Trinkwasserschutz ist Grundwasserschutz
Wasser ist laut der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie ein ererbtes Gut, das in besonderem Maße geschützt werden muss. Da in Deutschland mehr als 70 Prozent des bereitgestellten Trinkwassers aus dem Grundwasser gewonnen wird, ist Trinkwasserschutz in erster Linie Grundwasserschutz. Denn: Verschmutzungen, die heute ins Grundwasser gelangen, belasten die Trinkwasserqualität noch nach Jahrzehnten.
Jeder unserer Tübinger Brunnen liegt deshalb in einem eigenen Wasserschutzgebiet. Alle Trinkwasserschutzgebiete im Neckartal zusammengenommen haben eine Fläche von rund 300 Hektar.
Schutzzonen
Das Einzugsgebiet eines Brunnens wird in drei Schutzzonen eingeteilt. Es gilt: Je näher zur Brunnenanlage, desto strenger die Schutzbestimmung. Insbesondere die Landbewirtschaftung ist eingeschränkt und das Ausbringen von Dünger stark reglementiert.
- Schutzzone I: Der Fassungsbereich des Trinkwasserbrunnens ist eingezäunt. Hier ist jede Nutzung, die nicht unmittelbar der Wasserversorgung dient, verboten, auch Fahr- oder Fußgängerverkehr.
- Schutzzone II: Die engere Schutzzone erstreckt sich von der Außengrenze der Schutzzone I bis zu der Linie, von der das Grundwasser etwa 50 Tage benötigt, um in die Wasserfassung zu gelangen. Diese Zone soll das Trinkwasser vor bakteriellen Verunreinigungen schützen, denn Mikroorganismen wie Bakterien, Viren oder Parasiten, die ins Grundwasser gelangen, sterben während der 50 Tage auf ihrer Passage im Grundwasserkörper.
- Schutzzone III: Die äußere Schutzzone reicht von der Außengrenze der Zone II bis zur Grenze des Einzugsgebiets des Grundwasserbrunnens.
Ihr Beitrag zum Grundwasserschutz
Zum Schutz des Wassers können aber auch Sie ganz persönlich etwas beitragen, beispielsweise
- alte Batterien oder Farbeimer nicht achtlos in den Müll werfen,
- das Auto nicht vor der Haustür waschen, denn ein Liter Altöl kann Hunderttausende Liter Wasser verderben,
- sowie beim Waschen die Mengenangaben des Waschmittelherstellers beachten und auf Weichspüler verzichten.