitliche Preisobergrenzen für den Messstellenbetrieb durch den grundzuständigen Messstellenbetreiber festgelegt. Grundzuständiger Messstellenbetreiber für moderne Messeinrichtungen (mME) und intelligente Messsysteme (iMSys) im Netzgebiet Tübingen ist die SüdWest Metering GmbH.
Standardleistungen des Messstellenbetriebs | €/Jahr netto | €/Jahr brutto |
---|---|---|
Moderne Messeinrichtung (für Letztverbraucher und Anlagenbetreiber) | 21,01 | 25,00 |
Intelligente Messsysteme für Letztverbraucher (Jahresverbrauch pro Messlokation – im Mittel über die letzten drei erfassten Jahre) | ||
> 0 bis ≤ 6.000 kWh | 25,21 | 30,00 |
> 6.000 bis ≤ 10.000 kWh | 33,61 | 40,00 |
> 10.000 bis ≤ 20.000 kWh | 42,02 | 50,00 |
> 20.000 bis ≤ 50.000 kWh | 92,44 | 110,00 |
> 50.000 bis ≤ 100.000 kWh | 117,65 | 140,00 |
> 100.000 kWh | auf Anfrage | auf Anfrage |
Verbrauchseinrichtungen nach §14a EnWG | 42,02 | 50,00 |
Intelligente Messsysteme für Anlagenbetreiber (installierte Leistung pro Messlokation) | €/Jahr netto | €/Jahr brutto |
> 2 bis ≤ 7 kW | 25,21 | 30,00 |
> 7 bis ≤ 15 kW | 42,02 | 50,00 |
> 15 bis ≤ 25 kW | 92,44 | 110,00 |
> 25 bis ≤ 100 kW | 117,65 | 140,00 |
> 100 kW | auf Anfrage | |
Einbau und Betrieb Steuerungseinrichtung für Anschlussnehmer | 42,02 | 50,00 |
Zusatzleistungen des Messstellenbetriebs (jährlich) | €/Jahr netto | €/Jahr brutto |
Tarifschaltung für moderne Messeinrichtungen | 12,52 | 14,90 |
Messdatenbereitstellung Messprodukte | 25,21 | 30,00 |
Wandlersatz Niederspannung | in Klärung | |
Mahngebühr, je Mahnung | nach Aufwand | |
Messentgelt für zusätzliches intelligentes Messsystem auf Kundenwunsch – Verbrauch ≤ 6.000 kWh/a | 25,21 | 30,00 |
Zusatzleistungen des Messstellenbetriebs (einmalig) | € netto | € brutto |
Außerplanmäßiger Einbau eines intelligenten Messsystems | 84,03 | 100,00 |
Niederspannung Wandlertausch / Wechsel von Direktmessung auf Wandlermessung | in Klärung | in Klärung |
Bitte beachten Sie: Die Kosten für den Messstellenbetrieb werden – in der Regel und sofern nichts anderes vereinbart ist – wie bisher auch von der SüdWest Metering GmbH an Ihren Stromlieferanten weiterberechnet. Ob und in welchem Umfang die Kosten an Sie weitergegeben werden, ist abhängig von Ihrem Stromliefervertrag.
Weiterführende Informationen zu Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen erhalten sie bei der Bundesnetzagentur.
Messstellenvertrag für Lieferanten, Letztverbraucher und Anlagenbetreiber
Dieser Vertrag umfasst den Messstellenbetrieb für moderne Messeinrichtungen und intelligente Messsysteme i. S. d. Messstellenbetriebsgesetzes im Bereich Elektrizität. Im Netzgebiet Tübingen führt der grundzuständige Messstellenbetreiber – die SüdWest Metering GmbH – den Messstellenbetrieb durch. Wenn Sie am Abschluss eines Messstellenvertrags interessiert sind, wenden Sie sich bitte an die SüdWest Metering.
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