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Sie ziehen um?

Melden Sie uns Ihren Umzug

Umzug rechtzeitig melden!

Die gesetzliche Einführung des 24h-Lieferantenwechsels (Stromanbieter-Wechsel) bringt in der gesamten Energiebranche eine umfangreiche Systemumstellung mit sich. Das wirkt sich vorübergehend auch auf die Bearbeitung von Umzugsmeldungen aus.

Umzugsmeldungen, die …

  • bis 26.05.2025 eingehen, können wir regulär bearbeiten.
  • ab 27.05.2025 eingehen, können wir erst mit Datum 12.06.2025 und in die weitere Zukunft bearbeiten.

Beispiel: Sie melden uns am 27.05.2025, dass Sie zum 31.05.2025 umziehen. Ihr Umzug kann von uns erst zum 12.06.2025 eingestellt werden.

Persönliche Angaben

* Diese Angaben benötigen wir für die Bearbeitung Ihrer Anfrage.
Lieferadresse (Adresse des bisher belieferten Zählers)

Fragen und Antworten rund um den Umzug

Bitte teilen Sie, uns Ihre Daten mindestens 14 Tage im Voraus mit. Nutzen Sie dafür unser Online-Formular mit, so erhalten wir alle notwendigen Daten.

Wir empfehlen Ihnen, die Zähler bei der Übergabe zu fotografieren.

Ja, die Meldefrist von mindestens 14 Tagen vor Vertragsbeginn oder Vertragsende gilt für Strom-, Erdgas- und Trinkwasser-Verträge.

Teilen Sie uns Ihren Umzug am besten sofort über unser Online-Formular mit. So stellen Sie sicher, dass Ihnen nur Ihr eigener Energieverbrauch berechnet wird – und nicht der Ihres Nachmieters.

Wichtig: Eine rückwirkende Bearbeitung ist aus gesetzlichen Gründen leider nicht möglich.

Wenn Sie Ihren Umzug zu spät melden, zahlen Sie weiterhin für den Energieverbrauch Ihrer alten Wohnung – bis wir Ihre Abmeldung bearbeiten konnten.
 

Ja, Sie können Ihren Umzug ganz einfach über unser Online-Formular selbst melden. 
 

Bitte nutzen Sie unser Online-Formular für Ihre Ummeldung. Damit Sie nichts vergessen, fragen wir dort alle notwendigen Daten ab. Um das Formular vollständig ausfüllen zu können, benötigen wir:

  • Zählernummer Ihrer bisherigen Wohnung
  • bisherige Vertragskontonummer
  • Datum der Schlüsselübergabe bzw. Ende des Mietvertrags
  • Neue Anschrift für Schlussabrechnung

Befindet sich Ihre Lieferadresse in Tübingen, dann benötigen wir noch folgende Angaben:

  • Name und Anschrift des Nachmieters (falls bekannt)
  • Name und Anschrift des Eigentümers

Den Zählerstand teilen Sie uns einfach nach erfolgreicher Schlüsselübergabe mit.

Nein, mit der Auszugsmeldung endet ihr Vertrag automatisch zu dem Tag Ihres Auszugs. Sie können uns aber ganz einfach in Ihre neuen vier Wände mitnehmen: Nutzen Sie dazu am besten unser Online-Formular und kreuzen Sie das Feld unter „Tarifmitnahme“ an.

 

Nein, eine Kündigung ist bei einem Umzug in der Regel nicht notwendig.

Wichtig ist, dass Sie uns Ihren Auszug mindestens 14 Tage vor dem Umzugstermin mitteilen. Denn in der Energiewirtschaft unterscheiden wir zwischen Auszug und Kündigung:

  • Beim Auszug benötigen wir Ihre Information, um einen neuen Vertragspartner für Ihre alte Wohnung anmelden zu können.
  • Bei einer Kündigung wird dem Netzbetreiber mitgeteilt, dass Sie zwar nicht mehr von uns beliefert werden möchten, aber weiterhin an der gleichen Adresse wohnen.

Bitte informieren Sie uns rechtzeitig über Ihren Umzug – am besten ganz bequem über unser Online-Formular oder telefonisch unter 07071 157-300. So stellen wir sicher, dass Ihre Energieversorgung nahtlos geregelt bleibt und alles korrekt abgerechnet wird.

Für die Anmeldung der neuen Wohnung klicken Sie bitte in unserem Online-Formular den Punkt “Tarifmitnahme” an. Sie erhalten dann von uns eine Vollmacht zur Vertragsmitnahme. Sobald sie die Vollmacht erhalten, benötigen Sie Zählernummer und Zählerstand der neuen Wohnung bei Übernahme.
 

Der Vertrag kann aus rechtlichen Gründen nicht auf Nachmieter oder Mitbewohner umgeschrieben werden. Ihr Nachmieter oder Mitbewohner kann allerdings direkt innerhalb weniger Minuten einen eigenen Vertrag abschließen. Nutzen Sie dafür unseren Tarifrechner.

Wichtig: Damit wir Ihren Vertrag korrekt beenden und gleichzeitig eine reibungslose Versorgung sicherstellen können, benötigen wir dennoch den Namen Ihres Nachmieters. 

In einigen Fällen sind Dritte berechtigt, Ihren Vertrag bei uns kündigen. Bitte kontaktieren Sie uns in diesem Fall, gerne telefonisch, sodass wir Ihnen eine Vollmacht für die Anmeldung der neuen Wohnung zusenden können.

Ehepartner können den Vertrag übernehmen. Andernfalls wird der Vertrag beendet und wir erstellen eine Schlussrechnung. Der Zähler kann anschließend auf den Wohnungsnachfolger angemeldet werden. Bitte wenden Sie sich an unseren Kundenservice – wir helfen Ihnen auch in diesen schwierigen Zeiten gerne weiter.

Gewerbeabmeldungen müssen aus gesetzlichen Gründen schriftlich per E-Mail an kundenservice@swtue.de mitgeteilt werden. Bitte melden Sie uns: 

  • Datum der Schlüsselübergabe bzw. Ende des Mietvertrags
  • Zählernummer und Zählerstand
  • Neue Anschrift für die Schlussabrechnung

Sollte sich die Verbrauchsstelle in Tübingen befinden, benötigen wir zusätzlich: 

  • Name und Anschrift Nachmieter (falls bekannt)
  • Name und Anschrift Eigentümer 
     

Wir empfehlen Ihnen, den Abschlag an Ihren persönlichen Verbrauch anzupassen. So werden hohe Nachzahlungen bei der Jahresrechnung vermieden. Diese Anpassung können Sie selbst in unserem Online-Kundencenter vornehmen. Alternativ können Sie sich gerne auch an unseren Kundenservice wenden. 

Sie erhalten eine neue Vertragsnummer, da wir aus rechtlichen Gründen für den bisherigen Zähler eine Schlussrechnung erstellen müssen und daher die Vertragsnummer beendet wird.

Ja, auch nach Ihrem Umzug können Sie Strom oder Erdgas von uns beziehen. Das ist in fast ganz Deutschland möglich. Die Verfügbarkeit unserer Tarife in der gewünschten Postleitzahl können Sie jederzeit in unserem Online-Tarifrechner überprüfen.

Ja, Sie können Ihren Vertrag bei einem Umzug mitnehmen. Setzen Sie hierfür in unserem Online-Formular den Haken “Tarifmitnahme”

Sollten Sie Ihren Auszug bereits gemeldet haben, kontaktieren Sie uns, damit wir Ihnen eine Vollmacht zusenden können. 

Für die Bearbeitung Ihres Umzuges müssen Ihnen alle nötigen Informationen vorliegen, ansonsten ist die Bearbeitung nicht möglich.

Bitte warten Sie, bis Sie alle erforderlichen Daten zur Hand haben. Nur dann können wir eine korrekte Schlussabrechnung erstellen. 

Bitte nutzen Sie für Ihre Ummeldung unser Online-Formular. Damit Sie nichts vergessen, fragen wir dort alle notwendigen Daten ab. Um das Formular vollständig ausfüllen zu können, benötigen wir:

  • Zählernummer Ihrer bisherigen Wohnung
  • bisherige Vertragskontonummer
  • Datum der Schlüsselübergabe bzw. Ende des Mietvertrags
  • Neue Anschrift für Schlussabrechnung

Befindet sich Ihre Lieferadresse in Tübingen, dann benötigen wir noch folgende Angaben:

  • Name und Anschrift des Nachmieters (falls bekannt)
  • Name und Anschrift des Eigentümers

Den Zählerstand teilen Sie uns einfach nach erfolgreicher Schlüsselübergabe mit.

In diesem Fall verwenden wir den Zählerstand, den uns Ihr bisheriger Netzbetreiber mitteilt. Dieser wird auf Basis der letzten Ablesung und Ihres Vorjahresverbrauchs berechnet.

Umzug rechtzeitig melden!

Die gesetzliche Umstellung auf den 24h-Lieferantenwechsel wirkt sich auch auf die Bearbeitung von Umzugsmeldungen aus. Bitte beachten Sie unsere Informationen dazu.