Mobil mit Bus und Maske: Erweiterte Regeln zum Infektionsschutz im TüBus ab dem 27. April 2020

Stadtwerke Tübingen bitten um Rücksichtnahme im TüBus | Ab Montag, 27. April 2020, gilt in Baden-Württemberg eine Maskenpflicht in Geschäften und im ÖPNV. Das heißt: Fahrgäste im TüBus müssen ab Montag eine Mund-Nasen-Bedeckung tragen. Auch darüber hinaus gibt es Empfehlungen, mit denen die Nutzung des Stadtbusses möglichst sicher gestaltet und das Infektionsrisiko minimiert werden kann.

(Foto: swt/Marquardt)

Die swt kommunizieren die Regeln auf Plakaten in den Bussen. Sie appellieren an die Fahrgäste, die Empfehlungen einzuhalten, um neben einem bestmöglichen Infektionsschutz einen reibungslosen Busbetrieb während der Corona-Krise sicherzustellen:

  • Maskenpflicht ab 27. April im TüBus einhalten: Eine Bedeckung von Mund und Nase hilft, die Verbreitung des Virus zu bremsen.
  • Abstand halten: Nach Möglichkeit soll der Sicherheitsabstand von 1,5 Metern auch im TüBus eingehalten werden.
  • Ein- und Ausstieg: Zu nahe Kontakte lassen sich verringern, wenn zuerst Fahrgäste aussteigen und danach neue Fahrgäste nacheinander in den Bus einsteigen.
  • Positionierung und Verteilung im Bus: Am besten nicht von Angesicht zu Angesicht zu anderen Fahrgästen sitzen oder stehen. In den Bussen selbst können die Fahrgäste durch eine Verteilung im ganzen Fahrgastraum und Nutzung aller Einstiegstüren die Abstandsvorgaben besser einhalten.
  • Fahrtenplanung: Fahrten nach Möglichkeit früher oder später wie üblich planen, um die Hauptverkehrszeiten zu entlasten und eine Entzerrung beim Fahrgastaufkommen zu ermöglichen.
  • Busnutzung ohne Fahrräder, E-Scooter, usw.: Indem Fahrgäste auf das Mitführen von Fahrrädern, E-Scooter und anderen Fahrgeräten verzichten, schaffen sie mehr Platz und Freiräume für andere Fahrgäste.

Ansicht des Plakats der swt in den Bussen (PDF)

Bereits im März war das Fahrpersonal vom Fahrgastraum räumlich getrennt worden und die vordere Tür blieb zum Schutz der Fahrerinnen und Fahrer für den Ein- und Aussteigen der Fahrgäste geschlossen. Fahrscheine können in den TüBussen am Ticketautomaten gelöst werden, die zentral und gut erreichbar in der Mitte der Fahrzeuge positioniert sind. Einige Ticketarten können auch als mobiles Ticket über die App des Verkehrsverbundes Neckar-Alb-Donau (naldo) gekauft werden.

Das Fahrpersonal ist mit Alltagsmasken ausgestattet, die sie bei bestimmten Tätigkeiten im und am Bus (z.B. Bedienung der Klapprampe) tragen. Durch die Abschottung entfällt für das Fahrpersonal allerdings die Pflicht, hinter dem Steuer im Cockpit eine Maske tragen zu müssen.

Tag-SAM für Menschen aus Risikogruppen

Für Personen, die laut Robert-Koch-Institut zu Risikogruppen gehören, empfehlen die swt, auf die Nutzung des ÖPNV zunächst zu verzichten. Für Menschen der Risikogruppe haben die swt ein ergänzendes SAM-Angebot auch tagsüber eingerichtet mit dem Ziel, Einzelbeförderungen anbieten zu können. Das Angebot können Fahrgäste ab sofort zum Tag-SAM-Tarif (= regulärer Bustarif) nutzen.

Zentrale Info-Seite für Fahrgäste

Für die Fahrgäste bieten die Stadtwerke Tübingen auf einer zentralen Informationsseite alle aktuell gültigen Fahrplanregelungen gesammelt unter einer Adresse an:
www.swtue.de/verkehr.