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Informationen zur Strompreisbremse

  • Was ist die Strompreisbremse der Bundesregierung?

    Der Strompreis für private Verbraucher sowie kleine Unternehmen wird bei 40 Cent pro Kilowattstunde gedeckelt. Dies gilt für 80 Prozent des vom Netzbetreiber prognostizierten Jahresverbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Die Differenz zum Vertragspreis übernimmt der Bund. Für den Verbrauch über diese 80 Prozent hinaus gilt der vertraglich vereinbarte Preis.

    Für private Haushalte und Unternehmen mit mehr als 30.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch liegt der Deckel bei 13 Cent pro Kilowattstunde (Netto-Arbeitspreis zuzüglich Netzentgelte, Steuern, Abgaben und Umlagen) für 70 Prozent des historischen Verbrauchs – in der Regel gemessen am Vorjahr. Auch sie zahlen für den darüber liegenden Verbrauch den regulären Vertragspreis.

    Deshalb lohnt sich Energiesparen auch weiterhin.

  • Ab wann bekomme ich als Kundin bzw. Kunde der Stadtwerke Tübingen die Entlastung durch die Energiepreisbremse?

    Die Entlastung erfolgt für Sie automatisch und – wie vom Gesetzgeber auch gefordert – bereits im März: Wir verschieben dafür den Einzug der preisgebremsten Monatsabschläge für den Monat März 2023 einmalig auf das Monatsende. Im Abschlag für März berücksichtigen wir auch die Entlastungsbeträge für Januar und Februar.

    Bezahlen Sie Ihre Abschläge per Überweisung, können Sie damit ebenfalls bis zum Monatsende warten. Sollten Sie mehr überweisen als mit Preisbremse nötig, verrechnen wir den zu viel entrichteten Betrag spätestens mit Ihrer Jahresabrechnung.

    WICHTIG: Für Energiekundinnen und -kunden der Stadtwerke Tübingen entstehen keine Nachteile!

  • Wie hoch fällt meine Entlastung aus?

    Wir berechnen Ihre Entlastung individuell nach den gesetzlichen Vorgaben.

    Beispielrechnung am Tarif "TüStrom Basis Haushalt" 
    Vertragsarbeitspreis48,30 Ct/kWh
    Referenzpreis (Deckel)40,00 Ct/kWh
    Jahresverbrauchsprognose2.000 kWh
    davon 80 %1.600 kWh
    verbleibende 20 %400 kWh
    Reguläre Kosten für 2.000 kWh2.000 kWh x 0,4830 €/kWh = 966,00 €
    Gedeckelte Kosten für 1.600 kWh1.600 kWh x 0,4000 €/kWh = 640,00 €
    Nicht gedeckelte Kosten für 400 kWh400 kWh x 0,4830 €/kWh = 193,20 €

    Somit ergibt sich der Entlastungsbetrag: 966,00 € - 640,00 € - 193,20 € = 132,80 €

    Er wird auf 12 Monate verteilt verrechnet: 132,80 € : 12 = 11,07 €/Monat

    Für die zweite Märzhälfte planen wir ein Anschreiben, in dem wir Sie über Ihren individuellen Entlastungsbetrag und die neue Höhe Ihrer preisgebremsten Monatsabschläge informieren.

  • Welche Regelung gilt für tageszeitvariable Tarife (Hoch- und Niedertarif)?

    Eine Nachbesserung des Strompreisbremsegesetzes sieht eine stärkere Entlastung für Kundinnen und Kunden mit sogenannter Schwachlastregelung vor. Seit 1. August 2023 gilt der bisherige Referenzpreis von 40 ct/kWh nur noch für den Zeitraum des Hochtarifs (HT). Für den Zeitraum des Niedertarifs (NT) gilt der neue Referenzpreis von 28 ct/kWh. Die Zeiträume werden anteilig nach der zeitlichen Gültigkeit gewichtet, sodass sich ein durchschnittlicher Referenzpreis ergibt. Dieser berechnet sich wie folgt:

    Für Tarife mit einer Hoch- und Niedertarif-Regelung gelten im Stromverteilnetz der Stadtwerke Tübingen folgende Zeiten:

    • HT: 6.00 - 22.00 Uhr (16 Stunden)
    • NT: 22.00 - 6.00 Uhr (8 Stunden)

    Aus der Gewichtung der Referenzpreise nach Stunden ergibt sich der anzuwendende durchschnittliche Referenzpreis: (16 h x 40 ct/kWh + 8 h x 28 ct/kWh) : 24 h = 36 ct/kWh

    Die Berechnung des Entlastungsbetrags erfolgt nach dem bisherigen Schema, nur unter Verwendung des neuen, durchschnittlichen Referenzpreises in Höhe von 36 ct/kWh, siehe „Wie hoch fällt meine Entlastung aus?“.

  • Wie wird die Strompreisbremse auf der Jahresabrechnung dargestellt?

    Die Höhe der Entlastung durch die Strompreisbremse, die in dieser Jahresabrechnung berücksichtigt wird, finden Sie in der Übersicht der Kostenaufstellung (Entlastungsbetrag Energiepreisbremse für Abrechnungszeitraum). Wie der Entlastungsbetrag für diesen Abrechnungszeitraum berechnet wird, wird in der Detaildarstellung auf Seite 2 der Musterrechnung aufgeschlüsselt (Detaildarstellung Energiepreisbremse). Die zukünftige monatliche Entlastung durch die Strompreisbremse finden Sie in der Abschlagsberechnung (Monatliche Entlastung auf Abschlag, Seite 1).

    Ein detailliertes Beispiel finden Sie in unserer Musterrechnung mit Strompreisbremse.

  • Warum habe ich meine Jahresabrechnung noch nicht bekommen?

    Wir rechnen – wie viele andere Energieanbieter auch – bei Strom- und Erdgaskundinnen und -kunden rollierend ab, nicht zum Jahresende. Wegen der Umsetzung der Preisbremse in unseren IT-Systemen erhalten Kundinnen und Kunden, die ihre Jahresabrechnung normalerweise im März erhalten, diese erst im April.

    Alle Entlastungen werden für betroffene Kunden selbstverständlich vollständig berücksichtigt.

  • Warum bekomme ich meine Entlastung nicht schon Anfang März? Warum verschiebt sich meine Jahresabrechnung?

    Die Zeit vom Beschluss der Preisbremsen bis zu deren Wirksamwerden war sehr knapp bemessen. Um die Preisbremsen gewähren zu können, sind wir auf das Knowhow und die Kapazitäten unserer IT-Dienstleister angewiesen. Dass die Zeit für die Umsetzung zu knapp bemessen ist, hatten IT-Experten bereits im Vorfeld prognostiziert. Und auch Branchenverbände hatten auf die erheblichen Herausforderungen bei der Umsetzung hingewiesen.   

  • Ich bekomme normalerweise im März meine Jahresabrechnung. Was ändert sich in der später erstellten Jahresabrechnung?

    Sobald die Systeme fertig programmiert sind, erhalten Sie als Kundin bzw. Kunde Ihre Jahresabrechnung wieder zum gewohnten Zeitpunkt. Darin werden dann auch die Energiepreisbremsen ab Januar 2023 sowie bereits gezahlte Abschläge berücksichtigt. In der Jahresabrechnung werden ebenfalls die neuen Monatsabschläge ersichtlich.

  • Was kann ich machen, wenn ich Zahlungsschwierigkeiten habe?

    Sollten sich bei Ihnen zwischenzeitlich Zahlungsschwierigkeiten ergeben oder abzeichnen, bieten wir an, frühzeitig im persönlichen Gespräch mit Ihnen nach individuellen Lösungsmöglichkeiten zu suchen. Bitte kontaktieren Sie in solch einem Fall unseren Kundenservice, der Ihnen gerne weiterhilft.

  • Wo erhalte ich weitere Informationen zur Strompreisbremse?

    Ausführliche Informationen finden Sie auf der Internetseite der Bunderegierung.

Berechnen Sie Ihren Entlastungsbetrag

Der Betrag ist unverbindlich und dient lediglich der Orientierung.

Energiekrise Strom

  • Was ist der Unterschied zwischen einem „Blackout“ und einem Stromausfall?

    Stromausfälle kommen immer mal wieder vor: Die Bundesnetzagentur verzeichnete im Jahr 2020 insgesamt 162.224 Versorgungsunterbrechungen in Deutschland, im Durchschnitt war jede Verbraucherin und jeder Verbraucher 10,73 Minuten ohne Strom.

    Die Gründe für Stromausfälle können vielfältig sein: Technische Defekte wie zum Beispiel Materialversagen, Umwelteinflüsse wie beispielsweise Stürme, Überflutungen oder Erdbeben, bis hin zu Sonderfällen wie von Tieren durchgenagte Kabel in Trafostationen.

    „Blackouts“ sind solche Stromausfälle per definitionem aber nicht – auch wenn dieses Schlagwort in Zusammenhang mit Stromausfällen meist die Überschriften in den Medien prägt. Denn unter einem „Blackout“ versteht man einen deutschlandweiten oder gar länderübergreifenden Stromausfall über einen langen Zeitraum.

  • Kann es zu einem Stromausfall oder gar zu einem „Blackout“ kommen?

    Der Übertragungsnetzbetreiber Amprion hält einen Blackout selbst im schlechtesten Szenario des von der Bundesregierung beauftragten und durchgeführten Stromnetz-Stresstests für unwahrscheinlich – hält aber regionale und zeitlich begrenzte sogenannte „Lastabschaltungen“ als Option für möglich, um das Stromnetz bei Bedarf – zum Beispiel bei einer Gasmangellage – zu stabilisieren. Fazit: Blackout eher unwahrscheinlich, lokaler und zeitlich begrenzter Stromausfall unter Umständen möglich.

  • Wie kann ich mich für einen Stromausfall vorbereiten?

    Die Hinweise des Bundesamtes für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK) für den Fall eines Stromausfalls geben eine gute Orientierung, welche Maßnahmen für Haushalte sinnvoll sind: https://www.bbk.bund.de/DE/Warnung-Vorsorge/Tipps-Notsituationen/Stromausfall/stromausfall_node.html

  • Kann es Stromausfälle durch Heizlüfter geben?

    Seit Sommer 2022 herrscht in Deutschland ein Heizlüfter-Boom. Die Menschen wollen offensichtlich im Fall einer Gasmangellage ersatzweise damit heizen. Das Heizen mit Heizlüftern ist allerdings aus mehrfachen Gründen keine gute Idee – und die swt raten davon auch ab. Heizlüfter sind energetisch ineffizient, verbrauchen viel Strom, verursachen dadurch hohe Kosten (deutlich höhere Heizkosten als mit normalem Heizen), können die Elektrik in Gebäuden überlasten und bringen in der Gesamtheit Risiken für die Sicherheit der Stromversorgung.

    Warum? Bei einem übermäßigen Strombedarf (Netzüberlastung) könnten Netzbetreiber gezwungen sein, gebietsweise temporäre Abschaltungen vorzunehmen, um einen kompletten Stromausfall innerhalb eines Netzsektors zu verhindern. Zwar ist ein allein durch verstärkten Heizlüftereinsatz hervorgerufener flächendeckender Stromausfall eher unwahrscheinlich, aber auch ein Ausfall in einzelnen Sektoren des Stromnetzes würde zu erheblichen Problemen sowohl auf Seiten der betroffenen Bürgerinnen und Bürger als auch im Stromnetz führen.

  • Welche Strategie verfolgen die Stadtwerke Tübingen angesichts steigender Beschaffungskosten?

    Wir verfolgen eine langfristige Beschaffungsstrategie. Wir kaufen Strom in Tranchen mehrere Jahre im Voraus ein. Dies schützt unsere Kunden vor kurzfristigen Preissprüngen, die so sehr viel besser abgefedert werden können.

    In einem Erklärfilm zeigen wir die Zusammenhänge zwischen Energiebeschaffung und Energiepreisentwicklung auf.

  • Warum steigt der Preis im swt-Ökostromtarif genauso stark wie beim normalen swt-Stromtarif?

    Bei der Preisbildung und insbesondere bei der Besteuerung der Strompreise unterscheidet der Markt und das Steuerrecht nicht nach Art der Energieerzeugung. Auf jede Kilowattstunde Strom sind unabhängig von der Erzeugungsart die gleichen Steuern und Abgaben zu zahlen.

    Der überwiegende Anteil an Strom wird über die Strombörse gehandelt, hier findet keine Differenzierung zwischen konventioneller Stromerzeugung und Ökostromerzeugung statt.

    Eine Vielzahl der aktuell am Markt verfügbaren Ökostromerzeugungsanlagen (auch swt-Anlagen) werden nach den gesetzlichen Rahmenbedingungen des Erneuerbaren Energien Gesetzes (EEG) zu festen Einspeisesätzen vergütet. Die übrigen Strommengen werden zwischen Anlagenbetreibern und Händlern zu aktuellen Börsenpreisen gehandelt. Der Anlagenbetreiber hat wirtschaftlich keinen Anreiz, seinen Strom unter Marktpreisen zu verkaufen. Aus diesen Gründen wird sich der Strombörsenpreis wesentlich an den teuersten fossilen Energieerzeugungsanlagen orientieren (Merit-Order) und zwar so lange bis die Energieerzeugung ausschließlich CO2-neutral stattfindet.

  • Was kann ich als Kunde und Kundin tun?
    • Energiesparen: Bitte prüfen Sie, ob Sie in Ihrem Haushalt Strom, Erdgas bzw. Wärme einsparen können. Auf unserer Internetseite www.swtue.de/energiesparen oder auf der Seite der Verbraucherzentrale finden Sie viele Tipps dazu.
    • Monatlicher Abschlag: Bitte prüfen Sie, ob Ihr monatlicher Abschlag noch zu Ihrem Verbrauch passt. Sollte Ihr Verbrauch unverändert sein, ist eine Erhöhung des Abschlags sinnvoll, um hohe Nachzahlungen bei der Jahresabrechnung zu vermeiden.
    • Bei Zahlungsschwierigkeiten: Bitte zögern Sie nicht, bei Zahlungsschwierigkeiten mit unserem Kundenservice unter Tel. 07071 157-300 so früh wie möglich Kontakt aufzunehmen.