Gültig ab: 01.01.2023
Kündigungsfrist: zwei Wochen

Grundpreis: 152,00 Euro/Jahr
Arbeitspreis HT
(6.00 - 22.00 Uhr): 48,15 Cent/kWh
Arbeitspreis NT
(22.00 - 6.00 Uhr): 42,47 Cent/kWh

Preisblatt

Gültig ab: 01.01.2023
Kündigungsfrist: zwei Wochen

Grundpreis: 152,00 Euro/Jahr
Arbeitspreis HT
(6.00 - 22.00 Uhr): 49,34 Cent/kWh
Arbeitspreis NT
(22.00 - 6.00 Uhr): 43,66 Cent/kWh

Preisblatt

Zusammensetzung der Allgemeinen Preise in der Grundversorgung (ab 01.01.2023)

 HaushaltGewerbe
Preise ab 01.01.2023  
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis (Euro/Jahr, brutto)152,00152,00
Grundpreis (Euro/Monat, brutto)12,6712,67
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde (Cent/kWh, brutto) HT 48,1548,75
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde (Cent/kWh, brutto) NT 42,4743,08
Erläuterung zu der Zusammensetzung der Allgemeinen Preise und zu den tatsächlich einfließenden Kostenbelastungen
In Ihrem Endpreis sind 19 % MwSt. enthalten. Die Allgemeinen Preise vor MwSt. (netto) betragen
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis (Euro/Jahr, netto)127,73127,73
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde (Cent/kWh, netto) HT 40,4640,97
Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde (Cent/kWh, netto) NT 35,6936,20
In den Netto-Endpreis fließen ein
Stromsteuer (Cent/kWh)2,052,05
Konzessionsabgabe HT(Cent/kWh) 1,591,59
Konzessionsabgabe NT(Cent/kWh) 0,610,61
Umlage nach Erneuerbare-Energien-Gesetzt (Cent/kWh)0,000,00
Aufschlag nach Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz (Cent/kWh)0,3570,357
Umlage nach § 19 Abs. 2 Stromnetzentgeltverordnung (Cent/kWh)0,4170,417
Umlage nach § 17f Abs. 5 Energiewirtschaftsgesetz (Cent/kWh)0,5910,591
Umlage nach § 18 Verordnung zu abschaltbaren Lasten (Cent/kWh)0,000,00
Als Entgelte des Netzbetreibers fließen ein
Netzentgelt pro verbrauchte Kilowattstunde (Cent/kWh)5,295,29
Verbrauchsunabhängiger Grundpreis Netz (Euro/Jahr)85,0085,00
Messstellenbetrieb inkl. Messung wenn vom Netzbetreiber durchgeführt (Euro/Jahr)25,0625,06
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastung (Euro/Jahr)110,06110,06
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastung HT(Cent/kWh) 10,3010,30
Saldo der genannten einfließenden Kostenbelastung NT (Cent/kWh) 9,329,32
Rechnerisch ergibt sich damit als Grundversorgeranteil für die vom Grundversorger erbrachten Leistungen
(Beschaffung, Kunden- und Abrechnungsservice, Lieferantenwechsel, Umzugsabwicklung, Vertrieb und Marge)
am verbrauchsunabhängigen Grundpreis (Euro/Jahr)17,6717,67
am Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde HT (Cent/kWh) 30,1630,67
am Arbeitspreis pro verbrauchter Kilowattstunde NT(Cent/kWh) 26,3726,88

Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung/StromGVV) regelt vornehmlich die Allgemeinen Bedingungen, zu denen Elektrizitätsversorgungsunternehmen Haushaltskunden in Niederspannung im Rahmen der Grundversorgung nach § 36 Abs. 1 des Energiewirtschaftsgesetzes zu Allgemeinen Preisen mit Elektrizität zu beliefern haben.

Auf der Grundlage dieser Verordnung haben die Stadtwerke Tübingen GmbH (swt) Ergänzende Bedingungen zur StromGVV erlassen, die den Grundversorgungsvertrag bzw. das Ersatzversorgungsverhältnis näher ausgestalten.

Die StromGVV sowie die Ergänzenden Bedingungen der swt zur StromGVV können Sie nachfolgend als PDF-Dokument herunterladen:

Sie erhalten beide Regelwerke außerdem kostenlos in unserem Kundencenter, Eisenhutstr. 6, 72072 Tübingen oder auf Anfrage: Tel. 07071 157-300, E-Mail: kundenservice(at)swtue.de