Netznutzungsentgelte für das Strom- und Erdgasnetz

Gasbeschaffenheit und Abrechnungsbrennwerte

Gemäß § 40 Abs. 1 Ziff. 7 GasNZV sind Netzbetreiber verpflichtet, auf ihren Internetseiten regelmäßig u.a. die Gasbeschaffenheit im Verteilnetz bezüglich des Brennwertes “Hs,n” sowie am zehnten Werktag des Monats den Abrechnungsbrennwert des Vormonats an allen Ein- und Ausspeisepunkten einem gängigen Datenformat und in deutscher Sprache zu veröffentlichen:

Umsatzsteuer

Die Stadtwerke Tübingen GmbH gilt als Wiederverkäuferin von Strom und Gas gemäß Umsatzsteuergesetz.

Ihre Ansprechpartnerinnen

Simone Ulmer

Netzabrechnung - RLM-Kunden

07071 157-254

Kerstin Blümel

Netzabrechnung - SLP-Kunden

07071 157-2990