Folge 22: Blick ins Archiv: „In aller Öffentlichkeit“ – gesammelte Beschwerden aus den 1950er Jahren
Interessante Einblicke in den Alltag des traditionsreichen Uhlandbads liefern die im Stadtwerke-Archiv gesammelten Beschwerden von Badegästen aus 100 Jahren. Viele sind es allerdings nicht – das Zusammenspiel der Schwimmer unterschiedlichster Couleur, der Aufseher und Bademeister scheint überwiegend reibungslos funktioniert zu haben. Hier eine Auswahl aus den 1950er-Jahren:
„Das Getümmel wilder und rücksichtsloser Männer“
Noch in der Nachkriegszeit waren die Damen im Uhlandbad weit in der Unterzahl. Dass man gemeinsam mit Männern badete, war außerdem noch ein recht junges Phänomen - und nicht jedem recht. Des Öfteren kam es zu Beschwerden über das unsittliche Benehmen französischer Soldaten. Besonders berufstätige Frauen fühlten sich benachteiligt: „In Ihrem neuen Stundenplan ist leider an keinem einzigen Tag in der Woche das Schwimmbad nach 6 Uhr abends für Frauen allein reserviert“, heißt es in einem Brief vom Oktober 1950. Und weiter „Da es aber nicht jeder Berufstätigen Geschmack ist, sich auch des Tages Müh und Arbeit in das Getümmel wilder und rücksichtsloser Männer zu begeben, würde es sicher von vielen dankbar begrüßt werden, wenn für sie wenigstens an einem Tag in der Woche die Möglichkeit geboten wäre, unter sich ungestört dem Schwimmsport huldigen zu können.“ Eine Verlängerung der Damenzeiten war allerdings nicht möglich.
Schon im März des Jahres 1950 hatte der Architekt B. an Oberbürgermeister Mülberger Ähnliches berichtet: „Sofort nach Aufsuchen des Schwimmbeckens wurde meine Frau von einem französischen Soldaten in der schamlosesten Weise unsittlich belästigt (...) zum Gaudium seiner Kameraden. (...) Die Belästigungen waren so beleidigend und gewalttätig, dass meine Frau das Schwimmbecken verlassen musste. Der Bademeister hat sich (...) sehr energisch ins Zeug gelegt, konnte aber nicht erreichen, dass der Franzose das Bad verließ.“ In der Folge waren Gespräche mit dem französischen Oberst Brochu geführt worden, der auf die scharfen Anweisungen für das Verhalten seiner Besatzungssoldaten verwies.
„In aller Öffentlichkeit!“
Die meisten Klagen betrafen allerdings die Duschen in der Schwimmhalle, wo es für Männlein und Weiblein nur eine einzige geschlossene Einzelkabine und daher lange Wartezeiten gab. Die offenen Duschen am Ende der Schwimmhalle waren vielen nicht intim genug. „Ich bitte um Auskunft, wie lange der Aufenthalt in der Einzelkabine zur gründlichen Reinigung bemessen ist“, fragte etwa Frau S. im Juni 1954 und klagte ihr Leid: (...) bin ich meist gezwungen, mich unter den Gemeinschaftsbrausen - d.h. also in aller Öffentlichkeit! - zu reinigen, was für eine Frau mit geschlossenem Badeanzug weitaus schwieriger sein dürfte als für Männer mit durchweg freiem Oberkörper! (...) Darüber hinaus empfinde ich es als sehr unpassend, wenn ich unter den Gemeinschaftsbrausen (auf die auch noch die Blicke der Galeriezuschauer fallen!) die kompliziertesten Verrenkungen machen muss, um meinen Körper trotz Badeanzug-Bekleidung zu reinigen.“ Nackt duschen war nicht gestattet, was mit der Vorschrift zur „gründlichen Reinigung“ schwer zu vereinbaren war. „Abgesehen davon, dass es ein unhaltbarer Zustand ist, dass nur ein Einzelduschraum existiert, kann man wohl behaupten, dass es jungen Mädchen und vor allem den männlichen Besuchern eher zuzumuten ist, sich unter den allen Blicken ausgesetzten Gemeinschaftsbrausen abzuseifen, als erwachsenen Frauen!! Als Untermieterin kann ich mich nicht einmal zu Hause gründlich abseifen, da Wasserspritzer auf den Fußboden unvermeidlich wären, von den Wirtinnen aber bekanntlich wie ein Verbrechen geahndet werden!!!“. Die Briefschreiberin schlägt vor, an der Einzelkabine eine Stechuhr anzubringen oder die Gemeinschaftsduschen durch Vorhänge abzuteilen und fügt gleich eine Zeichnung bei (siehe Bild 2).
Im Gemeinderat wurde das Duschproblem mehrfach diskutiert. Ende 1954 sah man im Nachtragsfinanzplan der Stadtwerke vor, die Zahl der Kabinen zu erhöhen und die Verhältnisse in der Gemeinschaftsduschen der Schwimmhalle zu verbessern.
Schwäbische Sparsamkeit
Die Badeordnung der 1950er Jahre begrenzte die Benutzungsdauer der Duschen übrigens auf fünf Minuten, was vom Schwimmwart zu kontrollieren war. Auch in den Arbeitsverträgen des Badepersonals ist die Überwachung des Wasserverbrauchs stets erwähnt: „Die Badegäste sind höflichst zu belehren, dass während des Einseifens die Brausen abgestellt werden sollten“, heißt es in dem des Masseurs Beez von 1951. Noch 1971 wird für die Badewannen festgelegt: „Die Einstellung der Wasserwärme ist bis zu dem genannten Wärmegrad (38°C) durch einmaliges Zulassen von warmem oder kaltem Wasser gestattet. Nicht zulässig ist, das Wasser ständig ab- und zulaufen zu lassen, oder die geleerte Wanne ohne Lösung einer weiteren Eintrittskarte noch einmal zu füllen.“