Zählerablesung und Verbrauchsabrechnung

Zählerstand ablesen und übermitteln

Als Netzbetreiber verschiedener Strom- und Erdgasnetze sind wir gesetzlich dazu verpflichtet, alle Zählerstände in unseren Netzgebieten einmal pro Jahr zu ermitteln und an Ihren Strom- bzw. Erdgaslieferanten zu melden – also auch, wenn Sie Ihren Strom oder Ihr Erdgas nicht von den Stadtwerken Tübingen beziehen. Bitte unterstützen Sie uns dabei.

  1. Sobald Ihre nächste Ablesung ansteht, schicken wir Ihnen einen Link zum Ableseportal unseres Dienstleisters co.met per E-Mail.
  2. Sie tragen Ihre Zählerstände ein – oder fotografieren Ihren Zähler und laden das Bild hoch.
  3. Abschicken. Fertig!

Melden Sie Ihre Zählerstände am besten über unser Ableseportal. Alle Informationen dazu finden Sie auf Ihrer Ablesekarte. Eine zusätzliche Rücksendung der Karte ist dann nicht erforderlich.

Alternativ können Sie die Zählerstände über die Ablesekarte melden, kostenlos per Post oder per Fax an 0681 587-5011 (co.met Ablesemanagement)

Wir erfassen jedes Jahr eine Vielzahl an Zählerständen. Um das Ablesemanagement – von der Datenerhebung über die Verarbeitung bis hin zur Abrechnung – möglichst effizient zu gestalten, setzen wir mit der co.met GmbH auf einen erfahrenen Dienstleister.

Je nachdem für welches Medium (Strom, Erdgas, Wasser, Fernwärme) Sie den Zählerstand mitteilen sollen, gehen Sie zum entsprechenden Zähler. Dieser befindet sich häufig im Keller des Gebäudes. Wie der Zähler aussieht und wo Sie den Zählerstand ablesen, zeigt Ihnen die Abbildung.

Sollten Sie uns Ihren Zählerstand nicht (rechtzeitig) übermitteln, ermitteln wir Ihren Verbrauch rechnerisch und erstellen Ihre Abrechnung auf Basis dieses Wertes. In diesem Fall kann es sein, dass ein ungenauer Verbrauch abgerechnet wird. Das kann Ihnen Grund zur Reklamation geben. Deshalb ist es wichtig, dass Sie uns Ihren tatsächlichen Zählerstand melden.

Wir sind Netzbetreiber der Strom- und Erdgasnetze in Tübingen und Ammerbuch sowie der Stromnetze in Dettenhausen und Waldenbuch. Als Netzbetreiber sind wir verpflichtet, Ihre Verbrauchsdaten einmal pro Jahr zu ermitteln und diese Ihrem Energielieferanten zu melden. Wir empfehlen Ihnen zudem, den Zählerstand mindestens einmal im Jahr zu kontrollieren und diesen ebenfalls an Ihren Energielieferanten weiterzugeben. Dadurch wird sichergestellt, dass Sie als Kunde nur das bezahlen, was Sie tatsächlich verbrauchen.

Verbrauchsabrechnung verstehen

Ihre Jahresabrechnung für den Strom-, Erdgas- und Wasserverbrauch enthält eine Menge direkter und indirekter Informationen, die zum Teil auch gesetzlich vorgeschrieben sind. Deshalb erschließt sich die Verbrauchsabrechnung nicht immer auf den ersten Blick.

Um Ihnen eine Hilfestellung an die Hand zu geben, erklären wir Ihnen in unserer Broschüre die einzelnen Rechnungsbestandteile erklärt. Broschüre herunterladen.

Natürlich steht Ihnen aber auch unser Kundenservice unter Tel. 07071 157-300 oder kundenservice@swtue.de bei allen Fragen rund um Ihre Abrechnung Rede und Antwort. Bitte vergessen Sie nicht Ihre Vertragskontonummer anzugeben.

Wir sind für Sie da.