Interkommunaler Windpark Großholz: Ein Energiewende-Projekt vor unserer Haustüre
Bis zu drei Windkraftanlagen könnten ab 2026 im Landkreis Tübingen entstehen. Noch stehen wichtige Voruntersuchungen aus, nach denen sich auch die endgültigen Dimensionen des neuen Windparks ausrichten. Mit der geplanten Beteiligung von mindestens einer lokalen Energiegenossenschaft ist es allerdings in jedem Fall ein Projekt mit starker kommunal-regionaler Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern für die Energiewende.
»Schon in wenigen Jahren soll man vom Tübinger Schloss aus die Windräder sehen können. Der Windpark Großholz ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität. Mein Dank gilt der Gemeinde Kusterdingen für die Bereitschaft, die Energiewende vor Ort gemeinsam voranzubringen.«
Boris Palmer, Oberbürgermeister der Universitätsstadt Tübingen und Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke Tübingen
»Die Gemeinde Kusterdingen bekennt sich zur Notwendigkeit der Energiewende und leistet mit ihren Grundstücken einen wichtigen lokalen Beitrag für diese gesellschaftliche Aufgabe. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Tübingen!«
Dr. Jürgen Soltau, Bürgermeister von Kusterdingen
Standort- und Projektbeschreibung
WEA = Windenergieanlage
Standort | Kusterdingen und Tübingen, Gemarkung Wankheim (1 WEA) und Gemarkung Tübingen-Lustnau (2 WEA), Landkreis Tübingen |
Plangebiet | Projektgebiet: 60 ha |
Höhe | bis zu 430 m ü.N.N. |
Flächen-Eigentum | privat und kommunal |
WEA-Typ | z. B. Vestas V172, je 7,2 MW Nennleistung |
Jahresertrag | bei 3 WEA: ca. 30 GWh / Jahr |
Vorteile für die Gemeinden Kusterdingen und Tübingen
- Finanzielle Beteiligung durch Pacht-Entgelte
- Finanzielle Beteiligung nach EEG an den Stromerträgen in Höhe von 0,2 ct/kWh, ca. 20.000 € pro je WEA und Jahr
- Gewerbesteuereinnahmen, da keine Sonderabschreibungen durch die Stadtwerke Tübingen
- Direkte Beteiligungsmöglichkeit Kusterdinger und Tübinger Einwohnerinnen und Einwohnern über Energiegenossenschaften
- Kusterdinger-Tübinger Windstrom: Jede Anlage produziert jährlich ca. 10 Mio. kWh Ökostrom = Strombedarf von ca. 2.500 Familien
- Lokale Wertschöpfung
- Gemeinsame Planung von Ausgleichsmaßnahmen, um das regionale Ökosystem gezielt aufzuwerten
- Beitrag zum Klimaschutz und zur Unabhängigkeit von Energieimporten
- Vorzeigekommune im Landkreis und der gesamten Region mit leistungsstärkstem Windpark
- Stadtwerke Tübingen als regionaler Partner mit 100% kommunalen Wurzeln
Wie ist der zeitliche Ablauf geplant?
Abgeschlossen: Frühjahr bis Herbst 2022
Vogel- und Fledermausuntersuchungen
Frühjahr 2023
Abschluss des Gestattungsvertrags mit den Gemeinden Kusterdingen und Tübingen
Sommer bis Winter 2023
Koordinatengenaue Festlegung der WEA-Standorte, Erstellung aller Gutachten und Planungen für das Genehmigungsverfahren
Herbst 2023
Geplante Informationsveranstaltung
Frühjahr 2024
Einreichung des Genehmigungsantrags für den Windpark nach BImSchG
Herbst 2024
Erhalt der Genehmigung nach BImSchG für Bau und Betrieb des Windparks
Winter 2024/2025
Voraussichtliche Teilnahme an der Ausschreibung der Bundesnetzagentur nach EEG
2025/2026
Bau von Zuwegungen, Kabeltrassen und Windenergieanlagen
Sommer 2026
Inbetriebnahme des Windparks