Kompliziertes Bremsmanöver – Alle swt-Kunden erhalten mit der Energiepreisbremse ihre finanzielle Entlastung

Umstellung der Abrechnungssysteme läuft auf Hochtouren | Die Zeit für die Umsetzung der von der Bundesregierung gesetzlich verabschiedeten Energiepreisbremsen bei Strom, Erdgas und Fernwärme ist knapp bemessen. Zumindest für die notwendigen komplexen Systemumstellungen bei Anbietern von Abrechnungssystemen, die unter anderem auch von den Stadtwerken Tübingen (swt) genutzt werden. Das bedeutet konkret: Für Energiekunden der swt können sich die Jahresabrechnungen – mit der Verrechnung der rückwirkenden Erstattungen seit Januar – um einige Wochen verzögern. Die Entlastung erfolgt jedoch – wie vom Gesetzgeber gefordert – im März: Die swt verschieben dafür den Einzug der preisgebremsten Monatsabschläge für März einmalig auf das Monatsende.

Die Energiepreisbremsen kommen. (Bild: AdobeStock_542898563)

Die Stadtwerke Tübingen wurden vom Systemhersteller SAP und ihrem IT-Anbieter informiert, dass eine Umsetzung der Preisbremsen in den Jahresabrechnungen von Seiten der Abrechnungssysteme her bis Anfang März voraussichtlich nicht erreicht wird. Derart komplexe und weitreichende Implementierungen benötigen normalerweise eine deutlich längere Vorlaufzeit, bis die Systeme vollständig umgestellt und getestet sind, so dass fehlerfreie Jahresrechnungen erstellt werden können. Dass die Zeit für die Umsetzung zu knapp bemessen ist, hatten IT-Experten bereits prognostiziert. Bei den notwendigen Anpassungen sind die meisten Energieversorger auf ihre IT-Dienstleister, deren Know-how und Kapazitäten angewiesen. Auch Branchenverbände hatten auf die erheblichen Herausforderungen bei hohem Zeitdruck hingewiesen.

Hinzu kommt, dass die swt – wie viele andere Energieanbieter – bei Privatkunden von Strom und Erdgas rollierend abrechnen und nicht einmalig zum Jahresende. Für die Integration der Energiepreisbremsen im Abrechnungssystem bleibt deshalb keine Zeit bis zum Jahresende 2023.

Vorteile für Energiekunden: Entlastung ab März

Für Energiekunden der swt bleibt es bei den Vorteilen der Preisbremse. Der Fokus der swt liegt darauf, ihren Kunden ab März die gesetzlich geforderte Entlastung zu bieten. Dafür werden die Einzüge der neu berechneten Monatsabschläge auf das Monatsende verschoben. Ab April greift dann wieder der für den Großteil der Energiekunden übliche Abbuchungsturnus zum Monatsanfang. Kunden, die ihre Abschläge per Überweisung bezahlen, können damit ebenfalls bis zum Monatsende warten. Für die zweite Märzhälfte planen die swt ein Kundenanschreiben, das über die neue Höhe der preisgebremsten Monatsabschläge informiert.

Sobald die Systeme fertig umprogrammiert sind, erhalten swt-Kunden dann ihre korrekte Jahresabrechnung wieder zum gewohnten Zeitpunkt. Darin werden dann die Energiepreisbremsen ab Januar 2023 sowie bereits gezahlte Abschläge berücksichtigt. In der Jahresabrechnung werden auch die neuen Monatsabschläge nochmals ersichtlich. Die Abschläge der TüWärme-Privatkunden wurden bereits angepasst, allerdings verzögert sich auch bei der Wärme die schriftliche Kundeninformation zu den Entlastungsbeiträgen.

Sollten sich zwischenzeitlich Zahlungsschwierigkeiten ergeben oder abzeichnen, bieten die Stadtwerke Tübingen an, frühzeitig im persönlichen Gespräch nach individuellen Lösungsmöglichkeiten zu suchen.

Die Stadtwerke Tübingen entschuldigen sich für die Verzögerung bei der Erstellung der Jahresabrechnungen und bitten ihre Energiekunden noch um etwas Geduld.

Die wichtigsten Fragen und Antworten rund um die Energiepreisbremsen für Strom, Erdgas und Wärme beantworten die Stadtwerke Tübingen auf FAQ-Seiten unter www.swtue.de.