Gebäude-Energie-Gesetz (GEG), Kommunale Wärmeplanung und Fernwärme-Ausbau in Tübingen
Das Gebäude-Energie-Gesetz (GEG) legt energetische Standards für Gebäude fest. Es vereint zukünftig die Energieeinsparverordnung (EnEV), das Energieeinsparungsgesetz (EnEG) sowie das Erneuerbare-Energien-Wärmegesetz (EEWärmeG) in einer einzigen gesetzlichen Vorschrift.
Die aktuelle Novelle des GEG zielt darauf ab, die Nutzung erneuerbarer Energien (EE) in der Gebäudewärmeversorgung zu steigern und damit die Klimaziele zu erreichen. Das langfristige Ziel ist ein klimaneutraler Gebäudebestand bis 2045.
Seit 1. Januar 2024 wird vorgeschrieben, dass bei einer neuen Heizungsanlage mindestens 65 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien oder unvermeidbarer Abwärme stammen müssen. Wenn Sie Ihr Gebäude an das Fernwärmenetz der swt anschließen, erfüllen Sie automatisch die Anforderungen des GEG.
Weitere Informationen und Antworten auf häufig gestellte Fragen finden Sie beim BDEW (Bundesverband der Energie- und Wasserwirtschaft e. V).
Die Strategische Wärmeplanung der Stadtwerke Tübingen legt die Gebiete fest, in denen die Fernwärme ausgebaut werden soll. Dieser Prozess wurde bereits für die Kernstadt Tübingen umgesetzt und wird in Zukunft auch für die umliegenden Stadtteile erfolgen. Weitere Bestandteile der Strategischen Wärmeplanung sind die Einbindung von erneuerbaren Anlagen in das Fernwärmenetz (derzeit in Bau Solarthermiepark Au, Großwärmepumpe Kläranlage, Biomasseheizwerk, etc.), sowie die Herstellung der Verbindung der einzelnen Fernwärmenetze der Süd- und Innenstadt (Netzverbund Süd) zur Effizienzsteigerung der Wärmeerzeuger sowie besseren Verteilung der Wärme.
Im Wärmeplan finden Sie die Zeitpunkte der geplanten Fernwärme-Baumaßnahmen für die kommenden drei Jahre durch rot gestrichelte Linien gekennzeichnet. Bitte beachten Sie, dass der Ausbau der Trassen Teil laufender Planungen ist, was zu leichten Verschiebungen der Zeitpläne führen kann. Die Strategische Wärmeplanung wurde bereits für die Kernstadt Tübingen realisiert und wird künftig auch auf die umliegenden Stadtteile ausgeweitet.
Fernwärmeversorgung allgemein
Wenn eine Fernwärmeleitung in Ihrer Straße liegt, ist ein Anschluss in der Regel möglich. Auf dem Wärmeplan sehen Sie, welche Stadtgebiete bereits erschlossen sind und welche weiteren Erschließungsachsen im Zuge des Transformationsprozesses geplant sind. Alle wichtigen Informationen finden Sie unter “Ihr Weg zur Fernwärme”.
Wenn Ihr Haus bereits eine Warmwasser-Zentralheizung besitzt, muss nur der Heizkessel durch eine Übergabestation ersetzt werden. Hierfür beauftragen Sie am besten das örtliche Fachhandwerk. Die Hausanschlussleitung bis zum Heizraum verlegen wir. Die einmaligen Kosten für den Anschluss ans Fernwärmenetz bezuschussen wir im Rahmen eines Förderprogramms.
Eigentümerwechsel: Sie haben Ihr Gebäude verkauft.
Sofern Sie bisher keine Abrechnung von uns bekommen, beispielsweise weil Ihr Haus vermietet ist, brauchen wir von Ihnen lediglich die persönlichen Daten des neuen Eigentümers sowie das Verkaufsdatum. Der Wärmeliefervertrag endet dann zum Verkaufsdatum.
Wenn Sie von uns bisher eine Rechnung bekommen, ist es unbedingt erforderlich den Zählerstand abzulesen, damit wir eine Schlussabrechnung zum Verkaufsdatum erstellen können.
Verwalterwechsel: Sie haben Ihr Gebäude an eine Hausverwaltung übergeben.
In der Regel erfolgt die Meldung direkt über den Verwalter – Sie müssen in dem Fall nichts unternehmen. Handelt es sich um eine Erstverwaltung, bitten wir um Mitteilung der Kontaktdaten des Verwalters. Es empfiehlt sich auch in diesem Fall die bisherigen Kosten durch eine Schlussabrechnung abzugrenzen. Teilen Sie uns bitte den Zählerstand und das Datum der Übergabe mit.
Mieterwechsel: Sie haben Ihr Gebäude vermietet.
Sofern Sie bisher selbst die Rechnung für die Fernwärme von uns bekommen haben, ist eine Schlussabrechnung unbedingt notwendig. Teilen Sie uns bitte das Einzugsdatum des Mieters, den Zählerstand zum Übergabetag und eine Adresse für die Endabrechnung mit.
Sofern Sie bisher keine Rechnung von uns bekommen haben, beispielsweise weil Ihr Gebäude bereits vermietet war, kann die Ummeldung auch unter den Mietern selbst erfolgen. Als Eigentümer empfehlen wir Ihnen jedoch die Übergabe unbedingt zu protokollieren, um mögliche Unstimmigkeiten zu vermeiden.
Umzug / Auszug
Bitte teilen Sie uns den Zählerstand, das Auszugsdatum und Ihre neue Adresse für die Endabrechnung mit.
Anmeldung
Bitte teilen Sie uns den Zählerstand und das Einzugsdatum mit, damit wir Ihren Fernwärmeverbrauch korrekt abrechnen können.
Übergabestationen für Fernwärme sind normalerweise robust und zeichnen sich durch ihre langlebige Technik aus. Dennoch lohnt es sich, nach mehreren Jahrzehnten Betriebszeit den Stand der Technik zu prüfen. Neuere Anlagen sind in der Regel effizienter und haben durch eine bessere Regelungstechnik oftmals eine positive Auswirkung auf den Wärmeverbrauch. Das Angebot für eine neue Station erhalten Sie von einem Heizungsbauer. Wir unterstützen die Erneuerung Ihrer Übergabestation finanziell im Rahmen unseres Förderprogramms „Erneuerung der Hausstation“ mit bis zu 2.000 Euro.
Fernablesbare Wärmemengenzähler
Mit der Einführung der Fernwärme- oder Fernkälte-Verbrauchserfassungs- und -Abrechnungsverordnung – FFVAV verpflichtet der Gesetzgeber alle Fernwärmeversorger zum Einbau fernablesbarer Wärmemengenzähler. Aus diesem Grund stellen die swt alle Wärmemengenzähler bis Ende 2026 auf Fernablesbarkeit um.
Wärmemengenzähler, bei denen der Turnuswechsel ansteht, werden durch einen neuen, fernablesbaren Wärmemengenzähler ersetzt. Die anderen Wärmemengenzähler können durch Einbau eines NB-IoT-Funkmoduls in Form einer kleinen Platine nachgerüstet werden.
Durch die Nachrüstung oder den Austausch älterer Zähler mit fernablesbaren Modellen ergeben sich für Sie als Kunden viele Vorteile:
Steigerung des Kundenkomfort und Kundenservice:
Sie profitieren von einem reibungslosen und bequemen Abrechnungsprozess, da keine manuellen Ablesungen vor Ort erforderlich sind. Eine Anwesenheit Ihrerseits ist nicht nötig und Sie müssen ggf. schlecht erreichbare Zähler nicht erst aufwendig zugänglich machen. Weiterhin wird Ihre Mithilfe bei der Ablesung mittels Rücksendung der Ablesekarte o. ä. nicht mehr benötigt.
Verbrauchsübersicht / Verbrauchsreduzierung
Wir stellen Ihnen Ihre monatlichen Verbrauchswerte auf unserem Kundenportal zum Abruf bereit. Dadurch haben Sie Ihren Wärmeverbrauch im Blick und können hohen Verbräuchen frühzeitig entgegenwirken.
Verminderung von Fehlerquellen:
Schätzungen aufgrund fehlender oder fehlerhafter Mitteilung entfallen künftig. Zählerstände werden digital, in das Abrechnungssystem eingelesen. Das vermindert Fehlerquellen und spart Bearbeitungszeit.
Effizienzsteigerung
Fernablesbare Zähler ermöglichen eine automatisierte Datenerfassung, reduzieren so den manuellen Aufwand für die Ablesung und verbessern die Genauigkeit der Daten. Die Erfassung von Netzkennwerten kann die Effizienz des Fernwärmenetzes und die Versorgungssicherheit nochmals steigern, da Netzverluste verringert und Störungen früher festgestellt werden können.
Umweltfreundlichkeit
Durch die Reduzierung des Papierverbrauchs und den Einsatz moderner Technologie verbessert sich auch die Umweltbilanz.
Einmal pro Stunde werden folgende Daten erfasst und einmal täglich übermittelt.
- die Zählernummer,
- der Zählerstand bzw. der Wärmeverbrauch (kWh),
- die Vorlauf- und Rücklauftemperatur (°C) der Fernwärme-Hausanschlussleitungen sowie
- der Volumenstrom (m³/h) und die übertragene Wärmeleistung (kW).
Der neue Wärmemengenzähler ist mit einem NB-IoT (Narrowband-Internet of Things) Funkmodul ausgestattet, welches auf die vorhandene LTE-Netztechnologie aufsetzt und hierbei schmale, ungenutzte Niedrig-Frequenzbänder im lizensierten Frequenzbereich nutzt.
Bei NB-IoT handelt es sich um ein sogenanntes Low Power Wide Area (LPWA) Network, welches speziell für robuste, energiesparende Übertragung kleinerer Datenmengen entwickelt wurde.
Bedenken zur Strahlenbelastung nehmen wir ernst. Der Funkzähler besitzt gewöhnlich eine niedrige Sendeleistung von < 10 mW. Im Vergleich hat eine Telefon-Basisstation eine Funkleistung von 250 mW und WLAN bzw. Babyfon eine Funkleistung von 100 mW. Bei Mobiltelefonen kann die Sendeleistung je nach Netz und Verbindungsqualität bis zu 2000 mW erreichen.
Das Gerät wacht aus dem Energiesparmodus auf, wenn ein Sendevorgang geplant ist, bevor es bis zur nächsten geplanten Übertragung (am nächsten Tag) wieder in den Ruhezustand geht. Das Sendefenster beginnt um 00:30 Uhr und endet um 04:30 Uhr. Der Datenupload dauert maximal 10 Sekunden. Sollte eine Datenübertragung nicht erfolgreich gewesen sein, werden die Daten mit der nächsten geplanten Übertragung mitgesendet – also mit der nächsten Datenübertragung einen Tag später.
Schnurlostelefone, Mobiltelefone oder WLAN-Router, die selbst im Standby-Modus mit deutlich größerer Leistung senden, wirken dagegen mehrere Stunden am Tag auf Sie ein – wenn nicht rund um die Uhr.
Die Stärke elektromagnetischer Felder nimmt mit zunehmender Entfernung zur Quelle rapide ab. Typischerweise ist der Abstand zwischen Hausbewohner und Zähler aber groß – mit Wänden und Decken im Übertragungsweg, die eine deutlich größere Dämpfung bewirken als der freie Raum. Mobil- und Schnurlostelefone hält sich der Nutzer dagegen in aller Regel direkt ans Ohr.
Wir beachten datenschutzrechtliche Vorgaben und halten diese ein. Die Datenübertragung erfolgt mit doppelter Verschlüsselung (Individual Encryption Keys mit AES 128bit-Verschlüsselung) und Authentifizierung. Bei dieser Methode wird ein Schlüssel erstellt, der – selbst unter Einsatz größter Rechenkraft – nicht innerhalb eines sinnvollen Zeitraumes gehackt werden kann. Der Aufwand dafür wäre unbeschreiblich groß. Tatsächlich wurde AES daher noch nie geknackt.
Die verschlüsselten Daten, welche lediglich eine Zählernummer und technische Parameter enthalten, können dabei ausschließlich von autorisierten Empfängern wieder entschlüsselt werden. Die Authentifizierung der Datenübertragung stellt sicher, dass die übertragenen Daten von einer vertrauenswürdigen Quelle stammen und nicht von einer unbefugten Person manipuliert wurden.
Nur wir kommen an die Daten, womit der Datenschutz gewährleistet und mit der Sicherheit einer Kreditkarte vergleichbar ist.

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Was „kommunale Wärmeplanung“ bedeutet und wie die swt weiter vorgehen, erzählen wir in „Tübingen heizt. Unterwegs zum Fernwärme-Ausbau“, einem Beitrag auf unserem Blog & Podcast STADT WERK FLUSS