Interkommunaler Windpark Großholz: Ein Energiewende-Projekt vor unserer Haustüre
Bis zu drei neue Windkraftanlagen könnten ab 2026 im Landkreis Tübingen entstehen. Noch stehen wichtige Voruntersuchungen aus, nach denen sich auch die endgültigen Dimensionen des neuen Windparks ausrichten. Mit der geplanten Beteiligung von mindestens einer lokalen Energiegenossenschaft ist es allerdings in jedem Fall ein Projekt mit starker kommunal-regionaler Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern für die Energiewende.
»Schon in wenigen Jahren soll man vom Tübinger Schloss aus die Windräder sehen können. Der Windpark Großholz ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität. Mein Dank gilt der Gemeinde Kusterdingen für die Bereitschaft, die Energiewende vor Ort gemeinsam voranzubringen.«
Boris Palmer, Oberbürgermeister der Universitätsstadt Tübingen und Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke Tübingen
»Die Gemeinde Kusterdingen bekennt sich zur Notwendigkeit der Energiewende und leistet mit ihren Grundstücken einen wichtigen lokalen Beitrag für diese gesellschaftliche Aufgabe. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Tübingen!«
Dr. Jürgen Soltau, Bürgermeister von Kusterdingen
Standort- und Projektbeschreibung
Standort | Kusterdingen und Tübingen, Gemarkung Wankheim (1 WEA) und Gemarkung Tübingen-Lustnau (2 WEA), Landkreis Tübingen |
Plangebiet | Projektgebiet: 60 ha |
Höhe | bis zu 430 m ü.N.N. |
Flächen-Eigentum | privat und kommunal |
WEA-Typ | z. B. Vestas V172, je 7,2 MW Nennleistung |
Jahresertrag | bei 3 WEA: ca. 30 GWh/Jahr |
WEA: Windenergieanlage
Nennleistung: Elektrische Leistung einer Anlage bei optimalen Windbedingungen
MW: Megawatt, Maßeinheit für elektrische Leistung (1.000 Kilowatt = 1 Megawatt)
GWh: Gigawattstunden, Maßeinheit für die elektrische Energiemenge (1 Gigawattstunde = 1 Mio. Kilowattstunden)
Vorteile für die Gemeinden Kusterdingen und Tübingen
- Finanzielle Beteiligung durch Pacht-Entgelte
- Finanzielle Beteiligung nach EEG an den Stromerträgen in Höhe von 0,2 ct/kWh, ca. 20.000 € pro WEA und Jahr
- Gewerbesteuereinnahmen, da keine Sonderabschreibungen durch die Stadtwerke Tübingen
- Direkte Beteiligungsmöglichkeit Kusterdinger und Tübinger Einwohnerinnen und Einwohnern über Energiegenossenschaften
- Kusterdinger-Tübinger Windstrom: Jede Anlage produziert jährlich ca. 10 Mio. kWh Ökostrom = Strombedarf von ca. 2.500 Familien
- Lokale Wertschöpfung
- Gemeinsame Planung von Ausgleichsmaßnahmen, um das regionale Ökosystem gezielt aufzuwerten
- Beitrag zum Klimaschutz und zur Unabhängigkeit von Energieimporten
- Vorzeigekommune im Landkreis und der gesamten Region mit leistungsstarkem Windpark
- Stadtwerke Tübingen als regionaler Partner mit 100% kommunalen Wurzeln
Bürgerbeteiligung und Bürgerinformation
Bei den Planungen für den Windpark Großholz wird die Bürgerschaft im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen miteinbezogen:
- Mehrfache Behandlung im Rahmen des Tübinger Klimaschutzprogramms (Beteiligungsprozess), u.a. auch Umfrage über die Bürger-App
- 23.05.2012 – Kusterdingen Gemeinderat
Standort Schinderklinge mit dem umgebenden Wald wurde als Windkraftstandort beschlossen. - 10.05.2022–04.04.2023 – Öffentliche Veranstaltungsreihe "Perspektive Erneuerbare Energien" des Regionalverbands Neckar-Alb
- 16.05.2022 – Lokale Agendagruppe Kusterdingen
- 03.05.2023 – Kusterdingen Gemeinderat und Ortschaftsrat
- 20.06.2023 – Ortsbeirat Lustnau
- 10.07.2023 – Klimaschutzausschuss Universitätsstadt Tübingen
- 28.11.2023 – Informationsveranstaltung in Kusterdingen-Wankheim
- 07.12.2023 – Informationsveranstaltung in Tübingen-Lustnau
Wie ist der zeitliche Ablauf geplant?
Frühjahr 2022 bis Winter 2023
Vogel- und Fledermausuntersuchungen und Abschlussbericht
Frühjahr 2023
Abschluss des Gestattungsvertrags mit den Gemeinden Kusterdingen und Tübingen
Sommer bis Winter 2023
Koordinatengenaue Festlegung der WEA-Standorte, Erstellung aller Gutachten und Planungen für das Genehmigungsverfahren
Herbst 2023
- Informationsveranstaltung 28.11.2023 in Kusterdingen-Wankheim
- Informationsveranstaltung 07.12.2023 in Tübingen-Lustnau
Frühjahr 2024
Einreichung des Genehmigungsantrags für den Windpark nach BImSchG
Herbst/Winter 2024
Erhalt der Genehmigung nach BImSchG für Bau und Betrieb des Windparks
Winter 2024/2025
Voraussichtliche Teilnahme an der Ausschreibung der Bundesnetzagentur nach EEG
2025/2026
Bau von Zuwegungen, Kabeltrassen und Windenergieanlagen
Sommer 2026
Inbetriebnahme des Windparks