Ohne rechtzeitige Abmeldung bleibt der Stromanschluss auf den bestehenden Namen registriert – und im ungünstigsten Fall bedeutet das: Ein Nachmieter nutzt Strom auf Kosten des Vormieters. Dies lässt sich verhindern, indem die neue Bezugsadresse zwei Wochen vor dem Umzugstermin gemeldet wird. Dafür sind auch noch nicht alle Meldedaten (z.B. Zählerstände) notwendig. Für eine taggenaue Schlussabrechnung kann ergänzend am Tag der Schlüsselübergabe eine Meldung des Zählerstands beim swt-Kundenservice erfolgen.
Durch die rechtzeitige Meldung haben Stromkunden einen zusätzlichen Vorteil: Sie vermeiden, dass sie mit dem Umzug in den teuren Grundversorgungstarif fallen. Die Stromversorgung ist zwar zu jeder Zeit (gesetzlich) auch am neuen Wohnort gewährleistet, jedoch können die laufenden – und meist günstigeren – swt-Sondertarife nahtlos an der neuen Adresse weiterlaufen, wenn die 14-tägige Meldefrist eingehalten wird. Oder es kann ein swt-Sondertarif für die neue Adresse abgeschlossen werden, falls bislang noch kein Stromvertrag bei den swt bestand.
In der Umstellungsphase auf den 24-Stunden-Stromanbieterwechsel kann der swt-Kundenservice während einer kurzen Übergangsphase Anfragen nicht tagesaktuell bearbeiten. Zwischen dem 27. Mai und dem 11. Juni 2025 dauert die Bearbeitung von Umzugsmeldungen etwas länger, wofür die swt um Nachsicht bitten. Der swt-Kundenservice ist montags bis donnerstags von 8-17 Uhr und freitags von 8-13 Uhr telefonisch (07071 157-300), per E-Mail (kundenservice@swtue.de) oder persönlichen im Kundenzentrum Eisenhutstraße erreichbar.