
Die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Elektrizitätsversorgung in Niederspannung (Niederspannungsanschlussverordnung – NAV) wurde am 7. November 2006 im Bundesgesetzblatt Teil 1, Nr. 50, S. 2477 veröffentlicht und trat zum 8. November 2006 in Kraft. Die NAV löst damit die Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Elektrizitätsversorgung von Tarifkunden (AVBEltV) vom 21. Juni 1979 ab.
Die NAV regelt die Allgemeinen Bedingungen sowohl für Netzanschlussverträge in der Niederspannung als auch für alle Anschlussnutzungsverhältnisse in der Niederspannung.
Die Stadtwerke Tübingen haben Ergänzenden Bedingungen zur NAV erlassen.
Die Ergänzenden Bedingungen der Stadtwerke Tübingen zur NAV können Sie sich hier als pdf herunterladen:
Den vollständigen Wortlaut der NAV können Sie hier nachlesen:
Sie erhalten die NAV sowie die ergänzenden Bedingungen außerdem kostenlos in unserem Kundencenter oder unter der Rufnummer: 07071 / 157-218
Das Verfahren zum Anschluss von Kraftwerken mit einer Nennleistung ab 100 MW wird von der Stadtwerke Tübingen GmbH gemäß Kraftwerks-Netzanschlussverordnung vom 26.06.2007 (KraftNAV) durchgeführt.
Nachfolgend sind hierzu die mindestens erforderlichen Angaben für die Prüfung eines Netzanschlussbegehrens sowie die standardisierten Bedingungen für einen Netzanschlussvertrag aufgeführt. Einen Überblick über das 110-kV Netz der Stadtwerke Tübingen GmbH vermittelt das Netzschema.