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Corona-Alarmstufe voraussichtlich ab dem 17. November: 2G-Regel in allen Tübinger Hallenbädern

Mit dem Erreichen der Corona-Alarmstufe in Baden-Württemberg voraussichtlich am Mittwoch, gilt ab dem 17. November 2021 die 2G-Regel in allen Tübinger Hallenbädern. Im Hallenbad Nord und im Uhlandbad haben dann Badegäste Zutritt, die geimpft oder genesen sind und entsprechende Nachweise vorlegen können.

In der Alarmstufe geht Schwimmen im Uhlandbad nur noch mit 2G. (Foto: swt/Marquardt)

In der Sauna im Hallenbad Nord gilt 2G bereits seit dem 1. November 2021. In Hallenbädern greifen die in der Corona-Verordnung des Landes definierten Ausnahmen (z.B. für Kinder unter sieben Jahren und Schulkinder).

Eintrittskarten für die Bäder und die Sauna können weiterhin online gebucht werden: www.swtue.de/baeder