PV-Balkonanlagen

Alles, was Sie für die Anmeldung beim Netzbetreiber Stadtwerke Tübingen wissen müssen

Bei einem Balkonkraftwerk – auch Plug-In-, Balkon-, oder Mini-Anlage genannt – handelt es sich um eine steckerfertige PV-Anlage.

Unter welchen Voraussetzungen kann ein Balkonkraftwerk installiert werden? Im Niederspannungsnetz der Stadtwerke Tübingen können steckerfertige Erzeugungsanlagen unter bestimmten Voraussetzungen betrieben werden. Sie müssen dazu gemäß den allgemein anerkannten Regeln der Technik ausgeführt, installiert, angeschlossen und betrieben werden. Näheres hierzu finden Sie beim VDE FNN und in den folgenden FAQ.

FAQ / Häufige Fragen zum Balkonkraftwerk

Nein, wir verkaufen keine Balkonkraftwerke. Wenden Sie sich hierfür bitte an einen Elektrofachbetrieb, der Sie zu Fragen der sicheren Montage und des Betriebs beraten kann.

Die Anlage sollte laut DIN VDE V 0100-551-1 entweder fest angeschlossen werden ODER über eine spezielle Energiesteckvorrichtung z. B. nach DIN VDE V 0628-1 steckbar sein. Sowohl die feste Verdrahtung der Anlage als auch die Installation einer speziellen Energiesteckvorrichtung muss durch einen Elektro-Installateur erfolgen. Lediglich die Inbetriebsetzung einer Anlage an einer bereits vorhandenen Energiesteckvorrichtung (z. B. nach DIN VDE V 0628-1) kann dann durch den Betreiber jederzeit selbst erfolgen.

Fazit: Ein handelsüblicher Schuko-Stecker ist für ein Balkonkraftwerk nach aktuellen Regeln der Technik nicht geeignet.

Die Leistung des Wechselrichters muss derzeit auf 600 Watt begrenzt sein.

Im Rahmen einer Gesetzesnovelle soll u. a. diese Maximalleistung des Wechselrichters zukünftig auf 800 Watt heraufgesetzt werden (https://www.bmwk.de/Redaktion/DE/Publikationen/Energie/photovoltaik-stategie-2023.html). Wann die geplanten Änderungen in Kraft treten, ist derzeit noch nicht bekannt.

Pro Abnahmestelle (Zähler) darf nur ein Balkonkraftwerk installiert und nach dem vereinfachten Anmeldeverfahren angemeldet werden. 

Anmeldung über das swt-Netzportal

Üblicherweise werden 1-2 Module pro Wechselrichter angeschlossen. Dies hängt von der Leistung der Module und des Wechselrichters ab. Bitte informieren Sie sich hierzu beim Verkäufer bzw. Installateur Ihres Balkonkraftwerks.

Nein. Die Anlage sollte laut DIN VDE V 0100-551-1 entweder fest angeschlossen werden ODER steckbar über eine spezielle Energiesteckvorrichtung sein, z. B. nach DIN VDE V 0628-1. Die haushaltsübliche Schuko-Steckdose ist KEINE Energiesteckdose.

Sowohl die feste Verdrahtung der Anlage als auch die Installation einer speziellen Energiesteckvorrichtung muss durch einen Elektro-Installateur erfolgen. Lediglich die Inbetriebsetzung einer Anlage an einer bereits vorhandenen Energiesteckvorrichtung (wie beispielsweise eine Wieland-Steckdose) kann dann durch den Betreiber jederzeit selbst erfolgen.

Beim Anschluss an einen vorhandenen Stromkreis muss eine Elektrofachkraft prüfen, ob die Leitung für die zusätzliche Einspeisung ausreichend dimensioniert ist. Die Leitung ist ansonsten eventuell nicht ausreichend vor Überlast geschützt und es besteht Brandgefahr.

Es muss ein Zweirichtungszähler vorhanden sein. „Normale“ Stromzähler sind Einrichtungszähler und können bei einer Einspeisung rückwärtslaufen. Dies wäre ein Verstoß gegen das Steuerrecht und kann zur Strafanzeige führen.

Sollte noch ein alter Zähler ohne Rücklaufsperre (mit Zählscheibe) bei Ihnen verbaut sein, wird dieser von uns kostenlos getauscht. Melden Sie Ihre steckerfertige PV-Anlage zunächst über unser Netzportal an. Kreuzen Sie bei der Frage, ob ein Zweirichtungszähler vorhanden ist, „Nein, bitte wechseln“ an.

Wenn bei Ihnen bereits ein Zweirichtungszähler vorhanden ist, sind zählerseits alle Voraussetzungen erfüllt. WICHTIG: Es erfolgt in diesem Fall also keine gesonderte Rückmeldung durch die swt!

Es genügt, wenn Sie die Anlage über unser Netzportal bei uns anmelden und zusätzlich Ihre Anlage beim Marktstammdatenregister anmelden.

Es müssen grundsätzlich alle Erzeugungsanlagen, die parallel mit dem Netz eines Netzbetreibers betrieben werden, beim zuständigen Netzbetreiber angemeldet werden, auch steckerfertige PV-Anlagen. 

Anmeldung über das swt-Netzportal

Zusätzlich muss die Anlage beim Marktstammdatenregister angemeldet werden unter www.marktstammdatenregister.de

Änderungen Ihrer Daten und/oder Ihrer Anlage (z. B. bei Umzug, Leistungserhöhung oder -änderung) müssen Sie sowohl dem Netzbetreiber als auch dem Marktstammdatenregister melden.

In diesem Fall sind die Stadtwerke Tübingen nur Ihr Stromlieferant nicht aber der örtliche Netzbetreiber. Ihre Anlage müssen Sie jedoch beim örtlichen Netzbetreiber anmelden. Wer Netzbetreiber ist, sehen Sie entweder in Ihrer letzten Jahresverbrauchsabrechnung oder unter vnbdigital.de.

Fürs Balkonkraftwerk geeignete Stromzähler

Fürs Balkonkraftwerk NICHT geeignete Stromzähler

Ihre Ansprechpartner

Dominic Ulmer

Technische Bearbeitung (PV-Anlagen bis 25 kW)

07071 157-3986

Team Einspeisung

Kaufmännische Bearbeitung

07071 157-259