JugendticketBW Tübingen: Weniger Monatsbeitrag – viel mehr Möglichkeiten

Ab dem 1. März 2023 bietet das neue JugendticketBW eine attraktive Möglichkeit, für 365 Euro im Jahr in ganz Baden-Württemberg im ÖPNV unterwegs zu sein. In Tübingen bekommen alle Schüler, Auszubildenden und Freiwilligendienstleistenden das JugendticketBW sogar noch günstiger, wenn sie sowohl ihren Wohnort als auch ihren Schul- und Ausbildungsort in Tübingen haben. Dank einer extra Bezuschussung durch die Universitätsstadt Tübingen kostet das JugendticketBW Tübingen nur noch 22 Euro pro Monat (264 Euro pro Jahr).

Ab dem 1. März 2023 startet das neue JugendticketBW. (Symbolfoto: swt/Marquardt)

Bislang gab es eine Bezuschussung für das Abo25 (Stadttarif Tübingen), welches ab 1. März 2023 vom neuen JugendticketBW Tübingen zum selben Preis abgelöst wird. Das Abo 25 war ganztägig verbundweit gültig. Mit dem JugendticketBW können Schüler, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende bis 27 Jahre den öffentlichen Personennahverkehr jetzt in ganz Baden-Württemberg nutzen.

Auch für alle, deren Schul- oder Ausbildungsort außerhalb Tübingens liegt oder die außerhalb wohnen und zur Schule oder Ausbildungsstätte nach Tübingen einpendeln, ist das JugendticketBW ein preislich günstigeres Angebot alsdas bisherige Abo25: Für 30,42 Euro monatlich gibt es das Ticket. Zum Vergleich: bislang kostete das Abo25 46,80 Euro (1 Wabe) sowie 64,10 Euro (2 Waben). Das JugendticketBW zum Preis von 30,42 Euro erhalten alle jungen Menschen bis 21 Jahre, Schüler, Auszubildende und Freiwilligendienstleistende gegen Nachweis bis 27 Jahre.

Die extra Bezuschussung des JugendticketBW Tübingen erfolgt eigenständig durch die Universitätsstadt Tübingen. Die Festlegung, dass Wohn- und Schul- und Ausbildungsort innerhalb der Stadtgrenzen Tübingens liegen müssen, um das JugendticketBW für 22 Euro zu bekommen, wurde vom bisherigen Abo25 übernommen. Für eine generelle Bezuschussung von Tickets wäre ein erheblich größerer finanzieller Aufwand nötig geworden und hätte deshalb die Beteiligung weiterer Städte und Gemeinden benötigt. Grundsätzlich zuständig für die Schülerbeförderung als Kostenträger ist der Landkreis.