Interkommunaler Windpark Großholz: Ein Energiewende-Projekt vor unserer Haustüre

Bis zu drei neue Windkraftanlagen könnten ab 2026 im Landkreis Tübingen entstehen. Noch stehen wichtige Voruntersuchungen aus, nach denen sich auch die endgültigen Dimensionen des neuen Windparks ausrichten. Mit der geplanten Beteiligung von mindestens einer lokalen Energiegenossenschaft ist es allerdings in jedem Fall ein Projekt mit starker kommunal-regionaler Einbindung von Bürgerinnen und Bürgern für die Energiewende.

»Schon in wenigen Jahren soll man vom Tübinger Schloss aus die Windräder sehen können. Der Windpark Großholz ist ein wichtiger Baustein auf dem Weg zur Klimaneutralität. Mein Dank gilt der Gemeinde Kusterdingen für die Bereitschaft, die Energiewende vor Ort gemeinsam voranzubringen.«

Boris Palmer, Oberbürgermeister der Universitätsstadt Tübingen und Aufsichtsratsvorsitzender der Stadtwerke Tübingen

»Die Gemeinde Kusterdingen bekennt sich zur Notwendigkeit der Energiewende und leistet mit ihren Grundstücken einen wichtigen lokalen Beitrag für diese gesellschaftliche Aufgabe. Wir freuen uns auf die Zusammenarbeit mit den Stadtwerken Tübingen!«

Dr. Jürgen Soltau, Bürgermeister von Kusterdingen

Standort- und Projektbeschreibung

StandortKusterdingen und Tübingen, Gemarkung Wankheim (1 WEA) und Gemarkung Tübingen-Lustnau (2 WEA), Landkreis Tübingen
PlangebietProjektgebiet: 60 ha
Höhebis zu 430 m ü.N.N.
Flächen-Eigentumprivat und kommunal
WEA-Typz. B. Vestas V172, je 7,2 MW Nennleistung
Jahresertragbei 3 WEA: ca. 30 GWh/Jahr

WEA: Windenergieanlage
Nennleistung: Elektrische Leistung einer Anlage bei optimalen Windbedingungen
MW: Megawatt, Maßeinheit für elektrische Leistung (1.000 Kilowatt = 1 Megawatt)
GWh: Gigawattstunden, Maßeinheit für die elektrische Energiemenge (1 Gigawattstunde = 1 Mio. Kilowattstunden) 

Vorteile für die Gemeinden Kusterdingen und Tübingen

  1. Finanzielle Beteiligung durch Pacht-Entgelte
  2. Finanzielle Beteiligung nach EEG an den Stromerträgen in Höhe von 0,2 ct/kWh, ca. 20.000 € pro WEA und Jahr
  3. Gewerbesteuereinnahmen, da keine Sonderabschreibungen durch die Stadtwerke Tübingen
  4. Direkte Beteiligungsmöglichkeit Kusterdinger und Tübinger Einwohnerinnen und Einwohnern über Energiegenossenschaften
  5. Kusterdinger-Tübinger Windstrom: Jede Anlage produziert jährlich ca. 10 Mio. kWh Ökostrom = Strombedarf von ca. 2.500 Familien
  6. Lokale Wertschöpfung
  7. Gemeinsame Planung von Ausgleichsmaßnahmen, um das regionale Ökosystem gezielt aufzuwerten
  8. Beitrag zum Klimaschutz und zur Unabhängigkeit von Energieimporten
  9. Vorzeigekommune im Landkreis und der gesamten Region mit leistungsstarkem Windpark
  10. Stadtwerke Tübingen als regionaler Partner mit 100% kommunalen Wurzeln

Bürgerbeteiligung und Bürgerinformation

Bei den Planungen für den Windpark Großholz wird die Bürgerschaft im Rahmen von öffentlichen Veranstaltungen miteinbezogen:

  • Mehrfache Behandlung im Rahmen des Tübinger Klimaschutzprogramms (Beteiligungsprozess), u.a. auch Umfrage über die Bürger-App
  • 23.05.2012 – Kusterdingen Gemeinderat
    Standort Schinderklinge mit dem umgebenden Wald wurde als Windkraftstandort beschlossen.
  • 10.05.2022–04.04.2023 – Öffentliche Veranstaltungsreihe "Perspektive Erneuerbare Energien" des Regionalverbands Neckar-Alb
  • 16.05.2022 – Lokale Agendagruppe Kusterdingen
  • 03.05.2023 – Kusterdingen Gemeinderat und Ortschaftsrat
  • 20.06.2023 – Ortsbeirat Lustnau
  • 10.07.2023 – Klimaschutzausschuss Universitätsstadt Tübingen
  • 28.11.2023 – Informationsveranstaltung in Kusterdingen-Wankheim
  • 07.12.2023 – Informationsveranstaltung in Tübingen-Lustnau

Wie ist der zeitliche Ablauf geplant?

22/23

Frühjahr 2022 bis Winter 2023

Vogel- und Fledermausuntersuchungen und Abschlussbericht

2023

Frühjahr 2023

Abschluss des Gestattungsvertrags mit den Gemeinden Kusterdingen und Tübingen

2023

Sommer bis Winter 2023

Koordinatengenaue Festlegung der WEA-Standorte, Erstellung aller Gutachten und Planungen für das Genehmigungsverfahren

2023

Herbst 2023

  • Informationsveranstaltung 28.11.2023 in Kusterdingen-Wankheim 
  • Informationsveranstaltung 07.12.2023 in Tübingen-Lustnau
2024

Frühjahr 2024

Einreichung des Genehmigungsantrags für den Windpark nach BImSchG

2024

Herbst/Winter 2024

Erhalt der Genehmigung nach BImSchG für Bau und Betrieb des Windparks

24/25

Winter 2024/2025

Voraussichtliche Teilnahme an der Ausschreibung der Bundesnetzagentur nach EEG  

25/26

2025/2026

Bau von Zuwegungen, Kabeltrassen und Windenergieanlagen

2026

Sommer 2026

Inbetriebnahme des Windparks

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